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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> AE ,FZF zu Deutschem Kind und Gewerbe anmelden
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Beitrag begonnen von lenamarija am 07.03.2016 um 20:42:16

Titel: AE ,FZF zu Deutschem Kind und Gewerbe anmelden
Beitrag von lenamarija am 07.03.2016 um 20:42:16
Hallo zusammen,
Mein mann ist seid 3 Jahre in Deutschland,sein visum wird immer für 1 Jahr värlengert da er kein B1 hat.
Meine frage ist,darf er eine Gewerbe ( Handwerker) anmelden ,zur zeit sind wir bei Job Center. wenn nicht,kann mann mit ASB sprechen und Ausname erwarten ?
vielen dank

Titel: Re: AE ,FZF zu Deutschem Kind und Gewerbe anmelden
Beitrag von trixie am 07.03.2016 um 21:23:57

lenamarija schrieb am 07.03.2016 um 20:42:16:
Mein mann ist seid 3 Jahre in Deutschland,sein visum 

Sicherlich hat dein Mann kein Visum mehr, sondern bereits eine AE.

Lese gerade aus einem älteren Thread heraus:

lenamarija schrieb am 23.05.2013 um 16:57:31:
Er hat vor 2 Woche in Deutsche Botschaft Antrag auf fmf zu deutschem kind gestelt 

... und damit darf er sich aus selbständig machen.
In Handwerkssachen muß er bei gewissen Berufen einen Meistertitel haben.

Titel: Re: AE ,FZF zu Deutschem Kind und Gewerbe anmelden
Beitrag von lenamarija am 07.03.2016 um 21:54:01
vielen dank  :D

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