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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Anerkannter syrischer Flüchtling Nachzug Ehefrau
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Beitrag begonnen von mimole am 22.06.2015 um 23:05:33

Titel: Anerkannter syrischer Flüchtling Nachzug Ehefrau
Beitrag von mimole am 22.06.2015 um 23:05:33
Es geht um einen anerkannten syrischen Flüchtling, der gerne innerhalb der ersten drei Monate nach Erteilung der AE seine Frau nachholen will.
Folgendes Problem:
Er hat bei seiner Anhörung nicht erwähnt, daß er verheiratet ist, da die Ehe noch nicht standesamtlich registriert ist/war. Sie sind vor dem Imam getraut. Damals hatten ihm viele geraten, dieEhe nicht zu erwähnen,
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, die beiden doch noch zu vereinen?

Titel: Re: Anerkannter syrischer Flüchtling Nachzug Ehefrau
Beitrag von tapir am 23.06.2015 um 07:18:26
Wenn er bei der Anhörung keine Angaben zu seinem Familienstand gemacht hat, ist das an sich egal. Wenn er erklärt, hat *nicht* verheiratet zu sein, ist das natürlich nicht so toll. Man kann das aber eventuell dadurch erklären, dass er davon ausging, die Ehe sei vor der erfolgten Registrierung nicht wirksam. Jedenfalls fällt durch eine etwaige Falschangabe nicht das Recht auf FZF weg, die Drei-Monats-Frist läuft ab Bescheidzustellung. Allenfalls stößt man im weiteren Verfahren auf erhöhte Skepsis hinsichtlich der Authentizität der Eheschließungsdokumente usw. (hat er doch in der Anhörung angegeben, nicht verheiratet zu sein).

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