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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
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Beitrag begonnen von Key531 am 08.09.2015 um 14:09:22

Titel: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Key531 am 08.09.2015 um 14:09:22
Hallo ihr lieben,

ich habe heute ein wenig durch das Forum gelesen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich bin seit fünf Jahren mit einem Ruander zusammen, seit 3 Jahren verlobt. Wir haben viel Zeit in einer Fernbeziehung verbracht, da ich studiere (ab jetzt Master) und er sich in Ruanda finanziell über Wasser halten muss.
Nun stellen wir uns die Frage, wie und wo wir heiraten können.
In Deutschland wäre meine Priorität, da meine Familie dabei sein könnte. Doch habe ich weder eigenen Wohnraum noch genug Einkünfte, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ich habe zwar bereits mitbekommen, dass eine Verpflichtungserklärung auch von einem Elternteil (z.B. meiner Mutter, bei der ich zur Zeit wohne) abgegeben werden kann, bin aber dennoch noch im Zweifel, ob das ausreichen wird.
Außerdem benennt die Internetpräsenz der AV das Visum als "Visum zur Heirat und anschließender Rückkehr nach Ruanda", was wir eigentlich nicht wünschen. Ich habe gelesen, dass ein Heiratsvisum ein nationales Visum ist und man auch direkt nach der Hochzeit in Deutschland einen Antrag auf AE stellen kann. Ist das legitim trotz einer solchen Bezeichnung des Visums (wie von der AV)?

Eine Hochzeit in Ruanda käme für uns nur deshalb in Frage, weil eine FZF nicht abgelehnt werden darf, wenn wir bereits verheiratet sind (auch wenn wir keine Finanzen haben) - wegen dem Recht auf Ehe und Familie.

Was wäre nun die bessere Entscheidung? Ich weiß bereits, beides ist kräftezehrend - da seine Dokumente in beiden Fällen durch Amtshilfe überprüft und legalisiert werden müssen. Würden wir in Ruanda heiraten, verkompliziert die Sache jedoch, dass ich in Kasachstan unter einem anderen Namen geboren wurde, als ich jetzt trage. Also müsste ich weitere Dokumente übersetzen und legalisieren lassen (Namensänderung, Einbürgerung)..

Ich danke euch vorab für eure Hilfe!!
Liebe Grüße!

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Nonjo am 08.09.2015 um 14:21:20
3 Wege gibts:

1. Heirat mit Besuchsvisum (Schengen) und anschließend wieder zurückfliegen und die FZF beantragen.

Falls ihr sowas plant: beantragt einen Besuch und sagt nix bzgl. Hochzeit und anschließender Rückkehr. Das wird euch zu 99% nicht abgenommen werden an der Botschaft und das Visum dann verweigert. Es wird darauf verwiesen, dann das nationale Visum (2. oder 3.) zu beantragen.

Daher: Alle Dokumente vorbereiten, mit Standesamt planen, Besuchsvisa bekommen und dann hier einfach heiraten. Fertig. Ist legal mit Schengen-Visum und kann keiner gegen meckern. Ob er dann noch einmal ausreisen muss ist Ansichtssache.

2. nationales Visum _zur_ Eheschließung in Deutschland, anschließend kann er direkt hier bleiben. Für Zeitraum Einreise bis Heiratstermin wird die VE benötigt, danach nicht mehr. Die Vorbereitungen der Heirat müssen hierfür abgeschlossen sein, sprich Urkundenüberprüfung und Freigabe durch das Standesamt, das alles okay ist.

3. nationales Visum als Ehefrau eines Deutschen, sprich ihr habt im Ausland geheiratet und er zieht entsprechend nach nach Deutschland. Auch hier muss dann nachträglich die Urkundenüberprüfung und blabla durchlaufen werden zur Anerkennung der Ehe in Deutschland.

Da Du Deutsche bist ist Wohnraum völlig egal, Du brauchst nur eine Meldeanschrift. Solange Du nicht obdachlos bist ist das alles okay.
Finanzen sind auch völlig egal, Du kannst auch als Hartz IV-Bezieher den ausländischen Partner nach Deutschland holen. Bei Möglichkeit 2 musst Du halt jemanden haben, der für den Zeitraum bis zur Eheschließung die VE stellt. Danach kann der Ausländer in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Grundsätzlich kannst Du schonmal anfangen, Dich beim zuständigen Standesamt für euch zu erkundigen welche Unterlagen alle erfordert werden. Wird ein wenig dauern mit den Prüfungen, Übersetzungen, Apostillen und und und da drauf. Daher könnt ihr schon jetzt anfangen und somit Zeit sparen später im Verlauf.

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von T.P.2013 am 08.09.2015 um 14:31:31

Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:09:22:
...
In Deutschland wäre meine Priorität, da meine Familie dabei sein könnte. Doch habe ich weder eigenen Wohnraum noch genug Einkünfte, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ich habe zwar bereits mitbekommen, dass eine Verpflichtungserklärung auch von einem Elternteil (z.B. meiner Mutter, bei der ich zur Zeit wohne) abgegeben werden kann, bin aber dennoch noch im Zweifel, ob das ausreichen wird.


Hallo,

die Verpflichtungserklärung kann ohne Probleme auch von Deinen Eltern zu diesem Zweck abgegeben werden. Das ist business as usual.


Zitat:
Außerdem benennt die Internetpräsenz der AV das Visum als "Visum zur Heirat und anschließender Rückkehr nach Ruanda", was wir eigentlich nicht wünschen. Ich habe gelesen, dass ein Heiratsvisum ein nationales Visum ist und man auch direkt nach der Hochzeit in Deutschland einen Antrag auf AE stellen kann. Ist das legitim trotz einer solchen Bezeichnung des Visums (wie von der AV)?


Das konnte ich bei der AV in Kigali nicht finden. Wie auch immer - grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, sich zum Zweck der Heirat auch ein C-Visum (Schengen-Visum) ausstellen zu lassen.
Der, ich sage mal "übliche Weg", ist in der Tat die Ausstellung eines Nationalen Visums zum Zweck der Eheschließung.
Nach Einreise und Heirat mit diesem Visum ist es nicht nur legitim, sondern Standard und der Normalfall, nach erfolgter Heirat bei der zuständigen ABH die AE zu beantragen und sein Leben in DEU zu beginnen, ohne vorher wieder ausreisen zu müssen.


Zitat:
Eine Hochzeit in Ruanda käme für uns nur deshalb in Frage, weil eine FZF nicht abgelehnt werden darf, wenn wir bereits verheiratet sind (auch wenn wir keine Finanzen haben) - wegen dem Recht auf Ehe und Familie.


Grundsätzlich richtig. In Einzelfällen kann eine Ablehnung erfolgen, wenn die Ehe als nicht schützenswert ("Scheinehe") betrachtet wird.


Zitat:
Was wäre nun die bessere Entscheidung? Ich weiß bereits, beides ist kräftezehrend - da seine Dokumente in beiden Fällen durch Amtshilfe überprüft und legalisiert werden müssen. Würden wir in Ruanda heiraten, verkompliziert die Sache jedoch, dass ich in Kasachstan unter einem anderen Namen geboren wurde, als ich jetzt trage. Also müsste ich weitere Dokumente übersetzen und legalisieren lassen (Namensänderung, Einbürgerung)..


Ich persönlich hielte, allein wegen der von Dir geschilderten Umstände, in diesem Fall die Eheschließung in DEU für die bessere Alternative.

Gruß

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Key531 am 08.09.2015 um 14:38:30
Vielen dank für die Antworten!
Das mit der Verpflichtungserklärung ist soweit beruhigend, da unsere finanzielle Situation die größte Schwierigkeit bisher darstellt.

Wenn ich nun seine Dokumente (die dann auch vom ruandischen Außenministerium gestempelt sind), zum Standesamt bringe, und das alles seine Zeit dauert, mit Amtshilfe etc. - erhalte ich dann seine Geburtsurkunde im Original zurück? Er muss sie ja für seinen Visumantrag bei der deutschen AV in Kigali vorlegen.
Oder genügt in dem Fall auch eine beglaubigte Kopie für den Antrag?


Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von T.P.2013 am 08.09.2015 um 14:43:00
Das solltest Du mit dem zuständigen Standesamt klären, da dies durchaus unterschiedlich gehandhabt werden kann.


Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Key531 am 08.09.2015 um 14:55:57
Hier die Bestimmungen für das Visum zur Heirat in Deutschland von der Internetseite der deutschen AV in Kigali:

"Visa for marriage in Germanyand return to Rwanda

valid passport
1 Schengen application form, duly signed by the applicant
1 recent passport size photo
Invitation and formal obligation (Verpflichtungserklärung)  by the future spouse which proves that the wedding formalities in Germany have been initiated
proof from the German registrar's office
Certificate of No Impediment certified by MINAFFET
Birth certificate (acte de mariage & jugement suppletif)
Medical travel insurance valid for all Schengen countries for the whole period of the intended stay with a minimum coverage of Euro 30.000
Confirmed flight reservation"

von: http://www.kigali.diplo.de/Vertretung/kigali/en/01/Visabestimmungen/Visa_20requirements.html

die Formulierung mit der Rückkehr nach Ruanda verwirrt mich nämlich etwas. Außerdem die Flugreservierung.Ob die erwarten, dass man auch die Reservierung für den Rückflug vorlegt?

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von trixie am 08.09.2015 um 15:17:17

Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:09:22:
Eine Hochzeit in Ruanda käme für uns nur deshalb in Frage, weil eine FZF nicht abgelehnt werden darf, wenn wir bereits verheiratet sind (auch wenn wir keine Finanzen haben) - wegen dem Recht auf Ehe und Familie. 

Diese Meinung ist so nicht ganz richtig.
Wenn entweder die ABH oder auch die Botschaft der Meinung ist, dass es keine schützenswerte Ehe gemäß GG Art. 6 - sprich Scheinehe - ist, kann das Visum sehr wohl abgelehnt werden.

Hier im Forum findest du genug Beiträge zum Thema "Scheinehe."

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von erne am 08.09.2015 um 16:12:56

Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:09:22:
Was wäre nun die bessere Entscheidung?


IMHO in D zu heiraten


Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:09:22:
"Visum zur Heirat und anschließender Rückkehr nach Ruanda"

das hört sich nach Schengenvisum zum Besuch an.
Ich verstehe nicht, warum die AV das ins Spiel bringt.
Ihr habt es sicher auch so verstanden?


Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:09:22:
weil eine FZF nicht abgelehnt werden darf, wenn wir bereits verheiratet sind (auch wenn wir keine Finanzen haben) - wegen dem Recht auf Ehe und Familie. 


für ein Eheschliessungsvisum gilt das Gleiche
(und bei beiden gibt es das Risiko, dass die Behörden Scheinehe vermuten ... aber das sind die Ausnahmen, ich würde mich nicht davon beirren lassen)


Eins schrieb am 08.09.2015 um 14:21:20:
Ist legal mit Schengen-Visum und kann keiner gegen meckern. Ob er dann noch einmal ausreisen muss ist Ansichtssache. 


man darf mit Schengen-Visum heiraten und muss dann aber ausreisen. Das ist keine Ansichtssache.


Eins schrieb am 08.09.2015 um 14:21:20:
Da Du Deutsche bist ist Wohnraum völlig egal,

nein, die *Größe* ist völlig egal, aber Wohnraum muss vorhanden sein, und sei es die Couch bei den Eltern.

Eins schrieb am 08.09.2015 um 14:21:20:
Solange Du nicht obdachlos bist ist das alles okay. 

ja, so ist es richtig


Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:55:57:
von: http://www.kigali.diplo.de/Vertretung/kigali/en/01/Visabestimmungen/Visa_20requi...

die Formulierung mit der Rückkehr nach Ruanda verwirrt mich nämlich etwas.



das ist Blödsinn, siehe http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf


Zitat:
30.0.2 Zum Zweck der Eheschließung im Bundesgebiet
kann einem Ausländer ein nationales Visum
(§ 6 Absatz 4) erteilt werden, wenn auf die
anschließende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
nach einer Eheschließung während der
Gültigkeit des Visums ein Anspruch besteht
(§ 6 Absatz 4 i.V.m. §§ 28 und 30). Zudem sind
die unter Nummer 30.0.6 genannten Voraussetzungen
zu erfüllen (dies gilt auch für bezweckte
Eheschließungen mit Deutschen, die
nach der Heirat einen Titel gemäß § 28 Absatz 1
Nummer 1 begründen).
§ 31 Absatz 1 AufenthV findet Anwendung.


es sollte ein nationales Visum beantragt werden, und es muss bei Vorliegen der Voraussetzungen auch gegeben werden.


Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von T.P.2013 am 08.09.2015 um 22:25:56
Und damit Eure Absicht, ein Nationales Visum zwecks Eheschließung zu beantragen (und nicht ein Schengen-Visum) auch deutlich wird, nimmst Du auch das vorgesehene Formular für den Antrag, z.B. dieses hier:
Antrag Nationales Visum

Ein Flugticket bucht oder reserviert Ihr nicht, sondern schreibt bestenfalls einen Zweizeiler, dass der Flug erst nach Erteilung des Visums gebucht wird.

Das sollte so funktionieren.

Gruß

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von grisu1000 am 08.09.2015 um 22:48:02

Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:55:57:
Hier die Bestimmungen für das Visum zur Heirat in Deutschland von der Internetseite der deutschen AV in Kigali:


Erster Weg ist sowieso erstmal zum örtlichen Standesamt. Die sagen dir nämlich welche Unterlagen sie haben möchten. Erst wenn das Standesamt sein OK, also die Voraussetzungen zur Eheschlißung dort vorliegen, gibt es ein nationales Visaum.

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von tizedboy am 09.09.2015 um 13:14:48

T.P.2013 schrieb am 08.09.2015 um 22:25:56:
Du auch das vorgesehene Formular für den Antrag, z.B. dieses hier:
Antrag Nationales Visum


Mir sind folgende Sachen nicht klar in dem Formular

1. die dritte Checkbox unter Punkt 9. nicht klar:
"Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten"

Was bedeutet das?

2. Was trägt man unter Punkt 10, wenn die Angaben zum Partner schon unter Punkt 2. angeben sind?

3. Punkt 12 (von bis)

4. Punkt 13 (Aus welchen Mitteln)

Vielen Dank

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von T.P.2013 am 09.09.2015 um 14:58:03

tizedboy schrieb am 09.09.2015 um 13:14:48:
Mir sind folgende Sachen nicht klar in dem Formular


Hallo,

wieso machst Du nicht einen eigenen Thread auf, sondern hängst Dich hier an, wenn Du eigenen Klärungsbedarf hast? Zumal diese Fragen hier im Board schon häufig beantwortet wurden...


Zitat:
1. die dritte Checkbox unter Punkt 9. nicht klar:
"Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten"

Was bedeutet das?


Steht doch da: Es bedeutet, wenn man diese Checkbox ankreuzt, dass man nicht beabsichtigt, sich länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten.

Im Fall des TS sollte sie diese Checkbox eben nicht ankreuzen.
Es gibt nämlich keine Pflicht, jedes mögliche Kreuz zu setzen.


Zitat:
2. Was trägt man unter Punkt 10, wenn die Angaben zum Partner schon unter Punkt 2. angeben sind?


Nix, zum Beispiel, oder meinetwegen den Verpflichtungsgeber, wenn man denn will, oder Schwiegeromma aus dem Pott, ...


Zitat:
3. Punkt 12 (von bis)


Beispielsweise "von": den geplanten Reisebeginn,
"bis": offenlassen, "permanent", "dauerhaft",....


Zitat:
4. Punkt 13 (Aus welchen Mitteln)


z.B. "eigene Mittel", "Einkommen Verlobter", was auch immer zutreffen mag.

Gruß

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Key531 am 09.09.2015 um 16:32:25
Okay vielen Dank,
wir werden uns dann nach Absprache mit dem örtlichen Standesamt um ein nationales Visum bemühen.

Müssen wir dann bereits eine Familienversicherung vorlegen oder reicht vorerst eine Schengen-Auslandskrankenversicherung (Punkt 13b)?

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von erne am 09.09.2015 um 18:16:16

Key531 schrieb am 09.09.2015 um 16:32:25:
Müssen wir dann bereits eine Familienversicherung vorlegen


sie will ein Eheschliessungsvisum haben?
dann seid Ihr noch nicht verheiratet, dann gibt es auch keine Familienversicherung.

Auslandskrankenversicherung, die  bis zur Eheschliessung gilt.
Ab Eheschliessung ist sie dann in deiner Familien-KV, sofern du in der GKV bist. Das muss aber der KV gemeldet werden, damit sie die Gesundheitskarte erhält.

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Key531 am 09.09.2015 um 19:05:45
das macht natürlich Sinn...
Danke!

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Key531 am 22.09.2015 um 10:16:42
Hallo,
ich habe noch eine Frage. Und zwar möchte ich die VE durch meine Mutter einreichen. Wir würden jedoch gerne nach der Hochzeit in eine andere Stadt ziehen. Wird dieses Vorhaben eventuell durch die AB am Wohnort meiner Mutter verkompliziert?

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Aras am 22.09.2015 um 10:29:14
Nach der Hochzeit entfällt die VE. Ist also egal. Zumal es keine "Fakten" sind, da es ja nur "geplant" ist.

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Arsinoe am 23.09.2015 um 14:57:41
Bitte nicht vergessen, dass bei einem Heiratsvisum der Sprachnachweis A1 vorliegen muss. Sonst wird das Visum nicht genehmigt,

Bei einer FZF, also Eheschließung im Ausland, muss dann der A1- Nachweis ebenfalls zum Visumsantrag vorliegen, kann aber nach der Eheschließung gemacht werden.

Bei der Wohnraumgröße, so habe ich hier gelesen, gibt es eine Verwaltungsvorschrift, die sagt, es müssten je Erwachsenem 12 qm zur Verfügung stehen und für Kinder (unter 18?) 10 qm.

Und mal so ein wenig neben dem Thema, warum sollte ich ein falsches Visa beantragen (Besucher) um dann zu heiraten? Ich finde, wer nichts zu verbergen hat, kann doch den ehrlichen Weg gehen?

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von trixie am 23.09.2015 um 16:12:32

Arsinoe schrieb am 23.09.2015 um 14:57:41:
Bei der Wohnraumgröße, so habe ich hier gelesen, gibt es eine Verwaltungsvorschrift, die sagt, es müssten je Erwachsenem 12 qm zur Verfügung stehen und für Kinder (unter 18?) 10 qm.

Das gilt nicht bei deutsch-verheiraten. Ebenso könnten beide auf dem Sofa bei Freunden oder Verwandten leben. Nur Obdachlosigkeit wäre schädlich.

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Arsinoe am 24.09.2015 um 11:23:09
Danke für die Korrektur.  :)

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Foudre am 25.09.2015 um 11:05:48
Sorry aber ich denke die Chancen sind sehr gering, dass ein Ruander, der sich wie wörtlich geschrieben in seinem Heimatland "über Wasser halten" muss so einfach ein Visum zur Eheschließung bekommen wird. Für die meisten Menschen aus Drittweltländern ist schon ein normales Touristenvisum fast ein Ding der Unmöglichkeit geworden, wenn sie nicht sehr gut situiert sind. Es ist traurig aber es ist leider so! Ich habe die selbe Erfahrung mittlerweile hinter mir. Meine Frau ist aus Gabun. Wir wollten zuerst auch in Deutschland heiraten aber in Ermangelung eines passenden Visums haben wir es dann in Gabun getan.

Übrigens: Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wird hat dies je nach Sichtweise und Ausgangssituation den Nachteil, dass dann die Geburtsurkunde des ausländischen Partners vertrauensanwaltlich überprüft werden muss, wenn es sich um einen Staat mit "unsicherem Urkundenwesen" handelt. Ich gehe davon aus, dass Ruanda zu diesen Staaten zählt. Dies könnte dann eventuell bei euch zu Problemen führen sofern Dein Mann vielleicht vor oder in den Kriegsjahren 1995/96 geboren ist und diverse Dokumente eventuell verloren gegangen bzw. dem Krieg zum Opfer gefallen sind. Wenn ihr in Ruanda heiratet, dann muss nachträglich lediglich der Trauschein von Deutschland aus (über das Standesamt in Deinem Ort und die Auslandsvertretung) überprüft werden. Das ist dann einfacher, weil die Eheschließung dann nur vergleichsweise kurze Zeit zurückliegen wird und die Dokumente definitiv vorhanden sind.

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von trixie am 25.09.2015 um 11:10:37

Foudre schrieb am 25.09.2015 um 11:05:48:
Wenn ihr in Ruanda heiratet, dann muss nachträglich lediglich der Trauschein von Deutschland aus (über das Standesamt in Deinem Ort und die Auslandsvertretung) überprüft werden.

Bei einer Amtsprüfung wird auch die Geburtsurkunde des ausländischen Ehepartners geprüft, die ja zu den Trauunterlagen gehört. Würde man darauf verzichten, hätte die ganze Prüfung keinen Sinn, weil man nicht nachvollziehen kann, wer die antragsstellende Person ist.

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von erne am 25.09.2015 um 22:24:31

Foudre schrieb am 25.09.2015 um 11:05:48:
wie wörtlich geschrieben in seinem Heimatland "über Wasser halten" muss so einfach ein Visum zur Eheschließung bekommen wird.


die finanzielle Situation der Verlobten ist für ein Eheschliessungsvisum so was von egal, wenn einer der beiden Deutscher ist.
Daher ist es auch egal, dass er sich "gerade so über Wasser halten " kann.


Foudre schrieb am 25.09.2015 um 11:05:48:
Für die meisten Menschen aus Drittweltländern ist schon ein normales Touristenvisum fast ein Ding der Unmöglichkeit geworden, wenn sie nicht sehr gut situiert sind.

Ja klar, da ein Touristenvisum wie ein Besuchsvisum ja nur für kurze Aufenthalte gedacht sind und man danach wieder ausreisen muss. Genau das aber muss man mit einem Eheschliessungsvisum nicht.



Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von trixie am 25.09.2015 um 22:35:21

erne schrieb am 25.09.2015 um 22:24:31:
die finanzielle Situation der Verlobten ist für ein Eheschliessungsvisum so was von egal, wenn einer der beiden Deutscher ist.

Na, so ganz egal ist die finanzielle Situation des Deutschen eben nicht, denn es geht um eine VE. Sofern man finanziell nicht gut da steht, muß man zumindestens einen anderen finden, der bereit ist, eine VE abzugeben. Das kann durchaus zu peinlichen oder unangenehmen Begegnungen führen.

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von ilt am 25.09.2015 um 23:12:44
Hallo  Key531,

ich habe vor drei Jahren eine Frau aus Ruanda geheiratet und hatte damals auch ziemlich viele Fragen...

Das Ganze ist hier nachzulesen: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1303572087/0

Vielleicht findest du da ja ein paar nützliche Informationen. Wenn du magst, kannst du mir auch eine PN schicken.

Viele Grüße und viel Erfolg!

ilt

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Foudre am 26.09.2015 um 01:10:38

trixie schrieb am 25.09.2015 um 11:10:37:
Bei einer Amtsprüfung wird auch die Geburtsurkunde des ausländischen Ehepartners geprüft, die ja zu den Trauunterlagen gehört. Würde man darauf verzichten, hätte die ganze Prüfung keinen Sinn, weil man nicht nachvollziehen kann, wer die antragsstellende Person ist.


Also in meinem Fall = Eheschließung mit einer gabunischen Frau in Gabun, wurde lediglich der Trauschein überprüft und die Ehe wurde nach entsprechender Prüfung in Deutschland anerkannt.
Laut dem zuständigen Standesbeamten hätte im Gegensatz dazu bei einer Eheschließung in Deutschland oder in einem anderen EU-Land (z. B. Dänemark) stattdessen die Geburtsurkunde des ausländischen Partners überprüft werden müssen, was sich entsprechend länger gestaltet, wenn der betreffende Partner ggf. im "hinterletzten Dschungeldorf" geboren ist (was auf meine Frau zutrifft).
...und ich habe all diese Infos vor der Eheschließung eingeholt!
U. a. deshalb habe ich mich damals entschlossen, in Gabun zu heiraten.

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von trixie am 26.09.2015 um 12:02:21

Foudre schrieb am 26.09.2015 um 01:10:38:
Laut dem zuständigen Standesbeamten hätte im Gegensatz dazu bei einer Eheschließung in Deutschland oder in einem anderen EU-Land (z. B. Dänemark) stattdessen die Geburtsurkunde des ausländischen Partners überprüft werden müssen

Die mir in Dänemark bekannten Standesämter überprüfen keine ausländische Geburtsurkunde. Würden die das tun, wäre der Aufwand in Dänemark zu heiraten genauso umfangreich wie in Deutschland und es gebe keinen Heiratstourismus mehr.

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Key531 am 01.10.2015 um 13:18:20
Liebe i4a-Freunde,

ich war die letzte Woche "offline", und nach ich heute all die neuen Beiträge gelesen habe, fühle ich mich ehrlich gesagt ein wenig verwirrter als zuvor. Ich war mir eigentlich sicher, dass wir uns jetzt für Deutschland entschlossen haben, aber nachdem ich Foudres Fall gelesen habe, bin ich mir nicht so sicher, dass das alles reibungslos ablaufen kann...
Ich bin jetzt wieder in Deutschland und mein Verlobter und ich sind so verblieben, dass wir die nächsten Monate erst einmal genug Geld für die wundervolle Amtshilfe (ich rechne mit 1000 €) ansparen, er mir dann die Dokumente zuschickt (Geburtsurkunde und jugement suppletif hat er schon, ledigkeitsbescheiningung holt er zeitnah ein) und ich dann mit den Dokumenten zum hiesigen Standesamt gehe.
Es mag vielleicht wahr sein, dass die AB wegen der Flüchtlingslage momentan relativ überlastet ist (habe ich in einem anderen Beitrag gelesen), aber ich kann nicht verstehen, warum meine finanzielle Situation mir das Recht auf Ehe und Familie einschränken sollte?

Ich wäre auch bereit, in Ruanda zu heiraten, aber ich denke, so oder so müssen alle Dokumente per Amtshilfe geprüft werden. IN Ruanda verkompliziert sich alles etwas, da ich selbst Dokumente zur Namensänderung und Einbürgerung übersetzen und Einreichen müsste.
BTW, zur Ausstellung eines internationalen Ehefähigkeitszeugnis durch mein Standesamt, brauche ich auch seine Dokumente im Original, die per Amtshilfe geprüft werden müssen (= 1000 €).
Wäre eine Heirat in Ruanda nicht komplizierter?

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Saxonicus am 01.10.2015 um 15:57:29

trixie schrieb am 26.09.2015 um 12:02:21:
Die mir in Dänemark bekannten Standesämter überprüfen keine ausländische Geburtsurkunde. Würden die das tun, wäre der Aufwand in Dänemark zu heiraten genauso umfangreich wie in Deutschland und es gebe keinen Heiratstourismus mehr.

Es dürfte doch wohl inzwischen hinlänglich bekannt sein, dass die bürokratischen Hürden bei einer Eheschließung in Deutschland vorher erledigt werden müssen und bei einer Eheschließung in Dänemark kommen sie dann nach der Hochzeit auf die Beteiligten zu.

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von erne am 01.10.2015 um 19:36:18

Key531 schrieb am 01.10.2015 um 13:18:20:
aber ich kann nicht verstehen, warum meine finanzielle Situation mir das Recht auf Ehe und Familie einschränken sollte?


tut es ja (zumindest direkt) nicht.
Allerings ist er vor der Eheschliessung nicht dein Ehemann, daher wird eine VE für ihn für das Eheschliessungsvisum nötig sein.
Es besteht ja die Möglichkeit, dass die Hochzeit ins Wasser fällt, dann ist er ja nur ein Besucher und es gelten die gleichen Vorgaben wie für Besucher.
Die VE musst nicht zwingend du abgeben, das dürfen auch andere (z.B. Eltern)

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Key531 am 27.10.2015 um 13:48:55
Update:

Da auf der Website der Deutschen Botschaft in Kigali ja nur jene benötigten Dokumente angegeben waren, die für ein Schengen-Visum zur Eheschließung und Rückkehr nach Ruanda benötigt wurden, habe ich gestern eine Email an die Deutsche Botschaft in Kigali geschickt um eine Auflistung der erforderlichen Dokumente für ein Nationales Visum zu erhalten.

Dann kam das:
"für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 2 Kopien):
- gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
- zwei biometriefähige Passfotos
- zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa

- Bescheinigung des Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung nach § 13 Abs. 4 PStG / Begründung der Lebenspartnerschaft nach § 17 i.V. mit § 13 Abs. 4 PStG

- Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (in der Regel A1-Zertifikat des Goethe-Instituts, nicht älter als zwei Jahre)

- zwei Passkopien des Verlobten/zukünftigen Lebenspartner, zu dem der Nachzug erfolgen soll, sowie zwei Kopien von dessen Aufenthaltserlaubnis, falls der Nachzug zu einem ausländischen Verlobten/zukünftigen Lebenspartner erfolgen soll

Und da war ich völlig baff, dass das so einfach gehen sollte. Habe erst einmal nachgefragt, weil die Anforderungen für das Schengen-Eheschießungs-Visum auch eine durch das Außenministerium beglaubigte Kopie der Ledigkeitsbescheinigung und der Geburtsurkunde vorsahen. Dies sei aber laut dem Beamten bei der AV eher die Ausnahme, als die Regel (warum steht dann die Ausnahme auf der webseite?!).
Auch eine VE wird angeblich nicht benötigt, sie sei laut Angeben des Beamten "entbehrlich"...
Ich behalte die Email als Richtlinie, falls Nachfragen bei der Beantragung des Visums entstehen sollten.

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Saxonicus am 27.10.2015 um 15:34:49

Key531 schrieb am 27.10.2015 um 13:48:55:
Und da war ich völlig baff, dass das so einfach gehen sollte. 



Key531 schrieb am 27.10.2015 um 13:48:55:
- Bescheinigung des Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung nach § 13 Abs. 4 PStG / Begründung der Lebenspartnerschaft nach § 17 i.V. mit § 13 Abs. 4 PStG


Ganz so einfach wie es sich zunächst darstellt, wird es mit Sicherheit nicht werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das deutsche Standesamt auch eine Geburtsurkunde Deines Zukünftigen benötigen und damit wird eine vertrauensanwaltliche Prüfung derselben notwendig werden.

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619750/Daten/5647117/Merkblatt_Ruanda.pdf

Titel: Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Beitrag von Key531 am 27.10.2015 um 16:27:27
das ist natürlich klar. die haben wir auch.
Das zeitraubende in den letzten Wochen war nur, die Kopien der Geburtsurkunde von dem Justizministerium stempeln zu lassen, weil wir bis vor heute morgen noch angenommen hatten, dass die AV diese Kopien brauche.

Lieber erst einmal alles schön nachfragen....  ::)

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