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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
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Beitrag begonnen von dsh am 07.03.2016 um 22:59:26

Titel: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 07.03.2016 um 22:59:26
Hallo allerseits,
Ich bin deutscher Staatsangehöriger und lebe in Deutschland. Ich arbeite als Programmierer in Maschinenbau. Meine Ehefrau ist eine irakischen Staatsbürgerin. Meine Ehefrau hat schon bei der deutsche Botschaft in Ankara einen Antrag für Familienzusammenführung gestellt. Die deutsche Botschaft hat alle Unterlagen weiter an ABH geleitet. Ich habe beim Standesamt Ehevertrag und Lohnabrechnungen vorgelegt. Meine Frau hat A1 bestanden (Ergebnis: sehr gut) und  meine Wohnung reicht auch aus...

Das Problem ist jetzt: bis zum Anfang Februar 2016 konnten Iraker  problemlos in die Türkei reisen. Jetzt verlangt die Türkei aber zuerst Visum und Visum zur Zeit bekommt keiner oder sehr schwierig geworden.

http://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-die-tuerkei-verlangt-nun-visa/12978872.html

Ich weiß selbst nicht wie lange den Antrag noch bei AHB oder Standesamt dauern wird. Meine Frage ist aber, wie geht es danach weiter? muss meine Ehefrau selbst das Visum Bei der deutsche Botschaft in Ankara abholen? denn sie kann nicht mehr in die Türkei reisen.
darf ein Bevollmächtigter das Visum abholen?

Das problem ist auch, dass meine Ehefrau schwanger ist, jetzt schon hat sie 5 Monaten und eine Woche.

Viele Grüße und vielen Dank im Vorraus.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von trixie am 07.03.2016 um 23:15:57
Die Abholung mittels Bevollmächtigten müßte funktionieren, da auf dieser Seite auch von einem Bevollmächtigten geschrieben wird:
http://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/02-visa/07-visa-fuer-irak/visa-fuer-irakische-sta.html

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 07.03.2016 um 23:26:12
Hallo trixie,
vielen herzlichen dank für schnelle Antwort

dort steht aber folgendes: "Sofern Sie einen Bevollmächtigten beauftragen, weisen Sie bitte bereits bei Antragstellung darauf hin."

Das haben wir aber bei Antragstellung nicht gemacht. Denn vorher hat meine Frau  keine schwierigkeiten gehabt in die Türkei zu reisen.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von T.P.2013 am 07.03.2016 um 23:40:05
Hallo,

aus diesem Grund solltest Du AV anschreiben (Brief Einschreiben), verweist auf den entsprechenden Visumantrag, gehst im Anschreiben auf die mittlerweile geänderten Rahmenbedingungen seit Antragstellung ein (->neu eingeführte Visumpflicht) und reichst mit diesem Schreiben die erteilte Vollmacht nachträglich ein.

Bei Visumabholung solltest Du natürlich ein Mehrstück der Vollmacht im Original ebenfalls dabeihaben.

Du kannst vorab auch per E-Mail an die AV die gewünschte Verfahrensweise in diesem Fall erfragen.

Grundsätzlich ist aber die Vollmacht auch wirksam, wenn man einer Bitte um rechtzeitige Info diesbezüglich nicht entsprechen konnte oder wollte. Ist nur nervenschonender, diese Frage im Vorhinein glatt abzuarbeiten.

Gruß


Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 07.03.2016 um 23:55:15
Hallo T.P.2013,

vielen dank für Deine Erklärung

gibt es irgendwie Vollmacht Muster, Vollmacht zur Abholung von Visum?

Ich habe selbst keine Anhung wie man das schreibt.

Viele Grüße

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von T.P.2013 am 08.03.2016 um 01:06:16
Hallo,

ob es die gibt, weiß ich nicht.
Aber grundsätzlich ist eine Vollmacht nichts anderes als eine zu Papier gebrachte, frei formulierbare Willenserklärung.

Kannst ja z.B. diese hier: Klick nehmen und ggf. auch noch anpassen (z.B. "ausländerrechtlich" durch "in Visumangelegenheiten" ersetzen) oder Dir 1000 andere Vorlagen ergooglen.

Gruß






Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 08.03.2016 um 17:58:30

T.P.2013 schrieb am 08.03.2016 um 01:06:16:
Kannst ja z.B. diese hier: Klick nehmen und ggf. auch noch anpassen (z.B. "ausländerrechtlich" durch "in Visumangelegenheiten" ersetzen) oder Dir 1000 andere Vorlagen ergooglen.



vielen dank für Deine Hilfe
ich verstehe schon was Du meinst, ich will aber trotzdem irgendwie sicher sein, dass es akzeptiert wird.

ich habe den Link so angepasst:

Hiermit ermächtige ich, (Name und Anschrift des Vollmachtgebers), Herrn/Frau (Name und Anschrift des Vollmachtnehmers) zu meinem Vertreter für die Visumangelegenheiten Angelegenheit: Visumabholung

- kann ich oben hinter doppelt Punkt "Visumabholung" schreiben? oder was soll dort stehen?

- kann ich die letzte Zeile weglassen?
die sind:
Diese Vollmacht ist einmalig für o.g. Visumangelegenheiten Angelegenheit gültig.
Diese Vollmacht ist bis auf Widerruf gültig.

Danke und Gruß

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 08.03.2016 um 20:45:23
das zweite Problem ist:

unsere Unterlagen befinden sich seit 6 Wochen beim Standesamt. Sie teilten mir mit, dass sie den Ehevertrag an Polizei weitergeleitet haben, damit den Ehevertrag überprüft wird.
Ich weiß nicht was sie genau überprüfen wollen, wie lange es dauern kann und warum bei Polizei?

- denn meine Frau ist 5 Monat und eine Woche Schwanger. Sie hat gerade leider Beschwerden Uteruskontraktionen und benötigt dringend meine Unterstützung.
- Ehevertrag habe ich in Deutschland übersetzen lassen. Meine Frau hat den Ehevertrag auch in Irak übersetzt und enthält Stempel von irakischen  Justiz- und Außenministerium.
- vorher waren wir beide ledig.
- unsere kirchliche Trauung und die Schließung der Ehe befand sich in der irakischen Kirche, wo man kirchlich nur einmal heiraten darf. Die irakische Kirche hat von mir sogar verlangt, dass ich vorher an einem Ehevorbereitungskurs in Deutschland teilnehmen muss.

ich habe die Beamter beim Standesamt gefragt, wie lange noch dauern kann. Die Antwort war “wir wissen nicht”.

Ich weiß nicht, was ich tun soll...

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von trixie am 08.03.2016 um 22:13:25

dsh schrieb am 08.03.2016 um 20:45:23:
Ich weiß nicht was sie genau überprüfen wollen, wie lange es dauern kann und warum bei Polizei?

Frage einfach noch einmal nach, was denn die Polizei (normalerweise für Strafrecht zuständig) mit dem Ehevertrag (Zivilrecht) zu tun hat.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 08.03.2016 um 22:31:26

trixie schrieb am 08.03.2016 um 22:13:25:
Frage einfach noch einmal nach, was denn die Polizei (normalerweise für Strafrecht zuständig) mit dem Ehevertrag (Zivilrecht) zu tun hat.


ich habe schon 4 mal gefragt und gab es keine so Antwort, wo ich was verstehen konnte. Nur einmal hat eine Dame gesagt, dass Eheverträge  an kriminalpolizei geschickt werden, die Echtheit eines Ehevertrages zu prüfen.

Ich habe in google viel gesucht und keine so ähnliche situation gefunden...

Gibt es Vorschriften darüber?

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von T.P.2013 am 09.03.2016 um 02:36:30
Hallo,

zur Vollmacht:

Ich persönlich würde wie folgt formulieren:

"Hiermit ermächtige ich, (Name und Anschrift des Vollmachtgebers), Herrn/Frau (Name und Anschrift des Vollmachtnehmers) zu meinem Vertreter für sämtliche Visumangelegenheiten (Visumantrag vom XX.XX.XX), einschließlich der Visumabholung.

Diese Vollmacht ist bis auf Widerruf gültig.
"

Zur "polizeilichen Überprüfung":

Gemeint ist damit, dass im Visumverfahren(!) u.a. bei deutschen Sicherheitspartnern (z.B. BKA, BfV, BND) automatisiert hinsichtlich irgendwelcher Erkenntnisse bzgl. der Person und ggf. der Urkunden angefragt wird.
Das ist Routine und so vorgesehen.

In Eurem geschilderten Fall (Standesamt) ist damit höchstwahrscheinlich eine analoge Anfrage, bspw. über das BKA, gemeint, um die in dem, gerade auch zur Zeit "schwierigen" Land Irak, ausgestellte Urkunde auf Echtheit / befugte Ausstellung zu prüfen.
Dauer kann schwer vorhergesagt werden, kann schon mal, wenn es auch um Urkunden geht und bei schwierigen Ländern wie dem Irak, Wochen dauern.
Wird aber wahrscheinlich vor ihrer Niederkunft beendet sein.

Zu den Uteruskontraktionen:
Versteh mich nicht falsch - aber das hört sich für mich nach eher typischen Schwangerschaftsbeschwerden an und wird Deine Frau schon, wie Milliarden anderer Frauen auch im Laufe der Geschichte, schaffen. ;-) Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Sollte es zu ernsthaften Komplikationen kommen, sollte man darüber ein entsprechendes ärztliches Attest beibringen können.

Im Übrigen: Das Standesamt in DEU hat mit der Visumerteilung grundsätzlich erst einmal nichts zu tun.
Du musst sauber, auch zeitlich, trennen:

Visumangelegenheiten. Priorität.
Standesamt nicht beteiligt.
Wichtig hier auch: Die AV sollte Kenntnis von der Schwangerschaft und damit von der zeitlichen Dringlichkeit haben. Also ggf. "Antrag auf Familienzusammenführung mit dem ungeborenen deutschen Kind" anstatt zum Ehemann.

(Nachträgliche) Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe kann nach auch ihrer Einreise erledigt werden, was bei Euch (Schwangerschaft, "schwieriges" Herkunftsland Ehefrau + Urkunde) vielleicht auch Sinn machen könnte.

Gruß

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 09.03.2016 um 22:51:19
@ T.P.2013


Zitat:
Zu den Uteruskontraktionen:
Versteh mich nicht falsch - aber das hört sich für mich nach eher typischen Schwangerschaftsbeschwerden an und wird Deine Frau schon, wie Milliarden anderer Frauen auch im Laufe der Geschichte, schaffen. Zwinkernd Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Sollte es zu ernsthaften Komplikationen kommen, sollte man darüber ein entsprechendes ärztliches Attest beibringen können.


ich sehe das auch wie Du als ich unter Uteruskontraktionen in google gesucht habe. Es freut mich, das dies keine Krankheit ist. Der Arzt hat trotzdem Bericht geschrieben, dass meine Frau meiner Unterstützung benötigt, “to pass this critical time” wie der Arzt es beschrieben hat. Normalerweise jede schwangere Frau ist auf die Unterstützung ihres Ehemannes angewiesen.

"Urkunde auf Echtheit zu prüfen" verstehe es so, ob nicht verfälscht ist. aber warum soll man Ehevertrag verfälschen wenn seine Frau schwanger ist. Außerdem habe ich viele andere Beweise wie Photos Video, die ich vorlegen kann wenn sie wollen


Zitat:
Zur "polizeilichen Überprüfung":

Gemeint ist damit, dass im Visumverfahren(!) u.a. bei deutschen Sicherheitspartnern (z.B. BKA, BfV, BND) automatisiert hinsichtlich irgendwelcher Erkenntnisse bzgl. der Person und ggf. der Urkunden angefragt wird.
Das ist Routine und so vorgesehen.

In Eurem geschilderten Fall (Standesamt) ist damit höchstwahrscheinlich eine analoge Anfrage, bspw. über das BKA, gemeint, um die in dem, gerade auch zur Zeit "schwierigen" Land Irak, ausgestellte Urkunde auf Echtheit / befugte Ausstellung zu prüfen.


das bedeutet so lange diese Routine nicht beendet wird, wird das Visum nicht erteilt.

unten schreibst Du aber:


Zitat:
Visumangelegenheiten. Priorität.
Standesamt nicht beteiligt.
Wichtig hier auch: Die AV sollte Kenntnis von der Schwangerschaft und damit von der zeitlichen Dringlichkeit haben. Also ggf. "Antrag auf Familienzusammenführung mit dem ungeborenen deutschen Kind" anstatt zum Ehemann.


Kann AV das Visum ohne Zustimmung der AHB bzw des Standesamtes erteilen ?


Zu "Antrag auf Familienzusammenführung mit dem ungeborenen deutschen Kind"

Meine Frau hat A1 Zertifikat bei der Botschaft in Ankara vorgelegt. Dort haben sie ihr gesagt, dass A1 nicht benötigt wird. Grund ist wie Du sagst, es handelt sich um Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind wie die Mitarbeiter bei der Botschaft erklärt haben. Als ich das in Standesamt erzählt habe, sagte mir eine Dame so was (Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind) gibt es garantiert nicht.


Zitat:
Dauer kann schwer vorhergesagt werden, kann schon mal, wenn es auch um Urkunden geht und bei schwierigen Ländern wie dem Irak, Wochen dauern.


Es sind jetzt 6 Wochen.


Zitat:
Wird aber wahrscheinlich vor ihrer Niederkunft beendet sein.


Eine schwangere hat aber die Reisefähigkeit  bis zum siebten  Schwangerschaftsmonat.

Morgen ist Donnerstag und will zur ABH gehen, da ich auch das nur am Donnerstag tun kann.

Gibt es Tipps, da ich für Morgen vorbereitet sein kann?

Danke und Gruß

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von T.P.2013 am 09.03.2016 um 23:32:17
Hallo,

aus welchem Grund ist denn das Standeamt involviert?
Ich begreife es nicht.
Das Standesamt in DEU hat grundsätzlich nichts mit Visumanträgen zu tun.

Zuständig ist die AV, bei Visa zur FZF dann in Zusammenarbeit mit der zuständigen ABH. Zustimmung der AV nur bei Zustimmung der ABH(!).
Bei der FZF zum ungeborenen Kind, die es zwar als formalen Zweck nicht als eigenständiges nationales Visum gibt, sondern sich als Ausfluss bestehenden Rechts als Variante eben derselben ergibt, ist nur eines wichtig: Das Kind muss das Kind eines / einer Deutschen sein.

Diese Eigenschaft, Kind eines Deutschen, ergibt sich aus dem Umstand einer bestehenden Ehe (Kind automatisch Kind des deutschen Ehepartners) oder mittels Vaterschaftserklärung.

Als einzige Variante, weshalb ich mir hier deshalb vorstellen könnte, dass ein Standesamt involviert sein könnte, ist folgende:

Da Deine Frau Irakerin im Irak lebend ist, sieht sich die zuständige AV in der Türkei möglicherweise(?) nicht in der Lage, mittels eigenen Vertrauensanwalts die Urkunde selbst oder die Gültigkeit der geschlossenen Ehe zu verifizieren. Die ABH hat deshalb, um zu klären, ob eine rechtliche Vaterschaft Deinerseits vorliegt ("verheiratet"), das Standesamt in Amtshilfe um eine Bewertung der im Irak geschlossenen Ehe zwischen Euch gebeten ("Form" der Eheschließung).
Zweck: Feststellung, ob das Kind als Kind eines Deutschen gilt. Das ist aber nur Spekulation meinerseits.

Diese Frage solltest Du morgen bei der ABH stellen und Dir erläutern lassen.
Zusammen mit den Fragen, die Du auch hier schon im Forum gestellt hast.

Es macht Sinn, sich die Fragen vorher zu überlegen und aufzuschreiben.
Die jeweiligen Antworten und Erläuterungen kannst Du Dir stichwortartig während des Gesprächs auch notieren.

Dann kannst Du, falls Fragen dazu sind, hier auch klaren Input geben.

Gruß

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 09.03.2016 um 23:53:59
hallo T.P.2013,


Zitat:
Es macht Sinn, sich die Fragen vorher zu überlegen und aufzuschreiben.
Die jeweiligen Antworten und Erläuterungen kannst Du Dir stichwortartig während des Gesprächs auch notieren.


Ich werde das Morgen sicherlich tun


Zitat:
Als einzige Variante, weshalb ich mir hier deshalb vorstellen könnte, dass ein Standesamt involviert sein könnte, ist folgende:

Da Deine Frau Irakerin im Irak lebend ist, sieht sich die zuständige AV in der Türkei möglicherweise(?) nicht in der Lage, mittels eigenen Vertrauensanwalts die Urkunde selbst oder die Gültigkeit der geschlossenen Ehe zu verifizieren. Die ABH hat deshalb, um zu klären, ob eine rechtliche Vaterschaft Deinerseits vorliegt ("verheiratet"), das Standesamt in Amtshilfe um eine Bewertung der im Irak geschlossenen Ehe zwischen Euch gebeten ("Form" der Eheschließung).
Zweck: Feststellung, ob das Kind als Kind eines Deutschen gilt. Das ist aber nur Spekulation meinerseits.


Ich werde morgen darüber auch fragen.
Was ist aber wenn Deine vermutung stimmt? was kann ich tun?
Es bleibt dann nur der Weg einen Rechtsanwalt zu beauftragen, oder?

Danke und Gruß

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von T.P.2013 am 10.03.2016 um 00:08:13
Falls diese Spekulation zutreffen sollte, solltest Du mit dem SB in der ABH besprechen, wie der geplante, weitere zeitliche Ablauf sein soll und wie sichergestellt werden soll, dass Dein deutsches Kind in DEU geboren werden kann.

Selbst falls die Spekulation zutreffend sein sollte, bedeutet dies nicht, dass Deine Frau nicht zeitgerecht einreisen und Dein Kind nicht (erst einmal) in DEU geboren werden kann.

Ob der vielbeschworene Anwalt, gerade im Hinblick auf die zeitliche Dringlichkeit, hilfreich sein kann, wird man vermutlich erst hinterher wissen.
Was aber als Alternative möglicherweise(!) hilfreich sein könnte, falls sich die Zweifel partout nicht ausräumen ließen und die FZF deswegen zu scheitern drohte, wäre eine Vaterschaftsanerkennung. Soweit ist es aber noch nicht, es macht keinen Sinn, sich über ungelegte Eier den Kopf zu zerbrechen.

Gruß

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von trixie am 10.03.2016 um 00:13:07

T.P.2013 schrieb am 09.03.2016 um 23:32:17:
Da Deine Frau Irakerin im Irak lebend ist, sieht sich die zuständige AV in der Türkei möglicherweise(?) nicht in der Lage, mittels eigenen Vertrauensanwalts die Urkunde selbst oder die Gültigkeit der geschlossenen Ehe zu verifizieren.

Das wäre m. M. nach ungewöhnlich, da die Aufgabe der VA u.a. ist, die Dokumente, wie z.B. die GU oder die Ledigkeitsbescheinigung auf Echtheit zu prüfen. Das kann das Standesamt aber in Deutschland nicht, so dass der inhaltliche Teil der Eheurkunde nicht aussagt, dass die Eheschließungsvoraussetzungen gegeben waren.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von T.P.2013 am 10.03.2016 um 00:27:10
Sag bloß. Das mag sein, oder nicht.
Zumal die Prüfung sich möglicherweise darauf erstreckt, ob sie in der erforderlichen irakischen Ortsform geschlossen wurde, was die AV in der Türkei möglicherweise (!!!) nicht bewerten kann, eine Fachbehörde wie ein Standesamt aber möglicherweise(!!!) schon.
Wie auch immer - da dies nur Spekulation ist und von mir eindeutig als solche gekennzeichnet war, lohnt es nicht, darüber jetzt seitenweise zu diskutieren. Hilft dem TE nicht, zumal er morgen mehr weiß.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 10.03.2016 um 23:26:45

Zitat:
Es macht Sinn, sich die Fragen vorher zu überlegen und aufzuschreiben.
Die jeweiligen Antworten und Erläuterungen kannst Du Dir stichwortartig während des Gesprächs auch notieren.

Dann kannst Du, falls Fragen dazu sind, hier auch klaren Input geben.


Hallo,

ich war heute sowohl bei ABH als auch bei Standesamt

Ich: bei Visumangelegenheiten sind AV und ABH zuständig , warum soll jetzt das Standesamt darüber entscheiden?
SB: ABH und Standesamt arbeiten zusammen. In Standesamt gibt es SB, die für ABH arbeiten.

Ich: Was hat die Polizei mit Ehevertrag zu tun?
SB: da deine Frau Irakrin ist und Ehevertrag aus Irak stammt, mussten wir den Ehevertrag durch Krimimal Polizei überprüfen lassen.
Ich: Es sind jetzt 6 Wochen, wie lange dauert noch?
SB: Wir wissen nicht. Wir haben selten solche Fälle aus dem Irak
Ich: warum muss der Ehevertrag überprüft werden?
SB: Wir wollen sicher sein, dass Ehevertrag nicht verfälscht ist.
Ich: Ich kann aber die Richtigkeit der Ehe beweisen. bevor ich geheiratet habe, musst ich an einem Ehevorbereitungskurs  in einer Kirche in Deutschland teilnehmen, Nachweis vorhanden. bei der kirchlichen Trauung im Irak waren sogar sieben Priester anwesend, ich trug Hochzeitsanzug und meine Frau Hochzeitkleid, es waren auch bekannte Freunde eingeladen.. ich habe Photos und Video als Beweise. In der irakische Kirche darf man nur einmal im leben heiraten und Scheidung ist nicht erlaubt. (Ich habe dem SB auch eine Kopie der Ultraschall-Untersuchung und auch ärztliche Attest gegeben)
SB: Solche Beweise Brauchen wir nicht. wichtig für uns ist die Prüfung des Ehevertrages
Ich: Sie reden immer nur von meiner Frau, dass sie Irakerin ist, was ist aber mit meinem deutschen ungeborenen Kind. Ich will, dass mein Kind in DE geboren wird. Daher bitte ich Sie, die Reisefähigkeit sowie Reisemöglichkeit meiner Frau zu berücksichtigen.  Meine frau kann nach sechs Wochen nicht mehr fliegen und die Türkei hat Visa-Bestimmungen für Iraker verschräft.

SB: ich kann leider nicht helfen

Mir ist jetzt klar, dass ich  einen Rechtsanwalt  beauftragen muss. Ich denke auch darüber einen termin beim oberbürgermeister zu vereinbaren.

Meine Frage ist jetzt: darf bzw. Kann das Standesamt Ausnahmeweise, da meine Frau schwanger ist, das Erteilung von Visum genehmigen bevor die Prüfung des Vertrages beendet wird?


Danke und Gruß

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von trixie am 10.03.2016 um 23:32:39

dsh schrieb am 10.03.2016 um 23:26:45:
darf bzw. Kann das Standesamt Ausnahmeweise, da meine Frau schwanger ist, das Erteilung von Visum genehmigen bevor die Prüfung des Vertrages beendet wird?

Das Standesamt kann in Visumssachen überhaupt nichts genehmigen. Über die Genehmigung entscheidet alleine die Botschaft, die aber das ok der ABH braucht.

Trotz deiner Ausführungen ist mir immer noch nicht klar, warum der Ehevertrag geprüft werden muss.
Ich höre es zum ersten Mal, dass ein Ehevertrag in Visumsangelebenheiten eine Rolle spielt.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von T.P.2013 am 11.03.2016 um 00:01:26
Ich vermute noch immer, dass die ABH versucht festzustellen, ob es eine "im Ausland in ortsüblicher Form geschlossene Ehe" ist und damit das Kind deutsch durch deutschen Ehemann. Denn nur dann kann die Nachzugsmöglichkeit zum ungeborenen deutschen Kind in Anspruch genommen werden.

Wenn dies der Kasus Knacktus ist und ggf. die FZF bis zru Geburt verhindern könnte, bliebe noch die "Vaterschaftsanerkennung" als Alternative...
Kannst Du hier mit diesem Begriff im Forum suchen.

Wenn Dein Protokoll den Tatsachen entspricht, woran ich keine Zweifel habe, wirst Du dort, nicht nur wegen der Verquickung ABH / Standesamt, sondern auch wegen der möglichen Unkenntnis der Sachbearbeiter, dicke Bretter bohren müssen.

Angesichts dessen und der dringenden Zeitfrage, rate ich dann tatsächlich zum kompetenten Rechtsanwalt. Einen solchen findest Du über örtliche Migranten-Hilfsorganisationen.
Der nächste Schritt (oder als Schritt vor Mandatierung des Anwalts) wäre die Eskalation mit Gespräch Behördenleiter (der ABH) und, falls fruchtlos, die Fachaufsichtsbeschwerde (an die Fachaufsicht Deiner ABH).
Aber das solltest Du tatsächlich mit einem kompetenten Anwalt besprechen.

Gruß

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von Bayraqiano am 11.03.2016 um 00:10:37
Ehevertrag ist dann wohl die wörtliche Übersetzung der irak. Heiratsurkunde, die dann entsprechend geprüft werden müsste, da irak. Urkunden nun mal weder legalisiert noch durch einen Vertrauensanwalt geprüft werden können.

Ob man mit einer Vaterschaftsanerkennung auch schneller ans Ziel kommt wage ich auch stark zu bezweifeln, ihre Wirksamkeit würde wieder eine Prüfung verlangen (etwa dass die KiMu nicht verheiratet ist).

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 11.03.2016 um 01:12:40

trixie schrieb am 10.03.2016 um 23:32:39:
Das Standesamt kann in Visumssachen überhaupt nichts genehmigen. Über die Genehmigung entscheidet alleine die Botschaft, die aber das ok der ABH braucht.

Trotz deiner Ausführungen ist mir immer noch nicht klar, warum der Ehevertrag geprüft werden muss.
Ich höre es zum ersten Mal, dass ein Ehevertrag in Visumsangelebenheiten eine Rolle spielt.


Die SB bei der ABH wollten mit mir gar nicht reden, gleich sagten mir "Sie kommen wegen FZF oder, gehen sie zum Standesamt"

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 12.03.2016 um 01:43:21

T.P.2013 schrieb am 11.03.2016 um 00:01:26:
Ich vermute noch immer, dass die ABH versucht festzustellen, ob es eine "im Ausland in ortsüblicher Form geschlossene Ehe" ist und damit das Kind deutsch durch deutschen Ehemann. Denn nur dann kann die Nachzugsmöglichkeit zum ungeborenen deutschen Kind in Anspruch genommen werden.


hallo,

ich verstehe immer noch nicht, was wird genau bei dem Ehevertrag geprüft?

Im Ehevertrag steht auch, dass wir nach der christlichen Konvention kirchlich angetraut sind. Darher habe ich auch certificate of marriage ausgestellt von der Kirche im Irak dem Standesamt auch vorgelegt. Es enthält alle Kontakt Adressen. Der zuständige Priester dort spricht neben Aramäisch und Arabisch auch Englisch, Deutsch,Italienisch und Französisch.

Was meint Ihr wenn ich über Wochenende paar Fotos und Video in USB Stick dem Standesamt schicken. Um zu zeigen, dass ich mir mühe gegeben habe, die Richtigkeit der Ehe glaubhaft zu machen?

Darf ich einen Brief an Oberbürgermeister schreiben, ihm meine Situation zu erklären? werden die SB das als Beschwerde verstehen?

Danke und Gruß

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von T.P.2013 am 12.03.2016 um 02:39:38

dsh schrieb am 12.03.2016 um 01:43:21:
ich verstehe immer noch nicht, was wird genau bei dem Ehevertrag geprüft?


Was genau? Keine Ahnung. Als Vermutung meinerseits: "Ortsübliche Form", soll heißen, ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann. Und / oder Prüfung darauf, ob die Urkunde echt ist, also von befugten Personen in entsprechender amtlicher Position ausgestellt wurde und ausgestellt werden durfte. Angesichts Deiner Erläuterungen (Kirche, Priester) für mich erklärbar, kenne mich aber mit erforderlichen ortsüblichen Formen im Mittleren Osten nicht aus.
Genau kann dies Dir Deine ABH erläutern.


Zitat:
Was meint Ihr wenn ich über Wochenende paar Fotos und Video in USB Stick dem Standesamt schicken. Um zu zeigen, dass ich mir mühe gegeben habe, die Richtigkeit der Ehe glaubhaft zu machen?


"Mühe" nützt in DEU im Allgemeinen nichts, wenn die Echtheit / Wirksamkeit der Urkunde oder der geschlossenen Ehe an sich bezweifelt wird.
Ich persönlich sehe da keinen Nutzen.


Zitat:
Darf ich einen Brief an Oberbürgermeister schreiben, ihm meine Situation zu erklären? werden die SB das als Beschwerde verstehen?


Klar darfst Du das. Den Nutzen eines Briefes an einen OB halte ich persönlich für fraglich, gerade wenn es um fachliche Dinge geht. Eine, wie bereits geschrieben, Fachaufsichtsbeschwerde hielte ich, wenn überhaupt, für sinnvoller.
Ist aber natürlich Deine Entscheidung.
Und die SB der ABH werden das mit Sicherheit als Beschwerde verstehen. Man kann einen Pelz aber i.d.R. nicht waschen, ohne ihn nass zu machen (5 EUR f.d. Phrasenschwein).

Nur: Briefe, Sticks, Erläuterungen werden Dein Zeitproblem verschärfen bei fraglichem Nutzen.
Bei dem Zeitdruck ist zielgerichtetes Handeln erforderlich. Das geht aber nur mit entsprechend kompetenter Hilfe, um hier, soweit ich es sehe, die ABH zu bewegen, ihre Gründe und deren Erforderlichkeit für die Prüfung der Urkunde transparent zu machen und diese Gründe dann durch kompetente Fachmänner bewerten zu lassen.
Nur meine Meinung.

Gruß

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 12.03.2016 um 03:14:15

schrieb am 11.03.2016 um 00:10:37:
Ehevertrag ist dann wohl die wörtliche Übersetzung der irak. Heiratsurkunde, die dann entsprechend geprüft werden müsste, da irak. Urkunden nun mal weder legalisiert noch durch einen Vertrauensanwalt geprüft werden können.


Hallo,

Der Ehevertrag wurde zwei mal übersetzt, einmal habe ich ihn in Deutschland übersetzen lassen. Meine Frau hat den Ehevertrag auch im Irak übersetzt und enthält Stempel als Beglaubigung von irakischen  Justiz- und Außenministerium.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von T.P.2013 am 12.03.2016 um 03:55:58
Hi,

da das Urkundenwesen des Irak in DEU aber als "unsicher" gilt (das heißt: Stempel und Beglaubigungen sind nicht grundsätzlich vertrauenswürdig), nützen diese Stempel nichts.
Im Normalfall werden deswegen derartige Urkunden durch (irakische etc.) Vertauensanwälte der jeweiligen deutschen Vertretung in eigener Zuständigkeit auf Echtheit geprüft. Dies ist aber wohl, zur Zeit, ebenfalls nicht möglich im Irak. Also ist man möglicherweise auf (allgemeine) Bewertungen anderer Sicherheitspartner, z.B. polizeilichen Fachdienststellen o.ä., angewiesen.
Wenn es denn um die Echtheit der Urkunde gehen sollte.

Gruß

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von trixie am 12.03.2016 um 09:42:26

T.P.2013 schrieb am 12.03.2016 um 02:39:38:
"Ortsübliche Form", soll heißen, ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann. Und / oder Prüfung darauf, ob die Urkunde echt ist, also von befugten Personen in entsprechender amtlicher Position ausgestellt wurde und ausgestellt werden durfte.

... und ...

T.P.2013 schrieb am 12.03.2016 um 03:55:58:
Also ist man möglicherweise auf (allgemeine) Bewertungen anderer Sicherheitspartner, z.B. polizeilichen Fachdienststellen o.ä., angewiesen.Wenn es denn um die Echtheit der Urkunde gehen sollte.

Wie sollte eine Beurteilung von Personen in Deutschland möglich sein, wenn ein die deutsche AV (besser vertraut mit den dortigen Gegebenheiten) nicht einmal die Möglichkeit hat, die Echtheit der Urkunde und die Legitimität der ausstellenden Personen zu überprüfen?

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von Bayraqiano am 12.03.2016 um 10:05:42

dsh schrieb am 12.03.2016 um 03:14:15:
Der Ehevertrag wurde zwei mal übersetzt, einmal habe ich ihn in Deutschland übersetzen lassen. Meine Frau hat den Ehevertrag auch im Irak übersetzt und enthält Stempel als Beglaubigung von irakischen Justiz- und Außenministerium. 


Ändert wenig an der Tatsache, dass irakische Urkunden erstmal durch die LKA-Echtheitsüberprüfung müssen, wenn man sie nutzen will.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von Petersburger am 12.03.2016 um 12:22:30
Keine AV hat vollen Zugriff auf das Expertenwissen der deutschen Sicherheitsbehörden. Und auch da gibt es nicht Hunderte Experten für Urkunden eines bestimmten Landes.

Vernünftige Ergebnisse erhält man nur durch Zusammenarbeit. Und die unter Federführung der Spezialisten.

Sollte das Aufwerfen neuer Fragen nicht besser durch den TS erfolgen? Es ist sein Thema um sein Problem ... :gruebeln:

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 12.03.2016 um 17:39:34

T.P.2013 schrieb am 12.03.2016 um 02:39:38:
Was genau? Keine Ahnung. Als Vermutung meinerseits: "Ortsübliche Form", soll heißen, ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann. Und / oder Prüfung darauf, ob die Urkunde echt ist, also von befugten Personen in entsprechender amtlicher Position ausgestellt wurde und ausgestellt werden durfte. Angesichts Deiner Erläuterungen (Kirche, Priester) für mich erklärbar, kenne mich aber mit erforderlichen ortsüblichen Formen im Mittleren Osten nicht aus.
Genau kann dies Dir Deine ABH erläutern.


Als ein Mensch der Elektrotechnik gelernt hat , verstehe ich wirklich viele Vorschriften in anderen Bereichen nicht ganz gut, ins besonders wenn ich keine Antworten auf W-Fragen finden kann.

Wann ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann?
Wann und wie gilt eine Urkunde als echt? Warum wird die Echtheit der Urkunde geprüft?

wie ich grob verstanden habe, es gibt Leute die Eheverträge vorlegen, die nur den Zweck haben, um dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen. Wird die geschlossenen Ehe an sich nicht mehr bezweifelt, dann wird sie anerkannt. Habe ich es richtig verstanden?


Zitat:
Nur: Briefe, Sticks, Erläuterungen werden Dein Zeitproblem verschärfen bei fraglichem Nutzen.


Mit Beweise wie Fotos Video wollte ich nicht nur zeigen, dass ich und meine Ehefrau uns einander kennen. Sie zeigen unsere Trauung in der Kirche, sie zeigen auch dass wir die Eheschließung in der Kirche unterschreiben….

Die Kirche im Irak hat sehr strenge Regeln. Wie gesagt, ich musste vorher an einem Ehevorbereitungskurs  in einer Kirche in Deutschland teilnehmen und den Nachweis mitnehmen. Ich musste Ledigkeitsbescheinigung vorlegen. Ich wurde vorher von drei Priester gefragt, ob ich den Sinn der Ehe und Gründung einer Familie wirklich verstehe und bis 30 Fragen musste ich schriftlich beantworten und unterschreiben. Die Kirche dort fühlt sich verantwortlich, um spätere mögliche Probleme zu vermeiden, da Scheidung nicht erlaubt ist.



trixie schrieb am 12.03.2016 um 09:42:26:
Wie sollte eine Beurteilung von Personen in Deutschland möglich sein, wenn ein die deutsche AV (besser vertraut mit den dortigen Gegebenheiten) nicht einmal die Möglichkeit hat, die Echtheit der Urkunde und die Legitimität der ausstellenden Personen zu überprüfen?


Das dreht sich so im Teufelskreis:
Kein Visum wenn vorher die Urkunde nicht geprüft wird.
Die Urkunde zu prüfen ist schwierig


Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von T.P.2013 am 13.03.2016 um 01:44:53

trixie schrieb am 12.03.2016 um 09:42:26:
... und ...
Wie sollte eine Beurteilung von Personen in Deutschland möglich sein, wenn ein die deutsche AV (besser vertraut mit den dortigen Gegebenheiten) nicht einmal die Möglichkeit hat, die Echtheit der Urkunde und die Legitimität der ausstellenden Personen zu überprüfen?


Fein erkannt, dass hier von mir, ich hätte gedacht, ausreichend gekennzeichnet, zwei verschiedene mögliche Ansatzpunkte der ABH für Zweifel beschrieben und erklärt wurden.
Nämlich,
1. die Wirksamkeit der Urkunde / Ehe = ortsübliche Form ("ist die vom Pfarrer geschlossene Ehe wirksam, also anerkannt), und
2. Zweifel an der Echtheit der Urkunde = amtliche Ausstellung ("Aussteller befugt durch irakische Behörde? Siegel echt?" etc.).
Ich gehe mal davon aus, dass Dir der Unterschied dieser zwei Punkte prinzipiell geläufig ist.
Möglicherweise (noch einmal: möglicherweise sagt sich die ABH, ob zu Recht oder nicht (das wäre eben zu prüfen), in einfachen Begriffen dann jetzt:
Schauen wir mal, ob das Standesamt (Du erinnerst Dich, dass dieses hier aus unbekanntem Grund involviert ist?), wenn schon nicht das AA, uns sagen kann, ob eine von einem Pfarrer einer Minderheitenkirche geschlossene Ehe im Irak der Form genügt. Vielleicht wissen diese Himmelhunde das ja. Ach, und wenn wir schon dabei sind, lassen wir doch, da im Irak nicht nur falsche Stempel genutzt werden, sondern auch echte Stempel in unbefugte Hände geraten sind, wie vorgesehen gleich die Urkunde einschließl. der Stempel, Siegel, Prägungen, Plausibilität der Unterschriften und Ausstellorte etc. vom BKA, meinetwegen auch LKA, halt prüfen, da diese Oberhimmelhunde ja auch Erkenntnisse aus z.B. geheimdienstlichen Quellen, nicht nur aus dem eigenen Land, zur Bewertung heranziehen können.

Diese Spekulation bzgl. der Ortsform ist eine Spekulation(!), von mir als solche gekennzeichnet, die in meinen Augen den Sinn macht, den TE auf mögliche Knackpunkte bei der ABH hinzuweisen. Denn nur wenn man die möglichen Fallstricke kennt, kann man darauf bezogen gezielt nachfragen. Klar, oder?
Die urkundentechnische Prüfung ist ja unstrittig, sollte aber allein eben nicht ewig dauern.

Da aber nur der TE mittels Nachfrage bei der ABH die genaue Zielrichtung der Urkundenüberprüfung erfragen kann, nützt uns und ihm eine Diskussion zweier ambitionierter Laien in diesem Bereich (ja, Du und ich) darüber, ob oder inwieweit das überhaupt denkbar ist oder nicht, nix.
Deswegen erlaube ich mir, weitere Diskussionsansätze deinerseits hier nicht mehr zu beantworten, wenn's denn recht ist.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von Lila F. am 13.03.2016 um 02:13:24

dsh schrieb am 12.03.2016 um 17:39:34:
Wann ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann?
Wann und wie gilt eine Urkunde als echt? Warum wird die Echtheit der Urkunde geprüft?


Die Eheschließung ist dann in Deutschland wirksam, wenn sie im Irak der Ortsform genügt. Wenn ihr eure Ehe im Irak wirksam geschlossen habt und die dortigen Bestimmungen eingehalten wurden, sollte das also passen. Die Urkunde "gilt als echt", wenn sie echt IST, d. h. wenn sie von der richtigen Behörden ausgestellt wurde, die richtigen Stempel und Unterschriften trägt, etc. Wieso die Urkunde konkret in deinem Fall überprüft wird, kann dir hier niemand sagen. Allgemein wird das gemacht, weil es eben in vielen Ländern auch möglich ist, Urkunden zu bekommen, die nicht legitim sind (Schwarzmarkt, Bestechung, etc.).


dsh schrieb am 12.03.2016 um 17:39:34:
Mit Beweise wie Fotos Video wollte ich nicht nur zeigen, dass ich und meine Ehefrau uns einander kennen. Sie zeigen unsere Trauung in der Kirche, sie zeigen auch dass wir die Eheschließung in der Kirche unterschreiben….


Solche Beweise wären meiner Meinung nach nur nützlich, wenn es um einen Scheineheverdacht gehen würde (das würde bedeuten, dass ihr zwar rechtmäßig verheiratet sie, die Ehe aber nur den Zweck hat, deiner Frau ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen). Da deine Frau schwanger ist, ist das aber sicher nicht das Problem. In deinem Fall scheint es eher darum zu gehen, die Wirksamkeit der Eheschließung und/oder die Echtheit der Urkunde zu prüfen. Das ist eine rein formale Sache, es geht nicht darum, dass ihr eure Liebe beweisen müsst oder Ähnliches.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von T.P.2013 am 13.03.2016 um 03:17:31
Moin, für Dich im Extra-Beitrag, damit es nicht untergeht:


dsh schrieb am 12.03.2016 um 17:39:34:
Wann ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann?


Dafür gibt es keine einzige, allgemeingültige Regelung.
Darüber gibt es ein, wenn ich nicht irre, offizielles dickes Schriftwerk, das als Referenz dient.
Dazu können Dir andere hier mehr sagen.
Oder eben, jetzt kommt's, das Standesamt.


Zitat:
Wann und wie gilt eine Urkunde als echt?


Im Prinzip, wenn sie durch die benannte Person, die dazu auch befugt / ermächtigt ist, ausgestellt wurde.
Ich denke, dass es da Legaldefinitionen gibt, die man ergoogeln kann.


Zitat:
Warum wird die Echtheit der Urkunde geprüft?


Z.B., weil die amtlichen Institutionen im Irak oft unorganisiert und korrupt sind.
Die einzelnen Beamten im Irak oft korrupt sind.
Viele Dokumente, Siegel, Stempel, Herstellungstechnik im Zuge der Irak-Kriege, der nachfolgenden inoffiziellen Bürgerkriege, der Preisgabe ganzer Regionen an den IS in unbefugte Hände geraten sind und auch erwiesenermaßen zur Herstellung falscher Urkunden genutzt werden.


Zitat:
wie ich grob verstanden habe, es gibt Leute die Eheverträge vorlegen, die nur den Zweck haben, um dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen. Wird die geschlossenen Ehe an sich nicht mehr bezweifelt, dann wird sie anerkannt. Habe ich es richtig verstanden?


Im Prinzip korrekt, zumindest dann, wenn die Urkunde "echt" und die Ehe in der im betreffenden Land "üblichen und vorgeschriebenen Ortsform" geschlossen wurde.


Zitat:
Mit Beweise wie Fotos Video wollte ich nicht nur zeigen, dass ich und meine Ehefrau uns einander kennen. Sie zeigen unsere Trauung in der Kirche, sie zeigen auch dass wir die Eheschließung in der Kirche unterschreiben….


Ich verstehe Dich und Deinen Gedankengang. Diese Dinge interessieren aber eine deutsche Behörde schlicht und einfach nicht, wenn es um die derartige Prüfungen geht. So bitter dies ist.
Das ist eher was für den Bereich "Scheinehe", der aber bei Euch keine Rolle spielt.

Als Schlussatz meines leider wieder langen Beitrags:
Du verzettelst Dich. Dein Interesse muss es sein, die ABH, wenn überhaupt möglich, zur zügigen, möglichst positiven, Entscheidung bzgl. des Antrags zu bringen.
Dafür erforderlichen Druck kann man wohl leider hier, wenn überhaupt noch, nur mit professioneller Hilfe (Fachanwalt) aufbauen.

Gruß

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 13.03.2016 um 14:00:05

T.P.2013 schrieb am 13.03.2016 um 01:44:53:
Fein erkannt, dass hier von mir, ich hätte gedacht, ausreichend gekennzeichnet, zwei verschiedene mögliche Ansatzpunkte der ABH für Zweifel beschrieben und erklärt wurden.
Nämlich,
1. die Wirksamkeit der Urkunde / Ehe = ortsübliche Form ("ist die vom Pfarrer geschlossene Ehe wirksam, also anerkannt), und
2. Zweifel an der Echtheit der Urkunde = amtliche Ausstellung ("Aussteller befugt durch irakische Behörde? Siegel echt?" etc.).


Ich versuche den Satz "ortsübliche Form" zu verstehen.

Unter Christen ist die Eheschließung in der Kirche VIEL WICHTIGER als Gericht oder Richter. Es gibt Christen, die kirchlich heiraten und erst nach zwei Jahre zum Gericht gehen, um die Urkunde = amtliche Ausstellung zu bekommen, irgendwann wenn sie solche Papier für irgendwelche Amt benötigen werden.

Die Urkunde, die von Zivilgericht ausgestellt wird hat eine spezielle Form für Christen, Es steht: Herr (Name von Richter), Richter am Zivilgericht, der im Namen des Volks zu Richten autorisiert bin, beschloss folgendes zu registrieren:   Es erschien das Ehepaar (Namen….), die der …..christlichen Gemeinde gehören….am (Datum) nach der christlichen Konvention kirchlich angetraut….(Unten steht) Auf ihren Antrag wurde die Eheschließung amtlich eingetragen.

d.h wir sind erstmal kirchlich geheiratet und haben wir Ehevertrag ausgestellt von der Kirche bekommen (Die Kirche im Irak ist sehr gut organisiert, es gibt in der Kirche keine Korruption und Bestechung, Verfälschung von Dokumente wird die Kirche nicht mal für den Papst tun ).

Als zweiter Schritt: Das certificate of marriage ausgestellt von der Kirche im Irak haben wir dann dem Zivilgericht vorgelegt, damit wir amtlich eingetragen werden.


1) Da die Kirche gut organisiert ist, wir kirchlich geheiratet sind und Beweismittel (Fotos Videos wo auch  zeigen dass wir den Vertrag undschreiben) haben, soll ABH und Standesamt keinen Zweifel an der Echtheit der kirchlichen Urkunde haben. 2) Und weil die Urkunde , die amtliche Ausstellung erst in zweiten Schritt erfolgt, d.h. erst als wir die kirchlichen Urkunde dem Zivilgericht, dem Richter vorgelegt haben, soll das dann den Zweifel an der Echtheit der Urkunde = amtliche Ausstellung beseitigen.

kann diese Erklärung, Darlegung helfen?


Lila F. schrieb am 13.03.2016 um 02:13:24:
Die Eheschließung ist dann in Deutschland wirksam, wenn sie im Irak der Ortsform genügt. Wenn ihr eure Ehe im Irak wirksam geschlossen habt und die dortigen Bestimmungen eingehalten wurden, sollte das also passen. Die Urkunde "gilt als echt", wenn sie echt IST, d. h. wenn sie von der richtigen Behörden ausgestellt wurde, die richtigen Stempel und Unterschriften trägt, etc. Wieso die Urkunde konkret in deinem Fall überprüft wird, kann dir hier niemand sagen. Allgemein wird das gemacht, weil es eben in vielen Ländern auch möglich ist, Urkunden zu bekommen, die nicht legitim sind (Schwarzmarkt, Bestechung, etc.).


Solche Beweise wären meiner Meinung nach nur nützlich, wenn es um einen Scheineheverdacht gehen würde (das würde bedeuten, dass ihr zwar rechtmäßig verheiratet sie, die Ehe aber nur den Zweck hat, deiner Frau ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen). Da deine Frau schwanger ist, ist das aber sicher nicht das Problem. In deinem Fall scheint es eher darum zu gehen, die Wirksamkeit der Eheschließung und/oder die Echtheit der Urkunde zu prüfen. Das ist eine rein formale Sache, es geht nicht darum, dass ihr eure Liebe beweisen müsst oder Ähnliches.



Wenn Ehepaar ehrliche Ehe führen wollen, eine Familie gründen, kirchlich getraut sind,  die Ehefrau auch Schwanger ist , warum sollen das Ehepaar irgendwo in Schwarzmarkt nach irgendwelche Urkunde und Unechte Stempel suchen? was soll denn der Grund sein? Ich verstehe immer wieder weniger

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von Lila F. am 13.03.2016 um 15:08:54

dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
Wenn Ehepaar ehrliche Ehe führen wollen, eine Familie gründen, kirchlich getraut sind,die Ehefrau auch Schwanger ist , warum sollen das Ehepaar irgendwo in Schwarzmarkt nach irgendwelche Urkunde und Unechte Stempel suchen? was soll denn der Grund sein? Ich verstehe immer wieder weniger


Dafür kann es viele Gründe geben. Beispielsweise könnten Ehehindernisse vorliegen, die es dem Paar unmöglich machen zu heiraten (z. B. dass ein Partner schon verheiratet ist und eine Ehescheidung in seinem Heimatland nicht möglich ist). Dann könnte das Paar eventuell auf die Idee kommen, sich eine falsche Urkunde zu besorgen, um das Zusammenleben in Deutschland zu ermöglichen. Es kann dir aber eigentlich auch egal sein, was es dafür für Gründe geben könnte. Bei euch trifft das ja alles nicht zu und ihr habt die Urkunde legal erhalten.


dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
Ich versuche den Satz "ortsübliche Form" zu verstehen.


Damit ist gemeint, ob eure Eheschließung aus Sicht des Iraks den Anforderungen an eine staatlich anerkannte Ehe genügt. Es geht nicht darum, ob euch persönlich als Christen die kirchliche Eheschließung wichtiger ist als die staatliche Anerkennung. In Deutschland beispielsweise ist eine rein religiöse Eheschließung nicht anerkannt, d. h. man muss vor oder nach der religiösen Eheschließung auch noch standesamtlich heiraten, damit man vor dem Staat als verheiratet gilt. Da ihr aber im Irak geheiratet habt, ist für euch nur relevant, ob eure Eheschließung vom Irak anerkannt ist (deswegen "Ortsform"). Ist sie das, so ist die Ehe automatisch auch in Deutschland anerkannt.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 13.03.2016 um 16:46:07

Lila F. schrieb am 13.03.2016 um 15:08:54:
Damit ist gemeint, ob eure Eheschließung aus Sicht des Iraks den Anforderungen an eine staatlich anerkannte Ehe genügt. Es geht nicht darum, ob euch persönlich als Christen die kirchliche Eheschließung wichtiger ist als die staatliche Anerkennung. In Deutschland beispielsweise ist eine rein religiöse Eheschließung nicht anerkannt, d. h. man muss vor oder nach der religiösen Eheschließung auch noch standesamtlich heiraten, damit man vor dem Staat als verheiratet gilt.


In unserem Fall geht es nicht vor der religiösen Eheschließung, sondern nur nachher.


Zitat:
Dafür kann es viele Gründe geben. Beispielsweise könnten Ehehindernisse vorliegen, die es dem Paar unmöglich machen zu heiraten (z. B. dass ein Partner schon verheiratet ist und eine Ehescheidung in seinem Heimatland nicht möglich ist). Dann könnte das Paar eventuell auf die Idee kommen, sich eine falsche Urkunde zu besorgen, um das Zusammenleben in Deutschland zu ermöglichen. Es kann dir aber eigentlich auch egal sein, was es dafür für Gründe geben könnte. Bei euch trifft das ja alles nicht zu und ihr habt die Urkunde legal erhalten.


Ich habe wirklich lang nachgedacht, was für Gründe sein können, ich konnte aber keine Finden, das hat mir soger Kopfschmerzen gemacht. Jetzt verstehe es aber besser.

Bevor wir geheiratet haben, waren wir beide ledig und das mussten wir vorher beide nachweisen. Und Scheidung unter uns gibt es nicht.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von erne am 13.03.2016 um 19:18:04

dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
Unter Christen ist die Eheschließung in der Kirche VIEL WICHTIGER als Gericht oder Richter. Es gibt Christen, die kirchlich heiraten und erst nach zwei Jahre zum Gericht gehen, um die Urkunde = amtliche Ausstellung zu bekommen,


hört sich so an, als ob genau diese Urkunde notwendig ist.
Habt Ihr diese bereits?

Und so wichtig diekrichliche Eheschliessung für Christen sein mag: in D gilt die kirchliche Eheschliessung z.B. nicht, nur die beim Standesamt geschlossene


dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
(Die Kirche im Irak ist sehr gut organisiert, es gibt in der Kirche keine Korruption und Bestechung, Verfälschung von Dokumente wird die Kirche nicht mal für den Papst tun ). 

ach Gottchen.
es gab und gibt auch in der christlichen Kriche in Europa Skandale und Korruption ... und da kommst du mit der Kriche im Irak?


dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
von der Kirche im Irak haben wir dann dem Zivilgericht vorgelegt

habt ihr da die Urkunde schon bekommen?


dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
1) Da die Kirche gut organisiert ist, wir kirchlich geheiratet sind und Beweismittel (Fotos Videos wo auchzeigen dass wir den Vertrag undschreiben) haben, soll ABH und Standesamt keinen Zweifel an der Echtheit der kirchlichen Urkunde haben. 

nene, du träumst


dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
Und weil die Urkunde , die amtliche Ausstellung erst in zweiten Schritt erfolgt, d.h. erst als wir die kirchlichen Urkunde dem Zivilgericht, dem Richter vorgelegt haben, soll das dann den Zweifel an der Echtheit der Urkunde = amtliche Ausstellung beseitigen.

ja, das sollte helfen


dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
Wenn Ehepaar ehrliche Ehe führen wollen, eine Familie gründen, kirchlich getraut sind,die Ehefrau auch Schwanger ist , warum sollen das Ehepaar irgendwo in Schwarzmarkt nach irgendwelche Urkunde und Unechte Stempel suchen?


weil der Wille, eine Ehe zu führen und die Schwangerschaft ein Beleg für eine "schutzwürdige" Ehe wäre, aber nicht für die Ehe selbst.
Man braucht eine in dem Land der Eheschliessung und vor deren Behörden gültige und nachweisbare Eheschliessung.




Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 13.03.2016 um 19:55:42

erne schrieb am 13.03.2016 um 19:18:04:
hört sich so an, als ob genau diese Urkunde notwendig ist.
Habt Ihr diese bereits?


Ja , im original und mit deutscher Übersetzung


Zitat:
ach Gottchen.
es gab und gibt auch in der christlichen Kriche in Europa Skandale und Korruption ... und da kommst du mit der Kriche im Irak?


Was gerade die Austellung von krichlichen Heiratsurkunde angeht, bin ich ganz sicher, dass es niemals passiert hat, eine Urkunde auszustellen ohne dass sie die wahrheit entspricht.


Zitat:
habt ihr da die Urkunde schon bekommen?


ja



Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von dsh am 13.03.2016 um 20:27:42

erne schrieb am 13.03.2016 um 19:18:04:
Und so wichtig diekrichliche Eheschliessung für Christen sein mag: in D gilt die kirchliche Eheschliessung z.B. nicht, nur die beim Standesamt geschlossene


was meinst Du damit? muss jeder nochmals in D beim Standesamt heiraten?

die User hier haben von "ortsübliche Form" und "ob Eheschließung aus Sicht des Iraks den Anforderungen an eine staatlich anerkannte Ehe genügt" gesprochen.

Ich habe erklärt wie das dort funktioniert

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von trixie am 13.03.2016 um 21:04:45

dsh schrieb am 13.03.2016 um 20:27:42:
muss jeder nochmals in D beim Standesamt heiraten?

Nein! Wenn es eine der Ortsform entsprechenden Ehe ist, bedarf es keiner weiteren standesamtlichen Eheschließung in Deutschland.

Titel: Re: Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person?
Beitrag von erne am 13.03.2016 um 22:43:39

dsh schrieb am 13.03.2016 um 20:27:42:
was meinst Du damit? muss jeder nochmals in D beim Standesamt heiraten?


die kirchliche Eheschliessung *in Deutschland* hat in Deutschland  keine Rechtskraft.
Wenn die kirchliche Eheschliessung in einem anderen Land in diesem Land Rechtskraft hat, dann gilt sie auch in Deutschland.

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