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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ausreise nach Trennung
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Beitrag begonnen von Sharck am 05.07.2016 um 16:17:52

Titel: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Sharck am 05.07.2016 um 16:17:52
Hallo, bin aufgefordert nach 11 monatigen ehe mit deutsche Staatsbürgerin vom ausländeramt zur Ausreise. Habe bei Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Was kann ich alles machen oder welche Gesetze stehen mir zu ?! Ich will in Deutschland bleiben.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von trixie am 05.07.2016 um 16:20:45
Welchen Status hattest du vor der Eheschließung in Deutschland?
Welchen Bildungsabschluss hast?
Hast du in Deutschland lebende Kinder?

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Aras am 05.07.2016 um 16:29:37
Wird nur die Nachholung des richtigen Einreisevisums gefordert? Oder warst du straffällig  o.ä.?

[edit]Achso. Er hat sich getrennt.[/edit]

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von reinhard am 05.07.2016 um 16:29:40
Im Gesetz steht, dass Du nach 36 Monaten Zusammenleben (in der Ehe) ein Recht hast zu bleiben. Wenn Du Dich vorher trennst, hast Du dazu kein Recht.

Wie begründest Du die Klage beim Gericht?

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Sharck am 05.07.2016 um 17:02:17

trixie schrieb am 05.07.2016 um 16:20:45:
Welchen Status hattest du vor der Eheschließung in Deutschland?
Welchen Bildungsabschluss hast?
Hast du in Deutschland lebende Kinder?


Bin 2013 mit geschäftsvisum nach Deutschland eingereist.
Keine Schulausbildung und keine kinder

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Sharck am 05.07.2016 um 17:03:18

reinhard schrieb am 05.07.2016 um 16:29:40:
Im Gesetz steht, dass Du nach 36 Monaten Zusammenleben (in der Ehe) ein Recht hast zu bleiben. Wenn Du Dich vorher trennst, hast Du dazu kein Recht.

Wie begründest Du die Klage beim Gericht?


Sie, meine noch Ehefrau hat sich getrennt von mir

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Sharck am 05.07.2016 um 17:04:53

reinhard schrieb am 05.07.2016 um 16:29:40:
Im Gesetz steht, dass Du nach 36 Monaten Zusammenleben (in der Ehe) ein Recht hast zu bleiben. Wenn Du Dich vorher trennst, hast Du dazu kein Recht.

Wie begründest Du die Klage beim Gericht?


Das es nicht stimmt und ich sie liebe.
Ich habe mittlerweile eine Arbeit

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Mojo Jojo am 05.07.2016 um 17:09:49

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 17:04:53:
Das es nicht stimmt 

Was stimmt nicht? Dass ihr getrennt seid? Oder was meinst Du?

Auf welcher Basis hast Du Klage beim Gericht eingereicht?


Sharck schrieb am 05.07.2016 um 16:17:52:
welche Gesetze stehen mir zu 

Nach 11 Monaten Ehe hast Du kein eigenständiges Aufenthaltsrecht.  Mir fallen keine Gründe ein, die nicht für eine Rückkehr in Dein Heimatland sprechen.

Dein Aufenthaltszweck ist mit der Trennung nicht mehr erfüllt.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Saxonicus am 05.07.2016 um 17:10:21

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 17:03:18:
Sie, meine noch Ehefrau hat sich getrennt von mir 

Der Sinn und Zweck Deines Aufenthaltes war die Führung einer ehelichen Gemeinschaft, wenn dieser Aufenthaltsgrund entfällt, entfällt auch die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt.

Wenn Du keinen Zweck findest, der einen anderen Aufenthaltstitel begründen könnte, ist die Ausreise unvermeidlich.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Alacrity am 05.07.2016 um 17:13:07
Hattest du eine AE? Ist die noch gültig? Wurde die Gültigkeitsdauer von der ABH verkürzt?

Wenn du deine Frau davon überzeugen kannst, wieder mit dir in ehelicher Gemeinschaft zu leben, kannst du innerhalb der Gültigkeit der alten AE eine neue beantragen. Deine Frau müsste dann bestätigen, dass ihr wieder zusammenlebt.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Sharck am 05.07.2016 um 17:16:45

Mojo Jojo schrieb am 05.07.2016 um 17:09:49:
Was stimmt nicht? Dass ihr getrennt seid? Oder was meinst Du?

Auf welcher Basis hast Du Klage beim Gericht eingereicht?



Ich weiß das nicht, weil meine Kollege das mit Verwaltungsgericht Klage sich kümmert.
Welchen Zweck könnte ich nehmen oder stehen mir zu Wahl , damit das Verwaltungsgericht die Ausreise ablehnt?

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von deerhunter am 05.07.2016 um 17:21:30

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 17:16:45:
Welchen Zweck könnte ich nehmen oder stehen mir zu Wahl , damit das Verwaltungsgericht die Ausreise ablehnt?


Du hast keinen Zweck mehr....keine eheliche Gemeinschaft mehr, keine AE..d.h. ausreisen und neue Frau suchen! Alles andere bringt nur Probleme

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Sharck am 05.07.2016 um 17:22:10

Alacrity schrieb am 05.07.2016 um 17:13:07:
Hattest du eine AE? Ist die noch gültig? Wurde die Gültigkeitsdauer von der ABH verkürzt?

Wenn du deine Frau davon überzeugen kannst, wieder mit dir in ehelicher Gemeinschaft zu leben, kannst du innerhalb der Gültigkeit der alten AE eine neue beantragen. Deine Frau müsste dann bestätigen, dass ihr wieder zusammenlebt.



Habe versucht alle Möglichkeiten, sie will nichts mehr mit mir zutun haben.
Guckt der Verwaltungsgericht bei solchen Fällen in den laufenden Akten bei der Scheidung?! Dann sieht es miess für mich aus :(
Wird sie von der Verwaltungsgericht auch für Zeugenaussage oder Befragung vielleicht eingeladen?

=====

Vorher geschäftsvisum dann fiktionsbescheinigung anschließend durch die Ehe AE

====

Ich komme hier nicht irgendwie zurecht:((
Habe jetzt zwar geantwortet aber als Zitat .


Daddys'
[edit]Zitat geflickt und Folgepost (<<<klick) angefügt...[/edit]

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von deerhunter am 05.07.2016 um 17:27:28

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 17:22:10:
Guckt der Verwaltungsgericht bei solchen Fällen in den laufenden Akten bei der Scheidung?! Dann sieht es miess für mich aus Griesgrämig
Wird sie von der Verwaltungsgericht auch für Zeugenaussage oder Befragung vielleicht eingeladen?


Natürlich wird deine "Ex" Frau geladen, denn das Gericht muss ja entscheiden ob deine Grundlage für eine AE tatsächlich nicht mehr vorhanden ist! Deshalb kannst du dir dieses Verfahren auch sparen und gleich ausreisen. Damit kommst du weiter und sparst Geld

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von trixie am 05.07.2016 um 19:23:19
@TS

Was mir bei deinem Fall nicht ganz klar ist.

Du hattest 2013 ein Geschäftsvisum (welches Geschäft hast du denn betrieben), dann eine FB wegen Eheschließung.
Heirat vermutlich Mitte 2015. Von 2013 bis 2015 eine FB? Das kann kaum sein.

Normalerweise wird aber bei einem angestrebten Daueraufenthalt das korrekte Visumsverfahren gefordert.

Kannst du dein damaliges Geschäft nicht wieder betreiben?


Zitat:
Deshalb kannst du dir dieses Verfahren auch sparen und gleich ausreisen.
Damit kommst du weiter und sparst Geld


Das dürfte und sollte den TS nicht wirklich interessieren, denn wenn er wirklich ausreisen muss, bleiben die Kosten wohl am Steuerzahler hängen. Die Gebührenrechnung kommt erst nach dem Verfahren, eine Vorschusszahlung gibt es hier nicht.

Soeben sehe ich, dass du auch hier zum gleichen Thema schreibst
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1467728694/2#2
und auch etwas mehr Zahlenangaben vorhanden sind. Trotzdem ist mir deine Aufenthaltshistorie in Deutschland unklar, weil du nun bereits etwas vom Jahr 2009 schreibst.

Vielleicht schreibst du einmal zusammen, von wann du welchen AT in Deutschland gehabt hast.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Sharck am 05.07.2016 um 20:01:11
Ich hatte eine Firma, der Firma läuft zur Zeit auf mein Bruder ( Geschäftsführer)
Bin Oktober 2013 nach Deutschland mit geschäftsvisum gekommen. Ausländeramt wollte meine Visum nicht verlängern und darauf hin nahm ich eine Anwalt, dadurch bekam ich fiktionsbescheinigung bis März 2014.
Dann habe ich dort angekündigt, das ich heiraten möchte und mir wurde bis Oktober 2014 der Frist gegeben( weil ich wegen Eheschließung Unterlagen aus dem Libanon brauchte.
Nach der Eheschließung habe ich Hartz 4 Antrag gemacht.
Meine noch Ehefrau hat dann Oktober 2015 bei ausländeramt die Trennung angegeben. Das ich kaum zu Hause war und ich 4 mal alleine im Libanon war..

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Sharck am 05.07.2016 um 20:01:45
Wenn ich die Firma wieder übernehme, kann ich denn in Deutschland bleiben ??

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Aras am 05.07.2016 um 20:12:25
Ein Geschäftsvisum? Also dein Bruder hat jetzt dein Geschäft im Libanon?
Und die letzten Jahre hast du rumgeharzt und gleichzeitig warst du mehrfach im Libanon (wie vereinbar mit Ortsabwesenheit von maximal 3 Wochen im Jahr bei Bezug von ALG II ????).
Jetzt willst du die dritte Ehe schließen um ein weiteren Aufenthalt in Deutschland zu erreichen?
Wie passt es zusammen, dass die Lage im Libanon soo schrecklich sei, aber du mehrfach im Libanon für längere Zeit ausgehalten hast?

Irgendwie passt deine Geschichte von vorne bis hinten nicht.


Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Sharck am 05.07.2016 um 20:40:12
Die GmbH ist in Deutschland..
Ja, so wie ich es geschrieben habe stimmt alles.
Jobcenter weiß von meiner Abwesenheit nichts.
Das alles weißt auch das Verwaltungsgericht nicht oder?
Nur falls meine noch Ehefrau aussagen muss, können die diese Einzelheiten erfahren

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von trixie am 05.07.2016 um 20:42:41

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:01:11:
Bin Oktober 2013 nach Deutschland mit geschäftsvisum gekommen.

Unter einem Geschäftsvisum, welches als Schengenvisum ausgestellt wird, versteht man ein Visum, damit ausländische Geschäftsleute zum Geschäftszweck nach Deutschland kommen können. Dazu müssen auch im Inland Geschäftspartner vorhanden sein. Das Visum wird von der Botschaft ausgestellt. M. W. hat damit eine ABH nichts damit zu tun. Die ABH verlängert - oder auch nicht - i.d.R. die AE, weniger ein Visum.

Oder hattest du ein Visum - besser eine AE - damit du in Deutschland eine Firma gründen und betreiben kannst?

Mit deinen ungenauen Angaben (du schreibst auch etwas von 2009), wird die Sache mehr konfus als klar.


Aras schrieb am 05.07.2016 um 20:12:25:
Und die letzten Jahre hast du rumgeharzt 

... woran wohl auch die Ehefrau beteiligt war. ;)


Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:40:12:
Jobcenter weiß von meiner Abwesenheit nichts.

... was aber durch deine Ehefrau möglich werden kann. Dann blühen dir noch einige andere Verfahren, allerdings im Strafbereich.

So manche Ehefrau nimmt gern Rache mit solchen interessanten Informationen.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Sharck am 05.07.2016 um 20:48:56
Nein, AE bekam ich erst nach der Eheschließung Oktober 2014.
Dann ist es doch gut für mich, das meine Frau mit daran beteiligt war?
Damit könnte ich ja ihre Aussagen mit streiten wegen arbeiten abstreiten oder nicht.
Sie hat bei Scheidungsanwalt alles mit beweisen niedergelegt, daher ihre Scheidung, wegen geplanten ehe wegen AE

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von deerhunter am 05.07.2016 um 20:56:32

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:48:56:
Dann ist es doch gut für mich, das meine Frau mit daran beteiligt war?


Eher nicht....da blüht dir ein Strafverfahren...und kommt schon raus, wenn man vor Gericht deinen Pass sehen will. Auch deine Frau wird das vorbringen! Die Rache einer Frau, speziell wenn Sie nur für eine AE "missbraucht" wurde, kann brutal sein.


Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:48:56:
Damit könnte ich ja ihre Aussagen mit streiten wegen arbeiten abstreiten oder nicht.

Macht wenig Sinn


Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:48:56:
Sie hat bei Scheidungsanwalt alles mit beweisen niedergelegt, daher ihre Scheidung, wegen geplanten ehe wegen AE


Also hat Sie Beweise und wird dir den Garaus machen. Reise einfach aus und gut. Nach der Scheidung kannst du dann wieder von Vorne anfangen und die nächste Frau suchen, die dich für eine Ae heiratet
Wenn du nicht ausreist und es zum Verfahren kommt und damit eventuell auch zum Strafverfahren wegen Leistungsbetrug, bekommst du eine Einreisesperre und dann ist der Weg nach Europa zu

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Sharck am 05.07.2016 um 20:57:35
2009 war ich auch schon mal in Deutschland durch ehe zusammen Führung und da hatte meine Ex Frau mich angezeigt gehabt . Wegen Scheinehe , nach 8 Monaten musste ich ausreisen, dann bekam ich erst ein neuen Pass vom libanesischen Konsulat

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von deerhunter am 05.07.2016 um 20:59:35

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:57:35:
2009 war ich auch schon mal in Deutschland durch ehe zusammen Führung und da hatte meine Ex Frau mich angezeigt gehabt . Wegen Scheinehe , nach 8 Monaten musste ich ausreisen,


Also das 2. Mal wegen Scheinehe nach kurzer Ehezeit aufgeflogen...was willst du da noch mit einem Gerichtsverfahren? Das wird nichts

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von trixie am 05.07.2016 um 21:00:26
@TS

Es ist schade und macht wenig Sinn, zielsicher zu antworten, wenn du die Fragen nicht ausreichend beantwortest.

Was war das für ein "Geschäftsvisum"?
GmbH ist von deinem Bruder und du hattest nie etwas damit zu tun, bzw. du hattest niemals eine AE dazu?

Dass deine Freu an der Ehe beteiligt war, ist wohl jedem klar.  ;D ;D

Ich meinte, dass deine Frau auch am Hartz IV Bezug beteiligt war. Nur weil man dich hierfür etwas kritisch unter die Lupe nimmt.


Zitat:
Damit könnte ich ja ihre Aussagen mit streiten wegen arbeiten abstreiten oder nicht.

Ob ihr euch wegen den offenen Zahnpastatube oder deinen ungeputzten Schuhen oder anderen Dingen gestritten habt, ist völlig egal. Fakt ist, die eheliche LG besteht keine drei Jahre und damit hast aus dieser AE kein eigenständiges Aufenthaltsrecht.


Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Sharck am 05.07.2016 um 21:10:17
Sie hat ihren Scheidungsanwalt alles erzählt, das ich sie gezielt ausgesucht habe. Sie hat arabische Mails von mir , wo ich bestätigte, das ich sie nur wegen Deutschland geheiratete habe vorgelegt. Hat sie von meiner 1. Ex Frau zugemailt bekommen ( hätte ja nicht wissen können, das sowas mir passieren konnte.
Und ein Telefonat, was ihre Arabische Freundin es übersetzt hat

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von deerhunter am 05.07.2016 um 21:36:30

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 21:10:17:
ie hat ihren Scheidungsanwalt alles erzählt, das ich sie gezielt ausgesucht habe. Sie hat arabische Mails von mir , wo ich bestätigte, das ich sie nur wegen Deutschland geheiratete habe vorgelegt. Hat sie von meiner 1. Ex Frau zugemailt bekommen ( hätte ja nicht wissen können, das sowas mir passieren konnte.
Und ein Telefonat, was ihre Arabische Freundin es übersetzt hat 


Was willst du dann noch beim Gericht gegen die Ausweisung vorgehen? Das sind Beweise für eine gezielte Scheinehe, dazu gezielter Leistungsbetrzg...damit bist du raus! Wenn du jetzt nicht freiwillig ausreist, handelst du dir eine Einreisesperre ein! Also ab, aber so schnell wie möglich!

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von trixie am 05.07.2016 um 22:07:34

deerhunter schrieb am 05.07.2016 um 21:36:30:
Das sind Beweise für eine gezielte Scheinehe

Das sehe ich nicht ganz so, denn die Scheinehe bedeutet, dass beide Ehepartner von Anfang an keine gemeinsame eheliche LG führen möchten. Wenn der Ausländer sagt, dass er nur heiraten möchte, damit er nach Deutschland kann und die deutsche Ehefrau ihn aus Liebe heiratet ist es keine Scheinehe (Verschaffung eines AT in Deutschlands). Dass sich die hier lebende deutsche Ehefrau betrogen und ausgenutzt fühlt, ist wieder etwas ganz anderes. Auch unter deutsch-deutschen Ehen kann sich einer ausgenutzt fühlen und man wird hier nicht von einer Scheinehe sprechen.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Aras am 05.07.2016 um 22:19:33
Mag sein, führt aber schlicht zur Feststellung, dass keine schutzwürdige Ehe besteht bzw. niemals bestand... zum zweiten Mal.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Jojo2015 am 06.07.2016 um 05:23:00
Erwartest du hier ernsthaft Tipps, wie du in Deutschland bleiben kannst, wenn du bereits 2 mal ein Aufenthaltsrecht erschlichen und dich strafbar gemacht hast (u.a. Leistungsbetrug)??  >:(

Ich hoffe, du führst die Klage weiter und dein Verhalten zieht die vorgesehenen Konsequenzen nach sich!
Unglaublich und unmöglich solch ein Verhalten.

Sorry, das musste mal raus.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von trixie am 06.07.2016 um 09:20:21
@ARAS
Das Aufenthaltsrecht des TS wird beendet, weil er nicht drei Jahre in einer ehelichen LG war und nicht dadurch, dass man eine Scheinehe sah. Hätte man im Fall des TS bereits bei der ersten Ehe eine Scheinehe festgestellt, wäre es vermutlich auch gar nicht zur 2. Eheschließung gekommen, dann man hätte im Vorfeld bereits Bedenken angemeldet und ihm keine AE erteilt.

Nochmals zum Verständnis:
Wenn die deutschen Ehefrauen den TS aus Liebe geheiratet haben, der TS aber andere Gründe für die Eheschließung hatte, ist eine schützenswerte Ehe nach dem GG gegeben und keine Scheinehe.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Aras am 06.07.2016 um 13:56:29
Auch wenn keine Scheinehe besteht, kann es sich um keine schutzwürdige Ehe handeln. Also bspw. Versorgungsehe.

Wenn er ausreist und wieder eine Deutsche heiratet, dann wird die deutsche Botschaft nach kurzem Blick ins ausländerregister bzw. die Ausländerbehörde mit Blick in die Akte stutzig werden und die Ehe als nicht schutzwürdig erachten. Anschließend kann man natürlich Klagen...

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von trixie am 06.07.2016 um 14:15:32
Eine Scheinehe, so unsinnig auch der Begriff auch klingt, denn die Ehe ist rechtlich erst einmal bindend, bedeutet im Ausländerrecht, dass ich jemanden nur deshalb geheiratet habe, damit diese Person einen Aufenthalt in Deutschland bekommt, ohne dass mich diese Person im Grunde interessiert.

Eine, von dir genannte Versorgungsehe, ist doch nicht deshalb schon nicht schützenswert, weil jemand (auch das kannst du hier zu Hauf nachlesen) aus armen Verhältnissen im Drittland kommend einen/eine Deutschen/Deutsche heiratet.

Was meinst du wieviele Vorgungs- oder Zweckehen es unter Deutschen gibt. Auch hier gilt der Schutz des Grundgesetzes.
Den Begriff der Scheinehe, würde man wohl hier kaum anwenden.

Welche Gründe die beiden Ehepartner haben, die Ehe zu schließen (ausser der Verschaffung eines AT) ist belanglos und nicht automatisch nicht schützenswert.

Wie es sich im Fall einer dritten Ehe verhalten wird, ist jetzt reine Spekulation.

Ich kenne Fälle, wo der deutsche Bürger schon mehrere ausländische Partner geheiratet hat - und wieder geschieden wurde - ohne dass es hierzu Probleme bei der Botschaft oder der ABH gab.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von Candy Man am 06.07.2016 um 14:32:35

trixie schrieb am 06.07.2016 um 14:15:32:
Was meinst du wieviele Vorgungs- oder Zweckehen es unter Deutschen gibt. Auch hier gilt der Schutz des Grundgesetzes.
Den Begriff der Scheinehe, würde man wohl hier kaum anwenden.


Richtig, deswegen nennt man solche Ehen auch - wie Du es schon getan hast - Zweckehen!

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von reinhard am 06.07.2016 um 14:41:13
Ihr diskutiert hier die Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat.

Für das VG-Verfahren, nach dem der Themenstarter hier fragt, steht der § 31 im Mittelpunkt. Der verlangt, dass man 36 Monate zusammengelebt hat oder eine Ausnahme erfüllt ist (Tod der Ehefrau, Nicht-Zumutbarkeit). Keine der Bedingungen ist erfüllt.

Was die Ehefrau (zusätzlich) über die vermuteten Motive des Ehemannes mitteilt, ist für das ausländerrechliche Verfahren nicht wirklich interessant, wenn die Behörde und das Gericht die "11 Monate" haben.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von trixie am 06.07.2016 um 14:52:45

reinhard schrieb am 06.07.2016 um 14:41:13:
Für das VG-Verfahren, nach dem der Themenstarter hier fragt, steht der § 31 im Mittelpunkt

... der TS aber hier schreibt:

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:01:11:
Ich hatte eine Firma, der Firma läuft zur Zeit auf mein Bruder ( Geschäftsführer)

... womit auch die Frage offen ist, ob bzw. welcher AT in diesem Zusammenhang möglich wäre, da sich die Firma in Deutschland befindet.

Um welche Art von Firma es sich handelt, hat der TS noch nicht erklärt und nicht, was er damit meint, dass er früher die Firma hatte.

Titel: Re: Ausreise nach Trennung
Beitrag von fons am 06.07.2016 um 23:45:02
@ Sharck

es reicht nun wohl wirklich

:closed:

bitte auch keine neuen threads eröffnen in der gleichen Richtung

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