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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Hilfe-Apostille auf Urkunden aus Ecuador wird nicht anerkannt
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Beitrag begonnen von ichwilldochnurheiraten am 28.05.2015 um 19:44:31

Titel: Hilfe-Apostille auf Urkunden aus Ecuador wird nicht anerkannt
Beitrag von ichwilldochnurheiraten am 28.05.2015 um 19:44:31
Hallo aus Hamburg, ich bin neu hier, und habe über die Suche nichts gefunden. Meine Verlobte und ich möchten heiraten. Wir sind beide Deutsche, aber sie war in Ecuador verheiratet, und wurde dort auch vor 20 Jahren geschieden. Nun sollen wir auf Heiratsurkunde und Scheidungsurteil jeweils eine Apostille anbringen lassen. In Ecuador. Die Original wollen wir nicht schicken. Also müsste jemand in Ecuador in unserem Namen neu Urkunden erstellen lassen, um sie dann mit einer Apostille zu versehen. Und dazu haben wir folgende Fragen:
1. Braucht dieser Mensch eine Vollmacht, um im Standesamt und im Zivilgericht neue beglaubigte Urkunden zu besorgen?
2. müssen die Dokumente dann vom Justizrat (Consejo de la Juricadura) unterschrieben und gestempelt werden?
3. Auf welche Stempel muss sich dann die Apostille im Teil "Bears the seal.."?

Für uns sind dies sehr schwierig zu beantwortende Fragen. Die Justizbehörde in Hamburg, die dann diese Dokumente anerkennen soll, weigert sich, uns zu sagen, wie diese Dokumente aussehen sollen, damit sie anerkannt werden. Die ersten Dokumente aus Ecuador, die wir für viel Geld besorgt haben, haben sie nicht anerkannt, da sie nicht die richtige Form aufweisen. Aber man sagt uns auch nicht, welche Form sie haben müssen.
Daher hoffen wir, dass sich hier im Forum jemand mit den Unterlagen aus Ecuador auskennt.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Peter

Titel: Re: Hilfe-Apostille auf Urkunden aus Ecuador wird nicht anerkannt
Beitrag von Aras am 28.05.2015 um 21:06:29
Macht Sinn. Ecuador ist 2005 erst dem Apostillenabkommen beigetreten. Die vorhandenen Urkunden wurden nicht von der deutschen Botschaft in Ecuador legalisiert?

zu 1)
Kommt drauf an. Der Ex-Mann könnte die Unterlagen ohne Vollmacht besorgen.
Aber ansonsten ja, Vollmacht.

zu 2)
Wenn die Apostille drauf muss, dann gibt es zuständige Behörden in Ecuador. Welche das sind können dir die Ecuadorianer sagen.

zu 3)
"Auf welche Stempel muss sich dann die Apostille im Teil "Bears the seal.."? " - Die Frage verstehe ich nicht.


Titel: Re: Hilfe-Apostille auf Urkunden aus Ecuador wird nicht anerkannt
Beitrag von HeFi am 28.05.2015 um 21:27:23

Aras schrieb am 28.05.2015 um 21:06:29:
gibt es zuständige Behörden in Ecuador. Welche das sind können dir die Ecuadorianer sagen. 


Ecuador Apostille Behörde      http://www.hcch.net/index_en.php?act=authorities.details&aid=640

Titel: Re: Hilfe-Apostille auf Urkunden aus Ecuador wird nicht anerkannt
Beitrag von ichwilldochnurheiraten am 28.05.2015 um 22:08:03
Danke für die schnellen Reaktionen.

Zu 1. Dann müssen wir wohl eine Vollmacht ausfüllen. Diese wird dann wohl mit einer deutschen Apostille versehen werden müssen.
Zu 2. Wir haben das Problem, dass die Vorgaben besagen, dass das Scheidungsurteil mit der Apostille versehen werden muss. Das Scheidungsurteil wird aber vom Zivilgericht ausgestellt. Uns kann auch niemand sagen, welche Funktion der Justizrat in dieser Savhe hat. Wir haben nämlich als Muster eine Apostille bekommen, die sich auf den Justizrat bezieht. Dadurch sind wir etwas verwirrt worden, weil die Regeln sagen, das sich diese Apostille auf das Zivilgericht beziehen muss. Jetzt bekommen wir aber von der Justizbehörde keine Antworten mehr.

Zu 3. Ist mir jetzt schon klar geworden. Danke.

Weiß jemand, welche Funktion der Consejo im Ablauf der Apostllierung eines Scheidungsurteiles hat?

Peter

Titel: Re: Hilfe-Apostille auf Urkunden aus Ecuador wird nicht anerkannt
Beitrag von Aras am 28.05.2015 um 22:28:37
Das Zivilgericht stellt das Dokument her. Man sollte bei Urteilen den Rechtskraftvermerk nicht vergessen. Ein Urkundsbeamter unterschreibt und stempelt die Urkunde bzw. das Urteil.

Dadurch hat es ja die Rechtskraft auf nationaler Ebene, weil ja jeder direkt beim Gericht anrufen kann und fragen kann ob das echt sei und ob der Beamte zuständig ist etc..

Dann geht man mit den Urkunden zu der für Apostillen zuständigen Stelle. Dort wird dann eine Apostille angebracht. Diese besagt, dass die Apostilleausstellende Behörde bestätigt, dass die Urkunde echt ist und der Urkundsbeamte berechtigt ist, diese Urkunden auszustellen. Es gibt afaik ein Register mit Schriftproben und Stempelabdrücken für die Apostillen, womit die Urkunden überprüft werden können.


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