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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
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Beitrag begonnen von Saxonicus am 07.11.2015 um 15:11:37

Titel: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Beitrag von Saxonicus am 07.11.2015 um 15:11:37
Eine polnische Staatsangehörige, deutsch verheiratet seit etwa 40 Jahren und etwa eben so lange in Deutschland wohnhaft will sich einbürgern lassen.

Jetzt verlangt die EBH einen Nachweis darüber, dass sie seit dieser Zeit in Deutschland wohnt.

Ist es nicht üblich, dass die EBH die Akte von der ABH anfordert, in der alle relevanten Daten seit Anfang an festgehalten sind ?

Muss die Einbürgerungswillige selbst bei der ABH vorstellig werden, um die notwendigen Daten aus der Akte abschriftlich oder als Kopien zu besorgen, damit sie die zur EBH bringen kann ?

Titel: Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Beitrag von Aras am 07.11.2015 um 16:15:07
Eigentlich ist durch den Umfang der einzureichenden Unterlagen ersichtlich ob der Aufenthalt bestand oder nicht. Als Polin hat sie wahrscheinlich keine aktive Ausländerakte mehr. Wahrscheinlich im Stadtarchiv gelandet.Also die Akte zu holen wird nicht so einfach sein was aus der Akte zu holen.

Im Antrag werden die letzten Wohnorte nachgefragt. Die Einbürgerungsbehörde muss dann selber aktiv werden und die Melderegister fragen. Zudem: Rentenversicherungsnachweis und Beschäftigungsnachweise etc.. lassen die letzten Jahre gut rekonstruieren.

Titel: Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Beitrag von grisu1000 am 07.11.2015 um 18:43:19

Saxonicus schrieb am 07.11.2015 um 15:11:37:
Muss die Einbürgerungswillige selbst bei der ABH vorstellig werden, um die notwendigen Daten aus der Akte abschriftlich oder als Kopien zu besorgen, damit sie die zur EBH bringen kann ? 


Nein, es ist aber doch scheinbar gar nicht nach der Akte gefragt worden. Wenn sie ihr Az und zuständige ABH weiß kann sie die weitergeben. Eher will man wohl Melderegisterauszüge oder Rentennachweise sehen. Also ein Beleg, das man durchgängig über mehrer Jahre in DEU war.

Titel: Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Beitrag von Saxonicus am 07.11.2015 um 19:56:26

grisu1000 schrieb am 07.11.2015 um 18:43:19:
Also ein Beleg, das man durchgängig über mehrer Jahre in DEU war. 

Sie lebt doch schon seit über 30 Jahren im eigenen Haus.

Titel: Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Beitrag von grisu1000 am 08.11.2015 um 03:42:44

Saxonicus schrieb am 07.11.2015 um 19:56:26:
Sie lebt doch schon seit über 30 Jahren im eigenen Haus. 


Frage wird doch sein, ob der Aufenthalt durchgängig war. Zumindest die letzten drei Jahre, wenn sie noch mit dem deutsche Staatsbürger verheiratet ist.

Titel: Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Beitrag von Saxonicus am 08.11.2015 um 09:11:04
Von Urlaubsreisen abgesehen, war sie durchgehend hier. Verheiratet ist sie seit über 40 Jahren (mit dem gleichen deutschen Mann).

Titel: Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Beitrag von Aras am 08.11.2015 um 09:28:45
Dann wird es ja nachweisbar sein. Oder war sie 40 Jahre im Haus eingesperrt und hat sich niemals bei der Meldebehörde gemeldet?

Was hat sie denn die letzten 3 bzw. 8 Jahre gemacht?

Titel: Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Beitrag von Saxonicus am 08.11.2015 um 10:46:23

Aras schrieb am 08.11.2015 um 09:28:45:
Oder war sie 40 Jahre im Haus eingesperrt und hat sich niemals bei der Meldebehörde gemeldet? Was hat sie denn die letzten 3 bzw. 8 Jahre gemacht?

Sie ist gewissermaßen stadtbekannt, weil sie z.B. beim Oberbürgermeister als Dolmetscherin bei Besuchen des polnischen Präsidenten und der bestehenden Städtepartnerschaft tätig war. Weiterhin ist sie in verschiedenen städtischen Vereinen aktiv eingebunden. Die entsprechenden Dankschreiben und andere Belege hat sie auch sie auch alle bei der EBH eingereicht.

Deshalb verstehe ich auch nicht dass die da jetzt so ein Gedöns veranstalten. Wahrscheinlich wird sie nun alles auf sich beruhen lassen und diese Angelegenheit der Einbürgerung nicht weiter verfolgen. Schließlich hat sie auch bis jetzt ohne deutsche Staatsbürgerschaft ganz gut hier leben können.

Titel: Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Beitrag von maki am 08.11.2015 um 11:28:10

Saxonicus schrieb am 08.11.2015 um 10:46:23:
Deshalb verstehe ich auch nicht dass die da jetzt so ein Gedöns veranstalten

Die EBH sollte doch im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens auch selber in der Lage sein Nachweise aus dem Melderegister zu beschaffen, klingt alles etwas seltsam für mich..

Titel: Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Beitrag von Saxonicus am 08.11.2015 um 11:35:52

maki schrieb am 08.11.2015 um 11:28:10:
Die EBH sollte doch im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens auch selber in der Lage sein Nachweise aus dem Melderegister zu beschaffen, klingt alles etwas seltsam für mich..

Ja, das finde ich auch.

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