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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
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Beitrag begonnen von nancyfahi am 01.06.2016 um 20:12:50

Titel: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von nancyfahi am 01.06.2016 um 20:12:50
Hallo,

X stellt einen Einbürgerungsantrag. Alle Dokumente wurde abgegeben.

Jetzt sind 6 Monaten um obwohl nach 3 Monaten eine Entscheidung getroffen werden muss.

Die Behörde schreibt,auf Nachfrage folgendes :


Sehr geehrte Frau X

wie Ihnen bei der Antragstellung schon mitgeteilt wurde dauert das
Einbürgerungsverfahren derzeit mindestens 6- 12 Monate oder länger.

Nach 6Monaten werden Sie von uns bestimmt noch keine Antwort erhalten.
Wir bearbeiten derzeit die Anträge von September-Oktober 2015!!!!!


Frage : Sie bearbeiten die Anträge von Sep bis Oktober 2015 !! Was kann ich und die anderen dafür,dass die Behörde die Anträge nicht bearbeiten kann. Bzw zu wenig Personal hat ??

Kann man mit einem Schreiben und Fristsetzung was erreichen?

Danke

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von HeFi am 01.06.2016 um 20:54:15

nancyfahi schrieb am 01.06.2016 um 20:12:50:
... obwohl nach 3 Monaten eine Entscheidung getroffen werden muss.

Wo steht denn das?

Nach 3 Monaten kann Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO http://www.buzer.de/gesetz/2431/a34534.htm
erhoben werden, WENN

Zitat:
ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden
ist.

Eine längere Bearbeitungszeit beweist nicht "eine Untätigkeit ohne zureichenden Grund",
insbesondere dann nicht, wenn noch entscheidungsrelevante Zweifel und Unklarheiten geklärt werden müssen.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von messlatte am 01.06.2016 um 21:53:59

nancyfahi schrieb am 01.06.2016 um 20:12:50:
Was kann ich und die anderen dafür,dass die Behörde die Anträge nicht bearbeiten kann. Bzw zu wenig Personal hat ??


Es sind in Deutschland derzeit viele Behörden überlastet. Vom Bürgeramt, über Jobcenter, ABH bis zur Polizei. Kannst du dir denken weshalb? Die Mitarbeiter dort sind alles andere als untätig. Ihnen mit Untätigkeitsklage Stress zu machen ist nicht der richtige Weg. 

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von grisu1000 am 02.06.2016 um 00:54:25

Budweiser schrieb am 02.06.2016 um 00:35:12:
So so, die Behörden sind überlastet.
Das ist deren Problem - Gesetze gelten trotzdem.


a) Im Gesetz steht nichts über irgendeine Frist bei Einbürgerungen
b) Die drei Monate gelten eben nur ohne hinreichenden Grund
b) Eine Einbürgerung ist halt mal kein einfacher und schneller Verwaltungsvorgang. Erstmal sind die ganzen Angaben in seinem Antrag zu überprüfen. Das der TS aus dem Libanon kommt wird das ggf. die Abfrage diverser Sicherheitsbehörden verursachen. Das dauert und es ist ein hinreichender Grund, dass es länger dauert.

Aber Arbeitsüberlastung der Behörde ist im Regelfall kein hinreichender Begründung für eine Zeitverzögerung. Da gibt es diverse Gerichtsurteile.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von dim4ik am 02.06.2016 um 01:05:52

grisu1000 schrieb am 02.06.2016 um 00:54:25:
Aber Arbeitsüberlastung der Behörde ist im Regelfall kein hinreichender Begründung für eine Zeitverzögerung. Da gibt es diverse Gerichtsurteile.

Könntest Du bitte konkrete Urteile nennen, falls sie Dir bekannt sind? Danke.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Obst88 am 02.06.2016 um 07:39:44
In unserem Landkreis gibt es z.B. nur eine einzige Person die für Einbürgerungen zuständig ist. Ist die krank, im Urlaub, auf Tagung bleibt alles liegen.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von grisu1000 am 02.06.2016 um 20:46:57

dim4ik schrieb am 02.06.2016 um 01:05:52:
Könntest Du bitte konkrete Urteile nennen, falls sie Dir bekannt sind? Danke. 

Auf die schnelle: VG Regensburg N 8 K 15.30440 vom 15. Mai 2015


Auszug:

Zitat:
....Die andauernde Arbeitsüberlastung des Bundesamtes rechtfertigt die Annahme eines zureichenden Grundes nicht. Das Vorliegen eines zureichenden  Grundes  im  Sinne  des  §  75  Satz 3  VwGO  ist  zunächst  objektiv  zu  beurteilen.  Ein zureichender Grund kann sich etwa aus dem besonderen Umfang oder der besonderen  Schwierigkeit der Sachaufklärung sowie der besonderen Schwierigkeit des zu entscheidenden  Falls  ergeben.  Mit  Blick  auf  die  Geschäftsbelastung  einer  Behörde  gelten  folgende  Grundsätze:  Zwar  kann  sich  ein  zureichender  Grund aus  einer  kurzfristigen  besonderen  Geschäftsbelastung  oder der  Überlastung  aufgrund  einer  Gesetzesänderung  ergeben, von der ebenfalls anzunehmen ist, dass sie vorübergehend ist. Jedoch liegt ein  zureichender Grund nicht bei einer permanenten Überlastung bestimmter Behörden vor, ...


Aber, für eine Einbürgerung aus dem Libanon ist schon eine umfangreiche Sachaufklärung notwendig, also vergiss die drei Monate, das gilt bei einfachen Dingen.


Obst88 schrieb am 02.06.2016 um 07:39:44:
In unserem Landkreis gibt es z.B. nur eine einzige Person die für Einbürgerungen zuständig ist. Ist die krank, im Urlaub, auf Tagung bleibt alles liegen. 

Ich kenne Kreise da kann der Sachbearbeiter immer auch das Geschäft des Nachbarn mitmachen. Aber das liegt halt an der Leitung. Bescheidwisser mit Monopolstellung gibt es da nicht, das ist dort nicht gewollt.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von nancyfahi am 28.06.2016 um 23:50:29
Hallo,

Wenn man einen Antrag in Deutschland stellt -egal ob Einbürgerung oder Geburtsurkunde oder sonst was- dann darf man doch nach dem Stand der Dinge fragen. Oder nicht?

Wieso ist es ausgerechnet bei Einbürgerungen so,dass man bloss nicht anrufen soll oder emails schreiben soll?

Auf Anfrage- Antrag im Januar gestellt- kommen immer antworten,als würde die Sachbearbeiterin genervt sein. Immerhin macht sie es nicht umsonst. Sie wird bezahlt und ich bezahle 255 €.

Was kann man machen,wenn die Sachbearbeiterin "bockig" ist?

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Jojo2015 am 29.06.2016 um 04:51:23
Du bezahlst keinen 'Preis' für die Einbürgerung, du entrichtest eine Bearbeitungsgebühr.
Und in aller Regel reicht die Gebühr für den tatsächlichen Behördenaufwand nicht aus.

Natürlich darfst du fragen, aber du beschleunigst nun mal das Verfahren damit nicht. Wenn deine SB den lieben langen Tag sachstandsanfragen beantwortet, wann soll sie deiner Meinung nach deinem (und die vermutlich vielen anderen) bearbeiten?

Was meinst du mit "bockig"? Die EBH Mitarbeiterin arbeitet nicht auf deinen Zuruf, nur weil du eine Bearbeitungsgebühr entrichtet hast...

Bei tatsächlich nicht angemessenem Verhalten dir gegenüber, kannst du dich beim Vorgesetzten beschweren.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Nonjo am 29.06.2016 um 06:20:34
natürlich kannst, sollst und musst Du Dich sogar über den Stand informieren, alle anderen Antworten hier wie "Du störst den Sachbearbeiter" sind völliger Quatsch.
Wir durchlaufen zur Zeit auch den Prozess und ich rufe wöchentlich den Sachbearbeiter an um Verzögerungen zu vermeiden und zu wissen, woran wir sind.
Es ist ganz einfach deren Job, beratend und ausführend Kundenanliegen zu bearbeiten.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von nancyfahi am 29.06.2016 um 07:10:37
Es geht weder um die Gebühren noch um donst was.
Es gehz darum,dass ein Einbürgerungsantrag genau wie alle andere Anträge etwas "normales " ist. Genau wie ein Bafoegantrag,Visumantrag....

Doch es wird immer als etwas "außergewöhnliches" behandelt.

Sachbearbeiter möchten nicht genervt werden. Fragen sind unbeliebt. Auf e-mails wird unhöflich und mit 10000 ausrufezeichen geantwortet. Man soll brav warten.

Längere Beartungszeiten haben wir in Kauf genommen. Mangel an Fachpersonal ( nicht under Problem) haben wir auch in Kauf genommen .... aber wenn man fragen will ist man direkt undgeduldig und drängelig  ? Und wenn man sich kaum meldet nimmt man seine Pflichte nicht wahr?

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Odysseus am 29.06.2016 um 08:02:42

Eins schrieb am 29.06.2016 um 06:20:34:
Prozess und ich rufe wöchentlich den Sachbearbeiter an um Verzögerungen zu vermeiden


Ja was glaubst Du denn, damit zu erreichen? Dass die Anfragen bei den Sicherheitsbehörden schneller gehen? Dass er sich gerne die Zeit nimmt, dir das wöchentlich zu erklären? Dass er alles stehen und liegen lässt, um eine derartige Nervensäge loszuwerden? Das vielleicht. Aber vielleicht lässt man eine solche Akte auch gerne mal liegen, wenn man statt dessen eine andere Akte abschließen kann, bevor man diese aus den Augen verliert. Denn sowas kann bei Deiner Akte ja nicht passieren.

Ich hätte Dich schon beim zweiten oder dritten Anruf ordentlich zusammengefaltet.

Glaubst Du eigentlich immer noch, dass der SB morgens in sein Büro kommt und nur seinen Gummibaum putzt?? - Nein, das Problem Personalmangel hast Du ja erkannt. Wie wäre es denn dann, wenn Du Dich mal an die politischen Entscheidungsträger wendest, anstatt dem, der mit Deiner Akte kämpft, auf die Nerven zu gehen?

Und bevor Du jetzt lospolterst: Geh einfach mal kurz in Dich, und stell Dir einen solchen Kunden mal bei Deiner Arbeit vor. Danke!

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Marianna am 29.06.2016 um 14:08:53

nancyfahi schrieb am 01.06.2016 um 20:12:50:
Jetzt sind 6 Monaten um


nancyfahi schrieb am 01.06.2016 um 20:12:50:
dauert das
Einbürgerungsverfahren derzeit mindestens 6- 12 Monate oder länger

Warum schreibst Du, dass die Behörde nicht entscheiden will? Ich entnehme, dass Dir bereits eine Einschätzung über die Bearbeitungsdauer mitgeteilt wurde?!?


nancyfahi schrieb am 01.06.2016 um 20:12:50:
Wir bearbeiten derzeit die Anträge von September-Oktober 2015!!!!!

Die Bearbeitung erfolgt höchstwahrscheinlich (zumindest grob) chronologisch. Da demnach erst die Anträge von September-Oktober 2015 dran sind, wurde Dir auch mitgeteilt, dass Du nach 6 Monaten bestimmt noch keine Antwort erhalten wirst. Eher nach 12 Monaten.


nancyfahi schrieb am 28.06.2016 um 23:50:29:
dass man bloss nicht anrufen soll oder emails schreiben soll?

Dein Sachbearbeiter hat Deine Akte mit Sicherheit noch nicht mal auf dem Schreibtisch. Sie liegt wahrscheinlich inmitten eines Stapels. Er kann nichts zu Deinem Antrag sagen, außer dass es wohl ca. 12 Monate braucht, bis er Deinen Antrag auf dem Tisch hat.

Wieso willst Du anrufen oder Emails schreiben?


nancyfahi schrieb am 28.06.2016 um 23:50:29:
Was kann man machen,wenn die Sachbearbeiterin "bockig" ist? 

Vielleicht ihn nicht per E-Mail und Telefon darum bitten, seine einzige Aussage, die er zu Deinem Antrag tätigen kann, ständig zu wiederholen????? (Also nochmal): Nämlich, dass Dein Antrag etwa in 12 Monaten zur Bearbeitung kommt?


nancyfahi schrieb am 29.06.2016 um 07:10:37:
Sachbearbeiter möchten nicht genervt werden. Fragen sind unbeliebt. Auf e-mails wird unhöflich und mit 10000 ausrufezeichen geantwortet.

Man kann zu Deinem Antrag noch nichts sagen. Natürlich nervt es irgendwann, immer die selbe Auskunft auf die selbe Frage geben zu müssen. Bestätigt Dir sein Vorgesetzer aber mit Sicherheit auch gerne. Lass es Dir schriftlich geben und häng Dir die Antwort an den Kühlschrank. So hast Du die Antwort parat, sobald die Nachfrage in Dir nochmal hochkommt.


Eins schrieb am 29.06.2016 um 06:20:34:
Es ist ganz einfach deren Job, beratend und ausführend Kundenanliegen zu bearbeiten.

...und damit den Arbeitsfluss zu stören, womit noch längere Bearbeitungszeiten verursacht werden :-?
@Nancyfahi: Man wird sich unaufgefordert bei Dir melden, wenn was ansteht.


Eins schrieb am 29.06.2016 um 06:20:34:
ich rufe wöchentlich den Sachbearbeiter an um Verzögerungen zu vermeiden

;D ;D ;Dum Verzögerungen zu vermeiden ;D ;D ;D

P.s. Wenn's garnicht hilft: Mach ne Untätigkeitsklage. Dann bist Du beschäftigt, gibst Deinem Sachbearbeiter dadurch zumindest etwas mehr Luft, seinem Job mit etwas weniger überflüssiger Störung nachzukommen und kriegst es dann nochmal von 'ganz Oben' bestätigt, dass Du bitte warten möchtest. Eine absolute Win/Win-Situation :). 

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von nancyfahi am 29.06.2016 um 14:46:58
"Eher nach 12 monaten"

Hahaha das ich nicht lache. Ich warte bestimmt keine 12 Monate bis irgendeine gescheiterte Behörde man damit anfangen wird meinen Antrag erst zu bearbeiten !

Ohne mich.  Nach höchstens 9 Monaten landet eine Untätigkeitsklage bei denen. Was kann ich dafür dass eine Behörde so schlecht organisiert ist und kaum Personal hat . Tzz

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von sternenstaub am 29.06.2016 um 15:13:18
@ nancyfahi:

Sie haben in einem anderen Thread geschrieben, dass Sie sich durch Ton und Umgangsart des Behördenmitarbeiters sehr verletzt gefühlt haben, Wenn ich Ihren Ton und die Umgangsart mit Behördenmitarbeitern hier so lese, dann kann ich die verstehen, die sich durch Sie verletzt und gekränkt fühlen.

Aktuell ist nun mal auf allen Behörden, die mit ausländischen Staatsangehörigen" Umgang" haben, sehr viel zu tun und ich habe Respekt vor jedem Mitarbeiter, der angesichts der Vielzahl der Menschen und dann auch noch solch "lieber Kunden" noch sachlich und angemessen seine Arbeit tut, so man ihn denn lässt und nicht ständig anruft oder Mails schreibt, weil selbstverständlich das eigene Anliegen das Wichtigte ist und alle anderen ja gern warten.

Vielleicht denken Sie mal über Ihre Umgangsart nach, vielleicht ist der SB dann auch etwas umgänglicher. Denn auch auf Behörden arbeiten nur Menschen, die vernünftig und höflich behandelt werden möchten - und auch einen Anspruch darauf haben. Es gibt einen schönen Spruch, der da lautet: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus".

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Odysseus am 29.06.2016 um 15:13:25
Das ist der beste Weg.
Dann liegt die Akte erstmal beim Verwaltungsgericht und der SB hat Zeit, sich den anderen Akten zu widmen.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Mojo Jojo am 29.06.2016 um 16:10:32

nancyfahi schrieb am 29.06.2016 um 14:46:58:
Nach höchstens 9 Monaten landet eine Untätigkeitsklage bei denen.

Wird für einen erfrischenden Lacher sorgen, wenn Du die Klage bei Deiner Behörde abgibst ::)

Aber auch an der richtigen Stelle solltest Du die Klage nicht all zu spät einreichen, kann nämlich auch vor Gericht ein wenig dauern, bis Du dort mit Deinem Anliegen zum Zuge kommst ;)

Mach sie ab besten lieber heute als morgen, denn wie schon gesagt...

Mojo Jojo schrieb am 29.06.2016 um 14:08:53:
Dann bist Du beschäftigt, gibst Deinem Sachbearbeiter dadurch zumindest etwas mehr Luft, seinem Job mit etwas weniger überflüssiger Störung nachzukommen und kriegst es dann nochmal von 'ganz Oben' bestätigt, dass Du bitte warten möchtest. Eine absolute Win/Win-Situation :)



Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Mojo Jojo am 29.06.2016 um 16:44:00
Vielleicht nicht nur für mich, sondern auch für die stillen Mitleser interessant: Was ist eigentlich aus Deiner Klageerhebung geworden?

nancyfahi schrieb am 25.03.2016 um 15:40:36:
Danke. Das ist mir bekannt. Habe es auch der EBH geschrieben. Jetzt hatten die versucht einen Vorschlag zu machen. Antrag zurückstellen bis ein Jahr um ist (7 Jahre) habe ich aber nicht wahrgenommen und geklagt. Die werden bald wissen,dass ich Klage erhoben hab. Echt komisch das ganze

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von nancyfahi am 29.06.2016 um 18:05:32
Hää ? Woher sollst du wissen wie ich meine emails an Behörden schreibe ?? Hellseherin?

Wie ich hier schreibe hat nichts mit unhöflichkeit zu tun.
Jeder der heute um seine Rechte kämpft ist unhöflich. Jaja ..

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von nancyfahi am 29.06.2016 um 18:08:09
Was aus meine Klageerhebung geworden ist interessiert weder dich noch jemand anders. Wenn das Urteil gefallen ist kann ich dir dann schreiben. Aber nur wenn ich will :)

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von nancyfahi am 29.06.2016 um 18:10:09
Und die Behörde kann schön die Kosten tragen. Gerichtsverfahren, Anwalt... geil oder?


Odysseus schrieb am 29.06.2016 um 15:13:25:
Das ist der beste Weg.
Dann liegt die Akte erstmal beim Verwaltungsgericht und der SB hat Zeit, sich den anderen Akten zu widmen.


Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von trixie am 29.06.2016 um 18:22:21

nancyfahi schrieb am 29.06.2016 um 18:10:09:
Und die Behörde kann schön die Kosten tragen. Gerichtsverfahren, Anwalt... geil oder?

Nein, im Verwaltungsverfahren trägt der Verlierer einer Klage die Kosten.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von nancyfahi am 29.06.2016 um 21:37:50
Genau.

Und die Einbürgerungsbehörden verlieren meistens vor Gericht.
Wenn sie nur merken dass Klage erhoben wird,behandeln die einen ganz anders  ;D


trixie schrieb am 29.06.2016 um 18:22:21:
Nein, im Verwaltungsverfahren trägt der Verlierer einer Klage die Kosten.


Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Alacrity am 30.06.2016 um 14:05:10
Wenn die Behörde schon dir gegenüber in einer E-Mail zugegeben hat, dass sie Anträge erst 9 Monate nach deren Eingang anfangen zu bearbeiten, werden sie die Klage ganz sicher verlieren und die Kosten des Verfahrens tragen müssen.

Wenn alle Betroffenen klagen würden und die Behörde reihenweise verliert, würde sich vermutlich auch was ändern und es würde mehr Personal eingestellt werden.
Vielleicht verändert sich nur so etwas in der Verwaltung.

In deinem Fall würde es durch die Klage wahrscheinlich nicht unbedingt schneller gehen und du hättest Mehraufwand und zwischenzeitlich Auslagen, aber langfristig könntest du dazu beitragen, dass sich die Wartezeit für AS in der Zukunft verkürzt.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Odysseus am 30.06.2016 um 14:36:25
Ja sicherlich, und wenn ich heute Personal einstelle, dann kann dieses natürlich sofort morgen über den EB-Antrag entscheiden.

Sachtma, wo lebt Ihr eigentlich???

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von nancyfahi am 30.06.2016 um 15:50:09
In der email steht nicht,dass erst nach 9 Monate mit der Bearbeitung angefangen wird. Sondern,dass eine Einbürgerung bzw das Verfahren 9 Monate dauert.

Würde es tatsächlich so sein,dass erst nach 9 Monaten angefangen wird,den Antrag zu bearbeiten. Dann tut es mir leid. Aber das ist schwachsinn.


Alacrity schrieb am 30.06.2016 um 14:05:10:
Wenn die Behörde schon dir gegenüber in einer E-Mail zugegeben hat, dass sie Anträge erst 9 Monate nach deren Eingang anfangen zu bearbeiten, werden sie die Klage ganz sicher verlieren und die Kosten des Verfahrens tragen müssen.

Wenn alle Betroffenen klagen würden und die Behörde reihenweise verliert, würde sich vermutlich auch was ändern und es würde mehr Personal eingestellt werden.
Vielleicht verändert sich nur so etwas in der Verwaltung.

In deinem Fall würde es durch die Klage wahrscheinlich nicht unbedingt schneller gehen und du hättest Mehraufwand und zwischenzeitlich Auslagen, aber langfristig könntest du dazu beitragen, dass sich die Wartezeit für AS in der Zukunft verkürzt.


Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Alacrity am 30.06.2016 um 16:05:35

nancyfahi schrieb am 30.06.2016 um 15:50:09:
In der email steht nicht,dass erst nach 9 Monate mit der Bearbeitung angefangen wird.

Doch, das steht schon da, wenn sie dir auf deine Nachfrage im Juni 2016 antworten:

Zitat:
Sehr geehrte Frau X

... Wir bearbeiten derzeit die Anträge von September-Oktober 2015!!!!!

Bei der Antwort muss man nämlich davon ausgehen, dass sie die Bearbeitung der jüngeren Anträge noch gar nicht begonnen haben oder wie soll man das sonst interpretieren?


Natürlich kann heute eingestelltes Personal nicht sofort das Problem lösen, aber mit dem Argument könnte man Neueinstellungen auf ewig widersprechen.
Das Problem besteht offensichtlich schon eine ganze Weile, wenn es inzwischen 9 Monate Bearbeitungsrückstand gibt und es ist im Augenblick nicht abzusehen, dass die Zahl der Anträge in Zukunft zurückgehen wird. Sie wird eher zunehmen und wenn man jetzt mit dem Prozess anfängt Leute einzustellen, dann sind die in 5-7 Jahren, so weit, dass sie die dann kommenden Anträge bearbeiten können.
Als EBH-Mitarbeiter muss man sich auch nicht auf den Schlipps getreten fühlen, wenn AS gegen die Folgen von Personalmangel vorgehen.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von trixie am 30.06.2016 um 16:30:58

Alacrity schrieb am 30.06.2016 um 16:05:35:
Bei der Antwort muss man nämlich davon ausgehen, dass sie die Bearbeitung der jüngeren Anträge noch gar nicht begonnen haben oder wie soll man das sonst interpretieren?

Das kann es bedeuten, muss es aber nicht. Man kann der TS auch damit vermitteln, dass ein Einbürgerungsantrag nicht von heute auf morgen erledigt und bearbeitet werden kann.

Wenn die Behörde nicht eindeutig schreibt, dass sie den Antrag erst in 9 Monaten bearbeiten wird, ist die Interpretation dieser Email reine Spekulation, aus der man keine Klage aufbauen kann.


Alacrity schrieb am 30.06.2016 um 16:05:35:
es ist im Augenblick nicht abzusehen, dass die Zahl der Anträge in Zukunft zurückgehen wird. Sie wird eher zunehmen 


Auch diese These muss nicht stimmen, habe ich nicht vor kurzem Zahlen gelesen, dass die Einbürgerungen zurückgegangen sind.

Auch muss es nicht bedeuten, dass die Anträge in den Folgemonaten in gleich großer Anzahl eingereicht wurden, wie bisher.


Alacrity schrieb am 30.06.2016 um 16:05:35:
Natürlich kann heute eingestelltes Personal nicht sofort das Problem lösen, aber mit dem Argument könnte man Neueinstellungen auf ewig widersprechen.

Wie auch in allen anderen Bereichen, hat auch die öffentliche Verwaltung damit zu kämpfen, qualifizierten Nachwuchs zu finden.
In manchen Teilen der Republik herrscht förmlich Vollbeschäftigung und es gar nicht möglich Fachpersonal zu finden.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von nancyfahi am 30.06.2016 um 16:45:11
Diese email habe ich vor Monaten erhalten. Es kann doch nicht sein,dass sie mit den Anträge vom Jahr 2016 noch nicht begonnen haben!!

Immerhin werden die Sicherheitsüberprüfungen gemacht und man wartet auf Antworten.

Ich glaubw nicht,dass die Sachbearbeiter die Sicherheitsüberprüfungen von Anträge,welche in Nov und Okt gemacht wurden und einfach warten bis die Antworten da sind.

Anstatt zu warten werde die nächsten Anträge bearbeitet bzw begonnen.

Da,wie ich vorher schon mehrmals geschrieben habe,die Behörde nicht antwortet was Sache ist,muss ich schauen wie ich auf Antworten komme.

Immerhin habe ich das Recht zu wissen, wie es mit der Abarbeitung der Rückstände aussieht. Verschlüsselte e-Mails mit 1000 Interpretationen braucht niemand.

Wenn sich ein Sachbearbeiter zeit nimmt um auf eine e-Mail zu antworten,dann sollte die e-Mail auch deutlich sein. Ohne Rätsel und Verschlüsselungen.


Alacrity schrieb am 30.06.2016 um 16:05:35:
Doch, das steht schon da, wenn sie dir auf deine Nachfrage im Juni 2016 antworten:
Bei der Antwort muss man nämlich davon ausgehen, dass sie die Bearbeitung der jüngeren Anträge noch gar nicht begonnen
haben oder wie soll man das sonst interpretieren?


Natürlich kann heute eingestelltes Personal nicht sofort das Problem lösen, aber mit dem Argument könnte man Neueinstellungen auf ewig widersprechen.
Das Problem besteht offensichtlich schon eine ganze Weile, wenn es inzwischen 9 Monate Bearbeitungsrückstand gibt und es ist im Augenblick nicht abzusehen, dass die Zahl der Anträge in Zukunft zurückgehen wird. Sie wird eher zunehmen und wenn man jetzt mit dem Prozess anfängt Leute einzustellen, dann sind die in 5-7 Jahren, so weit, dass sie die dann kommenden Anträge bearbeiten können.
Als EBH-Mitarbeiter muss man sich auch nicht auf den Schlipps getreten fühlen, wenn AS gegen die Folgen von Personalmangel vorgehen.


Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von trixie am 30.06.2016 um 16:56:50

nancyfahi schrieb am 30.06.2016 um 16:45:11:
Diese email habe ich vor Monaten erhalten. Es kann doch nicht sein,dass sie mit den Anträge vom Jahr 2016 noch nicht begonnen haben

Das hat auch keiner behauptet. So ist die Annahme, dass die Behörde seit 9 Monaten untätig ist, wohl auch vom Tisch.


nancyfahi schrieb am 30.06.2016 um 16:45:11:
Ich glaubw nicht,dass die Sachbearbeiter die Sicherheitsüberprüfungen von Anträge,welche in Nov und Okt gemacht wurden und einfach warten bis die Antworten da sind.

Auch das hat keiner behauptet!


nancyfahi schrieb am 30.06.2016 um 16:45:11:
Immerhin habe ich das Recht zu wissen, wie es mit der Abarbeitung der Rückstände aussieht.

Welche Rechtsnorm sollte deinem Ansinnen stattgeben???



Zitat:
Ich glaubw nicht,dass die Sachbearbeiter die Sicherheitsüberprüfungen von Anträge,welche in Nov und Okt gemacht wurden und einfach warten bis die Antworten da sind.


Genau!
Vielleicht wurden bei dir schon die Sicherheitsanfragen gemacht und die Antworten sind noch nicht da.
Das hat die EBH somit nicht zu verantworten.

Glaubst du das es schneller geht, wenn die EBH - so wie du - jede Woche anruft und nach dem Sachstand der Sicherheitsabfragen frägt? Der entsprechende SB wird - sofern die Telefonnummer der EBH angezeigt wird - dann gar nicht mehr ans Telefon gehen.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von nancyfahi am 30.06.2016 um 17:22:40
Sorry. Aber du verwechselt mich. Da hat jemand anderes geschrieben,dass er/sie jede Woche anruft . Also bitte erst richtig lesen. Dann antworten.

Über Rechtsnorme kann man nicht mehr sprechen. Weil ich denke,dass die ganzen Einbürgerungsprozesse in sich Rechtswidrig sind.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Odysseus am 01.07.2016 um 08:56:54

Alacrity schrieb am 30.06.2016 um 16:05:35:
Als EBH-Mitarbeiter muss man sich auch nicht auf den Schlipps getreten fühlen, wenn AS gegen die Folgen von Personalmangel vorgehen. 



Ich bin der letzte, der sich auf den Schlips getreten fühlt - denn was Personalmangel in einer EBH bedeutet, weiß ich aus eigener Erfahrung. Nur dieses blauäugige "dann stellt doch Leute ein" kann ich nicht mehr hören.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Newman am 01.07.2016 um 10:37:53

nancyfahi schrieb am 30.06.2016 um 17:22:40:
Weil ich denke,dass die ganzen Einbürgerungsprozesse in sich Rechtswidrig sind.


Sorry, aber jetzt wird es albern. Warum unterwirfst Du Dich dann dem ganzen Procedere und diskutierst hier ewig herum, was Dein Sachbearbeiter machen muss oder nicht. Nimm doch einfach Deinen Antrag zurück, da hat dann die Behörde mehr Zeit für die anderen Anträge.

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Daddy am 01.07.2016 um 12:50:23
Gibt es in diesem Thread noch sachliche / fachliche Fragen?

Wenn's im Stil der letzten 10 - 15 Posts weitergehen sollte kommt hier ein Schloss dran.

Daddy

Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von nancyfahi am 01.07.2016 um 20:54:08
Bla bla bla. Thread Schließen bitte .


Newman schrieb am 01.07.2016 um 10:37:53:
Sorry, aber jetzt wird es albern. Warum unterwirfst Du Dich dann dem ganzen Procedere und diskutierst hier ewig herum, was Dein Sachbearbeiter machen muss oder nicht. Nimm doch einfach Deinen Antrag zurück, da hat dann die Behörde mehr Zeit für die anderen Anträge.


Titel: Re: Wenn die Behörde nicht entscheiden will?
Beitrag von Daddy am 01.07.2016 um 22:01:02
Nichts leichter als das...

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