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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Abmeldung in Deutschland https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1446063493 Beitrag begonnen von Flipper am 28.10.2015 um 21:18:13 |
Titel: Abmeldung in Deutschland Beitrag von Flipper am 28.10.2015 um 21:18:13
Guten Abend,
bin neu hier und habe gleich anderthalb doofe Fragen (sorry). Muss man sich in Deutschland unbedingt abmelden, wenn man nicht mehr dauerhaft in D wohnt (hatte ja in der Vergangenheit den Nachteil, dass man dann keinen Personalausweis bekam - was heut m.W. nicht mehr so ist), und falls man sich abmeldet, muss man dann eine neue Adresse angeben? Ist es schlimm, wenn man sich nicht abmeldet? Ginge es auch online? Noch eine weitere kleine dumme Frage: Man muss als Deutscher unbedingt gültige Ausweise haben, richtig? Was passiert, wenn man keine hat? Danke und Grüsse. |
Titel: Re: Abmeldung in Deutschland Beitrag von T.P.2013 am 28.10.2015 um 22:58:59 Flipper schrieb am 28.10.2015 um 21:18:13:
Hallo, ja, muss man innerhalb einer bestimmten Frist. Im Meldegesetz SH z.b. innerhalb 2 Wochen. Zitat:
Nein. Zitat:
Es ist eine Ordnungswidrigkeit mit möglichem Bußgeld. Zitat:
In einigen Bundesländern sicher. Zitat:
Richtig. Gültigen Pass oder PA besitzen. Zitat:
Es ist eine Ordnungswidrigkeit mit möglichem Bußgeld. Gruß |
Titel: Re: Abmeldung in Deutschland Beitrag von grisu1000 am 28.10.2015 um 23:05:49 Flipper schrieb am 28.10.2015 um 21:18:13:
Ja, die Aufgabe des Wohnsitzes bedeutet Abmeldung. Flipper schrieb am 28.10.2015 um 21:18:13:
Hast noch keien neue, weil im neuen Land auf Wohnungssuche, nein. Flipper schrieb am 28.10.2015 um 21:18:13:
Nach dem ab 1. November2015 gültigen §54 BMG bis zu 1000 Euro Bußgeld. Flipper schrieb am 28.10.2015 um 21:18:13:
Ich kenne nur die Möglichkeiten der schriftlichen Ameldung, Downloads der Formulare gibts im Internet. Flipper schrieb am 28.10.2015 um 21:18:13:
Ja, Personalausweis oder Reisepass Bußgeld bei Nichtvorhandensein bis 5000 Euro nach §32 PAuswG |
Titel: Re: Abmeldung in Deutschland Beitrag von lottchen am 29.10.2015 um 10:52:21
Das Meldegesetz (welches ab 01.11.15 ein Bundesgesetz ist) sagt nun mal, dass man sich um- und abzumelden hat.
Wenn ich ins Ausland gehe würde ich mich schon im eigenen Interesse aus verschiedensten Gründen abmelden, z.B. wegen Finanzamt (Steuererklärung), Krankenkasse (melde ich mich nicht ab bin ich weiter krankenversicherungspflichtig, komme ich also in ein paar Jahren zurück darf ich die Beiträge für mehrere Jahre nachzahlen) usw. |
Titel: Re: Abmeldung in Deutschland Beitrag von grisu1000 am 29.10.2015 um 19:02:08 lottchen schrieb am 29.10.2015 um 10:52:21:
Wohnsitz nach BGB und AO sowie Wohnung nach Meldegesetz sind zwei verschiedene Dinge. Es gibt viele Personen die überwiegend im Ausland leben, aber aufgrund eigener kleiner Wohnung noch in DEU gemeldet sind. Diese sind weder voll Steuerpflichtig noch müssen sie in eine DEU KV. |
Titel: Re: Abmeldung in Deutschland Beitrag von Flipper am 29.10.2015 um 19:04:35
Danke an alle Antwortposter.
grisu1000 schrieb am 28.10.2015 um 23:05:49:
lottchen schrieb am 29.10.2015 um 10:52:21:
Klingt a bisserl nach Big Data. Und hat eben auch den Nachteil, dass man da persönlich vorbeischauen muss, wenn man sich abmelden möchte (hab' ich gestern jedenfalls so recherchiert). Der Pferdefuss dabei ist, dass man im Moment, wenn man weggeht aus Deutschland, ja oftmals noch gar ned weiss, dass es für länger oder für immer ist, und bestimmt nicht nur deshalb wiedervorbeischauen möchte, um deutsche Beamte mit seinem Besuch zu beglücken ... Jedenfalls allen nochmals danke. |
Titel: Re: Abmeldung in Deutschland Beitrag von Aras am 29.10.2015 um 19:27:58
Naja besser als wenn man amtliche Post bekommt und dadurch Fristen verpasst. Hast du nämlich eine Meldeadresse dann kann man das machen.
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Titel: Re: Abmeldung in Deutschland Beitrag von T.P.2013 am 29.10.2015 um 22:29:53 Flipper schrieb am 29.10.2015 um 19:04:35:
Wo soll das sein? Anmelden persönlich - ok, Normalfall. Abmelden, erforderlich nur bei Wegzug ins Ausland, geht oft schon online, m.W. aber eigentlich überall, soweit ich recherchiert habe, im worst case schriftlich mittels amtlichen Formulars. Weshalb soll bei einer Abmeldung eine persönliche Anwesenheit erforderlich sein? Lasse mich aber gerne anderweitig belehren. Gruß |
Titel: Re: Abmeldung in Deutschland Beitrag von Flipper am 29.10.2015 um 23:16:36 Aras schrieb am 29.10.2015 um 19:27:58:
Versteh' ich nicht. Warum sollte es ein Problem sein, erreichbar zu sein? Gerade dann, wenn ich in D noch eine Adresse habe, kann ich ja eben viel schlechter Fristen verpassen als ohne. Einer der Hauptgründe, in D angemeldet zu bleiben, ist ja, dass man so leichter erreichbar ist. T.P.2013 schrieb am 29.10.2015 um 22:29:53:
Scheint eine landesabhängige Praxis zu sein. Auf Seiten aus NRW-Städten findet man Vermerke wie den hier der Stadt Köln: Zitat:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/abmeldung-ihres-wohnsitzes-1# Während Berlin z.B. auch eine Abmeldung per Postsendung ermöglicht: Zitat:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120335/ Zitat:
Wobei die nichtmal meinen, „brauchen“ richtig gebrauchen zu müssen... :-? Naja, wie dem auch sei. Will nicht umziehen, und innerhalb Deutschlands erst recht nicht. Eigentlich brauch’ ich eine deutsche Staatsangehörigkeit auch nicht. Hab’ aber keine Lust, denen auch noch Kohle dafür abzudrücken, dafür, dass sie ihre ollen Dokumente behalten dürfen. Auf der anderen Seite find’ ich aber auch wieder undankbar, so wenig auf die Staatsangehörigkeit zu geben (welche aber auch nicht der tatsächlichen Ueberzeugung entsprechen muss. Ich lasse mir nicht von deutschen Behörden vorschreiben, ob ich mich als Deutscher zu fühlen habe oder nicht.). Ich bin zwar bestimmt nicht gerade der Lover deutscher Bürokratie und überhaupt deutscher Ueberlegenheitsdünkel, die ja in den letzten Jahren imho wieder deutlich zutage tritt, jedenfalls aus Sicht von ausserhalb. Aber Deutschland auf preissische Beamtenschimmel, Seehofer und Pegida zu reduzieren, ist auch wieder nicht gerecht. LG |
Titel: Re: Abmeldung in Deutschland Beitrag von grisu1000 am 30.10.2015 um 01:02:13 Flipper schrieb am 29.10.2015 um 23:16:36:
Es ist ja das schöne, nach § 26 StaG hast du als Doppelstaatler das Recht zu gehen, und kannst dann die Privilegien eines Ausländers in DEU genießen. |
Titel: Re: Abmeldung in Deutschland Beitrag von T.P.2013 am 30.10.2015 um 01:16:58 Flipper schrieb am 29.10.2015 um 23:16:36:
Ok, man lernt nie aus. Danke für die anderweitige Belehrung. Gruß |
Titel: Re: Abmeldung in Deutschland Beitrag von Flipper am 30.10.2015 um 14:10:40 grisu1000 schrieb am 30.10.2015 um 01:02:13:
Ich wohne ja nicht in D und will das auch gar nicht. Und selbst wenn man müsste, ist das mit anderen Staatsbürgerschaften - wenn es denn aus beamtendeutscher Sicht die "richtigen" sind - auch möglich. Das sollte das Problem nicht sein. LG |
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