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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
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Beitrag begonnen von Samurai am 21.07.2015 um 18:00:14

Titel: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Samurai am 21.07.2015 um 18:00:14
Hallo,
ich habe da mal eine Frage: mein Ex-Ehemann, wir sind geschieden, will sich nun Einbürgern lassen und braucht dazu das Original des Trauscheins - wir hatten in DK geheiratet und nur ich habe wohl das Original.

Wenn ich ihm nun das Original in die Hand gebe, was kann er im schlimmsten Fall damit "anstellen" - eigentlich gebe ich Originale nicht gerne aus der Hand, aber er meint, dann hätte er nicht soviel Gerenne und was solle er denn mit dem Trauschein, wir seien ja geschieden......nun, ich weiß nicht, ob ich jemals wieder den Trauschein brauche....ER braucht ihn ja jetzt auch auf einmal......
Was meint ihr?

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Aras am 21.07.2015 um 19:01:21
Ich fände es asozial nicht die Urkunde zu geben. Kannst ja sicherheitshalber eine Kopie von machen.

Außerdem wird die Urkunde von der Behörde zurück gegeben. Also kannst du ja darauf bestehen ,dass er die Eheurkunde auch wieder zurück gibt.

Du könntest ja ihm vorschlagen, dass die Eheschließung in Deutschland auf seine Kosten nachregistriert wird. Kostenpunkt 80 €. Ihr werdet dadurch nicht wiederverheiratet sondern nur die Eheschließung an sich wird dadurch in deutsche Register eingetragen. Gibst einfach bei der Nachbeurkundung gleichzeitig den Scheidungsbeschluss hinzu. Er kann dann soviele deutsche Eheurkunden ziehen wie er will.

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Samurai am 21.07.2015 um 19:39:18
ich hatte ihm eine Kopie gegeben, aber das Amt will das Original....
klar will ich die dann wieder zurück, nur wer sagt mir, dass ich die dann wieder von ihm kriege?

und Geld will er natürlich keins ausgeben.

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Aras am 21.07.2015 um 19:52:08

Samurai schrieb am 21.07.2015 um 19:39:18:
ich hatte ihm eine Kopie gegeben, aber das Amt will das Original....

Wenn ihr geschieden seid, dann steht im Scheidungsbeschluss alles wichtige drin. Wann geheiratet, wann geschieden. Unterhaltsverpflichtungen etc..


Samurai schrieb am 21.07.2015 um 19:39:18:
klar will ich die dann wieder zurück, nur wer sagt mir, dass ich die dann wieder von ihm kriege?

Hat er keine Urkunde gehabt?


Samurai schrieb am 21.07.2015 um 19:39:18:
und Geld will er natürlich keins ausgeben.

Aber für die Einbürgerung will er zahlen?

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von tapir am 21.07.2015 um 21:02:15
Ein Notar könnte eine Abschriftsbeglaubigung machen. Kostet natürlich auch Geld.

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Samurai am 21.07.2015 um 21:15:31
nein, er hat wohl keinen Trauschein.

Frage ist ja, was könnte man mit der Urkunde so alles anstellen? und brauche ich sie irgendwann nochmal? oder ist das eher etwas fürs Archiv? oder ist es egal, ob ich sie zurückbekomme oder nicht?

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Aras am 21.07.2015 um 21:27:50
Woher sollen wir wissen ob du es jemals wieder brauchen wirst?

Ich brauche z.B. derzeit die Eheurkunde meiner Eltern um in einem Verfahren meine Ehelichkeit nachzuweisen. Meine geschiedenen Eltern haben wohl auch nicht mehr daran gedacht aber trotzdem habe ich das sowjetische Original von meiner Mutter bekommen.


Samurai schrieb am 21.07.2015 um 21:15:31:
Frage ist ja, was könnte man mit der Urkunde so alles anstellen?

Frage ist, was er mit einem Trauschein machen könnte, das er direkt aus Dänemark holen könnte?

Du kannst ja auch einfach mit ihm zur Einbürgerungsbehörde gehen, das Dokument vorlegen. Dann wird die einen Stempel auf die Kopie machen "Original lag vor" und sie gibt dir das Dokument sofort wieder zurück.

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Samurai am 22.07.2015 um 15:47:18
die Frage war ja, ob der Trauschein für irgendwas noch nützlich sein könnte.....in deinem Fall siehst du ja, das er noch nach Jahren nützlich ist...

und was das "assozial" angeht....sein Verhalten war in der Vergangenheit mehr als assozial.

Ich glaube nicht, dass es so leicht ist etwas aus Dänemark zu bekommen....es ist auf alle Fälle mit Zeit und Geld verbunden, das er mit Sicherheit, soweit kenne ich ihn, nicht investieren möchte.

Ja, das mit dem Trauschein steht auch im Scheidungsurteil, aber lt. ihm, reicht das dem Einbürgerungamt nicht.

Nun, ich werde ihm das Original auf alle Fälle nicht aushändigen, sondern mitgehen....und wenn er sich da auf den Kopf stellt.....und wenn er das tut, dann ist mit Sicherheit wieder etwas faul.

Danke für die Antworten.

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Samurai am 22.07.2015 um 16:16:01
und grad geschrieben, dass das Original nicht ohne mich geht....und schon 4 sms als Antwort, i should eat it und das sind noch die harmloseren antworten.....

Also ist ganz klar, es steckt was anderes dahinter.....weiß ich denn wirklich, ob er sich Einbürgern lassen will? Leider habe ich ihm schon einen Schrieb aufgesetzt, dass er Unterhalt für seine Kinder zahlt...es hätte ja auch sein kontoauszug gereicht.....

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Eduard am 22.07.2015 um 16:18:55

Samurai schrieb am 22.07.2015 um 15:47:18:
Ja, das mit dem Trauschein steht auch im Scheidungsurteil, aber lt. ihm, reicht das dem Einbürgerungamt nicht.

Das ist ganz normal. Die wollen alle alten Heiratsurkunden sehen, "Informationen aus zweiter Hand" (also das, was im Scheidungsurteil steht) reichen nicht. Da könnte es sowieso noch Probleme geben, wenn eine Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk erwartet wird, was es in Dänemark aber m. W. nicht gibt.


Aras schrieb am 21.07.2015 um 19:01:21:
Du könntest ja ihm vorschlagen, dass die Eheschließung in Deutschland auf seine Kosten nachregistriert wird. Kostenpunkt 80 €.

Je nachdem, wo der Ex-Mann herkommt, kann es aber auch deutlich teurer (und auch langwieriger) werden, wenn zusätzliche Dokumente mit Übersetzung vorgelegt werden müssen und vielleicht noch eine Urkundenüberprüfung hinzukommt.

Es ist aber auch in Dänemark kein Problem, eine neue Ausfertigung der Ehekunde zu bekommen. Wir haben 2011 eine neue Ausfertigung per E-Mail angefordert, 15 Euro überwiesen und nach 3 Wochen war sie in der Post.

Von daher kann man das Original ruhig vorübergehend aus der Hand geben, man sollte sich halt eine Kopie wegen der Daten machen. Andererseits könnte natürlich der Ex-Mann diesen Weg gehen und selbst eine Zweitausfertigung für sich anfordern.




Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Aras am 22.07.2015 um 16:27:18

Samurai schrieb am 22.07.2015 um 16:16:01:
und grad geschrieben, dass das Original nicht ohne mich geht....und schon 4 sms als Antwort, i should eat it und das sind noch die harmloseren antworten.....


Ja dann wissen wir ja jetzt genau, dass er der Asoziale ist ;).

Obwohl ich auch entsprechend ungehalten wäre, wenn sich meine Ex in meine Angelegenheiten einmischen will. Zumindest hättest du das mit dem Notar auf seine Kosten erstmal vorschlagen können.

Aber nun gut. Für mich ist die Sache abgeschlossen.

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von reinhard am 22.07.2015 um 16:39:09

Samurai schrieb am 22.07.2015 um 16:16:01:
und grad geschrieben, dass das Original nicht ohne mich geht....und schon 4 sms als Antwort, i should eat it und das sind noch die harmloseren antworten.....


Ich denke, dass das Aufzählen einiger Möglichkeiten reicht:

- Du mit Original zur Behörde, vorzeigen, vermerken, Original wieder mitnehmen.

- beglaubigte Kopie beim Notar, wenn er im Voraus bezahlt.

- Hinweis auf die Möglichkeit, dass er sich ein eigenes Original in DK holt (per Mai anfordern, ein paar Euro bezahlen, auf die Post warten).

Antworten, die sich nicht auf eine der Möglichkeiten beziehen, dann ignorieren. Vielleicht liest er das ja irgendwann dann doch und antwortet ordentlich, oder eben nicht.

Also ist ganz klar, es steckt was anderes dahinter.....weiß ich denn wirklich, ob er sich Einbürgern lassen will? Leider habe ich ihm schon einen Schrieb aufgesetzt, dass er Unterhalt für seine Kinder zahlt...es hätte ja auch sein kontoauszug gereicht.....[/quote]

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Eduard am 22.07.2015 um 16:46:35
P. S.:


reinhard schrieb am 22.07.2015 um 16:39:09:
- Hinweis auf die Möglichkeit, dass er sich ein eigenes Original in DK holt (per Mai anfordern, ein paar Euro bezahlen, auf die Post warten).

Wenn die EBH nach "Schema F" vorgeht, kann es passieren, dass sowieso eine aktuelle Ausfertigung gebraucht wird...

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von lottchen am 22.07.2015 um 17:23:13
Ein Original (wenn es nur eins gibt) gibt man nicht aus der Hand. Egal wovon.
Zur Not rede mit der Behörde, ob Du denen die Urkunde selber schicken kannst und ob Du die von denen auch definitiv zurück bekommst (und nicht Dein Ex-Mann als Antragsteller). Oder eben ob die Vorlage im Original reicht. Dann geh eben mal hin damit und zeige sie vor.

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Samurai am 22.07.2015 um 18:07:56
ja nun, ich gehe dann ende der woche aufs rathaus, lass mir dort eine beglaubigte kopie ausstellen, gehe in vorleistung und wenn er sie dann abholt, dann muß er den betrag zahlen....denke, das ist die einfachste lösung und für weiteres bin ich dann nicht mehr zuständig.

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Aras am 22.07.2015 um 18:41:45
Dürfen die überhaupt Kopien von fremdländischen Urkunden allgemein beglaubigen?

In Rahmen der Amtshilfe sollte es gehen. D.h. die machen die Beglaubigung der Kopie und reichen es weiter zur Einbürgerungsbehörde bzw. die beglaubigen die Kopie und schreiben drauf, dass es nur zur Vorlage bei der Einbürgerungsbehörde genutzt werden darf, sodass du es wieder mitnehmen kannst, aber nicht für andere Zwecke in den Rechtsverkehr einbringen kannst.

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Samurai am 22.07.2015 um 18:53:43
Die dänsiche Heiratsurkunde ist auf deutsch .
Mal ne andere Frage, kann es sein, dass diese Urkunde beim Standesamt registriert ist, ich mußte sie ja spätestens bei der Geburt der Kinder vorzeigen, dann könnte er sich die ja selber holen. oder?

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Aras am 22.07.2015 um 18:56:56
Üblicherweise wird es nicht zusätzlich registriert sondern eine beglaubigte Kopie in die Sammelakte zum Geburtsfall deines Kindes getan.

Titel: Re: Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben?
Beitrag von Samurai am 23.07.2015 um 10:53:25
gibt wohl keine beglaubigte kopie in der akte meines kindes, hab heute in der Urkundenabtl des Standesamtes angerufen - muß also selber hin....

und das wars dann....ich mache nix mehr für den.....soll er seine sachen selber zusammen halten.

danke für die Antworten....

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