i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Widerruf Aufenthaltstitel wg. Wohngeld
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1446362875

Beitrag begonnen von Passerati am 01.11.2015 um 08:27:54

Titel: Widerruf Aufenthaltstitel wg. Wohngeld
Beitrag von Passerati am 01.11.2015 um 08:27:54
Guten Morgen liebes Forum.
Folgender Fall:
Ehemann deutscher Staatsangehöriger,
Kinder Doppelstaatler deutsch-türkisch,
Ehefrau Nicht Eu-Bürgerin (Türkei).
Sie hat eine Niederlassungserlaubnis.
Diese Familie möchte jetzt Wohngeld beziehen.
Ist dies kritisch?
Könnte es unter Umständen zum Widerruf des Aufenthaltstitels  führen?
Im Antrag wird auf diese Folge aufmerksam gemacht, mit dem Hinweis diesbezüglich die Ausländerbehörde zu fragen!
Wer ist der Verpflichtungsgeber der Ehefrau?
Automatisch der Ehemann im Rahmen der damaligen Familienzusammenführung?
Also könnten dem Ehemann die Kosten im nachhinein auferlegt werden?
Fragen über Fragen!

Titel: Re: Widerruf Aufenthaltstitel wg. Wohngeld
Beitrag von Mick am 01.11.2015 um 11:23:05

Passerati schrieb am 01.11.2015 um 08:27:54:
Ist dies kritisch?
Könnte es unter Umständen zum Widerruf des Aufenthaltstitelsführen?

Nein.

Und einen Verpflichtungsgeber gibt es auch nicht. Allenfalls
jemanden, der unterhaltspflichtig ist. Aber das ist keine aus-
länderrechtliche Frage.

Titel: Re: Widerruf Aufenthaltstitel wg. Wohngeld
Beitrag von Passerati am 01.11.2015 um 15:24:04

Mick schrieb am 01.11.2015 um 11:23:05:
Nein.

Und einen Verpflichtungsgeber gibt es auch nicht. Allenfalls
jemanden, der unterhaltspflichtig ist. Aber das ist keine aus-
länderrechtliche Frage.


Wie ist das denn mit dem Widerruf gemeint?

Titel: Re: Widerruf Aufenthaltstitel wg. Wohngeld
Beitrag von Aras am 01.11.2015 um 15:32:35
Keine Ahnung. Du hast den Widerruf ins Spiel gebracht.

Titel: Re: Widerruf Aufenthaltstitel wg. Wohngeld
Beitrag von Passerati am 01.11.2015 um 17:20:40
Zitat aus dem Formular:
1.)Mir ist bekannt,dass ein evtl. Wohngeldbezug Einfluss auf die Aufenthaltserlaubnis(u.U.Widerruf) haben kann.
2.)Wurde eine Verpflichtungserkärung nach Paragraph 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben?
3.) Wer ist Verpflichtungsgeber?

Titel: Re: Widerruf Aufenthaltstitel wg. Wohngeld
Beitrag von Aras am 01.11.2015 um 17:28:37
Und was für ein Formular ist das? Wohngeldantrag?

Wenn die Frau eine Niederlassungserlaubnis hat, dann wird durch ein Wohngeldbezug dieser nicht widerrufen werden können. Die Gründe wieso eine NE widerrufen werden könnte ist abschließend in § 51 AufenthG genannt. Für den Widerruf gilt § 52 AufenthG. Und da fällt die Ehefrau nicht darunter, da die Niederlassungserlaubnis gemäß § 28 Abs. 2 eben nur zum Zeitpunkt der Erteilung  einen gesicherten Lebensunterhalt benötigt.

Naja um es kurz zu machen:

Der Widerruf ist für andere Aufenthaltstitel gedacht nicht für die NE.

Titel: Re: Widerruf Aufenthaltstitel wg. Wohngeld
Beitrag von Passerati am 01.11.2015 um 17:46:13
Ja es ist ein Wohngeldantrag!

Titel: Re: Widerruf Aufenthaltstitel wg. Wohngeld
Beitrag von Aras am 01.11.2015 um 17:48:48
Ja dann hast du ja jetzt deine Antwort, dass die NE nicht deswegen widerrufen werden kann.

Titel: Re: Widerruf Aufenthaltstitel wg. Wohngeld
Beitrag von Passerati am 01.11.2015 um 17:52:59
Ich bedanke mich für die schnelle und klare Antwort.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.