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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung Zeitpunkt
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Beitrag begonnen von Majid am 31.10.2015 um 19:31:13

Titel: Trennung Zeitpunkt
Beitrag von Majid am 31.10.2015 um 19:31:13
Vor 3 Monate bin ich eingebürgert und meine Einbürgerung hat nichts mit meines Frau zu tun. sondern mit der gesamt zeit meines Aufenthalts (6 Jahre).
Also nach meine Einbürgerung und meine Frau versucht meine Einbürgerung zu schaden. deswegen nach unsere Trennung erst letzte Woche will sie behaupten ,daß wir vor 1/2 Jahr getrennt waren.
meine Frage :
1: ob das  wirklich meine Einbürgerung schadet ?
2: ob Meldebestätigung als beweis reicht ,daß wir erst letzte Woche getrennt waren ? oder am besten muss noch was anders unternehmen ?
Danke

Titel: Re: Trennung Zeitpunkt
Beitrag von Aras am 31.10.2015 um 19:44:56
Ganz ehrlich:
Wenn die Behörde was will, also die Einbürgerung widerrufen will, dann wird sie dich auch kontaktieren und dich anhören. Solange diese nicht was sagt, ist es scheiß egal. Wenn die Behörde dir was schreibt, dann suchst du dir einen Anwalt und klärst die Sache professionell.

Also:
Ich würde hier auf Kollisionskurs gehen und es ignorieren.

Titel: Re: Trennung Zeitpunkt
Beitrag von Saxonicus am 31.10.2015 um 19:47:45
Das  wurde Dir doch bereits hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1440781621/15

alles beantwortet.

Titel: Re: Trennung Zeitpunkt
Beitrag von Majid am 31.10.2015 um 20:22:04
Danke schön ,einen Anwalt wurde ich mir auf jedenfalls suchen .aber jetzt will ich nur wissen ,wenn jemand Ahnung oder Erfahrung hat ,ob Meldebestätigung als beweis reicht ,daß erst letzte Woche getrennt waren? oder nicht ?

Titel: Re: Trennung Zeitpunkt
Beitrag von Aras am 31.10.2015 um 20:26:44
Die Person, die einen früheren Trennungszeitpunkt angibt, ist beweispflichtig. Wie er diesen Beweis erbringt, ist seine Sache. Ansonsten ist Aussage gegen Aussage.

Titel: Re: Trennung Zeitpunkt
Beitrag von Majid am 31.10.2015 um 20:30:21
Und im falls Aussage gegen Aussage was macht das Gericht ? werden auch eibürgerungsbehörden davon erfahren ?

Titel: Re: Trennung Zeitpunkt
Beitrag von Aras am 31.10.2015 um 20:46:33
Ich hab noch keine Scheidung hinter mir.


Majid schrieb am 31.10.2015 um 20:30:21:
Und im falls Aussage gegen Aussage was macht das Gericht ?


Kurze Google-Suche bringt folgendes Ergebnis:

http://www.finanztip.de/trennungsdatum-beweis/

Wenn jemand die Einbürgerungsbehörde informiert, dann ja. Und dann?

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