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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> über Scheidung
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Beitrag begonnen von kobras am 07.01.2016 um 13:32:08

Titel: über Scheidung
Beitrag von kobras am 07.01.2016 um 13:32:08
Meine beste Freundin hat geschafft,dass sie sein ägyptischer Mann vor 1 Monat nach Ägypten geschickt hat. Sie hat seine Anwältin eingestaltet und will die Scheidung erreichen.
Aber die Anwältin hat gesagt,dass es komplizieren sein können wird.
Ich möchte euch fragen,ob es stimmt,dass es kompliziert wird?
Was muss meine beste Freundin machen? Muss sie nach Ägypten fliegen zum Gericht? Oder nur in Deutschland?
Sie hat in Ägypten geheiratet und die Unterlagen in Deutschland nicht angemeldet oder beantragen.
Sie hat bei der Ausländerbehörde bescheid gesagt,dass sie sich von ihm getrennt hat.

Wir hoffen,dass Ihr uns helfen könnt



Titel: Re: über Scheidung
Beitrag von trixie am 07.01.2016 um 13:45:18

kobras schrieb am 07.01.2016 um 13:32:08:
Sie hat in Ägypten geheiratet und die Unterlagen in Deutschland nicht angemeldet oder beantragen.

Das kann so nicht ganz stimmen.
Hätte sie die Ehe hier nicht gemeldet, dann wäre auch ihr Ehemann nicht nach Deutschland gekommen.

Da die Ehe in Deutschland gelebt wurde, ist bei der Scheidung deutsches Recht anzuwenden, sofern bei der Hochzeit nichts anderes vereinbart wurde.

Wenn die Anwältin meint, es könnte kompliziert werden, sollte man diese nach dem "Warum" fragen.

So wie du den Sachverhalt schilderst sehe ich noch keine Komplikationen, was die Scheidung anbelangt, ausser der Ehemann hat kein eigenständiges Aufenthaltsrecht und müßte, da die Ehe keine drei Jahre in Deutschland gelebt wurde, das Land vorzeitig verlassen, weil die ABH seinen AT rückbefristet.

Titel: Re: über Scheidung
Beitrag von Aras am 07.01.2016 um 14:10:55
Es geht wohl eher darum, dass der Ehemann keine vorladbare Adresse mehr hat. Dadurch wird die Scheidung erschwert, da man den Zugang von Unterlagen beim Ehemann in Ägypten gewährleisten muss.

Die Frage ist, ob durch einen ägyptischen Ehevertrag womöglich auch ägyptisches Scheidungsrecht greift (ROM-III). Da ägyptisches Scheidungsrecht keine Scheidung durch die Frau kennt, sondern nur den "Freikauf" (Khula) durch Rückgabe der Mahr und das nur relativ schwer gerichtlich gegen den Willen des Mannes ermöglicht wird, wäre eine Scheidung in Ägypten nicht sehr realistisch.

Vielleicht sollte die Freundin ihren Noch-Ehemann darum bitten einen deutschen Anwalt zu beauftragen. Dann würde die ganze Post zum deutschen Anwalt gehen und der müsste sehen wie er seinen Mandanten informiert.

Titel: Re: über Scheidung
Beitrag von trixie am 07.01.2016 um 14:16:51

Aras schrieb am 07.01.2016 um 14:10:55:
Vielleicht sollte die Freundin ihren Noch-Ehemann darum bitten einen deutschen Anwalt zu beauftragen

Es wird wohl viel davon abhängen, was der Ehemann will.
Wenn er merkt, dass seine AE rückbefristet wird und er nicht mehr in Deutschland leben kann, wird er wohl kaum seiner Ehefrau helfen, das Scheidungsverfahren zu vereinfachen. Womöglich ist die Ehefrau sogar noch unterhaltspflichtig, wenn er keine Arbeit oder nur geringes Einkommen hat.

Titel: Re: über Scheidung
Beitrag von Aras am 07.01.2016 um 14:29:46
Naja... wenn man dem Noch-Ehemann signalisiert, dass man schnell geschieden werden will, dann kann das schon  vom Willen des Noch-Ehemannes abhängen. Aber wenn der Ehemann nicht kooperiert, dann ist es natürlich möglich durch öffentlichen Aushang die Scheidung durchzuziehen... Dauert länger, aber wäre nicht vom Mann abhängig.

Titel: Re: über Scheidung
Beitrag von Saxonicus am 07.01.2016 um 15:44:54
Du hast doch nun schon zweimal zum gleichen Fall einen Fred eröffnet und auch hilfreiche Antworten bekommen.

Hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1446979225/15#15
und hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1438963423/0#0

Warum handelt Deine Freundin nicht entsprechend dieser Ratschläge ?

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