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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Zuständigkeit Konsulate Türkei
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Beitrag begonnen von inmes am 09.03.2016 um 09:59:30

Titel: Zuständigkeit Konsulate Türkei
Beitrag von inmes am 09.03.2016 um 09:59:30
Hallo Zusammen,

ich hoffe ich schreibe im richtigen Unterforum, ansonsten entschuldige ich mich und bitte den Thread zu verschieben.

Ich möchte euch gerne über unsere Erfahrung mit dem Konsulat Istanbul vom 04.03. berichten.
Vielleicht hat einer von euch ähnliches erlebt oder weiß über die Rechtslage Bescheid und  kann uns weiterhelfen?

Vorab: Mein Mann und ich sind seit einem Jahr ein Paar, am 15.12.2015 haben wir in Antalya geheiratet. Ich bin deutsche Staatsbürgerin von Geburt an, er ist Türke.

Nun mein eigentliches Anliegen...

Bis vor anderthalb Monaten lebte er in Antalya, deshalb auch unsere Heirat in Antalya. Jedoch ist mein Mann Mitte Januar zu seiner Familie nach Istanbul gezogen und seit dem 25.01. auch in Istanbul gemeldet, sein Reisepass wurde ebenfalls hier in Istanbul ausgestellt.

Ende Januar hatte er bei iData einen Termin zur Beantragung eines nationalen Visums (Ehegattennachzug) vereinbart. Die Dame am Telefon fragte wo sein Wohnsitz wäre, daraufhin sagte er Istanbul und somit hatte er einen Termin für den 4.3. im GK Istanbul erhalten.
Dort war er auch am 4.3. Allerdings wurde sein Antrag nicht entgegengenommen und ist er mitsamt allen Unterlagen wieder rausgekommen, da die Konsulatmitarbeiterin meinte das GK Izmir wäre für ihn zuständig, da:

1. sein Ausweis (Kimlik) in Antalya erstellt wurde, nicht in Istanbul
2. er erst seit 1,5 Monaten in Istanbul wohnen würde und das nicht genug wäre, er müsste mindestens 6 Monate in Istanbul leben
3. wir in Antalya geheiratet haben --> ist es nicht egal, wo wir geheiratet haben?

Zu Punkt 2, Wenn dem so ist, wieso fragt dann niemand von iData am Telefon seit wann man in dieser Stadt lebt? Uns war das definitiv nicht bewusst und somit nicht unser Fehler. Ebenfalls wird nirgends auf der Homepage des Konsulates darauf hingewiesen!

Meine Fragen lauten:
Ist das alles so rechtens?
Würde es etwas bringen, einen neuen Ausweis hier in Istanbul ausstellen zu lassen und einen erneuten Termin hier im Konsulat Istanbul zu vereinbaren?

Unser Problem ist einfach, dass wenn er wirklich nach Izmir muss, er frühestens im Juli einen Termin bekommt, da dort die Wartezeiten viel länger sind. Wir hatten 1,5 Monate auf den Termin in Istanbul gewartet, für nichts.

Habt ihr vielleicht ähnliches erlebt oder einen Ratschlag?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
inmes

Titel: Re: Zuständigkeit Konsulate Türkei
Beitrag von erne am 09.03.2016 um 15:37:34

inmes schrieb am 09.03.2016 um 09:59:30:
Ist das alles so rechtens? 


m.E. nein

sein Wohnsitz ist Istanbul, damit auch das Konsulat in Istanbul zuständig.

Was ein dazwischengeschalteter Dienstleister meint, ist irrelevant,  es gilt deutsches Recht.


inmes schrieb am 09.03.2016 um 09:59:30:
Habt ihr vielleicht ähnliches erlebt

ja, genug Problem mit dazwischengeschalteten Diensleitern, die eigene Regeln aufstellen und das für Gesetz halten.


inmes schrieb am 09.03.2016 um 09:59:30:
oder einen Ratschlag?


nein
entweder man fügt sich oder streitet mit denen rum.
Je nach Resistenz der Dienstleistungsfirma.

Wenn möglich, direkt aufs Konsulat gehen, ohne diese "Dienstleister" ... ist aber nicht immer leicht oder gar möglich.

Titel: Re: Zuständigkeit Konsulate Türkei
Beitrag von inmes am 09.03.2016 um 16:35:52

erne schrieb am 09.03.2016 um 15:37:34:
m.E. nein

sein Wohnsitz ist Istanbul, damit auch das Konsulat in Istanbul zuständig.

Was ein dazwischengeschalteter Dienstleister meint, ist irrelevant,  es gilt deutsches Recht.

ja, genug Problem mit dazwischengeschalteten Diensleitern, die eigene Regeln aufstellen und das für Gesetz halten.


nein
entweder man fügt sich oder streitet mit denen rum.
Je nach Resistenz der Dienstleistungsfirma.

Wenn möglich, direkt aufs Konsulat gehen, ohne diese "Dienstleister" ... ist aber nicht immer leicht oder gar möglich.


Das kam direkt vom Konsulat, als er den Termin hatte letzte Woche.
Aber als er den Termin über den Dienstleister vereinbart hat (ist auch nur über diesen möglich), hat man ihn nur gefragt wo er wohnt, nicht seit wann er dort lebt.

Titel: Re: Zuständigkeit Konsulate Türkei
Beitrag von T.P.2013 am 09.03.2016 um 22:45:20
Hallo,

das, was erne über externe Dienstleister schrieb, trifft wohl auch über einen nicht unerheblich goßen Teil der Ortskräfte an deutschen AVen zu.

Bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt könntest Du eine verbindliche Klärung über den Bürgerservice des AA anstoßen.

Gruß

Titel: Re: Zuständigkeit Konsulate Türkei
Beitrag von inmes am 10.03.2016 um 20:53:39
Hallo,

mein Mann muss definitiv nach Izmir, das Konsulat Istanbul bearbeitet seinen Antrag nicht.

Meine Email an das auswärtige Amt wurde von dort an das GK Istanbul weitergeleitet, da laut AA die Zuständigkeit beim GK liegt.

Vom Konsulat Istanbul habe ich die Antwort bekommen, dass diese Einschränkungen eingeführt wurden, um einen Termimissbrauch zu verhindern, da es häufiger zu Terminvergaben aus anderen Amtsbezirken kam. Aufgrund dessen wird der Antrag meines Mannes  in Istanbul nicht bearbeitet, da es den Einschränkungen die eingeführt wurden widerspricht und daran könne man auch nichts ändern.

Ich finde es einfach nur schade, dass die anderthalb Monate Wartezeit auf den Termin umsonst waren, da man weder von iData noch auf der Homepage des Konsulats darauf hingewiesen wird, dass der Wohnsitz mindestens 6 Monate im Zuständigkeitsgebiet liegen muss.
iData fragt am Telefon, wo man lebt, jedoch nicht seit wann. Im Infoblatt Nr. 20 (allgemeine Informationen zum nationalen Visum) der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei heißt es lediglich 'Der Visaantrag ist persönlich bei der Visastelle zu stellen, in deren Amtsbezirk Sie wohnen'.

Hätte mein Mann dieses gewusst, hätte er sich im Januar bei iData direkt einen Termin für Izmir geben lassen.

Nun heißt es weitere 4 Monate auf einen Termin warten.
Wobei er in 4 Monaten auch nicht mehr nach Izmir müsste, da er im Juli dann 6 Monate in Istanbul lebt.

Viele Grüße

Titel: Re: Zuständigkeit Konsulate Türkei
Beitrag von Jojo2015 am 12.03.2016 um 06:59:49
Versuch das ganze in der Form, wie deinem vorigen Beitrag zu entnehmen, doch nochmal an den Bürgerservice zu schicken.

Ihr dreht euch ja andernfalls im Kreis und werdet beim Termin dann ggf wieder weggeschickt, da die 6 Monate dann rum sind  :-?


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