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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Familienzusammenführung Kinder
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Beitrag begonnen von traute am 06.08.2015 um 00:45:33

Titel: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von traute am 06.08.2015 um 00:45:33
Eine Mutter aus Eritrea hat AE nach § 25 Abs. 2, 2 minderjährige Kinder (6 + 2 J.)sind in Eritrea bei ihrer Schwester. Kann sie ihre Kinder im Rahmen von Familienzusammenführung nach DE holen? Welche Schritte  muß sie genau gehen?

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von Aras am 06.08.2015 um 00:56:15
§ 25 Abs. 2 Alternative 2 hat sie doch als europarechtlich subsidiär Schutzbedürftige erhalten?
Wenn ja:
Sie geht zur Ausländerbehörde und beantragt aufgrund von § 104 Abs. 11 i.V.m. § 29 Abs. 2 Satz 2 für Ihre Kinder und ggf. Ehegatten(?) rechtzeitig Aufenthaltstitel.

Siehe auch


schrieb am 31.07.2015 um 19:15:32:
Wichtig für Angeörige von Personen, die zwischen  dem 1.1.2011 und dem 31.7.2015 als subsidiär Geschützte anerkannt wurden: Die Ehegatten und Kinder können im vereinfachten Verfahren nach § 29 Abs. 2 Satz 2 AufenthG einreisen (keine LU-Sicherung, kein ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein). Die Drei-Monatsfrist für die Antragstellung beginnt gem. dem neuen § 104 Abs. 11 AufenthG Morgen.


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1417689850

Die Eriträerin sollte es am Besten gleich morgen machen. Die Frist läuft am 31.10.2015 ab.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von traute am 06.08.2015 um 07:17:11
Bekommt sie dann von der Ausländerbehörde ein Papier, dass sie selber an die deutsche Botschaft in Asmara schickt? Ist das kostenpflichtig?
Die Kosten für den Flug muß sie selber tragen, richtig?
Wenn sie dieses Geld aber nicht hat, ist die Einreiseerlaubnis für die Kinder dann weiterhin gültig oder ist sie befristet?

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von Aras am 06.08.2015 um 07:59:07
Keine Ahnung. Kenn mich nicht mit sowas aus.

die Aufenthaltstitel sind kostenlos. Aber die Tickets und Gebühren trägt der Schutzsuchende... Alles andere kann ich mir nicht vorstellen. Wie willst du dem Steuerzahler erklären, dass er selbst für sowas aufkommen soll?

Aber sie kann bei einer Bank, beim jobcenter, bei der caritas oder bei Freunden ein Darlehen beantragen bzw bitten und es dann abzahlen.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von traute am 06.08.2015 um 12:58:46
Kann mir dann bitte jemand, der sich mit Familienzusammenführung Kinder auskennt, beschreiben, wie die Wege sind?
Was ist mit dem Papier von der Ausländerbehörde zu tun? Geht das an die deutsche Botschaft in Eritrea? dort kommt angeblich keine Post an. Müssen die kids zur Botschaft gebracht werden? Brauchen diese einen eritreischen Paß? Das geht nämlich gar nicht.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von Aras am 06.08.2015 um 13:05:37

traute schrieb am 06.08.2015 um 12:58:46:
Was ist mit dem Papier von der Ausländerbehörde zu tun? 


Hat die Frau das Papier von der Ausländerbehörde geholt? Oder ist das jetzt nur eine Was wäre wenn-Frage?



traute schrieb am 06.08.2015 um 12:58:46:
Geht das an die deutsche Botschaft in Eritrea? 

Einscannen und an die Schwester schicken. Die druckt das aus und geht mit den Kindern zur Botschaft und zeigt das dann vor.


traute schrieb am 06.08.2015 um 12:58:46:
Müssen die kids zur Botschaft gebracht werden? 

Ja.


traute schrieb am 06.08.2015 um 12:58:46:
Brauchen diese einen eritreischen Paß?

Wäre nicht schlecht. Wenn nicht, dann müsste man mit der deutschen Botschaft über Passersatzpapiere sprechen.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von traute am 06.08.2015 um 13:30:40
Ich habe heute erfahren, dass die Gemeindediakonie  vor Monaten email Kontakt zur deutschen Botschaft in Asmara aufgenommen hat. Bisher ist es nicht einen Schritt vorwärts gegangen. Und nein, die Gemeindediakonie hat NICHTS von der Ausländerbehörde.

Da die Frau kaum Deutsch spricht und alles nur mit Übersetzer sehr schleppend geht, komme ich nicht so schnell, wie gewünscht an Infos von ihr. Nachdem ich jetzt langsam Durchblick habe, kann ich mit ihr erst Montag zum Ausländeramt gehen, um das Visum zu holen.
Was die Gemeindediakonie da gemacht hat, ist mir schleierhaft. Die junge Frau hat ihnen blind vollmachten gegeben. Ich glaube, die muß sie jetzt erstmal zurücknehmen.

Gut gesagt, "einscannen und schicken, die Schwester druckt das dann aus." Nix da. Die hat keinen PC. Also per Post schicken.

Eritreischen Paß gibt es nicht. Dazu muß die Mutter 2% ihres Einkommens (Hartz4) an die eritreische Regierung zahlen. Das müssen ALLE Eritreer, die außerhalb Eritreas leben.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von Aras am 06.08.2015 um 13:46:19

traute schrieb am 06.08.2015 um 13:30:40:
Nachdem ich jetzt langsam Durchblick habe, kann ich mit ihr erst Montag zum Ausländeramt gehen, um das Visum zu holen. 

Visum gibts nicht. Erstmal die Kinder anmelden. Dann ggf. ein Schreiben kriegen, dass besagt dass man die Kinder angemeldet hat. Das Visum gibt es in Eritrea.


traute schrieb am 06.08.2015 um 13:30:40:
Gut gesagt, "einscannen und schicken, die Schwester druckt das dann aus." Nix da. Die hat keinen PC. Also per Post schicken.

Internet Café?


traute schrieb am 06.08.2015 um 13:30:40:
Eritreischen Paß gibt es nicht. Dazu muß die Mutter 2% ihres Einkommens (Hartz4) an die eritreische Regierung zahlen. Das müssen ALLE Eritreer, die außerhalb Eritreas leben.

Dann soll man die Botschaft bitten für die Kinder Reiseausweise für Ausländer zu erteilen, damit die Kinder einreisen können.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von tiggger am 06.08.2015 um 14:20:12

Aras schrieb am 06.08.2015 um 13:46:19:
Dann soll man die Botschaft bitten für die Kinder Reiseausweise für Ausländer zu erteilen, damit die Kinder einreisen können. 

Irgendein Beleg, das Eritreia die damit ausreisen lassen würde? Mal abgesehn davon, das ich mir nur schwer vorstellen kann, dass die deutsche Botschaft da mitmacht.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von Aras am 06.08.2015 um 14:44:46
Keine Ahnung.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von reinhard am 06.08.2015 um 14:47:59
Wesentlich ist: Die Anträge müssen innerhalb von drei Monaten gestellt werden, falls sie eine AE nach § 25,2 1. Alternative hat.

Die Anträge müssen innerhalb von drei Monaten ab dem 1.8.2015 gestellt werden, falls sie eine AE nach §25,2 2. Alternative hat.

Die Gemeindediakonie hat von mir ausführliche Erläuterungen dazu bekommen, außerdem zwei Einladungen für Weiterbildungen speziell dazu. Das DRK hat heute auch Hinweise dazu rumgeschickt, die die Gemeindediakonie seit heute auch hat.

Die Mutter beantragt bei der Ausländerbehörde die Zustimmung oder Vorabzustimmung zu den beiden Visumanträgen. Mit ihrem Antrag hat sie die Drei-Monats-Frist gewahrt, wenn sie rechtzeitig hingeht.

Die Kinder beantragen das Visum, dazu brauchen sie Pässe, in die das Visum reinkann. Falls das Probleme macht, muss die Mutter auf jeden Fall rechtzeitig bei der Ausländerbehörde auflaufen, damit die 3 Monate nicht ablaufen.

Wichtig ist, dass Ihr notfalls einfach eine Dolmetscherin bezahlt. Es ist unsinnig, da Geld zu sparen, weil das dazu führen kann, dass die Frist für die Anträge abläuft.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von traute am 06.08.2015 um 15:53:02
ja, AE ist nach § 25 Abs. 2 und die Diakonie schreibt sinnlose mails seit April d.J. Ich habe mir das heute angesehen.

Mag ja sein, Reinhard, dass du Infos rübergeschickt hast, bei den Sachbearbeitern kommt das wohl nicht immer an. Das habe ich hier jetzt mehr als einmal erlebt, und langsam werde ich sauer darüber.

Nein, internet cafes gibt es auch im Dorf nicht.
Die Gesamtchancen sind nicht sehr rosig, da mit viel Geld verbunden. Trotzdem versuchen wir.

Dolmetscher haben wir kostenlos ggf. auch eritreischen Anwalt.


Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von Aras am 06.08.2015 um 15:56:44

traute schrieb am 06.08.2015 um 15:53:02:
Nein, internet cafes gibt es auch im Dorf nicht.

Aber die deutsche Botschaft ist nicht im Dorf sondern in der Hauptstadt.

Wichtig ist, dass es § 25 Abs. 2 Alternative 2 ist.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von deerhunter am 12.08.2015 um 12:15:05
Muss nicht der LU gesichert sein, wenn später als 3 Monate nach Anerkennung?

Titel: Re: Familienzusammenführung Kinder
Beitrag von Aras am 12.08.2015 um 12:16:24
In dem Fall nicht. Siehe § 104 Abs. 11

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