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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
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Beitrag begonnen von hungpm88 am 25.10.2015 um 16:04:26

Titel: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Beitrag von hungpm88 am 25.10.2015 um 16:04:26
Hallo zusammen,

ich möchte gern etwas über meine / unsere Situation fragen. Zuerst gebe ich unsere Information:
- Meine Frau ist vietnamesisch und sie hat NE nach §18b.
- Ich ( Ehemann) bin auch vietnamesisch und habe AE nach §30 ab Oktober 2015. Davor habe ich von September 2007 bis September 2015 AE nach §16 für Studium an der Uni.
- Wir haben uns seit Oktober 2015 geheiratet.
- Meine Frau wird schon informiert dass sie jetzt jede Zeit Einbürgerung antragen kann.

Unsere Frage lautet: wann kann ich ( Ehemann ) Einbürgerung oder NE beantragen ?

MfG und danke euch schon mal für eure Hilfe !

Titel: Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Beitrag von Aras am 25.10.2015 um 16:26:08

hungpm88 schrieb am 25.10.2015 um 16:04:26:
Unsere Frage lautet: wann kann ich ( Ehemann ) Einbürgerung oder NE beantragen ?

Die zeitlichen Voraussetzungen müsstest du jetzt schon erfüllen, außer du lebst in Bayern.

Titel: Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Beitrag von hungpm88 am 25.10.2015 um 17:04:51
@Aras: Danke für deine Antwort. Aber ist das nicht so dass für NE-Antrag ich ein Jahr lang noch warten muss? Da ich 8 Jahre AE für Studium hatte. Wird diese Zeitraum 4 Jahre bei NE-Voraussetzung angerechnet ?

Was brauche ich wenn ich mitbürgern möchte? Brauche ich den "Leben in Deutschland" test?

Kann man den "Leben in Deutschland" test einfach mitschreiben ohne den Orientierungskurz zu besuchen? Da ich schon paar Mal den Test online gemacht habe und der ist relativ leicht für mich. Ich habe immer mehr als 23 Fragen richtig beantwortet.

Titel: Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Beitrag von hungpm88 am 25.10.2015 um 17:05:59
Ach ja sorry, wir wohnen in NRW

Titel: Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Beitrag von Aras am 25.10.2015 um 17:06:54
Ja für die NE brauchst du noch ein Jahr.


hungpm88 schrieb am 25.10.2015 um 17:04:51:
Was brauche ich wenn ich mitbürgern möchte? Brauche ich den "Leben in Deutschland" test?

Nur den bestandenen Einbürgerungstest.


hungpm88 schrieb am 25.10.2015 um 17:04:51:
Kann man den "Leben in Deutschland" test einfach mitschreiben ohne den Orientierungskurz zu besuchen? Da ich schon paar Mal den Test online gemacht habe und der ist relativ leicht für mich. Ich habe immer mehr als 23 Fragen richtig beantwortet.

Ja, kann man auch ohne Kurs machen. "Leben in Deutschland" = Einbürgerungstest

Titel: Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Beitrag von hungpm88 am 25.10.2015 um 17:13:57
:) Ok danke noch mal @Aras. Ist es schlecht dass man z.B paar Mal den Test durchfällt bevor man besteht? Oder spielt es gar keine Rolle, hauptsache muss man irgendwann mal den Test bestehen ?

Titel: Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Beitrag von Aras am 25.10.2015 um 17:21:28
Es steht nicht drauf, wie oft man die Prüfung gemacht hat. Es bestehen 99% den Test beim ersten Mal.

Die Fragen findet man allesamt hier: http://www.gesetze-im-internet.de/einbtestv/anlage_1.html

Und dann findet man die Antworten auch im Internet. Also das ist echt ein Selbstläufer. Man sollte die Fragen nur einmal durchgearbeitet haben.

Titel: Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Beitrag von hungpm88 am 26.10.2015 um 07:59:58
Hi,

wegen LU möchte ich noch was fragen. Zwar wenn meine Frau und ich beide auf ein Mal einbürgern möchten, reicht es so aus, dass eine von uns die LU für beide leisten kann? Oder müssen wir für sich selbst eigene Einkommen nachweisen?

LG, Hung

Titel: Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Beitrag von Odysseus am 26.10.2015 um 08:13:33
Nochmal alles für die Frage der Einbürgerung zusammengefasst:

- DU erfüllst die zeitlichen Voraussetzungen nach § 10 StAG (8-jähriger Aufenthalt und ausreichende AE)

- Deine Frau hat eine AE, die ebenfalls zur EB ausreicht. Da Du nicht geschrieben hast, seit wann sie in D lebt, kann ich hier nichts konkreteres sagen. Sollte sie seit mind. 4 Jahren in D leben, kann sie nach § 10 (2) StAG miteingebürgert werden, hat sie 8-jährigen Aufenthalt, hat sie auch einen Anspruch nach § 10(1).

- Es reicht, wenn das Einkommen - das natürlich für beide reichen muss - von einem von beiden erzielt wird.

- EB-Test ist in jedem Fall für Dich und Deine Frau erforderlich, sofern kein sog. Regelnachweis (Schulabschluss in D oder Studium Jura, Politikwissenschaft o.ä.) vorliegt.

Zu den Voraussetzungen zur Erteilung der NE kann ich nichts sagen. Die NE ist aber zur EB nicht erforderlich.

Titel: Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Beitrag von hungpm88 am 26.10.2015 um 08:31:04
@Odysseus: Danke Dir für alle Informationen. Eine schöne Woche wünschen wir Dir noch!

Titel: Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Beitrag von hungpm88 am 18.11.2015 um 12:41:38
Hallo zusammen,

es geht um Einbürgerungstest. Ich möchte gern fragen, ob ich irgendwo den Test machen könnte oder ich in der selben Stadt, wo ich den Einbürgerugsantrag abgegeben habe, machen müsste? z.B ich gebe den Antrag in Aachen ab, möchte aber den Test in Köln machen. Ist es möglich?

Danke Euch!

Titel: Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Beitrag von Aras am 18.11.2015 um 13:23:49
Ja es ist möglich. Bei der Anmeldung zum Einbürgerungstest muss man nur angeben, für welches Bundesland man den Test braucht.

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