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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von Fito am 12.05.2015 um 23:17:25

Titel: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 12.05.2015 um 23:17:25
Guten Abend, oder vllt. auch gute Nacht,

dieses Thema raubt mir jede nacht den Schlaf. Bis jetzt war ich stille mitleserin, nun hab ich so viel gelesen und so viel unterschiedliches. Also muss ich jetzt mal fragen.
Kurz zu meiner Person/Situation. Im Februar 2015 habe ich in der Türkei mit meinem Mann geheiratet. Ich deutsche Staatsbürgerin er Türkischer Staatbürger (Kurde). Er lebt in der Türkei in istanbul und ich in Deutschland.
Ich habe zwar ein Vollzeitjob verdiene aber leider nicht so gut ca. 1100 Euro netto; zu dem hab ich auch meine Wohnung schon und zahle 550 Euro/warm. d.h. ich habe leider nicht mehr soviel zur Verfügung. Und das ist was mir Angst macht. Mein Mann wartet jetzt schon zeit 2 Wochen auf sein Visum.
Ich hab irgendwann mal, von irgendwem mal gehört, dass meine Eltern Bürgen können. Und bin jetzt auf der Suche nach einem Schreiben oder Text wie ich so etwas formulieren könnte.
Mein Papa arbeitet bei der Stadt und würde uns in jeder hinsicht unterstützen. Nur weiß ich nicht wo ich so etwas finde bzw. wie so ein schreiben heißt..

Ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt..

Liebe Grüße

Fito :-[

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Aras am 12.05.2015 um 23:33:29
Wozu soll die Bürgschaft dienen?

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 12.05.2015 um 23:37:26

Fito schrieb am 12.05.2015 um 23:17:25:
Ich hab irgendwann mal, von irgendwem mal gehört, dass meine Eltern Bürgen können. Und bin jetzt auf der Suche nach einem Schreiben oder Text wie ich so etwas formulieren könnte.

Das ist überhaupt nicht erforderlich, weil beim Zuzug zu deutschen Staatsangehörigen die Sicherung des Lebensunterhalts nicht erforderlich ist.

Nachdem er erst vor zwei Wochen seinen Visumsantrag gestellt hat, solltest Du nicht so ungeduldig sein. Es kann durchaus noch einige Wochen (wenn nicht sogar Monate) dauern, bis der Antrag bearbeitet und das Visum erteilt wird.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 12.05.2015 um 23:46:23
@Aras: einen Nachweiß dafür, dass z.B. meine Eltern mich finanziell unterstüzen o.ä.


Saxonicus schrieb am 12.05.2015 um 23:37:26:
Nachdem er erst vor zwei Wochen seinen Visumsantrag gestellt hat, solltest Du nicht so ungeduldig sein. Es kann durchaus noch einige Wochen (wenn nicht sogar Monate) dauern, bis der Antrag bearbeitet und das Visum erteilt wird.


das ist mir Bewusst, dass ich mich noch gedulden muss (leider).. Wie gesagt, mann lies soviel.. Und warum wollen die den die letzten drei Gehaltsnachweiße ?

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von T.P.2013 am 13.05.2015 um 00:02:50

Fito schrieb am 12.05.2015 um 23:46:23:
Wie gesagt, mann lies soviel.. Und warum wollen die den die letzten drei Gehaltsnachweiße ?



Hallo,

möglicherweise, weil auch Behördenmitarbeiter Fehler machen können oder fehlerhaften Informationen aufsitzen können. So wie auch Du mit dem, was "man so viel liest".
Es wurde oben ja schon geschrieben, dass die Sicherung des LU in Eurem Fall nicht vorausgesetzt werden darf, und damit auch eine Bürgschaft zu diesem Zweck nicht erforderlich ist.

Du kannst die geforderten Lohnabrechnungen vorweisen, musst es aber nicht. Ob Dein Lohn hoch oder niedrig, ist ebenfalls unerheblich.

Gruß

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 13.05.2015 um 00:11:12
Okay... vielen Dank für die rasche Antwort; auch dir @T.P2013.

Nun gut.. dann muss ich warten (wat mut dat mut).
Wenn ich schon hier bin, einpaar andere Fragen:

Ich möchte mich gerne vorbeiten dem ich meine Unterlagen schon einhole..

-Welche Unterlagen werden von mir Angefordert?
könnt ihr mich hier aufklären ? das wäre super ! Danke im voraus.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von gizmo77 am 13.05.2015 um 00:51:21
Von deutschen Ehepartnern sollten normalerweise keine weiteren Unterlagen gefordert werden. Das einzige wäre möglicherweise ein Nachweis, dass es eine Unterkunft für den zuziehenden Ehepartner gibt (da würde z.B. auch ein Zimmer in der Wohnung Deiner Eltern reichen, das Ihr gemeinsam bewohnt). Von uns wurde dann bei Beantragung der AE noch eine, wie hieß das gleich? Verdienstbescheinigung? Naja jedenfalls ein Vordruck, den mein Arbeitgeber ausfüllen sollte, gefordert, aber dann ist er ja längst da und auch das sollte keinen Einfluss auf die Erteilung der AE haben! Wenn er dann da ist und Ihr zur ABH geht, um die AE zu beantragen, solltest Du versuchen (wenn Du Dich traust, ich war leider zu feige),für ihn die AE für drei Jahre zu bekommen. Mein Mann hat zunächst nur 13 Monate bekommen und bei den nicht unerheblichen Gebühren ist das schon ein Kostenfaktor

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 13.05.2015 um 18:15:09

gizmo77 schrieb am 13.05.2015 um 00:51:21:
(wenn Du Dich traust, ich war leider zu feige),für ihn die AE für drei Jahre zu bekommen.


Das war mir auch neu! danke dir für die Info.


also ich habe heute mit der Ausländerbehörde gesprochen, die haben mir gesagt die brauchen eine formlosen Antrag, wieso mein mann ein Visum bekommen sollte. Kann das sein ? Ich sehe in dieser Frage kein Sinn, sorry  :-?

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Aras am 13.05.2015 um 18:44:08
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich, Vorname Nachname, möchte mit meinem Ehemann, Vorname Nachname, in Deutschland die eheliche Lebensgemeinschaft führen. Ich stimme deswegen dem Familiennachzug zu mir zu uns bitte Sie den Antrag meines Mannes wohlwollend zu bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 13.05.2015 um 20:28:21
Danke Aras. mir ist es schon einbisschen unangenehm, dass ich so viel frage und mir hilfe hole..  Ich hab einfach 0 Ahnung.. Danke.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 13.05.2015 um 21:02:38

Fito schrieb am 13.05.2015 um 20:28:21:
mir ist es schon einbisschen unangenehm, dass ich so viel frage und mir hilfe hole..  Ich hab einfach 0 Ahnung.. Danke.


Dieses Forum ist für Fragen da. Ohne Fragen geht das Forum pleite. Also: Frag gerne weiter.

Die Ausländerbehörde möchte einfach sicher sind, dass Du wirklich willst, dass der Mann, der den Visumantrag gestellt hat, kommen soll. Es gibt auch manchmal "Urlaubsbekanntschaften", bei denen die Frau sich später doch anders entscheidet.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 13.05.2015 um 21:09:23

reinhard schrieb am 13.05.2015 um 21:02:38:
Die Ausländerbehörde möchte einfach sicher sind, dass Du wirklich willst, dass der Mann, der den Visumantrag gestellt hat, kommen soll.


Danke auch für deine Antwort.. Sollte ich auch sagen, wo wir wohnen würden (bei meinen Eltern) und dass ich in Vollzeit arbeite (mit Angaben des Arbeitgebers), oder doch nicht ?

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 13.05.2015 um 22:09:54

Fito schrieb am 13.05.2015 um 21:09:23:
Sollte ich auch sagen, wo wir wohnen würden (bei meinen Eltern) und dass ich in Vollzeit arbeite (mit Angaben des Arbeitgebers), oder doch nicht ?


Warum nicht? Die Adresse ist für die ABH wichtig, damit sie weiß, dass sie zuständig ist: Jeder Kreis hat eine andere ABH. Und wenn Du nicht gerade für einen Drogenhändler arbeitest, kannst Du es einfach erzählen oder Abrechnungen zeigen.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 14.05.2015 um 02:56:51

reinhard schrieb am 13.05.2015 um 22:09:54:
Warum nicht? Die Adresse ist für die ABH wichtig, damit sie weiß, dass sie zuständig ist: Jeder Kreis hat eine andere ABH. Und wenn Du nicht gerade für einen Drogenhändler arbeitest, kannst Du es einfach erzählen oder Abrechnungen zeigen.


Okaay, ich frage aus dem Grunde, weil wie schon erwähnt, dass ich nicht so viel verdiene, würde ich auch die Gehaltsabrechnung von meinem Papa vorlegen müssen, da ich mir sicher bin, mein Gehalt reicht leider nicht aus für die Verpflegung für meinem Mann und mich aus. D. h. kommen wir wieder zu meiner ersten Frage; mein Vater würde dann doch als Bürge eingesetzt werden ? (was aber nicht zwangsläufig nötig ist) Richtig ?
p.s. ich weiß Bürge hört sich immer Komisch an, ich meine einfach nur, dass mein Vater uns unterstüzen würde, falls was anliegen sollte..

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von T.P.2013 am 14.05.2015 um 03:27:34

Fito schrieb am 14.05.2015 um 02:56:51:
Okaay, ich frage aus dem Grunde, weil wie schon erwähnt, dass ich nicht so viel verdiene, würde ich auch die Gehaltsabrechnung von meinem Papa vorlegen müssen, da ich mir sicher bin, mein Gehalt reicht leider nicht aus für die Verpflegung für meinem Mann und mich aus. D. h. kommen wir wieder zu meiner ersten Frage; mein Vater würde dann doch als Bürge eingesetzt werden ? (was aber nicht zwangsläufig nötig ist) Richtig ?


Falsch. Wie obenstehend mehrfach erklärt, muss Dein Vater nicht als Bürge fungieren. Sein Verdienst ist nicht relevant. Dein Verdienst ist nicht relevant.

Lass es doch einfach und belaste Dich damit nicht.

Gruß

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 14.05.2015 um 11:35:18

Fito schrieb am 14.05.2015 um 02:56:51:
Okaay, ich frage aus dem Grunde, weil wie schon erwähnt, dass ich nicht so viel verdiene


Na und? Die ABH fragt nur, weil das in ihrem Textbaustein so drin steht.


Zitat:
würde ich auch die Gehaltsabrechnung von meinem Papa vorlegen müssen


Auf gar keinen Fall! Das geht die ABH wirklich nichts an. Seit Du erwachsen bist, läuft das getrennt, auch bei der Behörde.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von MmL2015 am 14.05.2015 um 13:14:29

gizmo77 schrieb am 13.05.2015 um 00:51:21:
Wenn er dann da ist und Ihr zur ABH geht, um die AE zu beantragen, solltest Du versuchen (wenn Du Dich traust, ich war leider zu feige),für ihn die AE für drei Jahre zu bekommen.


Darf ich hier mal kurz einhaken, da ich auch bald in der Lage bin? ;)
Ich war bisher davon ausgegangen, dass meine Verlobte nach unserer baldigen Heirat in Deutschland eine AE für 3 Jahre beantragen und erhalten würde. Inwiefern darf ich für die dreijährige AE nicht feige sein?? Oder anders gefragt, unter welchen Bedingungen wird denn die AE für 3 Jahre oder eben nur für 1 Jahr ausgestellt?

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 14.05.2015 um 13:54:25
Wir sind uns einig, dass dies hier Fitos Thema ist und nur auf Fito bezogen Antworten gegeben werden.

Es gibt Ausländerbehörde, die bei knappen Einkommen nur eine AE für ein Jahr geben. Meines Erachtens gehört kein besonderer Mut dazu, eine AE von drei Jahren zu beantragen, aber Fitos Mann geht eben direkt nach der Ankunft hin. Und es gibt Antragsteller, die einfach den Sachbearbeiter der ABH den Antrag ausfüllen lassen und nicht widersprechen, wenn er das reinschreibt, was er auch genehmigen will (z.B. Antrag auf AE für zunächst ein Jahr oder für zunächst 13 Monate).

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 14.05.2015 um 14:13:54
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass mir die AE vorerst "egal" ist.. ich möchte, dass mein Mann so schnell wie möglich bei mir ist/kommt. Das andere wird Step by step erledigt.
Ich freu mich, dass ihr mir hilft.. und bin euch sehr dankbar.
Ich werde definitiv euch auch auf dem laufenden halten, vllt. hilft das jmd'den..
Mal schaun was die Tage mit sich bringen (den Brief von der Ausländerbehörde sollte ich eigentlich gestern bekommen)...

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Aras am 14.05.2015 um 14:54:49
Bei Scheineheverdacht wird idR auf 1 Jahr befristet. Andernfalls auf 3. Darum 3 Jahre beantragen.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 14.05.2015 um 14:57:51

Aras schrieb am 14.05.2015 um 14:54:49:
Bei Scheineheverdacht wird idR auf 1 Jahr befristet. Andernfalls auf 3. Darum 3 Jahre beantragen.


Oh mann, wenn ich an die ganze Sch**** denke wird mir echt schlecht.. Danke für die Info. langsam verzeifle ich schon an mir selbst...

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 14.05.2015 um 15:28:43

Aras schrieb am 14.05.2015 um 14:54:49:
Bei Scheineheverdacht wird idR auf 1 Jahr befristet.

Die Befristung auf ein Jahr gründet nicht unbedingt auf den Verdacht auf eine Scheinehe. Es können durchaus aus andere Kriterien dafür ursächlich sein (z.B. Gültigkeitsdauer des Passes oder etwas ganz anderes).

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von stefo am 14.05.2015 um 16:04:15
Fito, ganz ruhig bleiben, lies nicht so viel!
Das einzige, was du zur Zeit wissen musst, ist, dass dein Einkommen für das Visum keine Rolle spielt. Du musst auch nicht behaupten, dass ihr bei deinen Eltern wohnen werdet (Antwort 11), wenn du doch eigentlich eine Wohnung für euch beide angemietet hast!
Einfach Mietvertrag mitnehmen, formlose Erklärung wie oben formuliert, meinetwegen Gehaltsnachweise, wobei du, wenn du dann danach gefragt werden solltest, freundlich lächelnd darauf hinweisen solltest, dass du schon weißt, dass du sie nicht vorzulegen brauchst, da der LU beim Nachzug zu Deutschen nicht gesichert sein musst, aber, da du ja nichts zu verbergen hast, es selbstverständlich gerne tust...
Über alles andere - bis hin zum Scheineheverdacht und solch furchtbaren Dingen - kannst du dir Sorgen machen, wenn es tatsächlich relevant werden sollte.

Und noch etwas - dein Mann wartet "schon" seit 2 Wochen auf sein Visum? Zwei Wochen reichen doch kaum aus, um bei der Botschaft die Akte zu sichten und sie per Kurier (fliegt vielleicht auch nicht täglich) nach Deutschland zu schicken, wo sie dann noch an die ABH weitergeleitet werden muss! Und wenn euer Antrag der einzige wäre, der auf diversen Schreibtischen rumliegt...

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 14.05.2015 um 16:54:24
@Stefo vielen dank auch für deine Antwort ! Die Sachbearbeiterin hat mir am telefongesagt, dass das alles per online passiert heut zutage.. deshalb bin ich auch so unruhig.. ich kann wirklich nicht mehr in Ruhe schlafen.

Wie gesagt ich werde euch auch auf dem laufenden halten, vllt auch weil ich damit jmd behilflich sein kann..

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 14.05.2015 um 17:13:33

Fito schrieb am 14.05.2015 um 16:54:24:
Die Sachbearbeiterin hat mir am telefongesagt, dass das alles per online passiert heut zutage.. 

Du solltest nicht vergessen, dass der Antrag Deines Mannes nicht der einzige ist, der auf seine Bearbeitung wartet und selbst wenn die Übermittlung der Daten elektronisch vonstatten gehen sollte(?), dürften da noch etliche andere Fälle vorliegen, die ihre Anträge schon etwas eher gestellt haben als ihr und es geht eben nicht nach Wunsch oder Schönheit des Antragstellers, sondern der Reihe nach.

Zudem darf man nicht außer acht lassen, dass bei bestimmten Staatsangehörigen noch entsprechende Sicherheitsanfragen bei anderen Behörden und Dienststellen erforderlich werden, was logischerweise auch nicht zur Beschleunigung des Verfahrens  beitragen dürfte.

Mit den zwei Wochen nach Antragstellung dürftet Ihr noch ganz hinten in der Reihe stehen und da macht es überhaupt keinen Sinn zu drängeln oder zu jammern. Wenn euer Antrag zur Bearbeitung ansteht bzw. entschieden ist, wird sich die AV schon bei Deinem Mann melden.

Höchstwahrscheinlich wird Dich auch noch die örtliche ABH zu einem Gespräch und zur Vorlage verschiedener Unterlagen bitten und bis dahin solltest Du auf Nachfragen dort verzichten, denn das wäre kontraproduktiv, weil es die Mitarbeiter nur unnötig von ihrer eigentlichen Arbeit abhält.

Hat dein Mann denn schon sein Sprachzertifikat ?

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 14.05.2015 um 17:24:32

Saxonicus schrieb am 14.05.2015 um 17:13:33:
Höchstwahrscheinlich wird Dich auch noch die örtliche ABH zu einem Gespräch und zur Vorlage verschiedener Unterlagen bitten und bis dahin solltest Du auf Nachfragen dort verzichten, denn das wäre kontraproduktiv, weil es die Mitarbeiter nur unnötig von ihrer eigentlichen Arbeit abhält.

Hat dein Mann denn schon sein Sprachzertifikat ?


selbstverständlich.. ich denke ich sollte wirklich nicht so  viel lesen.. das macht mich verrückt  :o

Ihr habt alle recht. Ich muss ich gedulden... :-[

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von MmL2015 am 14.05.2015 um 18:18:14

reinhard schrieb am 14.05.2015 um 13:54:25:
Wir sind uns einig, dass dies hier Fitos Thema ist und nur auf Fito bezogen Antworten gegeben werden.


Na hör aber mal! Bei der Frage ob "wir" uns da einig sind, hab ich ja wohl noch ein Wörtchen mitzureden.

Davon abgesehen stimme ich mit deiner Aussage vollkommen überein, und wenn du meinen Beitrag richtig liest, wirst du sicherlich erkennen, dass ich dort mitnichten eine Frage formuliert habe, die um eine auf meine eigene Situation Bezug nehmende Antwort bitten würde. Meine Perspektive habe ich zum Vergleich bzw. zur Veranschaulichung der Fragestellung herangezogen, und das machen die Leute hier doch ständig. Falls das dennoch ein Problem sein sollte, formuliere ich das in Zukunft eben mit einem unbestimmten "man" anstelle des "ich". Doch wie gesagt, meinem Eindruck nach posten hier viele unter Bezugnahme auf ihre eigene Situation bzw. die eigenen Erfahrungen. Genau das hat nämlich auch Gizmo77 in dem Beitrag getan, auf dem ich mich bezog (er sagt dort explizit, dass er selbst zu feige war). Und sein Beitrag wurde nun einmal in diesem Thema gepostet, wurde von niemandem als Off Topic verurteilt, also wieso soll ich dann nicht in diesem Thema nachhaken, was er mit dieser etwas undurchsichtigen aber interessanten (und möglicherweise auch für die Themenerstellerin relevanten) Aussage gemeint hat? Ich bin mir sicher, hätte ich allein deswegen ein neues Thema eröffnet, nur um die Bedeutung seines Beitrags zu klären, dann wäre das komisch gekommen und kritisiert worden. Noch dazu ging in Antwort #7 sogar die Themenerstellerin selbst auf die fragliche Passage ein, was ja wohl darauf hindeutet, dass die Thematik sehr wohl einen Bezug zu Fito hat.

Und solltest du dennoch etwas Falsches in Derartigem erkennen, dann kannst du mich doch sicherlich in einer Weise darauf hinweisen, bei der du nicht gleich derart persönlich wirst. Aber solltest du noch einmal derart beleidigend werden (egal ob mir gegenüber, einer gegenüber einer anderen Person), dann melde ich das einem Moderator. So was Unhöfliches.

Dennoch vielen Dank für deine Antwort, die du dann ja trotzdem gegeben hast. Und auf die gleichsam mehrere Poster eingegangen sind, ohne dass a) Fito explizit darum gebeten hätte, noch dass b) ihre Antworten "nur auf Fito bezogen" wären (um deinen Ausdruck von oben zu zitieren).

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 14.05.2015 um 18:37:32
[quote author=4B6459620D0 link=1431465445/25#25 date=1431617072]Ihr habt alle recht. Ich muss ich gedulden... :-[/quote]

Tatsächlich ist es so, dass die Angaben zwar elektrisch übermittelt werden, die Ausländerbehörde aber trotzdem die ganz normale Post abwarten muss, weil die Originale von der Botschaft per Kurier verschickt werden (nach Berlin, ans Auswärtige Amt).

Bei einem Visum aus der Türkei gibt es aber keine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung.

Zwei Wochen sind dennoch zu wenig, um damit zu rechnen, dass die Unterlagen bereits da sind. Das Auswärte Amt (Berlin) schickt alle Visa-Unterlagen an das Bundesverwaltungsamt in Köln. Erst vom BVA werden sie auf die einzelnen Ausländerbehörden verteilt. Es wird also eher drei bis vier Wochen dauern, bis die Ausländerbehörde alles hat.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von gizmo77 am 14.05.2015 um 19:22:37
Um das nochmal klarzustellen: die Sachbearbeiterin sagte auf Nachfrage, wie lange die AE ausgestellt würde "13 Monate, das machen wir beim ersten Mal immer". Und ich war zu feige, nachzufragen, ob es nicht länger geht (und hatte mich vorher nicht gut informiert, denn im Gesetz steht ja, es sollen in der Regel drei Jahre erteilt werden) Ich hätte dann wenigstens nachfragen können, warum mein Mann eine Ausnahme von der Regel ist; aber auch das habe ich nicht getan und kann daher keine Antwort auf die Frage geben, warum es nur 13 Monate waren. Hoffe, meine etwas unglückliche Formulierung ist damit aufgelöst und entschuldige mich für das irrelevante Einbringen persönlicher Informationen.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Petersburger am 14.05.2015 um 20:52:23
Kleine Richtigstellung:

gizmo77 schrieb am 14.05.2015 um 19:22:37:
denn im Gesetz steht ja, es sollen in der Regel drei Jahre erteilt werden

Nicht im Gesetz, sondern in der AVwV zum AufenthG.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von gizmo77 am 14.05.2015 um 22:29:27
Danke, Petersburger, für die Richtigstellung. Kurz nochmal zur "Verteidigung der Feigheit" (und sicher OT): viele der hier mitlesenden und postenden User kennen möglicherweise das Gefühl der Ohnmacht gerade ggü. der ABH. Ich zumindest habe jedes Mal das Gefühl, als Bittsteller aufzutreten und dankbar sein zu müssen über jedes und sei es auch noch so geringes Entgegenkommen. Viele von uns kennen vielleicht die Gesetze/Verordnungen nicht, befinden sich selbst in (vermeintlich) ungeklärten Lebenslagen usw. Darüber hinaus ist man es als gebürtiger Deutscher ja eigentlich gewohnt, dass es bei Behörden kein "entweder-oder" gibt- oder käme jemand auf den Gedanken nachzufragen, ob man den Reisepass nicht vielleicht für 12 Jahre ausstellen könnte? Gerade deshalb ist dieses Forum wichtig- weil man hier die nötigen Informationen erhält, um bei Behördenvorsprachen gewappnet zu sein und seine Rechte zu kennen.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von gizmo77 am 14.05.2015 um 22:49:41
Ändern leider beim 10. Anlauf nicht mehr möglich. Ich wollte mich natürlich nicht nur auf gebürtige Deutsche beziehen sondern auf den Personenkreis, der seit jeher mit deutschen Behörden zu tun hat...

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 15.05.2015 um 02:06:32
ALSO : ich bin wirklich für jede Nachricht dankbar.. wie gesagt mann lies so untentlich viel. Auch finde ich es Interessant, wie wars bei anderen.. zum Beispiel von @gizmo777 zurück. Find ich Gut  ;) wie gesagt ich habe 0 Ahnung von allem.. mann heiratet ja nicht jeden Tag. Und ich bin gizmo dankbar, denn ich weiß jetzt was ich (noch) beachten kann/muss.

Im durchschnitt kann mann keine Prognose erstellen oder, wie lange es dauert mit dem Visum? ich kenne viele die laut eigener Aussage nicht länger als 1-2 Wochen gewartet haben. Einige sagen sogar 3-4 Tage... Oh gott, ich mach mich nur selber verrückt, das ist mir bewusst. UND ich werde nicht mehr darüber sprechen, weil ich euch auch nicht auf den Zeiger gehen will (schließlich möchte ich, dass ihr meine Fragen beantwortet in der Zukunft ;D )

vielen Dank für alle ! Weltklasse seit ihr - ich bin froh, dass ich dieses Forum hier gefunden habe..

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Tippi am 15.05.2015 um 06:54:01

MmL2015 schrieb am 14.05.2015 um 18:18:14:
Na hör aber mal! Bei der Frage ob "wir" uns da einig sind, hab ich ja wohl noch ein Wörtchen mitzureden.


Hmmm DU nicht, eher die Admins/Mods.

Es übersichtlicher, wenn in einem Thread nur ein "Problem"
dargestellt wird, ansonsten wird es verworren und der TS
kann ggf. die Antworten nicht mehr auf "seinen Fall" zu-
ordnen.

Gerne darfst du hier einen eigenen Thread eröffnen.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von stefo am 15.05.2015 um 10:29:45

Fito schrieb am 15.05.2015 um 02:06:32:
Im durchschnitt kann mann keine Prognose erstellen oder, wie lange es dauert mit dem Visum? ich kenne viele die laut eigener Aussage nicht länger als 1-2 Wochen gewartet haben. Einige sagen sogar 3-4 Tage... Oh gott, ich mach mich nur selber verrückt, das ist mir bewusst. UND ich werde nicht mehr darüber sprechen, weil ich euch auch nicht auf den Zeiger gehen will (schließlich möchte ich, dass ihr meine Fragen beantwortet in der Zukunft


Das muss sich aber um ein Missverständnis gehandelt haben, vielleicht haben die über ein normales Besuchervisum gesprochen? Darüber entscheidet nämlich die Botschaft alleine. Bei der FZF wird aber in jedem Fall die ABH in Deutschland beteiligt, und das Zusenden der Akten erfolgt eben auf dem etwas umständlichen Weg, der oben schon beschrieben wurde, schon alleine deshalb dauert es mindestens ein paar Wochen. Lass dann noch ein paar Feier- und Brückentage dazwischen liegen, dann verzögert sich das alle noch einmal.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 18.05.2015 um 02:35:02
Hallo, ich glaube nicht, dass ich sie missverstanden habe, oder wir haben von einem Besucher visum gesprochen..
Ich weiß es auch nicht mehr muss ich mal sagen, ich war viel zuaufgeregt, als sie mir sagte, da ist gerstern ein brief an Sie rausgegangen.. naja wie dem auch sei..  :-[

also ich habe beschlossen morgen zur Behörde hinzugehen. Ob mir das was bringt ? ich kann es leider nicht sagen. diese Warterei macht mich verrückt. Außerdem hatte ich letzte Woche Mittwoch mit einer Dame gesprochen, die gesagt hat, dass ein Brief für mich auf dem weg ist (wurde angeblich am Dienstag verschickt) bis dato immer noch kein Brief.. Ich werde einfach mein Glück versuchen und alle Unterlagen incl. Abrechnung formloser Antrag, mitgliedsbescheinigung der Krankenhasse, Stellungnahme warum ein Nachzug erfolgen soll, also viele viele Dokumente nehme ich mit und werde persönlich Vortreten.  Villt. habe ich Glück, villt doch nicht.. ich weiß es nicht..  :-/
ABER : verlieren kann ich nichts.. außer die schicken mich weider heim.. aber zumin. weiß ich, ich habe es wenigstens versucht..
Ich werde auf jedenfall berichten..
lg Fito..

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 18.05.2015 um 09:34:10

Fito schrieb am 18.05.2015 um 02:35:02:
also ich habe beschlossen morgen zur Behörde hinzugehen. Ob mir das was bringt ? 

Kaum, denn die Entscheidung über die Visumsvergabe trifft letztendlich die Auslandsvertretung im Lande Deines Göttergatten und von denen wirst wahrscheinlich keine Auskünfte über den Stand des Verfahrens erhalten, weil Du nicht der Antragsteller bist.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 01.06.2015 um 20:29:32
Hallo ihr lieben,

alsoo ich habe dank des Streiks der Post meine Post (fast) um 2 Wochen später bekommen. und habe meine Unterlagen direkt eingescannt und per Mail an die zuständige Sachbearbeiterin geschickt. Ich soll/darf mich jetzt nicht melden ! dieses würde nichts beschleunigen. Ich fliege jetzt am WE zu meinem Mann und freu mich arg ihn wieder zusehen  :D
Was die von mir wollten ist:
- Personalausweis (beidseitige Kopie) oder Reisepass und Anmeldung in Kopie
- Formlose Erklärung, ob ich neben der deutschen Staatangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten besitze
-internationale oder legalisierte Heiratsurkunde (nur in Kopie)
- Formlose Angabe, ob ich schon einmal verheiratet war, in diesem Fall Scheidungsurteil.
-Beigefügte Erklärung zum gesicherten Lebensunterhalt

und das wars  :P

jetzt heißt es abwarten und tee trinken. Bin schon seit 3 Wochen am warten..

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 02.06.2015 um 13:57:19
Dann musst Du jetzt nur sicher stellen, dass Du Post und Anrufe auch erhältst. Falls die Behörde noch was braucht, solltest Du sofort antworten können.

Wenn alles in Ordnung ist, kommen sie ohne Dich aus.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von erne am 03.06.2015 um 18:29:40

Aras schrieb am 14.05.2015 um 14:54:49:
Bei Scheineheverdacht wird idR auf 1 Jahr befristet.


hmm, bei Scheineheverdacht wird gar kein AT gegeben.
Bei "Restzweifeln" über den Verdacht hinaus wird ein Jahr gegeben, und das ist eine Art Freibrief für die Behörden, da man "Zweifel" auch dann haben kann, wenn es keine Verdachtsmomente gibt (da gäbe es ja einen Verdacht).
Wenn eine Behörde das aber systematisch macht (und sich damit dummerweise brüstet), kann man dagegen was machen denn das entspricht nicht der Intention des Gesetzes.



Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 20.06.2015 um 00:07:27
Hallo ihr lieben,

sooo nun habe ich mich länger nicht gemeldet und habe heute per Post ein schreiben bekommen. Mein Ehemann in der Türkei und ich haben am selben Tag um die selbe Uhrzeit einen Termin bekommen, ich hab mich mit der Sachbearbeiterin in Verbindung gesetzt um sie zufragen, wieso wir ein Termin bekommen. Sie hat gesagt "es ist nichts schlimmes".

So: viele haben jetzt gesagt, es besteht der Verdacht auf eine Scheinehe.. kann das sein ? Ich verstehe es wirklich nicht. Was kann der Grund dafür sein, dass wir einen Termin bekommen am 16.07.2015 der noch soooo lange hin ist..
Bin total Depri deswegen..

Lg

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Aras am 20.06.2015 um 00:27:58
Und hilft dir das mit dem Depri-sein in irgendeiner Weise weiter? Eher nicht.

Also einfach das Depri-sein lassen und auf den Termin vorbereiten. Also bspw. gemeinsame Familien- und Hochzeitsfotos zusammensuchen.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 20.06.2015 um 06:29:40

Aras schrieb am 20.06.2015 um 00:27:58:
Also bspw. gemeinsame Familien- und Hochzeitsfotos zusammensuchen.


Und die Mitnehmen ? Darf ich das ? :-?

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Jojo2015 am 20.06.2015 um 06:49:21
Wieso solltest du das nicht dürfen?
Vorsichtshalber solltest du solche Sachen dabei haben zum Termin, schadet in keinem Fall  ;)

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von namaskaram am 20.06.2015 um 10:07:30
Nimm alles mit, was beweist, dass ihr regelmäßig Kontakt habt und euch seht: Fotos, Skype-Protokoll, WhatsApp-Protokoll, Flugtickets, Hotelbuchungen, etc.
Ansonsten einfach noch mal über eure Lebensläufe und engen Familienangehörige sprechen und wann ihr euch wo gesehen habt. Ihr müsst nicht alles wissen und auf alles gleich antworten. Es muss sich nur ein stimmiges Gesamtbild ergeben.

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 20.06.2015 um 11:01:05
Super ! Danke euch für die Tipps.. Ich werde das auf jedenfall machen ! vielen vielen Dank ..

Titel: Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Beitrag von Fito am 26.07.2015 um 04:56:09
Hallo an alle !!!

ich wollte mich nochmal ganz ganz herzlich bei allen die mir Rat gegeben haben bedanken!

Also: letzten Donnerstag hatten wir um die selbe Uhrzeit einen Termin, er in der Türkei und ich hier in Deutschland.. war alles in Ordnung. auch die Fragen.. hatte natürlich viele viele Fotos und alles was wir über uns haben (Kinokarten, Flugticket, Übernachtungen im Hotel, also die Quittung etc.) alles dabei.

Fazit: nach einer Woche zack ! sein Visum ist da... Mein Mann kommt Montag  8-) ich wünsche jedem, wirklich JEDEM hier: das es auch bei ihm nicht so lange dauert. ich bin jedenfalls froh, dass ich/wir das hinter uns haben :)

Liebe Grüße aus Hamburg

FiTo.

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