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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Scheidung und sorgerecht
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Beitrag begonnen von miri2014 am 29.12.2015 um 11:57:44

Titel: Scheidung und sorgerecht
Beitrag von miri2014 am 29.12.2015 um 11:57:44
Guten tag alle zusammen.
Ich habe mal eine frage wieder.
Ich und mein mann haben die turkische staatsangehorigkeit meine tochter hat beide turkische und die deutsche staatsangehorigkeit.
Ich und mein mann sind seir sommer 2013 verheiratet und haben eine gemeinsame  16 monate alte tochter.
Meine tochter und ich leben in deutschland und mein mann in der turkei . Ich habe ihn zwischendurch mit meiner tochter in der turkei besucht(ca.5-6 wochen) . Jetzt sind wir an einen punkt angekommen wo wir uber eine scheidung nach denken.
Meine frage ware
1) nach welchem recht werden wir geschieden ?
2) wer bekommt das sorgerecht ?nach turkischem recht bekommt nur ein elternteil das sorgerecht .
3)bei wem darf das kind bleiben und wenn niht wie wird der umgang mit dem anderen elternteil gewährt( da getrennt lebend)

Titel: Re: Scheidung und sorgerecht
Beitrag von Wanida am 29.12.2015 um 12:03:53
Ich würde mich in DE scheiden lassen, weil da auch über Unterhalt, Rentenanwartschaften usw. geurteilt wird (wie das in der Türkei ist, weiß ich nicht, in Thailand, woher ich komme, wird das nicht entschieden). Außerdem wird meines Wissens in DE auch über das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht entschieden.

Und Scheidungsverfahren sind in DE Anwaltsverfahren, Du brauchst also so oder so einen, der das alles regelt.

Übrigens wäre für Dich interessant, ob sich auch Türken, wie Thais, nach ihrem Recht scheiden lassen dürfen.

Titel: Re: Scheidung und sorgerecht
Beitrag von miri2014 am 29.12.2015 um 13:57:33
Vielen vielen dank fur die antwort sie haben mir sehr geholfen .

Titel: Re: Scheidung und sorgerecht
Beitrag von trixie am 29.12.2015 um 15:39:44

schrieb am 29.12.2015 um 12:03:53:
Übrigens wäre für Dich interessant, ob sich auch Türken, wie Thais, nach ihrem Recht scheiden lassen dürfen. 

Im Fall des TS ist bei der Scheidung türkisches Recht anzuwenden, da beide Ehegatten der türkischen Staatsangehörigkeit unterliegen und die eheliche Lebensgemeinschaft nie in Deutschland gelebt wurde.

Somit treffen die von @Wanida gemachten Angaben nicht automatisch zu, bzgl. Rentenanwartschaft, Sorgerecht usw.

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