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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung
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Beitrag begonnen von Ogist Kont am 15.03.2016 um 23:13:54

Titel: Einbürgerung
Beitrag von Ogist Kont am 15.03.2016 um 23:13:54
Guten Abend,

folgende Frage: (Bezogen auf die Praxis in Ba-Wü)

Stimmt es, dass die Einbürgerung nach Ermessen (bezogen auf Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf 6 Jahren-wegen besonders guten Integrationsleitungen) NICHT greift, bzw. rechtlich nicht möglich ist, wenn man zu einer Geldstrafe von bis zu 90 TS verurteilt worden ist ?!

Oder anders gefragt: Wenn man nach "Ermessen" einbürgern kann und möchte, stimmt es das dies nur möglich ist bei absoluter Straffreiheit (keine Vorstrafen/ Verurteilungen, nicht mal ein Tagessatz Geldstrafe ?!

Vielen Dank!

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Odysseus am 16.03.2016 um 07:40:32
Für BaWü kann ich nicht sprechen, aber in Berlin ist das - und das ist auch gut so - durchaus so, dass bei Verurteilungen natürlich nicht von einer gelungenen Integration ausgegangen wird, so dass eine Verkürzung ausscheidet.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 16.03.2016 um 08:47:19
Gemäß Ziffer 10.3.2 VwV-StAG in Baden-Württemberg stehen Straftaten i.S.d § 12a Abs. 1 StAG der Annahme besonderer Integrationsleistungen grundsätzlich entgegen.

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