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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit einem Syrier
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Beitrag begonnen von Queen of Malaz am 18.09.2016 um 09:09:57

Titel: Heirat mit einem Syrier
Beitrag von Queen of Malaz am 18.09.2016 um 09:09:57
Guten Morgen alle zusammen :)
Hoffe ich bin hier mit meiner Frage im richtigen Bereich ;)

Und zwar geht es darum das mein syrischer Freund zur Eheanmeldung einen Ausug aus dem Zivilregister vorlegen muss.

Nur wo bekommen wir den her?  Sollte ein aktueller sein!!! Papiere aus Syrien anzufordern oder zukommen zu lassen ist leider unmöglich.  Wer weiß denn was und könnte uns weiterhelfen?
Evtl syrische Botschaft in Berlin? ???

Danke im vorraus. :)

Titel: Re: Heirat mit einem Syrier
Beitrag von Aras am 18.09.2016 um 13:37:50
Welchen Status hat denn überhaupt dein Verlobter? Ist er schon vor der Krise hergekommen und hat einen normalen Status(welcher §?) Ist er anerkannter Flüchtling (welcher §)?

Nachtrag:


Zitat:
الاحوال المدنية ( زواج- أولاد- طلاق - وفاة )      15 يورو

http://www.syrianembassy.de/aSyrianSite/Arabisch.html

Es wäre aber ggf. wichtig vorher seinen Status zu klären.

Titel: Re: Heirat mit einem Syrier
Beitrag von Queen of Malaz am 18.09.2016 um 20:58:34
Er ist anerkannter Flüchtling und bekam Aufenthalt für 3 Jahre.

Titel: Re: Heirat mit einem Syrier
Beitrag von Aras am 18.09.2016 um 21:19:03
Flüchtlinge unterliegen dem deutschen Personalstatut

Titel: Re: Heirat mit einem Syrier
Beitrag von Queen of Malaz am 19.09.2016 um 11:52:06
Das heisst?

Titel: Re: Heirat mit einem Syrier
Beitrag von Aras am 19.09.2016 um 11:57:53
1. Dass dein Verlobter überprüfen muss, ob es ihm zumutbar ist dieses Personenstandsdokument bei seiner Botschaft zu beschaffen oder nicht. Ist es unzumutbar, weil er bspw. einen blauen Flüchtlingspass besitzt und die syrische Botschaft einen syrischen Pass von ihm verlangt und diesen nur in Syrien bekommen kann nachdem er seinen Wehrdienst/Kriegseinsatz geleistet hat, dann muss er seinen Familienstand anders glaubhaft machen. Also bspw. eidesstattliche Versicherung zu seinem Familienstand.

2. Es erfolgt keine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes, sondern der Standesbeamte erteilt das Ehefähigkeitszeugnis (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind). § 39 Abs. 3 PStG



Titel: Re: Heirat mit einem Syrier
Beitrag von sternenstaub am 19.09.2016 um 13:51:48
Urkunden sind in vielen Landesteilen Syriens weiterhin erhältlich, man kann wieder Dritte (Rechtsanwälte, Verwandte, Nachbarn etc.) mit der Beschaffung fehlender Urkunden und der Einholung der Vorlegalisation beauftragen.

Das Zentralregister in Damaskus ist noch aktiv, dort können auch Personenstandsurkunden aus dem ganzen Land angefordert werden, selbst wenn das Originalregister in der ursprünglichen Stadt des Personenstandes zerstört wurde. Das syrische Außenministerium unterhält weiterhin in Damaskus und größeren Städten Büros, in denen die Echtheit von syrischen öffentlichen Urkunden durch dafür zugelassene Beamte bestätigt wird (Vorlegalisation).

Vorbeglaubigungsvermerke des syrischen Außenministeriums sind nach den Beobachtungen der Botschaft ohne konfessionelle oder politische Diskriminierung zu erhalten. Der Botschaft sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Probleme bei der Einholung einer Vorlegalisation bzw. von syrischen öffentlichen Urkunden -- auch für Familienangehörige anerkannter Flüchtlinge -- bekannt, dies gilt auch für Personen, welche Syrien ohne Ausreisegenehmigung verlassen haben.

Der Weg wäre also, eine notariell beglaubigte Vollmacht zur Beschaffung des erforderlichen Einzelregisterauszuges und Einholung sowohl der Vorlegalisation als auch der Legalisation aufzusetzen und übersetzen zu lassen, diese an einen Familienangehörigen - falls vorhanden - oder einen Rechtsanwalt (Anfrage an die Deutsche Botschaft Beirut, die nach Schließung der Vertretung in Damaskus deren Aufgaben übernommen hat) zu übersenden.

Das dauert, aber es geht.

http://www.beirut.diplo.de/contentblob/3959900/Daten/6194938/Legalisation_SYR_Merkblatt_deutsch.pdf

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