i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Nur zum Schein
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1446034478

Beitrag begonnen von Smira am 28.10.2015 um 13:14:37

Titel: Nur zum Schein
Beitrag von Smira am 28.10.2015 um 13:14:37
Ich bin seit vier Jahren mit einem Marokkaner zusammen davon zwei verheiratet jetzt hat er den deutschen Pass beantragt fühle mich zur Zeit als ob er nur darauf gewartet hat.er kam vor sechs Jahren als Student nach Deutschland hat kurze Zeit später eine deutsche geheiratet und sein Studium hingeschmissen die Ehe hielt nicht lange kurze Zeit später hab ich ihn kennen gelernt am Anfang war auch alles gut aber kurze Zeit später hat er sich geändert haben nix mehr zusammen gemacht nicht einmal einkaufen war drin trotzdem hab ich ihn geheiratet mit der Hoffnung das es sich danach ändert aber der Gegenteil war der Fall seit Mai ist es noch schlimmer geworden früher haben wir wenigstens seinen freien Tag bzw Sonntag immer zusammen verbracht aber nix er ist nur unterwegs.jetzt hat er die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt obwohl es nie Thema war ich wollte ihn eigentlich nicht mehr helfen aber er meinte er bräuchte meine Hilfe auch nicht dabei da er schon sechs Jahre hier ist und feste Arbeit hat stimmt das oder bekommt er weil er mit mir verheiratet ist jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit

Titel: Re: Nur zum Schein
Beitrag von reinhard am 28.10.2015 um 13:34:15
Ob er die Staatsangehörigkeit bekommt, entscheidet die Behörde (nicht das Forum). Nach sechs Jahren ist es im Allgemeinen nur möglich, wenn die deutsche Ehefrau bestätigt, dass die ehliche Lebensgemeinschaft noch besteht und eine Trennung nicht geplant ist (deine Entscheidung, ob Du das bestätigst).

Allerdings kann er ohne Ehefrau nach sieben Jahren eingebürgert werden, bei besonderen Integrationsleistungen (die jede Behörde etwas anders definiert) auch schon früher.

Du könntest also durch eine Trennung (und Verweigerung der Bestätigung) das ganze nur ein wenig verzögern.

Titel: Re: Nur zum Schein
Beitrag von Aras am 28.10.2015 um 13:43:15
Hallo

na da warst du halt der Steigbügelhalter.

Bis wann geht seine Aufenthaltserlaubnis?

Titel: Re: Nur zum Schein
Beitrag von Eduard am 28.10.2015 um 13:44:44

reinhard schrieb am 28.10.2015 um 13:34:15:
Du könntest also durch eine Trennung (und Verweigerung der Bestätigung) das ganze nur ein wenig verzögern.


Würde eine Trennung nicht zu einem Erlöschen der AE führen?

Titel: Re: Nur zum Schein
Beitrag von Aras am 28.10.2015 um 13:52:44

Eduard schrieb am 28.10.2015 um 13:44:44:
Würde eine Trennung nicht zu einem Erlöschen der AE führen?

Nein. Die ABH müsste die AE befristen. Die Befristung müsste auch rechtskräftig werden. Der Marokkaner wird also wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen. Dann müsste er das irgendwie durchboxen etc..

Man kann also den Todesstoß geben, wenn die ABH gewillt ist den Marokkaner auch wirklich loszuwerden.

Titel: Re: Nur zum Schein
Beitrag von Smira am 28.10.2015 um 14:32:28
Ich weiß es nicht musste nach unsere Hochzeit mit zur ausländerbehörde damit er sein Visum verlängern kann und Anfang des Jahres wieder ich war so blöd das ich ihn das schon gegeben habe obwohl er sowieso nie für mich da war auch nicht als unsere Tochter letztes Jahr unter dramatischen Umständen gestorben ist war ich auf mich allein gestellt  :-[

Titel: Re: Nur zum Schein
Beitrag von reinhard am 28.10.2015 um 15:14:05

Smira schrieb am 28.10.2015 um 14:32:28:
Ich weiß es nicht musste nach unsere Hochzeit mit zur ausländerbehörde damit er sein Visum verlängern kann.


Nein, Du musst gar nichts.

Es ging übrigens nicht um ein Visum, sondern um eine Aufenthaltserlaubnis.


[quote] und Anfang des Jahres wieder ich war so blöd das ich ihn das schon gegeben habe obwohl er sowieso nie für mich da war auch nicht als unsere Tochter letztes Jahr unter dramatischen Umständen gestorben ist war ich auf mich allein gestellt  :-[/quote]

Wie gesagt, Du musst es nicht. Er wird aufgefordert, die Bedingung (lebt in einer Ehe mit einer Deutschen) bestätigen zu lassen. Und dann muss er Dich fragen, ob Du das bestätigst. Dabei darfst Du gegenüber der Behörde keine falschen Angaben machen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.