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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Eine Frage
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Beitrag begonnen von Niwa yil am 08.05.2016 um 22:44:45

Titel: Eine Frage
Beitrag von Niwa yil am 08.05.2016 um 22:44:45
Guten Abend an alle,

ich habe erneut eine Frage. Kann ein Libanese der ein Asylantrag in Deutschland gestellt hat, aber noch nicht entschieden ist, hier in Deutschland z.B. eine Polin oder eine Frau aus einem anderen europäischen Land heiraten ? Oder müssen sie dann in das Land, woher die Frau ursprünglich herkommt ?

Ich bedanke mich im Voraus.

Viele Grüße

Titel: Re: Eine Frage
Beitrag von erne am 08.05.2016 um 22:49:37
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann dürfen sie heiraten.
Zu den Voraussetzungen gehören auch Personenstandsurkunden, apostelliert oder legalisiert. Daran dürfte es meistens scheitern, und damit sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.

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