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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Berechnung Aufenthaltszeiten bei Nachzug Ehegatte
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Beitrag begonnen von RaEm am 04.07.2016 um 10:36:54

Titel: Berechnung Aufenthaltszeiten bei Nachzug Ehegatte
Beitrag von RaEm am 04.07.2016 um 10:36:54
Guten Morgen zusammen. Ich hätte eine allgemeine Frage. Am Wochenende habe ich folgendes gelesen, bin mir aber unsicher, ob dies richtig ist:

Normalerweise hätte ein Partner, der mit Visum zum Ehegattennachzug eingereist ist, nach 3 Jahren gelebter Ehe in Deutschland ein Anrecht auf einen eigenständigen Aufenthalt.

Wenn in den 3 Jahren einer der Partner der Ausländerbehörde eine Trennung mitteilt, sich das Paar aber wieder versöhnt, beginnt die Berechnung der vorgenannten 3 Jahre wieder bei 0?

Stimmt dies?

Titel: Re: Berechnung Aufenthaltszeiten bei Nachzug Ehegatte
Beitrag von Aras am 04.07.2016 um 10:49:47
Ja das stimmt.

Titel: Re: Berechnung Aufenthaltszeiten bei Nachzug Ehegatte
Beitrag von RaEm am 04.07.2016 um 11:02:52
Danke schön für die Antwort. Wieder was gelernt.

Titel: Re: Berechnung Aufenthaltszeiten bei Nachzug Ehegatte
Beitrag von reinhard am 04.07.2016 um 14:40:15
Er oder sie muss eben vor der Trennung mindestens drei Jahre lang zusammengelebt haben – und nicht erst zwei Jahre, dann nicht, und dann ein Jahr. Sondern drei Jahre (ununterbrochen).

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