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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
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Beitrag begonnen von toni198880 am 07.08.2015 um 01:02:16

Titel: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 07.08.2015 um 01:02:16
Guten Abend  Freunde,

bitte können Sie mir helfen,ob diese Entscheidung von der Beamtin richtig ist.also muss ich mein Antrag zurücknehmen oder einen Anwalt einschalten.
Ich bin verheiratet mit einer deutschen Frau siet ungefähr 3 Jahre und wir sind beide Arbeitstätig. Aber leider habe ich in letzter 10 Jahre paar fehler gemacht und das tut mir leid.

den Brief was ich erhalten habe finden sie als Anhang.
Ich bin Dankbar für jeden Rat voneuch.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=images__1__.pdf (163 KB | 444 )

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 07.08.2015 um 05:24:20
Die Strafen,falls jemand die datei nicht öffnen kann:
- am 18.05.2005 zu einer Geldstraf von 10 Tagessätzen zu je 10 euro wegen Diebstahl.

-am 16.08.2006 zu einer Geldstraf von 40 Tagessätzen zu je 10 euro wegen Missbrauch eines Notrufs.

-am 28.09.2006 zu einer Geldstraf von 80 Tagessätzen zu je 6 euro wegen Unerlaubtern Aufenthalt und Urkundenfälschung, verurteilt worden.



Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von trixie am 07.08.2015 um 08:44:42
Deine Einträge müßten m. M. nach bereits getilgt sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 07.08.2015 um 09:23:47
Nur die erste Straftat ist getilgt. Die zweite und die Dritte nicht, da schon mehrere Straftaten vorliegen. Kann sein, dass sogar schon andere Straftaten getilgt wurden.

Unabhängig davon... Es liegen 120 Tage vor. 90 sind "erlaubt". Also übersteigt man den Rahmen um 30 Tage. Laut Verwaltungsanweisung sind aber nur 21 Tage geringfügig.


Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2012 (5 C 5/11),
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=200312U5C5.11.0

Fazit:
Eine Einbürgerung ist erst ab August 2016 möglich. Ggf. Schon früher falls man absehen kann, dass die Straftaten in Kürze getilgt werden.

Also das Beste wäre den Antrag für 6-9 Monate ruhen zu lassen oder falls die Behörde das nicht machen möchte zurückzuziehen.


Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 07.08.2015 um 09:28:09
Die Beamtin ist faul,um eine Frage zu amt für Justiz zu schicken. Sie meinte, ich muss selber darum kümmern den Amt für Justiz zu fragen,wie lange ist die Tilgungsfirst für meine Eintragungen?

was empfehlen mir mit ihr zu machen?

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 07.08.2015 um 09:45:53
Wieso soll die Beamtin faul seim?

Dass die erste eingetragene Straftat getilgt ist, wird sich für die Frau erschließen. Aber die anderen Straftaten sind noch da und sind bei einer Summe von 120 Tagen für die Einbürgerung erheblich.

Du bist Wiederholungstäter.

Also meine Empfehlung steht bereits oben. Aber nochmal gerne:


Aras schrieb am 07.08.2015 um 09:23:47:
Also das Beste wäre den Antrag für 6-9 Monate ruhen zu lassen oder falls die Behörde das nicht machen möchte zurückzuziehen.


Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Ralf am 08.08.2015 um 00:04:20

Aras schrieb am 07.08.2015 um 09:45:53:
Dass die erste eingetragene Straftat getilgt ist, wird sich für die Frau erschließen.



Einspruch! Solange eine Strafe im Zentralregisterauszug
steht, ist sie eben nicht getilgt. Vgl. dazu § 47 Abs. 3 BZRG:
"Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so
ist die Tilgung einer Eintragung erst zulässig, wenn für
alle Verurteilungen die Voraussetzungen der Tilgung
vorliegen. [...] "

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 08.08.2015 um 00:07:42
Oha. :)

D.h. Man muss alle zusammenrechnen und kommt auf 130 Tage. Korrekt?

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Ralf am 08.08.2015 um 00:15:39

Aras schrieb am 08.08.2015 um 00:07:42:
Korrekt?


Korrekt! ;)


Zitat:
Bei mehreren Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen
im Sinne von Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 sind diese zusammen
zu zählen, es sei denn, es wird eine niedrigere Gesamtstrafe
gebildet

(§ 12a Abs. 1 Nr. 3 StAG)

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 08.08.2015 um 00:40:54
wielange ist Tilgungsfrist für meinen Fall (130 Tagessitze)? Ich hoffe nicht mehr als 10 Jahre

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 08.08.2015 um 01:01:47
ich habe vor kurzem ein Führungszeugniss beantragt, darauf steht keine Eintragung!

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 08.08.2015 um 10:46:21
Schreib doch bitte das Bundeszentralregisterführende Amt an und frage selber nach. So wie ich das lese wird es zum Oktober 2016 getilgt.

Das Führungszeugnis zeigt ja auch nicht alles. Du kannst die selber einen Auszug aus dem BZR beantragen und beim lokalen Amtsgericht Einsicht nehmen.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von trixie am 08.08.2015 um 11:37:40

toni198880 schrieb am 08.08.2015 um 01:01:47:
ich habe vor kurzem ein Führungszeugniss beantragt, darauf steht keine Eintragung! 

... und hier der Grund dafür:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/das-fuehrungszeugnis-bin-ich-nun-vorbestraft-oder-nicht_036672.html


Zitat:
Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist also nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a letzter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes). Ist dort jedoch eine weitere Verurteilung vermerkt, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a Bundeszentralregistergesetz

... und somit sind deine Straftaten, da sie älter sind als drei Jahre ab Rechtskraft nicht mehr im Führungszeugnis.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 20.08.2015 um 13:20:38
Ich habe das  Bundesministeriums der Justiz in Bonn geschrieben und nachgefragt wegen meinem Tilgungsdauer.ich habe folgendes als antwort bekommen:

Sehr geehrte Herr XX,
Ihre Anfrage darf ich mit folgenden Hinweisen beantworten:
Der Ablauf der gesetzlichen Tilgungsfristen für Eintragungen im Bundeszentralregister wird automatisch überwacht. Nach Ablauf der Tilgungsfristen darf über Eintragungen keinerlei Auskunft mehr erteilt werden. Ein Jahr nach Ablauf der Tilgungsfristen werden Eintragungen aud dem Register entfernt. Auch dies erfolgt automatisch und ohne besondere Nachricht an den Betroffen ( §§ 45, 46 Bundeszentralregistergesetz - BZRG -).

Eine Bescheinigung über eine erfolgte Tilgung kann nicht erteilt werden.
Sie als Betroffener haben jederzeit Anspruch darauf, die Einhaltung der vorerwähnten Vorschriften zu kontrolieren. Sofern Sie davon Gebrauch machen wollen, müssen Sie gemäß § 42 BZRG beantragen, dass Ihnen eine Sie betreffende Auskunft aus dem Register zur Kenntnis gebracht wir...............

**************************************************

Ich habe nochmal diese Sachbearbeiterin in Amt für Justiz angerufen und sie meinte,es stehen keine Eintragung mehr unter meine Name und vondaher gibt es keine Tilgungsfrist..
was verstehen Sie unter diesen Schreiben??
awawa.jpg (501 KB | 241 )

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 20.08.2015 um 13:25:16

toni198880 schrieb am 20.08.2015 um 13:20:38:
Ich habe nochmal diese Sachbearbeiterin in Amt für Justiz angerufen und sie meinte,es stehen keine Eintragung mehr unter meine Name und vondaher gibt es keine Tilgungsfrist..


Unglaubwürdig. Wieso sollte man telefonisch dir Auskunft aus dem BZR erteilen?

Stell den Antrag auf Einsicht in das BZR.


Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 20.08.2015 um 13:41:47
ich habe auch einen Antrag auf Einsicht gestellt.. aber wieso brauche ich das??mir ist wichtig für Einbürgerung dass  meine Eintragungen gelöscht sind.
Sind sie gelöscht ,wie die sachbearbeiterin gesagt hat,oder steht das in ihrem Schreiben nicht klar???

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 20.08.2015 um 14:07:04
Mündlich ist nix. Nur Schriftlich ist was belastbares.

Mir ist jetzt bewusst geworden, dass das BMJ keine genaue Angabe zur Tilgung geben kann, da man ja dann ggf. auf die Verurteilungen schließen könnte.

Also du musst schon Einsicht in das Register nehmen. Wenn dann nix mehr drin steht, dann ist ja alles gut und du kannst dich einbürgern. Wenn nicht, dann musst du warten.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 21.08.2015 um 23:46:40
gibt es bestimmte Formulare dafür? kann jemand mir helfen bei formulieren?

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 22.08.2015 um 00:03:33
http://ckonert.blog.de/2010/04/16/erstes-mal-auskunft-bundeszentralregister-8384631/

Den Antrag hab ich auch mal verwendet. Dauert dann 2-4 Wochen und man erhält Einsicht bei der Geschäftsstelle der gewünschten Amtsgericht.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 04.09.2015 um 10:44:27
Mein Einsicht antrag ist durch, jetzt schicken Sie zu dem gewünchten Amtsgericht für Einsichtnahme. Die frage: darf ich die wichtige Sachen in meiner Akte kopieren bzw. wo sieht man die Tilgungsfrist?oder worauf muss ich da gut achten?


Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 02.10.2015 um 08:34:13
also liebe Freunde,
ich habe mein Register gesehen,da steht jetzt keine Eintragung drauf. und der Beamter in BMJ sagte mir,die Tilgungsfrist endet am 19.06.2015 .deswegen siehst man nichts mehr in meinem Register.

wie sieht meine Einbürgerung jetzt aus?
seit ca. 2,5 jahre mit einer deutschen Frau verheiratet. wir sind beide Berufstätig.(kein arbeitslosen Geld oder wohnungsgeld in unseren ganzen Leben genommen).

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 02.10.2015 um 08:39:49
Gut. Dann schreib der Einbürgerungsbehörde, dass deine Straftaten getilgt wurden und darum unbeachtlich sind. Sie sollen bitte einen neuen Auszug holen und die Einbürgerung durchziehen

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 02.10.2015 um 09:20:43
danke schön für die schnelle Antwort. das habe ich mit der Einbürgerungsbehörde gemacht. Die beamtin meint ,dass sie gestern schriftlich beim Bundesamt für Justiz wegen Ihrem Führungszeugnis nachgefragt hat. Erst wenn sie von dort bestätigt bekommt, dass in mein Führungszeugnis keine Straftaten mehr eingetragen sind, kann mein Antrag weiter bearbeitet werden.


Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Saxonicus am 02.10.2015 um 10:23:21

toni198880 schrieb am 07.08.2015 um 01:02:16:
Ich bin verheiratet mit einer deutschen Frau 


toni198880 schrieb am 29.04.2014 um 00:53:05:
Ich bin ein Student in Deutschland ,komme aus Syrien. Ich habe meine Verlobte in Dänemark geheiratet. Sie hat französische Staatangehörigkeit und lebt auch jetzt in Frankreich.

Was stimmt denn nun ?
Das ist alles etwas widersprüchlich in Deinen Beiträgen.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 02.10.2015 um 10:26:33
ungefähr..  in januar 2016 wird genau 3 jahre.
für Einbürgerung muss mann mind. 2 jahre verheiratet sein, richtig?

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 02.10.2015 um 10:27:37
2 Jahre verheiratet und mind. 3 Jahre in Deutschland. Diese Bedingungen erfüllst du.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 02.10.2015 um 10:32:19
ja ich lebe in deutschland offiziel mit einem legale -aufenthalt (kein Duldung) seit 2010. bin ich noch in grünen Bereich für die Einbürgerung?

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 02.10.2015 um 10:34:52

Lass mal schauen

2015-2010 = 5
5>3


Sollte zeitlich passen

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 02.10.2015 um 10:46:22
hhhhhhhh du bist echt gut. warum bist du kein Beamter,sonst wird es nicht so kompliziert wie heuezutage was man mit alles leiden muss,weil man ein sehr schlechter Sachbearbeiter hat.man muss richtig leiden,weil viele  Beamten die Sachen Persönlich nehmen und versuchen immer mit der Zeit zu spielen..und wehe du beschwirst,dann hast du rechtig verloren.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 02.10.2015 um 10:55:42
;)

Ich kann dir nur sagen, dass es auch viele viele gute Beamte gibt. Und auch viele schlechte. Das Beste ist aber immer dass man sich mit seinen Rechten und Pflichten auseinandersetzt und ggf. argumentativ mit den Beamten auf einer Augenhöhe auseinandersetzen kann.

Hast ja auch selber dich um die Tilgungsfrage gekümmert und Weisst ja jetzt, dass es nix mehr gibt. Gibt ja auch viele Bürger, die sich nur treiben lassen. Und wenn diese dann später erfahren, dass es noch weitere Möglichkeiten gab, dann werden sie verbittert und werfen das den Behörden vor. Nur leben wir hier in einem Rechtsstaat. Gibt auch kostenlose Rechtsberatungsstellen und wenn man kein Geld hat auch Beratungshilfe etc..


Gib Bescheid, wenn die Sache bei dir durch ist.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 02.10.2015 um 11:48:34
Die Sachbearbeiterin in einbürgerungsbehörde macht die schierigkeiten. Seit mehr als 2 Monaten bitte ich sie bei BMJ nach die Führungszeugnis zu fragen. jedes Mal sie sagt okay, dann eine Woche später bekomme ich eine bedrohung von ihr mein Antrag abzulehnen,wenn ich nicht warte (warten bis die Himmel von alleine die Führungszeugnis zu ihr schickt).
Gestern erfahre ich von dem Beamter in BMJ das die schon lange die führungszeugins zu ihr geschickt haben,seit ich keine beantragung mehr habe. aber die Beamtin in einbürgerungsbehörde schweigt. gestern sagte sie mir,dass sie erneuert nach führungszeugnis gefragt hat. also ich kann nicht wissen,ob sie werklich das gemacht hat oder doch nicht,und wenn ich sie frage, dann höre ich immer..bitte warten..bitte warten.. jetzt ist schon ein _Jahr ,seit ich mein Antrag gestellt habe.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von reinhard am 03.10.2015 um 12:04:41
Hast Du alle Fragen schriftlich gestellt?

Hast Du alle Antworten schriftlich?

Sonst wäre es klug von Dir, noch einmal von vorne anzufangen und auf alle Gespräche und Telefonate konsequent zu verzichten. Das klingt alles danach, als ob Du zwar über alles redest, aber keine der Antworten benutzen kannst.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 12.10.2015 um 22:42:14
Glauben Sie nach 1 jahr bearbeitungsdauer meines Antrages, brauchen die Einbürgerungsbehörde  eine neue aufenthaltsbescheinigung von mir  oder die alte reicht es,was sie von mir damals bekommen haben.

Ich frage, weil ich alles für die Sachbearbeiterin vorbereite,bevor sie etwas verlangt und wieder mit der ziet spielt

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 12.10.2015 um 23:39:32
Kann die Einbürgerungsbehörde das nicht selber überprüfen?

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 12.10.2015 um 23:54:08
klar die können das selber überprüfen,aber ob die das machen wollen!!

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 12.10.2015 um 23:54:55
die leute dort arbeiten ungern.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 23.10.2015 um 16:16:40
hier ist den neue Brief von der Beamtin in einbürgerungsamt:

Sehr geehrter Herr......,
bachdem die von Ihnen begangen StraftatenIhrer Einbürgerung zwischenzeitlich nicht mehr entgegen stehen benötige ich von Ihnen noch diefolgende Unterlagen um Ihrem Antrah auf Einbürgerung weiter bearbeiten zu können.

* Arbeitsvertrag Ihrer Ehefrau
*Geburtsurkunde Ihrer Ehefrau
*Geburtsurkuden und Heiratsurkunden oder Familienbuch Ihrer Schwiegereltern.

Eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrages kann nach Eingang der Unterlagen erfolgen.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


was meinen Sie, wozu braucht sie Geburtsurkuden und Heiratsurkunden oder Familienbuch meiner Schwiegereltern??darf sie das verlangen?

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 23.10.2015 um 16:24:19
Lebst du in Bayern oder so?

Weil im Grunde ist die Forderung berechtigt, da man überprüfen will, ob deine Frau definitiv deutsche Staatsangehörige ist. Hierzu wird quasi überprüft, ob die Staatsangehörigkeit über die Abstammung erworben wurde. Wurde deine Frau aber beispielsweise eingebürgert, dann darf das nicht gefordert werden sondern man müsste die Einbürgerungsurkunde der Frau einreichen.

So ein großes Problem ist die ganze Sache nicht, da man deine Frau ohne Einschaltung deiner Schwiegereltern die Urkunden vom deutschen Standesamt anfordern kann. Kosten sind 10 € pro Personenstandsurkunde + Porto

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 23.10.2015 um 16:35:23
Wir leben in NRW ,Nähe Köln.
und meine Ehefrau ist nicht eingebürgert,sondern von deutsche Eltern,die beide gestorben sind  und wurde dann später von andere deutsche Familie adoptiert,das steht auch in ihrer Geburtsurkunde.

Sie hat nicht so tolle kontakt mit ihrer adoptierten Vater, deswegen können wir von ihm sowas nicht verlangen. er wird nein sagen.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 23.10.2015 um 16:51:07
Das ist egal. Weiss deine Frau wo die Eltern geboren wurden?

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 23.10.2015 um 17:19:51
von adoptiert eltern  oder ihre gestorbene Eltern.
können Sie mir noch die seite schreiben,wo man das anfordern kann.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 23.10.2015 um 17:35:02
Von den Eltern von denen die Staatsangehörigkeit abgeleitet wurde. Keine Ahnung jetzt genau von welchen Eltern. Leiblich oder adoptiert..

Einfach alle einholen. Die Geburtsurkunde kann man beim Geburtsstandesamt beantragen. Also wenn die Mutter bspw. in Bonn geboren wurde, dann kann man beim Standesamt Bonn anrufen und fragen ob die die Geburtsurkunde Zusenden und per Nachnahme oder Vorauszahlung bezahlt werden wollen. Die Heiratsurkunde kriegt man im Heiratsstandesamt. Also wenn die Eltern z.B. in Berlin geheiratet haben, dann kriegt man die auch vom Berliner Standesamt.

Wichtig ist, dass man weiss wann und wo die Eltern geboren wurden und wo diese geheiratet haben. Falls sie nix weiss fragt  deine Frau bei ihrem Geburtsstandesamt nach diesen Informationen. Dort steht normalerweise alles wichtige um herauszufinden wo man die Urkunden beschaffen kann.

Deine Frau hat gemäß § 62 Anspruch auf die Urkunden ihrer Eltern. Kann also ohne Vollmacht und ohne Zustimmung der Eltern die Geburts und Heiratsurkunden beantragen. Sie muss halt nur dafür zahlen.

Gibt auch www.xurkundenportal.de . Hab aber keine Erfahrung mit der Seite.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 23.10.2015 um 22:16:45
denken Sie, es ist so richtig ,was die Beamtin  von mir verlangt. Oder solle ich bei ihrer vorgesetzter beschwerden bzw. einen Anwalt einschalten.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 23.10.2015 um 23:20:26
Ich sehe es ehrlich gesagt nicht als unberechtigte Forderung, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit Ihrer Frau festgestellt werden muss. Die Staatsangehörigkeit muss aber nur hinreichend geklärt werden.

Ich sehe ehrlich gesagt kein Problem die Dokumente zu beschaffen. Ist ja nur ein Geldeinsatz von ca. 60 € (Urkunden je 10 € + Porto).

Den Vorgesetzten könnte man konsultieren. Einen Anwalt würde ich eher nicht beauftragen, da der Geldeinsatz für den Anwalt im Vorverfahren mehrere hundert Euro beträgt - da wären die Urkunden zu beschaffen schneller und günstiger.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von HeFi am 23.10.2015 um 23:28:33

toni198880 schrieb am 23.10.2015 um 22:16:45:
denken Sie, es ist so richtig ,was die Beamtin  von mir verlangt...

Du solltest mal genau lesen, was Aras geschrieben hat

Aras schrieb am 23.10.2015 um 16:24:19:
im Grunde ist die Forderung berechtigt ...


Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 25.10.2015 um 17:08:26
Ich musste nochmal nachdenken...

Also du beantragst eine Einbürgerung nach § 10 oder nach § 9?

§ 9 = Urkundenforderung ist berechtigt
§ 10 = Urkundenforderung ist unberechtigt.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Odysseus am 26.10.2015 um 08:20:34
Antrag läuft nach § 9 StAG - s. Anhang im ersten Beitrag

Aber ist die Frage nach der StA der Ehefrau nicht sowieso akademischer Natur, weil doch die Voraussetzungen wegen der Verurteilungen nicht vorliegen?

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 26.10.2015 um 15:28:40
also die Urkundenforderung von meinen Stiefeltern ist 100 unberechtigt. Gibt es ein Gesetzt,damt ich das klar für ihren Vogesetzter zeige.  weil ich nach §9 und §10 geguckt, da steht nicht von urkunden von stiefeltern.bitte helfen Sie mir!

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 26.10.2015 um 16:07:48
Du lässt dich nach §9 einbürgern. Also ist die deutsche Staatsangehörigkeit der Frau wichtig. Also ist die Forderung berechtigt, da die deutsche Staatsangehörigkeit definitiv feststehen werden muss.

Bist du bereits mehr als 8 Jahre in Deutschland, kannst du die Einschränkung des Antrags auf Einbürgerung gemäß § 9 aufheben. Dann soll die Einbürgerungsbehörde alle Erwerbsmöglichkeiten überprüfen. Denn bei § 10 kommt es nicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit an.

Ansonsten: Es ist problemlos möglich die Urkunden zu beschaffen.

Keine Ahnung was für dich soooo problematisch ist.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 26.10.2015 um 17:08:26
reicht es nicht die geburtsurkunde von der ehefrau unddie deutschen Ausweiss,dass die wissen,das sie eine deutsche Frau ist.

die frau hat angst,das ihre familie davon erfahren,weil sie keinkontakt bzw. ärrger oder streit mit der familie haben will, weil sie kein kontakt wünscht,und dass sie von ihrem Leben was erfahren...

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 26.10.2015 um 17:26:36
Niemand wird was davon erfahren, wenn man die Urkunden anfordert.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 30.10.2015 um 21:38:16
Also die Einbürgerungsbeamtin ist nicht ganz zufrieden.  Wir haben ihr alle verlangte Urkunden gegeben.  Aber nein,als nächstes hat sie Verdacht, das es eine scheinehe ist. Deswegen wir haben heute gegen 7:15 ein Besuch von ordnungsamt. Ich war nicht Zuhause, weil ich wegen meinem Studium teilweise wo anders wohne, und das habe ich schon längst mit der Behörde geklärt wegen die ganze zeit hin und her zu fahren.  Spricht etwas dagegen oder was versucht die Frau?

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 30.10.2015 um 23:45:23
Das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft ist natürlich wichtig.

Seit wann lebst du denn legal in Deutschland?

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 30.10.2015 um 23:51:39
Meinen Sie, wir müssen die ganze Zeit  zusammen wohnen,  was mache ich dann mit meinem Studium. Ich bin als Hauptwohnsitz  mit ihr angemeldet und in studi Zimmer ist nur wenn ich Vorlesungen habe oder Prüfungen, deswegen bin ich dort auch nicht angemeldet, und ich bin auch öfter dort mit ihr Zuhause .

Ich bin legal seit 2010. Seit 2004 hatte ich Duldung gehabt

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 30.10.2015 um 23:58:40
Die Lebensgemeinschaft besteht, nur das wir nicht jeden Tag  auf dem Bett.  Weil sie arbeiten muss, und ich studiere und arbeite nebenbei auch.  Meine Frau hat der Mann von ordnungsamt auch gesagt, das ich Student bin und ich habe ein Zimmer dort, während Studium. Er hat den Kleiderschrank gesehen,  hat er meine Sachen gesehen. Dann war in WC, danach hat er die Heiratsurkunde verlangt,  das war es mit dem Besuch. Er hat nichts weiter gefragt.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 31.10.2015 um 12:50:02
Tja dann gibt es keine möglichkeit nach §10 eingebürgert zu werden. Da musst du halt durch.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 31.10.2015 um 18:04:33
Also besser das ich mein Antrag zurück nimmt,  oder doch dort wohnen und jeden Tag pendeln zur Uni. 
Schicken Sie nochmal jemanden zu sehen, das ich dort wohne.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von Aras am 31.10.2015 um 18:16:14

toni198880 schrieb am 31.10.2015 um 18:04:33:
Also besser das ich mein Antrag zurück nimmt,  oder doch dort wohnen und jeden Tag pendeln zur Uni. 

?

Wenn du den Antrag zurücknimmst, dann machst du dich doch verdächtig?! Also besser normal weiter bearbeiten lassen.


toni198880 schrieb am 31.10.2015 um 18:04:33:
Schicken Sie nochmal jemanden zu sehen, das ich dort wohne.


Keine Ahnung

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 31.10.2015 um 21:36:17
Wir haben nichts zu verbergen. Und wir haben vor am Dienstag bei ihrer vorgesetzer zu beschwerden.

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von grisu1000 am 01.11.2015 um 14:04:56

toni198880 schrieb am 30.10.2015 um 23:51:39:
Ich bin als Hauptwohnsitzmit ihr angemeldet und in studi Zimmer ist nur wenn ich Vorlesungen habe oder Prüfungen, deswegen bin ich dort auch nicht angemeldet, und ich bin auch öfter dort mit ihr Zuhause .


Es ist ganz normal, das wenn man auswärts studiert oder pendelt, dass man dort seinen Nebenwohnsitz angemeldet hat und bei der Ehefrau den Hauptwohnsitz als Familienwohnsitz und man sich dort z.b. auch nur am Wochenende wohnt.

Verdächtig wäre IMHO nur, wenn der Nebenwohnsitz nicht amgemeldet ist oder sich in unmittlbarer Nähe zum Hauptwohnsitz befindet.


toni198880 schrieb am 31.10.2015 um 21:36:17:
Wir haben nichts zu verbergen. Und wir haben vor am Dienstag bei ihrer vorgesetzer zu beschwerden. 


Über was?

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von T.P.2013 am 01.11.2015 um 17:23:26

grisu1000 schrieb am 01.11.2015 um 14:04:56:
Verdächtig wäre IMHO nur, wenn der Nebenwohnsitz nicht amgemeldet ist oder sich in unmittlbarer Nähe zum Hauptwohnsitz befindet.


Eben...


toni198880 schrieb am 30.10.2015 um 23:51:39:
studi Zimmer ist nur wenn ich Vorlesungen habe oder Prüfungen, deswegen bin ich dort auch nicht angemeldet

Titel: Re: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
Beitrag von toni198880 am 16.11.2015 um 21:13:39
Danke Schön für alle Freunde hier, ich möchte euch bescheid sagen , das ich meine Einbürgerungsurkunde erhalten habe. Ich möchte bei allen nochmal hier für die Hilfe bedanken. ;-)

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