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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Fiktionsbescheinigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1466087695 Beitrag begonnen von noorallah am 16.06.2016 um 16:34:55 |
Titel: Fiktionsbescheinigung Beitrag von noorallah am 16.06.2016 um 16:34:55
Guten tag
Mein Mann wollten heute für seine AT und die von unsere Sohn auch eine verlängerung beantragen stattdessen hat er eine Fiktionsbescheinigung bekommen und meine sohn auch (4jahre) laut ausländerbehörder die verfassungsschutz muss noch was prüfen die Fiktionsbescheinigung von mein sohn 81§ Abs4 meine Frage ist, warum hat mein sohn auch eine Fiktionsbescheinigung bekommen ? wir wollen (ich und meine kinder ohne mann) nach Nordafrika im August reisen und haben schon gebucht darf mein sohn auch mit fliegen? wir wollen näschte wochen eine AT für meine neu geborne kind beantragen bekommt es auch eine Fiktionsbescheinigung ? MfG |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung Beitrag von Saxonicus am 16.06.2016 um 19:06:44 noorallah schrieb am 16.06.2016 um 16:34:55:
Weil jeder ausländische Mensch, auch wenn er noch klein ist, über einen Pass und einen AT verfügen muss. Demzufolge auch, wenn der AT aus welchen Gründen auch immer nicht sofort erteilt werden kann, eine Fiktionsbescheinigung. |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung Beitrag von T.P.2013 am 17.06.2016 um 00:42:47 noorallah schrieb am 16.06.2016 um 16:34:55:
Hallo, ja, darf er mit dieser Fiktionsbescheinigung. Zitat:
Vermutlich. Habt Ihr für dieses Kind denn schon einen Pass? Gruß |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung Beitrag von noorallah am 17.06.2016 um 02:36:35 T.P.2013 schrieb am 17.06.2016 um 00:42:47:
wir haben einen beantragt kommt erst ende des monat |
Titel: Re: Fiktionsbescheinigung Beitrag von dim4ik am 18.06.2016 um 14:07:25 Saxonicus schrieb am 16.06.2016 um 19:06:44:
Streng genommen, kann eine FB an das neugeborene Kind nicht erteilt werden, da es bereits einen AT kraft Gesetzes besitz und weder eine Verlägerung dieses AT noch die Erteilung eines neuen AT beantragt wird. Es müsse dann ein AT in Form eines Klebeetiketts nach §78a Abs. 1 AufenthG erteilt werden. Wie eine konkrete ABH das entscheidet, können wir hier nicht wissen, allerdings wird sich bestimmt eine Lösung finden. |
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