i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Antrag auf FZF
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1435914573

Beitrag begonnen von Deniz142000 am 03.07.2015 um 11:09:33

Titel: Antrag auf FZF
Beitrag von Deniz142000 am 03.07.2015 um 11:09:33
Hallo,

beim Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums zwecks FZF ist unter Punkt 13 aufgelistet
"Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?"

Muss das bei einer FZF unbedingt ausgefüllt werden?

Vielen Dank für die Hilfe

Titel: Re: Antrag auf FZF
Beitrag von Aras am 03.07.2015 um 11:11:50
Wenn du Deutscher bist, ist die Angabe irrelevant.

Titel: Re: Antrag auf FZF
Beitrag von Deniz142000 am 22.07.2015 um 18:16:12
Hallo,

der Antrag auf FZF zum deutschen Kind ist vom Konsulat an die entsprechende Ausländerbehörde weitergeleitet worden.

Ich muss jezt bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Filminde Unterlagen wurden verlangt:
- Arbeitgeberbescheinigung
- Wohnbescheinigung

Frage:
Ich habe noch keine Arbeit. Ist es Pflicht eine Arbeitgeberbescheinigung einzureichen?

Anfangs werden wir bei meinem Eltern wohnen. Ist das zwecks Wohnbescheinigung ausreichend?

Vielen Dank für die Auskunft.

Titel: Re: Antrag auf FZF
Beitrag von Saxonicus am 22.07.2015 um 18:32:56

Deniz142000 schrieb am 22.07.2015 um 18:16:12:
Anfangs werden wir bei meinem Eltern wohnen. Ist das zwecks Wohnbescheinigung ausreichend?

Eine Bestätigung Deiner Eltern sollte ausreichen. Es darf keine Obdachlosigkeit vorliegen.

Titel: Re: Antrag auf FZF
Beitrag von reinhard am 22.07.2015 um 18:33:10
Nein, ist nicht nötig. Reich ein, was Du hast und was Du zeigen willst.

Der Zuzug erfolgt zum deutschen Kind! Insofern ist das Einkommen und der Grundbesitz des Kindes entscheidend. Und vom Kind wird laut Gesetz nichts verlangt.

Du kannst Dich ja theoretisch von der Mutter trennen, dann bekommt sie das Visum wegen des Kindes trotzdem, zieht ins Hotel und stellt einen Antrag beim Jobcenter. Funktioniert auch.

Titel: Re: Antrag auf FZF
Beitrag von reinhard am 22.07.2015 um 18:34:52

Saxonicus schrieb am 22.07.2015 um 18:32:56:
Es darf keine Obdachlosigkeit vorliegen.


Doch, darf. Ist ja Zuzug zum Kind, nicht zum Vater. Der macht ja freiwillig mit. Es gibt aber auch Visumanträge, bei denen der Vater nicht "mitspielt", und die Mutter kann trotzdem kommen. Der Vater muss nur klar sein, um die Staatsangehörigkeit des Kindes zu klären.


Titel: Re: Antrag auf FZF
Beitrag von Deniz142000 am 22.07.2015 um 18:37:46
Vielen Dank für die informativen Beiträge  :)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.