i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Urkundenlegalisierung fuer Indonesien
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1465801435

Beitrag begonnen von einahpets am 13.06.2016 um 09:03:55

Titel: Urkundenlegalisierung fuer Indonesien
Beitrag von einahpets am 13.06.2016 um 09:03:55
Hallo zusammen,

ich moechte 2 Dokumente fuer den Gebrauch in Indonesien legalisieren lassen. Eines ist eine Geburtsurkunden, ausgestellt in Deutschland (Bayern), das zweite eine Vaterschaftsanerkennung, ausgestellt an der Deutschen Botschaft in Jakarta.
Da ich nicht in Deutschland lebe (und meine Besuchsaufenthalte nicht mit Behoerdengaengen verbringen will), moechte ich dafuer eine Agentur beauftragen. Hat jemand eine Empfehlung fuer eine zuverlaessige Agentur?
Ich habe ein drei Agenturen, die ich im Internet gefunden habe, angeschrieben, und teils unterschiedliche Aussagen zur Machbarkeit bekommen  :öhm 
Stimmt es denn, dass Urkunden der Standesaemter (also Geburtsurkunde) nicht aelter als 6 Monate sein duerfen? Wer muss/kann eine Geburtsurkunde vorbeglaubigen? Und stimmt es, dass Dokumente der konsularischen Vertretungen (also meine Vaterschaftsanerkennung der Dt. Botschaft) gar nicht ueberbeglaubigt werden koennen und daher dieses Dokument aufgrund der fehlenden Voraussetzungen gar nicht legalisiert werden kann?

Vielen Dank!

Titel: Re: Urkundenlegalisierung fuer Indonesien
Beitrag von Saxonicus am 13.06.2016 um 09:45:53

einahpets schrieb am 13.06.2016 um 09:03:55:
ich moechte 2 Dokumente fuer den Gebrauch in Indonesien legalisieren lassen.

Guckst Du hier:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615024/Daten/6555150/Urkunden_Deutsche_oeffentliche_imAusland.pdf

Titel: Re: Urkundenlegalisierung fuer Indonesien
Beitrag von einahpets am 13.06.2016 um 09:59:13

Saxonicus schrieb am 13.06.2016 um 09:45:53:
Guckst Du hier:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615024/Daten/6555150/Urkunden_Deutsche_oeffentliche_imAusland.pdf


Danke dafuer. Dieses Dokument beantwortet nur die Frage, wer Geburtsurkunden vorbeglaubigen kann (Bezirksregierung), sonst steht leider nichts hilfreiches fuer mich drin. Trotzdem danke!

Titel: Re: Urkundenlegalisierung fuer Indonesien
Beitrag von marquito_88 am 13.06.2016 um 11:15:11
Wird denn eine vorbeglaubigung durch Indonesien gefordert? Deine Geburtsurkunde ist ja lebenslang gültig, nicht nur 6 Monate. Du kannst bei dem Standesamt aus deinem Geburtsort nachfragen ob sie dir postalisch einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister schicken können. ist in der Regel möglich. Vielleicht wird das dann akzeptiert.

Wo lässt du denn die Legalisierung durchführen? Botschaft Indonesiens in Deutschland? In einigen Ländern ist das auch beim Außenministerium im Land möglich.

Titel: Re: Urkundenlegalisierung fuer Indonesien
Beitrag von Alacrity am 13.06.2016 um 11:32:59

einahpets schrieb am 13.06.2016 um 09:03:55:
ich moechte 2 Dokumente fuer den Gebrauch in Indonesien legalisieren lassen.

Das geht per Post, siehe hier:
http://www.indonesia-frankfurt.de/index.php?option=com_content&view=article&id=11&Itemid=118&lang=de


einahpets schrieb am 13.06.2016 um 09:03:55:
Stimmt es denn, dass Urkunden der Standesaemter (also Geburtsurkunde) nicht aelter als 6 Monate sein duerfen?

Wozu willst du sie denn verwenden?


einahpets schrieb am 13.06.2016 um 09:03:55:
meine Vaterschaftsanerkennung der Dt. Botschaft

Laut Profil bist du weiblich, wie hast du da eine Vaterschaftsanerkennung machen können?
Frage das indonesische Konsulat, was sie zu legalisieren bereit sind.

Titel: Re: Urkundenlegalisierung fuer Indonesien
Beitrag von einahpets am 14.06.2016 um 03:04:06

marquito_88 schrieb am 13.06.2016 um 11:15:11:
Wird denn eine vorbeglaubigung durch Indonesien gefordert?

soweit ich weiss, ja


marquito_88 schrieb am 13.06.2016 um 11:15:11:
Wo lässt du denn die Legalisierung durchführen? Botschaft Indonesiens in Deutschland? In einigen Ländern ist das auch beim Außenministerium im Land möglich.

Ich werde mich mal erkundigen, ob es bei Aussenministerium moeglich ist, bisher habe ich das aber noch nirgends gelesen.

Titel: Re: Urkundenlegalisierung fuer Indonesien
Beitrag von einahpets am 14.06.2016 um 03:07:11

Alacrity schrieb am 13.06.2016 um 11:32:59:
Laut Profil bist du weiblich, wie hast du da eine Vaterschaftsanerkennung machen können?
Frage das indonesische Konsulat, was sie zu legalisieren bereit sind.

Es soll Faelle geben, bei denen weibliche Personen Kinder haben, fuer die sie eine Vaterschaftsanerkennung machen  ;)
Aber guter Tipp, ich frage direkt beim Konsulat oder der Botschaft nach. Danke!

Titel: Re: Urkundenlegalisierung fuer Indonesien
Beitrag von Alacrity am 14.06.2016 um 10:45:51

einahpets schrieb am 14.06.2016 um 03:07:11:
Es soll Faelle geben, bei denen weibliche Personen Kinder haben, fuer die sie eine Vaterschaftsanerkennung machen  ;)

Vielleicht geht das in Indonesien, aber in Deutschland ist das Gesetz da eindeutig: "Vater eines Kindes ist der Mann,... der die Vaterschaft anerkannt hat..." § 1592 Nr. 2 BGB.
Sonst könnte z. B.  bei Partnerschaften von Frauen, wenn eine Partnerin (durch künstliche Befruchtung) schwanger wird, die andere die Vaterschaft anerkennen, um Vater des Kindes zu werden.

Hätte der deutsche Gesetzgeber gewollt, dass auch (lesbische) Frauen Vater werden können, hätte er sich nicht auf Männer festgelegt.

Titel: Re: Urkundenlegalisierung fuer Indonesien
Beitrag von einahpets am 15.06.2016 um 03:20:00

Alacrity schrieb am 14.06.2016 um 10:45:51:
Vielleicht geht das in Indonesien, aber in Deutschland ist das Gesetz da eindeutig: "Vater eines Kindes ist der Mann,... der die Vaterschaft anerkannt hat..." § 1592 Nr. 2 BGB.
Sonst könnte z. B.  bei Partnerschaften von Frauen, wenn eine Partnerin (durch künstliche Befruchtung) schwanger wird, die andere die Vaterschaft anerkennen, um Vater des Kindes zu werden.

Hätte der deutsche Gesetzgeber gewollt, dass auch (lesbische) Frauen Vater werden können, hätte er sich nicht auf Männer festgelegt.


Der Vater kann nicht alleine die Vaterschaft anerkennen (zumindest nicht in Deutschland). Die Mutter muss ausdruecklich zustimmen und ebenfalls unterschreiben. Mutter, Vater und Kind bekommen dann jeweils eine eigene Ausfertigung des Dokuments. Somit habe ich "eine Vaterschaftsanerkennung gemacht", soll heissen, ich habe der Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater zugestimmt. Sorry, dass ich mich zuvor so unscharf ausgedrueckt habe.  ::)
Aber nix fuer ungut, ja  ;) Deinen Tipp, bei der indonesischen Botschaft nachzufragen, habe ich in die Tat umgesetzt, aber noch keine Antwort bekommen.

Titel: Re: Urkundenlegalisierung fuer Indonesien
Beitrag von Newman am 16.06.2016 um 11:13:20
Ich möchte hier noch etwas zu den "6 Monaten" ergänzen.

Grundsätzlich ist entscheidend, was derjenige verlangt, dem die Urkunde vorgelegt werden soll. Das Standesamt kann jederzeit eine neue Geburtsurkunde ausstellen. Diese Urkunde gibt wieder, was am Tag der Ausstellung im Geburtenbuch steht. Will man den aktuellen Stand nachweisen, braucht man auch eine aktuelle Urkunde. Entgegen der oft verbreiteten Meinung kann sich eine Geburtsurkunde inhaltlich ändern (z.B. der Familienname des Kindes, die Eltern durch z.B. Vaterschaftsanerkennung o. - anfechtung, Adoption).

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.