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Beitrag begonnen von Sc am 01.12.2015 um 21:53:07

Titel: Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien
Beitrag von Sc am 01.12.2015 um 21:53:07
Können Bosnische Staatsbürger die in Kroatien eine Aufenthalsgenehmigung (Ausgestellt am 28.08.2013 gültig bis 27.07.2018) besitzrn eine Arbeit in BRD aufnehmen bzw. gibt es hoffung dafür das Sie das Aufenthalstitel in Deutschland umschreiben?
Wenn ja wie ist da der Ablauf?

Titel: Re: Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien
Beitrag von HeFi am 01.12.2015 um 23:18:35
Bosnische Staatsbürger brauchen mMn dazu ein sog. Arbeitsvisum gem. §18 AufenthG
dabei ist die kürzliche Neufassung des § 26 Abs. 2 BeschV http://www.buzer.de/gesetz/10683/a181638.htm zu beachten

Zitat:
(2) 1Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien können in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden...

es ist ein Arbeitsplatz (Arbeitsvertrag) UND die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, um die sich der Arbeitgeber kümmern sollte.
Der AT in Kroatien hat dabei keine Bedeutung.
Lese das Merkblatt zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit http://www.sarajewo.diplo.de/contentblob/1680530/Daten/6036219/National_Erwerb.pdf

Titel: Re: Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien
Beitrag von Nature am 02.12.2015 um 14:13:13
Sollte es sich bei dem kroatischen AT um eine sog “Osaba s Dugotrajnim Boravistem-EU” Karte handeln, also ein unbefristetes Recht könnten die Erteilung der AE nach § 38a AufenthG in Frage kommen (sofern u.a. der LU gesichert ist).

Dann wäre auch kein Visumsverfahren nötig und der AT kann in Deutschland beantragt werden (während des Besuchsaufenthalts).

Da der TS aber bereits gesagt hat, dass die kroatische AE befristet ist wird die Person ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft in Bosnien beantragen müssen.



Titel: Re: Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien
Beitrag von HeFi am 02.12.2015 um 19:30:38

Nature schrieb am 02.12.2015 um 14:13:13:
wird die Person ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft in Bosnien beantragen müssen.

NEIN, ER kann das nationale Visum Kat. D mMn AUCH bei einer deutschen AV in Kroatien (Ort seines Wohnsitzes) beantragen
gem. Visa-Kodex Art.6 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32009R0810&from=DE

Titel: Re: Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien
Beitrag von Nature am 02.12.2015 um 20:19:23

HeFi schrieb am 02.12.2015 um 19:30:38:
NEIN, ER kann das nationale Visum Kat. D mMn AUCH bei einer deutschen AV in Kroatien (Ort seines Wohnsitzes) beantragen
gem. Visa-Kodex Art.6 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32009R0810&from=DE


Kann er auch ja.

Titel: Re: Bosnische Staatsbürger mit AG in Kroatien
Beitrag von Sc am 03.12.2015 um 23:05:48
danke an alle für die zahlreichen Antworten.

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