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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1457635116 Beitrag begonnen von Zeno am 10.03.2016 um 19:38:36 |
Titel: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden Beitrag von Zeno am 10.03.2016 um 19:38:36
Guten Abend,
ist es rechtens, dass man nach dem Erhalt der Einbürgerungsurkunde die eAt-Karte und den Reiseausweis abgeben muss? Die ABH hat nämlich diese einbehalten und gesagt, dass man jetzt den deutsche Pass beantragen kann. Ich dachte die Abgabe der eAt und des Reiseausweises geschieht erst nach Erhalt des deutschen Passes. Reicht die Einbürgerungsurkunde allein um den deutsche Pass und Reisepass zu beantragen? |
Titel: Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden Beitrag von Nonjo am 10.03.2016 um 19:44:40
wurde uns genau so mitgeteilt; besorg Dir eine Fiktionsbescheinigunng bis Du den Reisepass hast.
Reisepass Express gibts für ein paar Euro Aufpreis innerhalb 72 Stunden... Ist aber eigentlich auch egal, Du Musst Deinen Ausweis als Deutscher nicht mitführen und die 2-3 Wochen wirst schon überleben - nimm einfach eine Kopie der Einbürgerungsurkunde mit ... |
Titel: Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden Beitrag von Zeno am 10.03.2016 um 19:47:17
Es geht eher dadrum, wie man den Pass überhaupt beantragen kann, wenn der alte Pass von der ABH einbehalten wurde. Ich meine, da hätte die ABH doch direkt so eine Bescheinigung ausstellen müssen. Reicht da wirklich nur die Einbürgerungsurkunde? Da ist ja kein Lichtbild.
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Titel: Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden Beitrag von Bayraqiano am 10.03.2016 um 20:02:22 Zeno schrieb am 10.03.2016 um 19:47:17:
Ja tut es. Außerdem werden AT und Reiseausweis mit Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit gegestandslos, und der Tritt mit Aushändigung der Urkunde ein. Die Einziehung ist also völlig rechtens. |
Titel: Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden Beitrag von dim4ik am 10.03.2016 um 20:13:46 Eins schrieb am 10.03.2016 um 19:44:40:
Darauf hat die TS keinen Anspruch mehr, da sie nun keine Ausländerin mehr ist und somit die Vorschriften des AufenthG auf sie nicht mehr anwendbar sind. |
Titel: Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden Beitrag von Zeno am 10.03.2016 um 21:34:26
Ok, danke!
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Titel: Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden Beitrag von trixie am 10.03.2016 um 22:51:36 Zitat:
Dass die ABH den eAT einziehen kann, stimme ich dir zu, nicht aber den ausländischen Pass. Dieses Thema hatten wir vor kurzem. Der ausländische Reisepass ist Eigentum des anderen Staates. Die ABH kann nicht so ohne weiteres in Amtshilfe handeln und den Pass einziehen. |
Titel: Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden Beitrag von T.P.2013 am 10.03.2016 um 23:18:52
In dem anderen Thread ging es doch aber darum, ob die Durchsetzung eines internationalen Amtshilfeersuchens, fremde AV in DEU an Behörde in DEU, so ohne weiteres mit Zwang und Eingriffen in elementare Rechte ("Hausdurchsuchung") möglich sei, nur weil die ABH die Sicherstellung des Passes verpennt hatte.
Wenn ein internationales Amtshilfeersuchen des entsprechenden Staates an die DEU-Behörde besteht, in Form einer b.a.w. gültigen Vereinbarung zur Sicherstellung des Passes, der sich schließlich im Eigentum des Ausstellerstaates befindet und an dem der ehem. Besitzer keinerlei Rechte mehr besitzt - dann sehe ich keinen grundsätzlichen Grund, weshalb die deutsche Behörde nicht dem Ersuchen des anderen Staates zur Sicherung seines Eigentums nachkommen dürfte. Sei's drum... |
Titel: Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden Beitrag von Bayraqiano am 10.03.2016 um 23:39:46 trixie schrieb am 10.03.2016 um 22:51:36:
Hab ich auch nicht behauptet, die Rede ist von einem Reiseausweis(!), also einem deutschen Passersatz für Ausländer/Flüchtlinge/Staatenlose. |
Titel: Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden Beitrag von Zeno am 11.03.2016 um 07:06:08 schrieb am 10.03.2016 um 23:39:46:
Richtig. Hätte ich vielleicht genauer erwähnen sollen. |
Titel: Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden Beitrag von Blaise am 11.03.2016 um 20:00:20 schrieb am 10.03.2016 um 23:39:46:
Ach? So kenne ich das: Zitat:
Das gab auch noch nie Probleme ... |
Titel: Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden Beitrag von fab87 am 12.03.2016 um 11:27:39 Eins schrieb am 10.03.2016 um 19:44:40:
Vorläufigen PErsonalausweis kann man sogar direkt mitnehmen. Den vorläufigen Reisepass ebenfalls. |
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