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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Freiwillige Beiträge Rentenversicherung
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Beitrag begonnen von Lila F. am 19.11.2015 um 13:43:44

Titel: Freiwillige Beiträge Rentenversicherung
Beitrag von Lila F. am 19.11.2015 um 13:43:44
Mein ausländischer Ehemann würde sich gerne in etwa zwei Jahren einbürgern lassen. Wir gehen davon aus, dass er dann alle Voraussetzungen bis auf die Rentenbeiträge erfüllt. Ich habe derzeit etwa 36 Rentenbeiträge und hätte somit bei durchgehender Zahlung dann die geforderten 60 Rentenbeiträge voll. Allerdings werde ich ab Dezember meine Masterarbeit schreiben und muss dafür von einem Werkstudentenvertrag (rentenversicherungspflichtig) zu einem Masterandenvertrag (nicht rentenversicherungspflichtig) wechseln. Für die Zeit des Masterandenvetrags (etwa sechs Monate) wäre es aber meines Wissens nach möglich, freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zu bezahlen. Würden diese freiwillig gezahlten Beiträge dann auch voll zu den für die Einbürgerung geforderten 60 Beiträgen zählen?

Titel: Re: Freiwillige Beiträge Rentenversicherung
Beitrag von dim4ik am 19.11.2015 um 15:02:50

Lila F. schrieb am 19.11.2015 um 13:43:44:
Würden diese freiwillig gezahlten Beiträge dann auch voll zu den für die Einbürgerung geforderten 60 Beiträgen zählen?

Ja. Vin wem/aus welchem Vertrag die Beiträge kommen, ist egal.

Titel: Re: Freiwillige Beiträge Rentenversicherung
Beitrag von Lila F. am 19.11.2015 um 16:52:49
Alles klar, vielen Dank für die Antwort @dim4ik!

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