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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Identifikationsdokumente nach der Einbürgerung
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Beitrag begonnen von Greenarrow am 14.03.2016 um 22:03:58

Titel: Identifikationsdokumente nach der Einbürgerung
Beitrag von Greenarrow am 14.03.2016 um 22:03:58
folgender Fall:

Ausländer (aus Serbien) musste seinem Konsulat bei der Ausbürgerung den serbischen Reisepass sowie serbischen Personalausweis abgeben.

Danach wird deutsche Einbürgerungsurkunde z.B. am Montag 21.03. abgeholt (Landkreis A, BadenWürttemberg).


Ist es einfacher im gleichen Landkreis A, den Personalausweis und Reisepass zu beantragen..
oder darf der Ausländer sich auch einen Tag später am Dienstag 22.03. den Wohnsitz im Landkreis B, Baden-Württemberg anmelden und dort mit der Einbürgerungsurkunde den deutschen Perso. und Reisepass beantragen ?

Was wird den so für die deutsche Ausweise-Erteilung gebraucht.. Einbürgerungsurkunde.. Geburtsurkunde ?
Ist der Prozess einfacher im ursprünglichen Landkreis A der Einbürgerung oder Landkreis B ?

Würde Landkreis B auf einen Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstigem Kram bestehen.. d.h. ist es einfacher im Landkreis A den Wohnsitz zu lassen bis man halt die deutschen Ausweise da bekommt.

{Nachteilig ist für die Person nur, dass der aktuelle Job halt näher liegt am Landkreis B als Landkreis A und die Person es lockerer finden würde. Deswegen auch die Frage..}

Titel: Re: Identifikationsdokumente nach der Einbürgerung
Beitrag von trixie am 16.03.2016 um 11:47:50
Der Perso oder der Reisepass ist dort zu beantragen, wo der Hauptwohnsitz liegt. Einen Staatsangehörigkeitsausweis zu fordern wäre sinnlos, da ja die Einbürgerungsurkunde vorhanden ist.

Es geht beim Staatsangehörigkeit auch darum, welche Staatsangehörigkeit die Vorfahren hatten, was ja in deinem Fall nicht zielführend wäre.

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

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