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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
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Beitrag begonnen von Dan73 am 29.10.2016 um 00:53:46

Titel: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Dan73 am 29.10.2016 um 00:53:46
Nach einem Beratungsgespräch habe ich alle Unterlagen gesammelt und per e-Mail einen Termin angefragt, um den Antrag abzugeben. Prompt kam eine automatisch generierte Antwort - "... durchschnittliche Wartezeit auf Termine zur Antragstellung beträgt 8 Monate... bla-bla ... es wird mit Hochdruck gearbeitet ... wir bitten Sie, von Nachfragen abzusehen".

Ich glaube, München ist in dieser Hinsicht die schlimmste Stadt Deutschlands. Dazu kommt eine lange Bearbeitungszeit von Anträgen (10-12 Monate). Insgesamt also anderthalb Jahre. Woanders wird alles in 4-6 Monaten erledigt. Ok, die Bearbeitungszeit ist individuell und kann vom Fall zum Fall variiren. Aber 8 Monate Vorlaufzeit sind also in München fest vorprogrammiert für alle (hoffe ich zumindest, dass es dann für alle gilt).

Gibt es das überhaupt in anderen Städten - solch lange "Wartezeiten auf Termine zur Antragstellung", oder ist es eine oberbayerische Spezialität, was sind eure Erfahrungen?

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von grisu1000 am 29.10.2016 um 01:55:01

Dan73 schrieb am 29.10.2016 um 00:53:46:
Gibt es das überhaupt in anderen Städten - solch lange "Wartezeiten auf Termine zur Antragstellung", oder ist es eine oberbayerische Spezialität, was sind eure Erfahrungen? 


Nein eine Stadt München Spezialität. Aber nicht nur bei der EBH. Das Kreisverwaltungsreferat ist scheinbar komplett kaputtgespart. Im Landkreis München gehen alle Vorgänge wesentlich schneller.

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Aras am 29.10.2016 um 02:03:50
Vorsprachetermine können als behördliche Verfahrenshandlungen nicht isoliert eingeklagt werden . Nach der Rechtsprechung stellt die Existenz von Terminvergabesystemen keine Rechtsbeeinträchtigung dar, da diese personellen und räumlichen Kapazitätsgrenzen geschuldet sind.

Wenn du einen Anspruch auf die Einbürgerung hast und jetzt kein exotischer Fall bist, dann kannst du auch das auch alles ultra-förmlich durchziehen.

Also sammelst und bereitest alle Unterlagen vor, füllst das Antragsformular aus und lässt die Unterschrift am Besten vom Einwohnermeldeamt oder Notar beglaubigen. Natürlich noch ein Schreiben, dass du die Kosten i.H.v. 255 € für das Verfahren übernehmen wirst.  Dann am Besten per Gerichtsvollzieher übergeben lassen. Dann wartest du mind. 3 Monate und reichst beim Verwaltungsgericht Untätigkeitsklage ein.

Wenn das alle machen würden, dann würde so manche Stadt/Kreis die Anzahl ihrer Sachbearbeiter massiv erhöhen, weil nämlich jede berechtigte Untätigkeitsklage dazu führt, dass die Kosten der Klage der Behörde auferlegt werden. Dann werden nämlich die Gebühren für die Einbürgerung dann von den Gerichtskosten aufgefressen und das ganze für die Stadt zum Verlustgeschäft.


Zitat:
Von einer angemessenen Frist im Sinne von § 75 Satz 1 VwGO ist regelmäßig auszugehen, wenn die Sperrfrist des § 75 Satz 2 VwGO eingehalten wurde.

VG Ansbach, Urteil vom 17.10.2001 - AN 15 K 01.00890

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von nancyfahi am 29.10.2016 um 11:12:57
Das ganze musste ich auch durchmacheb und mache es immer noch.

Vor Anzragstellung 5 Monate Wartezeit
Nach Antragstellung 9 Monate
Und jetzt braucht die Behörde noch 11 Wochen weil meine Akte irgendwo hin und her verschickt wird.
Bis jetzt haben 5 Sachbearbeiter an meinem Antrag teilgenommen. Jedes mal wird der Sachbearbeiter gewechselt.
München ist einfach schrecklich was Einbürgerungen angeht.
5 monate + 9 Monate + 11 Wochen... und es geht weiter bis.
Bayern  :-X

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Dan73 am 30.10.2016 um 16:33:01

grisu1000 schrieb am 29.10.2016 um 01:55:01:
Im Landkreis München gehen alle Vorgänge wesentlich schneller. 


Gibt es dort keine Wartezeit auf Antagsabgabe oder ist sie nur etwas kürzer?

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Dan73 am 30.10.2016 um 16:35:51

nancyfahi schrieb am 29.10.2016 um 11:12:57:
Das ganze musste ich auch durchmacheb und mache es immer noch.


Dann wünsche ich Dir, dass es bald klappt.

Und wie warst Du am Ende der Wartezeit benachrichtigt, dass Du jetzt einen Temin hast? Kam eine Einladung per Mail oder per Post?

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von nancyfahi am 30.10.2016 um 17:43:45
Nein ich bekam schon einen Termin wo ich vorgesprochen hab.

Das heisst ich war dort und hab einen Termin für die Antragsabgabe (5 Monaten später ) erhalten.

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Dan73 am 01.11.2016 um 18:21:43

nancyfahi schrieb am 30.10.2016 um 17:43:45:
Nein ich bekam schon einen Termin wo ich vorgesprochen hab.


Danke für die Antwort. Jetzt habe ich auch schon einen Termin. Sind das individuelle Termine? Kann es sein, wenn ein paar Leute in Monaten davor absagen, dass es etwas schneller geht als geplant?

Sorry fürs lästige Nachfragen, aber bei EBH soll ich ja am besten nicht nachfragen, um die Mitarbeiter nicht abzulehnen.  [lachen=lachen.gif]

Noch mal vielen Dank und viel Glück!

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von nancyfahi am 02.11.2016 um 17:19:10
Also ich kann dir folgendes zu meiner Erfahrung sagen:

Wenn jemand einen Termin absagt (was bei so lange Wartezeiten nie der Fall ist) dann wirst du auch nicht benachrichtig. Du behälst ganz normal deinen festgelegten Termin,welche dir deine Sachbearbeiterin gegeben hat.

Warum darfst du deine Sachbearbeiterin nicht fragen?
Ich warte jetzt schon seit 9 Monaten. Aufsichtsbeschwerde bei der Regierung Oberbayern,beim Oberbürgermeister habe ich auch schon hinter mir. Hat insoweit was gebracht,dass wenigstens verraten wurde was aus meinem Antrag nach 9 monaten geworden ist und dass die Sachbearbeiterin meinen Antrag etwas schneller bearbeitet hat. Antworten wie " Mangel an Personal und zu viele Anträge" wirst du immer wieder und wieder hören. Jedoch ist es nicht dein Problem und du kannst auch nichts dafür. Sie sind verpflichtet in einem angemessenen Zeitraum zu entscheidung.

Bereitet dich darauf,dass du sehr sehr lange 8 oder 9 Monate nichts von Ihnen hören wirst,ausser Sie verlangen Unterlagen von dir. Um den Sachstand zu erfahren musste ich bei den oben genannten Stellen eine Beschwerde schreiben.

Wünsche dir viel Glück !

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von ayhamberlin am 08.11.2016 um 14:18:02
Hallo

Letzte Woche hat mir mein Sachbearbeiter mitgeteilt, dass meine Akte bei der Chefin zum gegenzeichnen liegt.

Wie lange könnte es für die Übergabe der Urkunde dauern?


Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von nancyfahi am 08.11.2016 um 19:31:20
Wir reden hier über München/Bayern. Wann und wo hast du denn deinen Antrag gestellt?

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von asdberlin am 08.11.2016 um 20:23:29
Februar 2015 in einem anderen Bundesland
September 2015 wurde die Akte nach München wegen Umzug geschickt
Verfahren neu gestartet
Insgesamt bis jetzt 14 Monate in München 

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von nancyfahi am 09.11.2016 um 06:43:31
Dann muss die Chefin halt noch die Akte anschauen und ihr Ok geben. Wie lange kann ich nicht sagen.

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Fcschalke am 09.11.2016 um 23:25:59
Hallo,

also ich kann mal die Erfahrung in Berlin als Kontrast aufführen. Zwar war es mein Vater, der eingebürgert wurde, aber das ändert ja nichts am Ablauf  ;)

Anfang Januar 2016 haben wir bei der Staatsangehörigkeitsbehörde unseres Wohnbezirkes telefonisch nach einem Beratungstermin gefragt. Wir haben einen Termin für nach 2 Wochen gekriegt (Mitte Januar 2016). Am Ende des Beratungstermin hat uns die Sachbearbeiterin alle auszufüllenden Unterlagen ausgehändigt.

Nachdem wir alles zusammen hatten (mitte Februar 2016), haben wir telefonisch einen Abgabetermin angefragt. Einen Termin haben wir dann für Anfang März gekriegt.

Anfang März 2016 wurde der vollständige Antrag abgegeben. Die Sachbearbeiterin meinte auf meinte, dass sie sich Mühe geben würden, alles innerhalb von 6 Monaten fertigzustellen. Wir haben das nicht allzu ernst genommen, da wir wissen, wie ewig es oft dauern kann.

Mitte Mai 2016 kam dann per Post die Info, dass der Antrag meines Vaters nun in die Bearbeitung überging (war wohl davor in einer Art Warteschlange). Anfang September 2016 (genau 5 Monate und 30 Tage nach Antragstellung) kam dann der langersehnte Brief, mit dem Inhalt, dass der Prozess abgeschlossen ist und wir zwecks Vollendung der Einbürgerung und Aushändigung der Urkunde vorsprechen sollen (Termin war für nach 2 Tage!!!).

Von der Antragstellung bis zur Aushändigung der Urkunde hat es also genau 6 Monate und 2 Tage gedauert.

Die Einbürgerung scheint wohl die Einzige Sache zu sein, die in Berlin besser funktioniert, als in München  ;D

Allerdings ist auch zu sagen, dass es sich um einen Bezirk mit geringem Ausländeranteil handelt (SZ) und dass mein Vater staatenlos war. Er musste also keine Ausbürgerung aus einer Ehemaligen Staatsangehörigkeit abwarten.

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Odysseus am 10.11.2016 um 11:20:21

Fcschalke schrieb am 09.11.2016 um 23:25:59:
Allerdings ist auch zu sagen, dass es sich um einen Bezirk mit geringem Ausländeranteil handelt (SZ)


was sich i.d.R. aber auch in der Personalausstattung der bezirklichen EBH widerspiegelt. In Treptow-Köpenick z.B. ist die EBH 'ne One-Women-Show.

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Dan73 am 13.11.2016 um 16:49:44

nancyfahi schrieb am 02.11.2016 um 17:19:10:
Warum darfst du deine Sachbearbeiterin nicht fragen?


Ich soll von Nachfragen absehen... Steht in der Mail und in EBH hängt im Warteraum auch ein Schild mit dieser Bitte an alle Antragssteller. Weil alle sowieso mit Hochdruck arbeiten, versteht sich, und möglichst schnell wird alles entschieden, aber wenn jeder anruft und Mitarbeiter ablenkt, wird alles nur noch schlimmer.
Und in anderen Orten bekommen Leute manchmal innerhalb wenigen Wochen die Zusicherungen. Warum vin ich bloß damals nach München gezogen?  :'(

Über Berlin Moabit habe ich neulich folgendes gelesen: http://www.morgenpost.de/berlin/article207622515/Naechster-Termin-fuer-die-Einbuergerung-in-einem-Jahr.html

1 Jahr Wartezeit, nur um vorzusprechen - Wahnsinn! Wofür bezahle ich meine Steuern?  >:(

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Aras am 13.11.2016 um 17:33:01
Naja und?

Stell den Antrag schriftlich, warte 3 Monate und reiche Untätigkeitsklage ein :).

Diesen Beratungstermin hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Und wenn die Staatsbürgerschaftsstellen (aka Einbürgerungsbehörden) einen Beratungstermin ansetzen wollen nur damit die Personen ggf. von einer Antragsstellung abgehalten werden falls diese keinen Einbürgerungsanspruch haben, dann ist das zwar nett gemeint aber irrelevant. Und wer sagt, dass der Entscheider für Einbürgerungen auch der Berater sein muss.

Höchstwahrscheinlich werden sehr viele Anträge unvollständig eingereicht. Das ist natürlich ärgerlich. Aber wieder: Wieso soll der Entscheider auch gleichzeitig der Sachbearbeiter für die Vervollständigung der Anträge sein?

Wenn alle Untätigkeitsklagen einreichen würden.... ja dann schau mal wie schnell die Personaldecke im Bereich Einbürgerungen aufgebaut werden würde.  ;D

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Odysseus am 14.11.2016 um 10:07:41

Aras schrieb am 13.11.2016 um 17:33:01:
Stell den Antrag schriftlich, warte 3 Monate und reiche Untätigkeitsklage ein Smiley.


Sorry, aber bei solchen Ratschlägen kommt mir die Galle hoch. Bevor mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, sollte vielleicht vorher - also drei Monate nach Antragstellung, falls nichts passiert ist - eine kurze Sachstandsanfrage gestellt werden.


Aras schrieb am 13.11.2016 um 17:33:01:
Diesen Beratungstermin hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Und wenn die Staatsbürgerschaftsstellen (aka Einbürgerungsbehörden) einen Beratungstermin ansetzen wollen nur damit die Personen ggf. von einer Antragsstellung abgehalten werden falls diese keinen Einbürgerungsanspruch haben, dann ist das zwar nett gemeint aber irrelevant.


Richtig. Aber was glaubst Du, wie groß das Heulen und Zähneklappern auf Seiten der Antragsteller ist, wenn der Antrag gebührenpflichtig abgelehnt werden muss aus Gründen, die bei einer Beratung hätten geklärt, und bei der von einer Antragstellung hätte abgeraten werden können.


Aras schrieb am 13.11.2016 um 17:33:01:
Und wer sagt, dass der Entscheider für Einbürgerungen auch der Berater sein muss. 


Ja, wer bitteschön soll denn sonst die Beratung durchführen, wenn nicht der Sachbearbeiter bei der EBH, der auch für die Bearbeitung und Entscheidung zuständig ist?? Die Putzfrau??


Aras schrieb am 13.11.2016 um 17:33:01:
Wieso soll der Entscheider auch gleichzeitig der Sachbearbeiter für die Vervollständigung der Anträge sein?


Für das Vollständige Einreichen der Anträge ist immer noch der Antragsteller selbst verantwortlich - insbesondere, wenn er - weil er ja schon alles vorher und vor allem besser weiß - auf eine Beratung verzichtet. In solchen Fällen kommt sehr schnell die Anhörung mit der Zielrichtung der Ablehnung. Und dann: s.o.

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Petersburger am 14.11.2016 um 10:22:40

Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:
Ja, wer bitteschön soll denn sonst die Beratung durchführen, wenn nicht der Sachbearbeiter bei der EBH, der auch für die Bearbeitung und Entscheidung zuständig ist?? Die Putzfrau??

Ein Kollege, der z.B. während des Urlaubs oder bei Krankheit den für den konkreten Antrag Zuständigen vertritt und sein Ermessen (dort wo das möglich ist) anders ausübt als der Vertretene.
Wodurch es durchaus zu Unterschieden zwischen Beratung und Entscheidung kommen kann.


Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Aras am 14.11.2016 um 11:15:34
Da es fast schon als Angriff auf die Beamten gilt, wenn man diesen Ratschlag gibt:

Es ist kein Angriff gegen die Beamten sondern gegen das Personalmanagement der Stadt/Gemeinde.


Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:
Sorry, aber bei solchen Ratschlägen kommt mir die Galle hoch. Bevor mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, sollte vielleicht vorher - also drei Monate nach Antragstellung, falls nichts passiert ist - eine kurze Sachstandsanfrage gestellt werden.

1. Bei den chronisch überlasteten Einbürgerungsbehörden wird gerne darauf hingeweisen, dass man bitte von Sachstandsanfragen absehen soll.
2. Eine vorherige Sachstandsanfrage ist für das Einreichen einer Untätigkeitsklage nicht zwingend nötig.

Wenn also die Behörde bei der Zulässigkeit der Untätigkeitsklage angeben würde, dass man vorher bitte eine Sachstandsanfrage hätte haben wollen, dann würde ich genau den Hinweis vorhalten, dass Sachstandsanfragen nicht von der Behörde erwünscht sind!


Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:
Richtig. Aber was glaubst Du, wie groß das Heulen und Zähneklappern auf Seiten der Antragsteller ist, wenn der Antrag gebührenpflichtig abgelehnt werden muss aus Gründen, die bei einer Beratung hätten geklärt, und bei der von einer Antragstellung hätte abgeraten werden können.

Es geht mir hier auch nicht um die Ausnahmefälle, sondern um die Fälle wo es klar ist. Wenn man balls-to-the-wall geht, dann sollte man sich dessen auch bewusst sein wirklich im Recht zu sein. Es ist ja fast schon so, dass ich sagen würde: Ich setze ca. 192 € als Risiko für die Verwaltungsgebühr ein und kriege meine Entscheidung alsbald, als wenn ich ein Jahr warte und dann erst erklärt bekomme, dass mein Antrag zulässig ist und dann noch ein weiteres Jahr warten soll, damit ich eingebürgert werde.


Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:
Ja, wer bitteschön soll denn sonst die Beratung durchführen, wenn nicht der Sachbearbeiter bei der EBH, der auch für die Bearbeitung und Entscheidung zuständig ist?? Die Putzfrau??

Vielleicht die zukünftigen Sachbearbeiter der EBH die dadurch angelernt werden sollen ;).


Odysseus schrieb am 14.11.2016 um 10:07:41:
Für das Vollständige Einreichen der Anträge ist immer noch der Antragsteller selbst verantwortlich - insbesondere, wenn er - weil er ja schon alles vorher und vor allem besser weiß - auf eine Beratung verzichtet. In solchen Fällen kommt sehr schnell die Anhörung mit der Zielrichtung der Ablehnung. Und dann: s.o.

Unvollständige Anträge sind immer ein Ärgernis. Das wäre sogar mir ein großes Ärgernis. Aber so schwer ist das ganze doch nicht, wie es dargestellt wird.

Was ist denn wenn der Antrag auf Einbürgerung unvollständig gestellt wurde und die Einbürgerungsbehörde nach 3 Monaten verklagt wird. Dann ist das doch sogar ein Beweis dafür dass die Behörde außer der Weiterleitung des Antrags zur Registratur nix unternommen hat, d.h. untätig war. Denn sonst hätte die Behörde ja einen zureichenden Grund innerhalb der 3 Monate schriftlich geben müssen, wieso die Antragsbearbeitung länger als 3 Monate dauern wird.


Zitat:
Kein zureichender Grund sind organisatorisch vermeidbare Bearbeitungsengpässe etwa aufgrund urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheiten, wegen permanenter Unterbesetzung (OVG Hmb NJW 1990, 1379 f.; VG Brem NVwZ-RR 1997, 768; VG Düsseldorf NVwZ 1994, 810 (811)) oder unzureichender Arbeitsorganisation (Weitergabe von Akten an andere Behörde ohne Anlage einer bearbeitungsfähigen Zweitakte, OVG Münster NVwZ-RR 1992, 453). [...]

BeckOK VwGO/Brink VwGO § 75 Rn. 13

Und aus dem Artikel zu Berlin-Mitte:

Zitat:
[...]Das sei ein "Riesenproblem", räumt der zuständige Stadtrat für Bürgerdienste in Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), ein. Er spricht auch von einer "absoluten Baustelle, über die wir ganz unglücklich sind". Es gebe aber derzeit wegen der knappen Personaldecke leider keinen anderen Weg, um Einbürgerungen zu organisieren. [...]



Zitat:
Im Bezirk Mitte dauere es dann in der Regel noch einmal sechs Monate, bis ein Einbürgerungsantrag bewilligt und beschieden werde. Dennoch wisse das Bezirksamt, dass eine so lange Wartezeit auf einen Beratungstermin "nicht geht". Die Personalkapazität in diesem Bereich soll erhöht werden. Zurzeit müsse der Bezirk Mitte nach den Vorgaben des Senats aber noch Personal abbauen. Der Grünen-Politiker hofft auf die Zeit nach der Abgeordnetenhauswahl im September.


Und ich bin ehrlich und sage, dass ich kein Fan davon bin, die Politiker direkt einzuschalten. Wozu auch? Nur damit der alarmierte Politiker dann eine kurze Anweisung gibt, damit das Klagerisiko für die Behörde sinkt? Und alle Antragsteller die nicht den Politiker mit einer Klage gedroht haben, müssen länger warten?
Darum würde ich die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel wählen und die durchaus zulässige Klage einsetzen. Wenn die Behörde ohne zureichenden Grund den Antrag nicht bearbeitet, dann trägt die Behörde auch die Gerichtskosten.

Aber nochmal:
Nichts gegen die Beamten und Sachbearbeiter! Hier gibt es massives Problem auf der politischen Ebene.

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Aras am 14.11.2016 um 12:00:09
Zur Klarstellung, da es ggf. die gegenteilige Meinung bestärkt.

Es ist - wenn überhaupt - ein Angriff gegen das Personalmanagement der Stadt. Aber ich persönlich sehe es nicht als unmittelbaren Angriff, sondern als den Einsatzes eines Rechtsmittels. Mittelbar ist es das.

Aber um es wieder zu betonen:
Es ist nicht die Schuld der Sachbearbeiter, wenn die Personaldecke zu dünn ist!

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Odysseus am 15.11.2016 um 07:36:51

Petersburger schrieb am 14.11.2016 um 10:22:40:
Ein Kollege, der z.B. während des Urlaubs oder bei Krankheit den für den konkreten Antrag Zuständigen vertritt und sein Ermessen (dort wo das möglich ist) anders ausübt als der Vertretene.
Wodurch es durchaus zu Unterschieden zwischen Beratung und Entscheidung kommen kann.

Das ist aber innerhalb einer Arbeitsgruppe äußerst selten. Also wir als Kollegen reden noch miteinander.

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von nancyfahi am 16.11.2016 um 11:03:29
Auch wenn die Sachbearbeiter immer wieder erwähnen,dass du keine Sachstandsfragen stellen kannst,heisst es noch gar nicht,dass du es nicht darfst

Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage .


Dan73 schrieb am 13.11.2016 um 16:49:44:
Ich soll von Nachfragen absehen... Steht in der Mail und in EBH hängt im Warteraum auch ein Schild mit dieser Bitte an alle Antragssteller. Weil alle sowieso mit Hochdruck arbeiten, versteht sich, und möglichst schnell wird alles entschieden, aber wenn jeder anruft und Mitarbeiter ablenkt, wird alles nur noch schlimmer.
Und in anderen Orten bekommen Leute manchmal innerhalb wenigen Wochen die Zusicherungen. Warum vin ich bloß damals nach München gezogen?  :'(

Über Berlin Moabit habe ich neulich folgendes gelesen: http://www.morgenpost.de/berlin/article207622515/Naechster-Termin-fuer-die-Einbuergerung-in-einem-Jahr.html

1 Jahr Wartezeit, nur um vorzusprechen - Wahnsinn! Wofür bezahle ich meine Steuern?  >:(


Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Floppine am 16.11.2016 um 16:16:33
Und wenn jetzt jeder eine Untätigkeitsklage einreicht? Auch die müssen bearbeitet werden - und dann dauert alles noch viel länger.  >:(
Sinnvoller ist es, sich an die politischen Gremien zu wenden, diese entscheiden (auch) über die Personaldecke. Gut, hat jetzt vielleicht der Antragsteller selbst nicht direkt was davon, aber vielleicht die Sachbearbeiter und spätere Einbürgerungsbewerber.

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Petersburger am 16.11.2016 um 21:38:17

Floppine schrieb am 16.11.2016 um 16:16:33:
Und wenn jetzt jeder eine Untätigkeitsklage einreicht? Auch die müssen bearbeitet werden - und dann dauert alles noch viel länger. 

Tut es nicht.

Untätigkeitsklagen werden nicht von dem SB bearbeitet, auf dessen Tisch "Land unter" herrscht.

Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Dan73 am 16.11.2016 um 22:12:02

Floppine schrieb am 16.11.2016 um 16:16:33:
Und wenn jetzt jeder eine Untätigkeitsklage einreicht? Auch die müssen bearbeitet werden - und dann dauert alles noch viel länger.  >:(
Sinnvoller ist es, sich an die politischen Gremien zu wenden


Ich denke, Untätigkeitsklagen sind fast der effizenteste Weg, die Gremien auf das Problem aufmerksam zu machen. Wenn ich Aras richtig verstanden habe.
Ich persöhnlich werde diesen Weg nicht gehen. Mein Termin ist in etwa 5 Monaten. Wenn ich jetzt den Antrag schriftlich per Einschreiben stelle und nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreiche, gewinne ich evtl. 2 Monate. Aber ich befürchte, dass "das System" sich dann rächen wird, indem z.B. irgendwelche zusätzliche Unterlagen eingefordert werden. Obwohl mein Fall eigentlich kristall klar ist. Aber ich brauche noch 10-12 Monate für die Ausbürgerung, da fallen 2 Monate nicht so ins Gewicht, bei der Gesamtdauer von ca. 2 Jahre.
Wie sieht es in den benachbarten Kreisen mit den Wartezeiten aus? Landkreis Mü, Bad Tölz, von mir aus auch Ebersberg... Vielleicht soll ich dorthin ziehen, dort würde ich bestimmt eine größere Wohnung kriegen fürs gleiche Geld.  ::)


Titel: Re: Wartezeit Antragsabgabe 8 Monate in München. Und bei euch?
Beitrag von Mick am 17.11.2016 um 06:47:00

Dan73 schrieb am 16.11.2016 um 22:12:02:
Wie sieht es in den benachbarten Kreisen mit den Wartezeiten aus?

Erfahrungsaustausch bitte per PN oder im Userforum...

Da keine rechtlichen Fragen vorliegen:

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