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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zum Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
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Beitrag begonnen von Tommy333 am 26.10.2015 um 22:58:05

Titel: Visum zum Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
Beitrag von Tommy333 am 26.10.2015 um 22:58:05
Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem, meine Freundin wird jetzt Ende Nov oder Anfang Dez unsere gemeinsame Tochter gebären.

Da es Komplikationen bei der Schwangerschaft gib haben wir bei der Deutschen Botschaft Manila einen Antrag auf Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind gestellt. Da ich der Vater Deutscher bin und auch eine Vaterschaftsanerkennung vom Landratsamt vorliegt (bin extra hin geflogen und habe ist in D gemacht) auch hat die Botschaft bestätigt das unser Kind einen deutschen Pass bekommt da es wahrscheinlich zu lange für die Bearbeitung dauert.
Nun habe ich mit der Ausländerbehörde telefoniert und da ich zwar noch in D bei meinem Sohn deutsch/Asiate gemeldet bin meinten diese das der Wohnraum nicht groß genug sei um vorübergehen bis meine Freundin eine eigene Wohnung gefunden hat zu bleiben und außerdem wollen die einen Gehaltsnachweiß da ich aber keinen habe sagte die Sachbearbeiterin dies wäre nicht so schlimm aber eben der Wohnraum ist es wieso sie ablehnen wird.

Nun meine Frage ich habe nirgends gelesen im § 28 AufenthG das man Wohnraum nachweisen muss.
Da steht nur das man das Recht auf einen Aufenthalt hat

Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen.

Nun bitte ich euch mir den Rechtsweg zu erklären was ich dagegen unternehmen kann, es kann doch nicht sein das einem deutschem Kind die einreise nach Deutschland bzw dem Sorgeberechtigten verweigert wird.

Bitte um schnelle antworten da der Geburtstermin schon alsbald ist in den nächsten Wochen und ich möchte sicherstellen das die Zukunft und die Gesundheit meiner Tochter geben ist.

Vielen Dank

Tommy

Titel: Re: Visum zum Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
Beitrag von grisu1000 am 26.10.2015 um 23:59:21

Tommy333 schrieb am 26.10.2015 um 22:58:05:
ch habe ein großes Problem, meine Freundin wird jetzt Ende Nov oder Anfang Dez unsere gemeinsame Tochter gebären.


Ist die Kindesmutter überhaupt noch Reisefähig?

insbesondere wenn das behauptet wird:


Tommy333 schrieb am 26.10.2015 um 22:58:05:
Da es Komplikationen bei der Schwangerschaft gib haben wir bei der Deutschen Botschaft Manila einen Antrag auf Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind gestellt.


Lufthansa nimmt dann ab der 28. Schwangerschaftswoche nur noch  werdende Mütter mit, wenn ein ärtliches Attest vorliegt, dass keine Risikoschwangerschaft vorliegt.

Ich sehe also hier weniger ein rechtliche Problem, als ein praktisches.


Tommy333 schrieb am 26.10.2015 um 22:58:05:
Nun bitte ich euch mir den Rechtsweg zu erklären was ich dagegen unternehmen kann, es kann doch nicht sein das einem deutschem Kind die einreise nach Deutschland bzw dem Sorgeberechtigten verweigert wird.


Der Kindesmutter ist so rechtzeitig ein Visum auszustellen, das die Geburt in DEU möglich ist. Unabhängig von der Risikoschwangerschaft.

Durchsetzen kann man das mit einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG Berlin. Dazu sollte aber der Antrag auch rechtzeitig gestellt worden sein.

Titel: Re: Visum zum Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
Beitrag von Tommy333 am 27.10.2015 um 00:17:00
leider ist sie jetzt nicht mehr reisefähig und sie muss die Geburt abwarten

außerdem lag bis vor kurzen noch ein Attest vor , da ich nicht wirklich in D leben habe ich keine Rechtsschutz Versicherung 

[edit]Folgepost:[/edit]

es liegt kein praktisches Problem vor da Sie im Moment kein Visum bekommt wegen des Wohnraums


grisu1000 schrieb am 26.10.2015 um 23:59:21:
Ich sehe also hier weniger ein rechtliche Problem, als ein praktisches.

Titel: Re: Visum zum Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
Beitrag von Aras am 27.10.2015 um 06:18:12

Tommy333 schrieb am 27.10.2015 um 00:17:00:
außerdem lag bis vor kurzen noch ein Attest vor , da ich nicht wirklich in D leben habe ich keine Rechtsschutz Versicherung 


Du solltest eine schnelle Bescheidung des Visaantrages erwirken. Wird abgelehnt, dann hast du den Klageweg freigeschaltet.

Du solltest einen Anwalt beauftragen. Falls du kein ausreichendes Einkommen hast, dann kannst du Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen. Kostenpunkt sind ca. 700€ für den Anwalt und 700 € für die Klage. Genauer gesagt ca. 300 € für einstweiligen Rechtsschutz und ca. 400 € für die Hauptklage. Also Gesamtkosten von ca. 1400€. Wenn du gewinnst, dann werden die Kosten zurückerstattet.

Ziel ist es, dass deine Frau schnell hier ist. Also wirst du per einstweiligen Rechtschutz geltend machen, dass dein Kind besser in Deutschland geboren wird, als in der Heimat deiner Frau. Die Geburt in Deutschland und der höhere medizinische Standard sind legitime Gründe. Mit einstweiligen Rechtschutz sollte dann deine Frau hier sein, und dann kann in Ruhe auf die Hauptverhandlung gewartet werden. Die ist dann nur Makulatur.

Titel: Re: Visum zum Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
Beitrag von Mick am 27.10.2015 um 07:13:33
Was soll das noch alles bringen?


Tommy333 schrieb am 27.10.2015 um 00:17:00:
leider ist sie jetzt nicht mehr reisefähig und sie muss die Geburt abwarten

Titel: Re: Visum zum Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
Beitrag von Aras am 27.10.2015 um 07:22:00
Aso.

Hmm. Bleibt das gleiche. Wenn die ABH ablehnen sollte und die AV das auch so sieht, dann Klage und einstweiligen Rechtschutz.

Titel: Re: Visum zum Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
Beitrag von Tommy333 am 28.10.2015 um 21:39:16

Aras schrieb am 27.10.2015 um 06:18:12:
Du solltest eine schnelle Bescheidung des Visaantrages erwirken. Wird abgelehnt, dann hast du den Klageweg freigeschaltet. 


Wie kann ich eine schnelle Bearbeitung erwirken, da die Abh sagen es wird noch ca. 4 Wochen dauert bis die es entschieden haben und dann noch die zeit bis es bei der Botschaft eintrifft.

=====

Wo bekomme ich diesen Rechtsschutz her an wem muss ich mich wenden

Daddys' [edit] Folgepost (<<klick) angefügt. Man kann ein Post binnen 15 Minuten ändern / ergänzen, das hält den Thread schlank und übersichtlich... ;)[/edit]

Titel: Re: Visum zum Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
Beitrag von deerhunter am 29.10.2015 um 09:23:52

Tommy333 schrieb am 27.10.2015 um 00:17:00:
leider ist sie jetzt nicht mehr reisefähig und sie muss die Geburt abwarten

Warum willst du jetzt für ein Visum kämpfen und Geld ausgeben, wenn Sie eh nicht mehr fliegen kann (4 Wochen vor der Geburt darf niemand mehr fleigen)?? Du solltest auch daran denken, dass deine Freundin hier nicht versichert ist und du die Geburt selber zahlen musst. Das kann bei Risikoschwangerschaften schnell 5 stellig werden. Also spare dein Geld und suche eine gute Klinik in den Philippinen. Nach der Geburt können dann beide problemlos fliegen!

Titel: Re: Visum zum Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
Beitrag von Tommy333 am 30.10.2015 um 05:38:34
Was bedeutet problemlos, wenn die Ahb das Visum abgelegt haben

Titel: Re: Visum zum Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
Beitrag von deerhunter am 30.10.2015 um 15:58:29

Tommy333 schrieb am 30.10.2015 um 05:38:34:
Was bedeutet problemlos, wenn die Ahb das Visum abgelegt haben 


Wer hat was, wo abgelegt??? Die ABH hat das Visum für die Schwangere erstmal verzögert, vermutlich weil es zu spät beantragt wurde und keine UP mehr stattfinden konnte!
Sammelt jetzt alle Papiere, die ihr für die UP benötigt und dann stellt einen Visumsantrag wenn das Kind geboren ist. Nach der UP bekommt die Frau dann ein Visum und kann zusammen mit dem Kind einreisen! Rechne mit ca. 6 Monaten für die UP, wenn alle Papiere deiner Freundin stimmig sind, was ich hoffe! Wenn alles gut läuft, hast du deine Familie im Sommer 2016 bei dir! Bis dahin hast du Zeit genug Arbeit und Wohnung zu finden!

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