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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiraten in Deutschland oder Dänemark
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Beitrag begonnen von Icke123456 am 20.04.2015 um 17:36:11

Titel: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Icke123456 am 20.04.2015 um 17:36:11
Hallo liebe Leute,
ich hoffe Ihr könnt mir/uns helfen.

Ich bin Spätaussiedler, habe jedoch seit 2001 deutsche staatsbürgerschaft.
Sie belarussin, Studentin. geboren jedoch in der Ukraine zu Sowjetzeiten.

Schilderung.

Ich und meine belarussische Freundin haben entschieden zu heiraten. Dazu gingen wir in unser sächsisches Standesamt um baten um hilfe.
Uns wurde ein Laufzettel in die Hand gedrückt welche Papiere wir organisieren sollen
Gleich am Anfang gab es Problem mit der Geburtsurkunde, da (das grüne Heftl keine Apostille besaß) müssten wir es apostillieren.
Da in der Ukraine die alten Sowjetischen Urkunden (russische Sprache) keine Apostille bekommen, wurde uns in der Ukraine neue Geburtsurkunde mit der Apositlle erstellt. Diese Geburtsurkunde ist in Ukrainisch.
Somit bekam meine Verlobte eine andere Schreibweise, als in dem Pass und der alten Urkunde.(Wohlgemerkt es treten Probleme nur in dem Vatersnahmen)
Alle Bemühungen haben nichts gebracht und die Ukrainer haben das Recht auf Ihrer Seite behalten. (

Wir haben alle nötigen Papiere beisammen und haben den Antrag beim Standesamt bewilligt bekommen.
Jedoch auf die neue Schreibweise des Vatersnahmen.
Somit haben wir den gleichen Namen und Vornahmen nur der Vatersnahme wird anders geschrieben.

Der Standesbeamter beharrt auf diese Schreibweise. Nur diese und keine andere. Wenn wir jedoch die Schreibweise übernehmen, werden die sich unterscheiden mit der im Pass und in allen anderen Dokumenten.

Die Aussage des Beamten: in Deutschland ist es irrelevant und in Belarus wird die eh neuen Pass bekommen mit der neuen Schreibweise.
( Was nicht stimmt, weil wir uns auch dort erkundigt haben. Die alte schreibweise wird beibehalten)

So und nun überlegen wir in Dänemark zu heiraten obwohl all die Papiere in Deutschland fertig sind.
Weil in Dänemark nur der Name und Vorname übernommen wird.


Was würdet Ihr empfehlen ?
In Deutschland heiraten und dann überall rumstreiten und Papiere zeigen? (Schriftverkehr mit Standesamt und den anderen Behörden liegt ja vor)

In Dänemark heiraten und dann?

Was dann, nach Dänemark. Der Standesbeamte hat erzählt, es wäre dann nicht so einfach mit annerkennen?
Mit annerkennen von was? DieDänische Urkunde mit Apostillen istauch in Deutschland ohne Annerkennung gültig.
Was wir machen müssten vielleicht, wäre unsere Ehe in den dt. Standesamt anzumelden. und vielleicht nachbeurkunden

Bitte um Hilfe


Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Aras am 20.04.2015 um 17:59:58
Hallo

Standesbeamte sind relativ stur und unflexibel bei diesen Themen.

Du darfst aber gerne ein Schreiben aufsetzen und darin die Problematik erklären. Und dann bestehst du darauf, dass die Unterlagen zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis dem Oberlandesgerichtspräsidenten vorgelegt werden soll. Ihr habt doch sogar die alte Geburtsurkunde, die würde ich beilegen.

Du kannst auch direkt mal mit dem Oberlandesgericht in Kontakt treten und die Lage erklären.

Du lebst nicht zufällig in Sachsen?

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Icke123456 am 20.04.2015 um 18:08:32

Aras schrieb am 20.04.2015 um 17:59:58:
Hallo

Standesbeamte sind relativ stur und unflexibel bei diesen Themen.

Du darfst aber gerne ein Schreiben aufsetzen und darin die Problematik erklären. Und dann bestehst du darauf, dass die Unterlagen zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis dem Oberlandesgerichtspräsidenten vorgelegt werden soll. Ihr habt doch sogar die alte Geburtsurkunde, die würde ich beilegen.

Du kannst auch direkt mal mit dem Oberlandesgericht in Kontakt treten und die Lage erklären.

Du lebst nicht zufällig in Sachsen?


Er hat alles kopiert und die Befreiung liegt vor. Jedoch möcht Standesamt die neue schreibweise von dem Vatersnahmen verwenden. Welche sich mit dem Pass unterscheiden würde.

Also wir haben die möglichkeit in deutschland zu heiraten. Die Ledigkeitsbefreiung liegt vor und wir können von heute auf morgen in Deutschland heiraten.
Leider wie gesagt mit der Vatersnahmen welcher andersgeschrieben wird.

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Aras am 20.04.2015 um 18:15:55
Achso!

Was meinst du mit anders geschrieben? Anders in der Übersetzung transkribiert?

Also beispielsweise Chruschtschoff, statt Chrustschow?

Oder bereits im Originaldokument anders geschrieben (andere kyrillische Buchstaben)?

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Icke123456 am 20.04.2015 um 18:16:50

Aras schrieb am 20.04.2015 um 18:15:55:
Achso!

Was meinst du mit anders geschrieben? Anders transkribiert?

Also beispielsweise Chruschtschoff, statt Chrustschow?


Ja aus Aleksandrovna wurde Oliksandrivna


Icke123456 schrieb am 20.04.2015 um 18:16:50:
Ja aus Aleksandrovna wurde Oliksandrivna


Im Pass und in der alten Urkunde steht Frau XY Aleksandrovna
und in der neuen ukrainischen Urkunde Fray XY Oliksandrivna

Der Standesbeamte nimmt die Oliksandrivna alles andere interessiert ihn nicht, genausowenig wie OLG
Hinweis. Substitut bleibt gleich und innerdeutschen Verkehr ist Vatersnahme nicht von Bedeutung.

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Obst88 am 20.04.2015 um 18:22:55
Nimmt sie bei der Hochzeit deinen Namen an? Dann ist es doch nich so wichtig wie sie vorher hieß?
Ansonsten wird bei einer Heirat in Dänemark nichts am Namen geändert, da braucht man auch oft keine Geburtsurkunde. Den Namen kann man dann hinterher beim deutschen Standesamt ändern lassen wenn man möchte, also das beide dann den gleichen Nachnamen tragen oder jemand einen Doppelnamen erhält.

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Icke123456 am 20.04.2015 um 18:28:17

Obst88 schrieb am 20.04.2015 um 18:22:55:
Nimmt sie bei der Hochzeit deinen Namen an? Dann ist es doch nich so wichtig wie sie vorher hieß?
Ansonsten wird bei einer Heirat in Dänemark nichts am Namen geändert, da braucht man auch oft keine Geburtsurkunde. Den Namen kann man dann hinterher beim deutschen Standesamt ändern lassen wenn man möchte, also das beide dann den gleichen Nachnamen tragen oder jemand einen Doppelnamen erhält.



Es geht nicht um Nachnahmen sondern umVatersnahmen.
Es ist üblich bei einigen Ländern sowas wie

Meier Viktor, Sidorovitsch zu schreiben
Meier Nachnahme
Viktor Vornahme
Sidorovitsch Vatersnahme wobei Vater Sidor hiess.

Bitte nicht verwechseln. Es geht um die schreibweise von Vatersnahmen und wo wir besser heiraten sollten.

Den in Dänemark wird nur Name und Vorname genommen.
In dt. Standesamt wollen die jedoch bei der Heirat auch Vatersnahmen aufschreiben ( so wie in der neuen Urkunde,weil die jetzt in ukrainischer spracheerstellt ist).. was zu komplikationen führt.

Siehe oben.

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Aras am 20.04.2015 um 18:57:36
Du musst argumentieren, dass deine Frau dem weissrussischem Personalstatut unterliegt und nicht dem ukrainischen. Wenn die Ukraine willkürlich den Namen ukrainifiziert, dann kann es das nur für ukrainische Staatsangehörige. Die sollen im Zweifel die Angabe vom Reisepass verwenden. Ich such mal nach den entsprechenden Richtlinien.

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Icke123456 am 20.04.2015 um 19:33:29

Aras schrieb am 20.04.2015 um 18:57:36:
Du musst argumentieren, dass deine Frau dem weissrussischem Personalstatut unterliegt und nicht dem ukrainischen. Wenn die Ukraine willkürlich den Namen ukrainifiziert, dann kann es das nur für ukrainische Staatsangehörige. Die sollen im Zweifel die Angabe vom Reisepass verwenden. Ich such mal nach den entsprechenden Richtlinien.


ich habe schon mit allen streiten oder unterhalten können
mit heimatbotschaft der belarus ( normal unterhalten, bestätigt bekommen, dass wir in recht sind. Probleme jedoch mit Schreibweise auftreten wertden.

mit der ukrainischen Botschaft mit dem Botschafter gestritten, bis zum geht nicht mehr.

mit dem ukrainischen standesamt gestritten, die beharren dass die nur ukrainisierte Austellen. Wenn nicht passt, verklagt uns doch. Uns doch sch** egal. Die gleiche Aussage von dem Ukrainischen Botschafter.

Der Standesamt, beharrt sich auf die Schreibweise, weil es in der apostillierten Urkunde so steht.
Die können höchstens nur den Namen und Vornamen übernehmen, welcher im Reisepass steht..jedoch nicht den Vatresnahmen.
Versucht mir über nicht exitierende Gesetzte oder die Auslegung der deutscher Gesetzte auf die Belarussische oder Ukrainische Gesetzte anzuwenden.

Also wir können in Deutschland heiraten. Bekommen alles Annerkannt. Jedoch gibt' dann dieses Problem mit Vatersnahmen, welcher ukrainisiert wurden ist.

Wir können in Dänemark heiraten, da werden Nur der Name und Vorname so wie in dem Pass stehtübernommen.
DIe Geburtsurkunden werden kontroliiert, jedoch die Schreibweise vom Pass übernommen.
Aussage: Sonst haben wir Käse überall. In paar Jahren ändert sich die Lage in der Ukraine und dann können sie normale Geburtsurkunde beantragen. Übrigens, dieGrüne ist ohne Apostille gültig.

Somit bleibt ja nur eigentlich Dänemark übrig?
Und in Deutschland auf die Annerkennung und Nachbeurkundung pochen.

Schade um die rausgeschmissenes Geld und Befreiung von Ehefähgkeitszeugnis haben wir auch bekommen.
Wir können von heute auf morgen in Dt. heiraten oder nächste Woche in Dänemark.

Leute es ist zum KOTZEN. WIllkür der deutschen Ämter und Sture Bearbeiter.

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Aras am 20.04.2015 um 19:40:27

Icke123456 schrieb am 20.04.2015 um 19:33:29:
Somit bleibt ja nur eigentlich Dänemark übrig?
Und in Deutschland auf die Annerkennung und Nachbeurkundung pochen.


Dann wirst du erneut vor dem gleichen Problem stehen.

Hast du mit der Fachaufsicht gesprochen oder nur stets mit dem Standesamt?

Heiratet einfach in Deutschland und dann legt ihr Beschwerde ein. Dann gehts vors Amtsgericht und ein Richter kann es grade biegen.

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Obst88 am 20.04.2015 um 19:41:43

Icke123456 schrieb am 20.04.2015 um 19:33:29:
Somit bleibt ja nur eigentlich Dänemark übrig?
Und in Deutschland auf die Annerkennung und Nachbeurkundung pochen.

Schade um die rausgeschmissenes Geld und Befreiung von Ehefähgkeitszeugnis haben wir auch bekommen.
Wir können von heute auf morgen in Dt. heiraten oder nächste Woche in Dänemark.

Leute es ist zum KOTZEN. WIllkür der deutschen Ämter und Sture Bearbeiter.


Anerkannt ist die Ehe dann sowieso und eine Nachbeurkundung muss man nicht durchführen.

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Icke123456 am 20.04.2015 um 19:55:35

Aras schrieb am 20.04.2015 um 19:40:27:
Dann wirst du erneut vor dem gleichen Problem stehen.

Hast du mit der Fachaufsicht gesprochen oder nur stets mit dem Standesamt?

Heiratet einfach in Deutschland und dann legt ihr Beschwerde ein. Dann gehts vors Amtsgericht und ein Richter kann es grade biegen.


Die Nachbeurkung mit dem Vatersnahmen sehe ich nicht als Problem, da wir ja auch internationale behalten können, welche für Belarus wichtig ist.



Obst88 schrieb am 20.04.2015 um 19:41:43:
Anerkannt ist die Ehe dann sowieso und eine Nachbeurkundung muss man nicht durchführen.



Akzeptiert ABH dann diese Heiratsurkunde?

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Aras am 20.04.2015 um 20:06:17

Icke123456 schrieb am 20.04.2015 um 19:56:06:
Akzeptiert ABH dann diese Heiratsurkunde


Ja.

Aber ich würde die richterliche Klärung suchen.

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Icke123456 am 20.04.2015 um 20:22:57

Aras schrieb am 20.04.2015 um 20:06:17:
Ja.

Aber ich würde die richterliche Klärung suchen.

Es ist verständlich. Dies werde ich auch in der Zukunft tun.

Mich interessiert dann aktuell nur eins. Ob dann die dänische Heiratsurkunde mit Apostille ohne Nachbeurkung von ABH akzeptiert wird.

Danke schön im Voraus

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Aras am 20.04.2015 um 20:34:54

Icke123456 schrieb am 20.04.2015 um 20:22:57:
Ob dann die dänische Heiratsurkunde mit Apostille ohne Nachbeurkung von ABH akzeptiert wird.


Hab ich doch schon geschrieben: Ja :)


Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Icke123456 am 20.04.2015 um 20:39:59

Aras schrieb am 20.04.2015 um 20:34:54:
Hab ich doch schon geschrieben: Ja :)


Du bist ein Schatz. Ich danke Dir.

Ich danke euch allen.

Ich werde morgen, die Tür bei dem beamten eintreten, weil ich unteranderem das hier gefunden habe
https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Leitfaden_Ehefaehigkeit.pdf

Seite 12 bei den Ausnahmen
Geburtsurkunden aus den Nachfolgestaaten der UdSSR
Ist  der  Antragsteller  Staatsbürger  eines  Nachfolgestaates  der  UdSSR  (z.B.  Russische Föderation
)  und  wurde  er  in  einem  anderen  Nachfolgestaat  geboren,  (z.B.  Ukraine)  so
wird  im  Wege  einer  Härtefallregelung  grundsätzlich  auf  jegliche  Beglaubigung  der
Geburtsurkunde verzichtet.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Geburtsurkunden


Das ist genau unser Fall und diese Standesbeamten genauergesagt 3 Stück haben sich gwiegert zu akzeptieren die UdssR Urkunde

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Aras am 21.04.2015 um 03:13:29
Das gilt aber nur für Sachsen. Darum hab ich auch explizit danach gefragt ob du in Sachsen wohnst.

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Niedersax am 21.04.2015 um 08:47:11
@ Aras
Im Eingangspost schreibt er vom "sächsischen Standesamt", also wohl JA

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Aras am 21.04.2015 um 08:58:23
Oha. Das hab ich glatt überlesen :/

Aber diese Regelung gilt nur für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis.

Vielleicht kann man sich fachliche Beratung beim Landesverband der Standesbeamten Sachsen einholen.

http://www.standesbeamte-sachsen.de/

Oder vielleicht gibt es einen Fachberater in dem Standesamt. Ich hab bspw. Erfahrung mit Herrn Hornig von Leipzig und er ist mMn eine nette und kompetente Person.

http://www.standesbeamte-sachsen.de/pages/bull-vorstand-fachberater/fachberater.php

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Petersburger am 21.04.2015 um 09:25:39

Icke123456 schrieb am 20.04.2015 um 20:39:59:
Ich werde morgen, die Tür bei dem beamten eintreten,

Das solltest Du bleibenlassen.

Denn
Icke123456 schrieb am 20.04.2015 um 20:39:59:
wird ... grundsätzlich ... verzichtet.

heißt nicht, daß das in jedem Fall zu geschehen hat.
"Grundsätzlich"  ist im juristischen Sprachgebrauch noch weicher als "in der Regel".

"Grundsätzlich" dürfte ich, wäre ich Standesbeamter, auch jede russischsprachige Urkunde ohne Übersetzung akzeptieren, weil ich die Sprache beherrsche.
Allerdings würde ich trotzdem auf Übersetzungen bestehen - wenn der Antrag dann aufschlägt, während ich gerade im Urlaub bin, käme sonst vom mich vertretenden Kollegen "ganz überraschend" die Forderung nach der Übersetzung und das Gejammer wäre groß.

Daher: Schön den Ball flachhalten!

Titel: Re: Heiraten in Deutschland oder Dänemark
Beitrag von Icke123456 am 21.04.2015 um 21:05:00
Die Standesbeamten haben sich zusammen gesetzt und beraten.
Beratungsgespräch und Verhandlungen sind positiv gelaufen. Es wird nach einem Weg gesucht, der alle Parteien zufrieden stellt. Deutschland, Belarus, mich und meine Verlobte und ABH

So mit ist erstmal erledigt

Eins muss ich noch dazu erwähnen. Es gibt noch was gutes in den Menschen. Hut ab

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