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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Berechnung Aufenthaltszeiten bei Nachzug Ehegatte https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1467621414 Beitrag begonnen von RaEm am 04.07.2016 um 10:36:54 |
Titel: Berechnung Aufenthaltszeiten bei Nachzug Ehegatte Beitrag von RaEm am 04.07.2016 um 10:36:54
Guten Morgen zusammen. Ich hätte eine allgemeine Frage. Am Wochenende habe ich folgendes gelesen, bin mir aber unsicher, ob dies richtig ist:
Normalerweise hätte ein Partner, der mit Visum zum Ehegattennachzug eingereist ist, nach 3 Jahren gelebter Ehe in Deutschland ein Anrecht auf einen eigenständigen Aufenthalt. Wenn in den 3 Jahren einer der Partner der Ausländerbehörde eine Trennung mitteilt, sich das Paar aber wieder versöhnt, beginnt die Berechnung der vorgenannten 3 Jahre wieder bei 0? Stimmt dies? |
Titel: Re: Berechnung Aufenthaltszeiten bei Nachzug Ehegatte Beitrag von Aras am 04.07.2016 um 10:49:47
Ja das stimmt.
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Titel: Re: Berechnung Aufenthaltszeiten bei Nachzug Ehegatte Beitrag von RaEm am 04.07.2016 um 11:02:52
Danke schön für die Antwort. Wieder was gelernt.
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Titel: Re: Berechnung Aufenthaltszeiten bei Nachzug Ehegatte Beitrag von reinhard am 04.07.2016 um 14:40:15
Er oder sie muss eben vor der Trennung mindestens drei Jahre lang zusammengelebt haben – und nicht erst zwei Jahre, dann nicht, und dann ein Jahr. Sondern drei Jahre (ununterbrochen).
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