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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EU-Bürger Mindesteinkommen für ALg II Aufsockung
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Beitrag begonnen von edgar am 21.04.2015 um 13:49:30

Titel: EU-Bürger Mindesteinkommen für ALg II Aufsockung
Beitrag von edgar am 21.04.2015 um 13:49:30
Hallo und Guten Tag,
weis vieleicht jemand Aktuell was das Mindensteinkommen in Euro (minijob)für einen Eu- Ausländer ist,damit er anspruch auf ALG II ,also Ergänzende Leistungen hat,also "Aufsocken kann".Und was die Mindenstzahl an Arbeitsstunden pro Woche ist.
Schöne Grüße,
Edgar

Titel: Re: EU-Bürger Mindesteinkommen für ALg II Aufsockung
Beitrag von Aras am 21.04.2015 um 14:01:17
Es gibt weder Mindesteinkommen noch Mindestwochenstunden.

Selbst wenn man 1€ durch eine Erwerbstätigkeit verdient, wird man für aufstockende Leistungen berechtigt.

Titel: Re: EU-Bürger Mindesteinkommen für ALg II Aufsockung
Beitrag von Mokus am 21.04.2015 um 16:44:40

Aras schrieb am 21.04.2015 um 14:01:17:
Es gibt weder Mindesteinkommen noch Mindestwochenstunden.


Wenn ein EU-Bürger noch nicht Daueraufenthalt erlangt hat ( 5 Jahren rechtsmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat), dann muss er/sie doch den Arbeitnehmer Status erfüllen, und damit er/sie dies erfüllt, müssen die Mindeststunden gearbeitet werden, Wie viel genau weiß ich nicht aber die sind irgendwo im Gesetz definiert.


Titel: Re: EU-Bürger Mindesteinkommen für ALg II Aufsockung
Beitrag von Aras am 21.04.2015 um 16:55:59

Mokus schrieb am 21.04.2015 um 16:44:40:
Wie viel genau weiß ich nicht aber die sind irgendwo im Gesetz definiert.


Such bitte nach der entsprechenden Gesetzesstelle. Du wirst aber nichts dergleichen finden.

Das einzige was man finden könnte, wäre, dass man mind. 15 Stunden wöchentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Selbst diese 15 Stunden kommen aus dem Begriff der Erwerbsfähigkeit, das besagt, dass man mind. 3 Stunden täglich arbeiten können muss, um als erwerbsfähig zu gelten (3 Stunden x 5 Tage = 15 Stunden/Woche)

Aber wenn einer wöchentlich nur 1 Stunde arbeitet und 10 € verdient, dann erfüllt er die Arbeitnehmer-Freizügigkeit bereits. Wenn er jetzt zum Jobcenter geht und aufstockende Leistungen beantragt, dann muss er wie schon geschrieben mind. 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen.

Das Jobcenter wird dann darauf hinarbeiten, dass die Hilfsbedürftigkeit beseitigt wird. Also wenn bspw. der Unionsbürger monatlich 800 € zum leben braucht und jetzt nur monatlich 40 € verdient, dann wird solange vermittelt, bis diese Summe eigenständig durch den Unionsbürger erworben wird


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