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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ablehnung bei Einbürgerung?!
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Beitrag begonnen von Teflon am 26.10.2015 um 15:39:45

Titel: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Teflon am 26.10.2015 um 15:39:45
Hallo Community

Meine Frage lautet war derzeit mit meiner Einbürgerung beschäftigt
Wo jetzt vom Landratsamt mir die Einbürgerung abgelehnt wird.

Zu meiner Person: geboren aufgewachsen in D
Türkische Staatsangehörigkeit Alter 27 Vollzeitbeschäftigt habe
Eine niederlassungserlaubnis
Die Sachbearbeiter meinen ich sollte erst nach 5 Jahren wieder einen Antrag für die Einbürgerung stellen
Da ich verschiedene verkehrsdelikte habe
Fahren ohne Verschicherungsdchutz ,fahren ohne Fahrerlaubnis
Sind vom jahre 2008 und 2012
Und dre mal mit trunkenheitsfahrt wo ich zwei mal mit owi  mit jeweils ein Monat Fahrverbot
Bestraft wurde außer das letze vorsätzliches trunkenheitsfahrt
Mit fahren ohne Fahrerlaubnis Führerschein nun im Fahrverbot gefahren  wo ich ein Strafbefehl mit 60 Tagessätzen und einer Geldstrafe bestraft wurde

So die Dame meinte man könnte mich auch abschieben
Da ich ein Verkehrs rowdie wäre und eine Gefährdung der Öffentlichkeit wäre stimmt dieser Quatsch was die Dame hier erzählt
Andere Straftaten hatte ich nicht außer mit dem Verkehrsdelikten?
Im Netz finde ich alles mögliche aber keine Antwort

Vielen dank im Vorraus
Regrads
Mesut

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Aras am 26.10.2015 um 15:55:31
Frage:
Welche Straftaten sind in deinem Führungszeugnis enthalten und wieviele Tagessätze sind es?

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Teflon am 26.10.2015 um 16:00:12
Steht nix drin,hab extra nachgefragt
60 Tagessätze 3400 €

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Aras am 26.10.2015 um 16:19:38
90 Tagessätze sind die Grenze. Eine geringfügige Überschreitung, d.h. 21 Tage, ist auch erlaubt. Macht also 111 Tage.

Wenn du weniger als 111 Tagen im BZR hast, dann können die Vorstrafen außer Betracht bleiben.

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Teflon am 26.10.2015 um 16:35:08
Das wurde mir auch so von der Behörde erklärt
Nur das mit dem fahren trotz Fahrverbot wegen dieser Sache
Könnte ich nicht eingebürgert werden wird diese Sache
Als schwere Straftat angesehen oder wie ist das jetzt?

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Teflon am 26.10.2015 um 16:36:30
Wollen die das mit Absicht machen und wieso redet die mit ausweisen versteh das nicht so ganz ?

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Aras am 26.10.2015 um 16:47:01
Keine Ahnung. Antrag stellen und schauen was rauskommt.

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Teflon am 26.10.2015 um 17:00:01
Da fängt es ja an die weisen mich wider ab
Wenn ich ein Antrag stellen möchte
Wie könnte ich da gegen angehen anwaltliche Hilfe vll?

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von T.P.2013 am 26.10.2015 um 17:05:04

Teflon schrieb am 26.10.2015 um 16:35:08:
Das wurde mir auch so von der Behörde erklärt
Nur das mit dem fahren trotz Fahrverbot wegen dieser Sache
Könnte ich nicht eingebürgert werden wird diese Sache
Als schwere Straftat angesehen oder wie ist das jetzt? 


Nun,

wenn das von der EBH als Ausweisungsgrund (->Ermessensausweisung) gesehen wird, dann ist das möglicherweise dem entsprechenden Gesetzestext geschuldet:


Zitat:
mehrfach gegen Rechtsvorschriften, gerichtliche oder behördliche Entscheidungen und Verfügungen verstossen hat


Du hast nach Rechtsverstoß eine behördliche / gerichtliche Entscheidung als "Strafe" für diesen Verstoß erhalten. Nämlich den Entzug der Fahrerlaubnis (FE).
Du hast Dich offensichtlich entschlossen, auch diese Rechtsvorschrift zu missachten und bist dann trotz entzogener FE weiter gefahren.

Ein solches Verhalten wird i.d.R. als besonders renitent und unbelehrbar, und damit schwerwiegend, angesehen.

Vielleicht nicht tatsächlich ausreichend negativ für eine Ausweisung, aber möglicherweise ausreichend negativ, um eine Einbürgerung z.Z. abzulehnen.

Gruß

Edit:


Teflon schrieb am 26.10.2015 um 17:00:01:
Da fängt es ja an die weisen mich wider ab
Wenn ich ein Antrag stellen möchte
Wie könnte ich da gegen angehen anwaltliche Hilfe vll? 


Wenn Du schriftlich einen Einbürgerungsantrag stellst, muss eine verbindliche Entscheidung getroffen werden. Die erfolgt dann auch schriftlich.
Und gegen diese Entscheidung der EBH kannst Du dann auch in letzter Instanz klagen.

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Teflon am 26.10.2015 um 20:07:56
Okay danke zu wissen also nach diesen Taten wenn
Z.b eine andere Tat passiert könnte die Behörde gegen
Mich was unternehmen ?

Ist es ratsam zu Klagen wie hoch ist es dann man
Dafür gesprochen wird ?

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von T.P.2013 am 27.10.2015 um 00:17:21

Teflon schrieb am 26.10.2015 um 20:07:56:
Okay danke zu wissen also nach diesen Taten wenn
Z.b eine andere Tat passiert könnte die Behörde gegen
Mich was unternehmen ?


Grundsätzlich kann man diese Frage natürlich mit "JA" beantworten. In Bezug auf eine Ausweisung würde ich mir keine übermäßig große Sorge machen. Aber als Einbürgerungshindernis im Ermessen scheint es mir zumindest möglich (allerdings kenne ich mich mit "Einbürgerung" nicht besonders gut aus, da gibt es andere, die dazu eher etwas sages können).


Zitat:
Ist es ratsam zu Klagen wie hoch ist es dann man
Dafür gesprochen wird ?


Kann Dir niemand vorher beantworten.
Ein Anwalt kann Dir aber zumindest die Chancen vorher besser einschätzen.

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Odysseus am 27.10.2015 um 07:48:14
Auch wenn ich große Mühe habe, Deine Postings zu verstehen - gelegentlich mal auf den Satzbau und die Rechtschreibung zu achten, erleichtert das Lesen ungemein.

Wegen der einen Verurteilung an sich kann die EB nicht abgelehnt werden, da die zwingend außer Betracht bleibt, wenn es denn die einzige ist, was ich angesichts der wirren Schilderung nicht ganz durchschaue.
Wenn allerdings derzeit weitere Ermittlungsverfahren laufen, ist eine Entscheidung momentan nicht möglich, erst recht nicht, wenn derzeit die Ausweisung geprüft wird.

Was bei Dir wirklich los ist, ist nicht leicht zu entziffern.


Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Teflon am 28.10.2015 um 22:10:06
Tut mir leid für die Schreibweise habe seit der jungend Probleme
Legasthenie


Also die Behörde lehnt mündlich mir meine Einbürgerung zu Stelle
Da ich wegen fahren trotz Fahrverbot mit tateinheit Trunkenheit
Rechtskräftig verurteilt wurde zu 60 tagesetzen meinten die
Ich sollte erst nach 5 jähren Wieder einen Antrag stellen

Derzeit läuft ein Verfahren wegen unterschlagung
Wegen einer DVD von der Videothek was ich durch den Umzug verloren hatte und es Kommunikationsprobleme mit dem Besitzer der Videothek gab nach Wochen haben wir uns einigen können und habe die ganzen Schäden bezahlt was für den Betreiber keinen Grund mehr gab weiter die Anzeige zu führen und jetzt
Warte ich auf eine Antwort von der Staatsanwalt was da auf mich Jetzt zu kommt bin erstäter wegen unterschlagung

Das mit der Ausweisung hatte die Dame gemeint ich wäre ein schwerer Verbrecher dass es zur eine ausweißung führen könnte
Bin da jetzt durcheinander ? Wurde nur bis jetzt wegen alkoholdelikte bestraft jeweils ohne Bewährung oder Haft
Die Dame war nicht grad die netteste eher voll die Vorurteile
Oder hat sie das einfach aus schadenfroh zu sein gesagt ? 

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von T.P.2013 am 28.10.2015 um 23:06:34

Teflon schrieb am 28.10.2015 um 22:10:06:
Derzeit läuft ein Verfahren wegen unterschlagung


Hättest Du auch gleich erwähnen können.
Dies dürfte der Punkt sein, weshalb die EBH z.Z. die Einbürgerung ablehnt.
Hat auch nichts mit Schadenfreude oder Vorurteilen zu tun, sondern damit, dass Du es als möglicherweise verzichtbar ansiehst, Gesetze zu befolgen (s. Deine Historie).

In der momentanen Situation kann Dir dann auch ein Anwalt nicht helfen.

Just my 2 cents.

Gruß

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Teflon am 29.10.2015 um 07:14:30
Also sollte ich die Sache erstmal für 5 Jahre ruhen und dann wieder einen Stellen?

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Aras am 29.10.2015 um 07:37:49
Erstmal solltest du das Ergebnis der Staatsanwaltschaft abwarten.

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Odysseus am 29.10.2015 um 09:13:25
Also nochmal zusammenfassend zur Klarstellung:

- Du bist bisher nur einmal verurteilt worden (60 Tagessätze)

- darüberhinaus liegt keine weitere Veruteilung vor? auch keine, die bereits länger her sind?

- derzeit läuft ein Ermittlungsverfahren?

- Du bist hier geboren, aufgewachsen und lebst seit der Geburt durchgehend in Deutschland?


Gut, wenn das alles so ist (korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte) dann kann der EB-Antrag derzeit definitiv nicht abgelehnt werden. Wenn die Verurteilung die einzige ist, dann bleibt die bei der Entscheidung über die EB definitiv außer Betracht - § 12a Abs 1 Nr. 2 StAG.

Aber: wegen des derzeit laufenden Verfahrens muss die Bearbeitung des Antrages bis zur Entscheidung über dieses Ermittlungsverfahren ausgesetzt werden - § 12a Abs 3 StAG.
Wenn dann möglicherweise eine Verurteilung dabei rauskommt, und die Summe der Tagessätze über 90 liegt, dann und erst dann hast Du ein Problem.

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Teflon am 29.10.2015 um 12:11:44
Als Jugendlicher wurde ich im jahr 2008 wegen fahren ohne Fahrerlaubnis zu 20 Sozialistunden verurteilt
Und jetzt mit der trunkenheitsfahrt wo ich das erste mal mit
Tagessätzen verurteilt wurde.


Ganz genau geboren und aufgewachsen hab auch nirgends wo anderster gelebt
Gestern rief mich der Polizei beamte und Fragte was mein Netto einkommen wäre und ob ich schulden hätte
Er meinte könnte eine kleine Geldstrafe werden nah seiner Erfahrung?

Wie mit einem Problem falls ich da nicht so hohe Tagessätzekriege
Könnte es ja klappen ?


[edit] Folgepost :[/edit]

Nur bin ich insgesamt 3 mal mit Alkohol bestraft wurden
2 owi und eins mit Strafbefehl

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Aras am 29.10.2015 um 12:14:25
Wenn der Polizist fragt wieviel du verdienst, dann kann es sein, dass der Staatsanwalt einen Strafbefehl erlassen will. Ggf. solltest du den Staatsanwalt fragen wieviel er dir aufbrummen will. Vielleicht gibt es ja noch eine gewisse Verhandlungsbasis.

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Teflon am 29.10.2015 um 12:29:22
Ich hoff das die mich nicht einbuchten ich Versuchs mal weiß nicht ob des gut wäre den Staatsanwalt anzurufen sollte ich da alle karten offen legen und ihm das sagen das ich vor der Einbürgerung stehe?

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Aras am 29.10.2015 um 12:58:07
Na du rufst ihn ja nicht an weil du eingebürgert werden willst, sondern weil die Sache ein Missverständnis war und du den entstandenen Schaden ersetzt hast und es mit dem Videothekenbesitzer geklärt hast. Also dass es jetzt auch kein öffentliches Interesse mehr an der Strafverfolgung besteht und er bitte das Verfahren einstellen soll, falls er sich deiner Meinung anschließt.

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von grisu1000 am 29.10.2015 um 18:48:43

Teflon schrieb am 29.10.2015 um 12:29:22:
ch hoff das die mich nicht einbuchten ich Versuchs mal weiß nicht ob des gut wäre den Staatsanwalt anzurufen sollte ich da alle karten offen legen und ihm das sagen das ich vor der Einbürgerung stehe? 


Du würst nicht der erste Bürger, der sich wegen Rechtfertigungsversuche gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft erst so richtig ans Messer liefert. Für Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft gibt es Profi's, die nennen sich Anwälte.


Aras schrieb am 29.10.2015 um 07:37:49:
Erstmal solltest du das Ergebnis der Staatsanwaltschaft abwarten. 


Nein, erstmal schaltet man einen Anwalt ein, alles andere ist Blauäugig. Ggf, regelt der Anwalt das auch außergerichtlich mit dem vermeintlich Geschädigten. Wenn auch abstrakt, besteht die Gefahr einer Verurteilung ins Haus, die dann erstmal die Einbürgerung versieben kann oder schlimmeres.




Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Teflon am 29.10.2015 um 19:48:34
Hole mir anwaltliche Hilfe das hab ich mir auch gedacht
Dass ich mir da nur mehr Probleme machen würde wenn ich
Mit denen Rede

Wird man gleich so hart bestraft obwohl die Geschädigten ihr Geld erhalten haben und es für die die Sache ab jetzt geklärt ist hab mit dem Betreiber gesprochen für die is die Sache vergessen die haben
Ihre Ansprüche bekommen

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Aras am 29.10.2015 um 20:57:59
Lol. Wurdest du eigentlich schon angehört? Wenn ja, Dann beeil dich mal bevor der Strafbefehl kommt.

Titel: Re: Ablehnung bei Einbürgerung?!
Beitrag von Teflon am 29.10.2015 um 21:08:33
Nein hab ich nicht hab auch keine aussage dazu gemacht
Nunja ich schau mal was da auf mich jetzt zu kommt und lass es
Jetzt mit anwaltlicher Hilfe erledigen

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