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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Hochzeit mit US-Amerikaner
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Beitrag begonnen von muimui am 01.11.2015 um 22:17:41

Titel: Hochzeit mit US-Amerikaner
Beitrag von muimui am 01.11.2015 um 22:17:41
Hallo,
ich bin neu hier und weiß noch nicht so recht wie alles funktioniert. Aber ich hoffe ich poste meine Frage jetzt richtig :)

Mein Freund ist US-Amerikaner und möchte Anfang nächsten Jahres nach Deutschland kommen um mit mir zusammen hier zu leben. Wir spielen schon seit längerem mit dem Gedanken zuheiraten und möchten es dann auch in die Tat umsetzten. Meine Frage hierzu ist was wir beachten müssen? Können wir überhaupt in Deutschland heiraten wenn er noch keine Aufenthaltsgenehmigung hat? Wenn ja, muss er nach der Hochzeit zurück um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Miriam


Titel: Re: Hochzeit mit US-Amerikaner
Beitrag von Bayraqiano am 01.11.2015 um 22:38:26

muimui schrieb am 01.11.2015 um 22:17:41:
Können wir überhaupt in Deutschland heiraten wenn er noch keine Aufenthaltsgenehmigung hat? 

Ja, das ist möglich. Achtet aber darauf, dass  bis dahin die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch ist und ein Termin feststeht, damit es schnell geht. Das zuständige Standesamt wird dich in der Hinsicht beraten, etwa bei der Frage, welche Dokumente nowendig sind.


muimui schrieb am 01.11.2015 um 22:17:41:
Wenn ja, muss er nach der Hochzeit zurück um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen? 

Nein, den Aufenthaltstitel kann und sollte er nach der Eheschließung innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen (§ 41 Abs. 1 und 3 AufenthV). Allerdings darf der AT erst dann erteilt werden, wenn er einfache Sprachkenntisse nachweist. Bis dahin gilt sein Aufenthalt durch die rechtzeitige Antragstellung aber als erlaubt.

Titel: Re: Hochzeit mit US-Amerikaner
Beitrag von muimui am 01.11.2015 um 22:44:04
Dankeschön!

Titel: Re: Hochzeit mit US-Amerikaner
Beitrag von muimui am 01.11.2015 um 23:45:06
Und ich hab noch eine Frage. Ist eine Hochzeit in Dänemark einfacher?
Ist die Hochzeit in Deutschland anerkannt und gilt dann auch das gleich für seinen Aufenthalt?

Titel: Re: Hochzeit mit US-Amerikaner
Beitrag von Aras am 01.11.2015 um 23:51:36
Was heisst denn einfacher? Wenn man faul ist und keine Dokumente beibringen will, dann ist eine Eheschliessung in Dänemark einfacher. Und Eheschliessungen sind anerkannt. Kann aber natürlich sein, dass es später Probleme gibt, wenn einer der Partner vorher schonmal verheiratet war. Aber waren beide vorher ledig, gibt es in der Regel keine Probleme.

Titel: Re: Hochzeit mit US-Amerikaner
Beitrag von grisu1000 am 02.11.2015 um 00:52:17

muimui schrieb am 01.11.2015 um 23:45:06:
Ist eine Hochzeit in Dänemark einfacher? 


Dänemark wird oft genutzt um eine aufwändige Urkundenüberprüfung vor der Eheschließung zu umgehen und damit Zeit zu gewinnen. Da aber amerkanische Urkunden mit Apostille direkt von den Standesämtern anerkannt werden ist das bei dir kein Grund.

Das Standesamt hat Merkblätter was bei eiener Eheschlißung mit einem US-Amerkaner beizubringen ist. Das Merkblatt solltest du dir schnellstmäglich besorgen.

Titel: Re: Hochzeit mit US-Amerikaner
Beitrag von erne am 02.11.2015 um 10:28:23

muimui schrieb am 01.11.2015 um 23:45:06:
Hochzeit in Deutschland anerkannt und gilt dann auch das gleich für seinen Aufenthalt? 


automatisch gilt für seinen Aufenthalt nur, dass er 90 Tage in D sein darf. Alles darüber hinaus bedarf eines Antrages, auch wenn er mit dir verheiratet ist.

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