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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
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Beitrag begonnen von marcelo22 am 14.04.2015 um 15:10:03

Titel: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von marcelo22 am 14.04.2015 um 15:10:03
Hallo,

wir sind recht verzweifelt, weil wir heute von der Ausländerbehörde erfahren haben, dass meine Zukünftige zuerst ausreisen muss, um in Argentinien ein Heiratsvisum zu beantragen. Den Antrag habe ich ihr vorletzte Woche gemacht. Sie ist ohne Visum nach Deutschland gekommen, weil Argentinier für 90 Tage kein Visum benötigen. Zur Zeit macht sie den Deutschkurs A1 - diesen wird sie wohl vor dem 30. April bestehen, aber das soll angeblich nicht reichen. Am 30. April laufen die 90 Tage ab, beim Standesamt waren wir schon.

Das würde mehrere Monate Getrenntsein für uns bedeuten.
Die Rückreise würde uns sehr viel Kosten bereiten, denn sie wohnt 2000 Km von Buenos Aires entfernt, wo sich die Deutsche Botschaft befindet. Außerdem kann sie hier am 1. Mai eine Arbeit als Küchin bekommen bei der gleichen Firma (Restaurant), bei der ich auch angestellt bin - vorausgesetzt sie bekommt eine Arbeitserlaubnis. Mein Arbeitgeber ist sehr hilfsbereit und würde auch notwendige Verträge und Unterlagen unterschreiben.

Kennt jemand einen Weg, den wir gehen können, ohne das sie zurück nach Argentinien muss?

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von Runenwolf am 14.04.2015 um 15:14:17

marcelo22 schrieb am 14.04.2015 um 15:10:03:
Außerdem kann sie hier am 1. Mai eine Arbeit als Küchin bekommen bei der gleichen Firma (Restaurant), bei der ich auch angestellt bin - vorausgesetzt sie bekommt eine Arbeitserlaubnis.


Sie kann keine Arbeitserlaubnis ohne einen entsprechenden Aufenthaltstitel bekommen. Und den bekommt sie eben bis 30.04. nicht.


marcelo22 schrieb am 14.04.2015 um 15:10:03:
beim Standesamt waren wir schon.


Was heißt das? Habt ihr euch erkundigt, welche Unterlagen benötigt werden oder habt ihr schon die Eheanmeldung gemacht? Liegen dem Standesamt alle Unterlagen vor, die benötigt werden?


marcelo22 schrieb am 14.04.2015 um 15:10:03:
Kennt jemand einen Weg, den wir gehen können, ohne das sie zurück nach Argentinien muss? 


Einen legalen sehe ich nicht, für andere wirst du hier keine Tips bekommen.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von reinhard am 14.04.2015 um 15:34:25
Sie wusste ja vorher, dass sie als Touristin ausreisen muss. Das ist die einzige Möglichkeit, visumfrei zu kommen. Auch bei der Ankunft auf dem Flughafen muss sie auf Anfrage ja gesagt haben, dass ihr das bekannt ist.

Falls sie bleiben will, darf sie eben nicht visumfrei reisen, sondern nur mit Einreisevisum.

Alle, die visumfrei als Besucher einreisen, müssen nach spätestens 89 Tage zurück reisen.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von marcelo22 am 14.04.2015 um 15:42:21

Runenwolf schrieb am 14.04.2015 um 15:14:17:
Was heißt das? Habt ihr euch erkundigt, welche Unterlagen benötigt werden oder habt ihr schon die Eheanmeldung gemacht? Liegen dem Standesamt alle Unterlagen vor, die benötigt werden?


Vielen Dank!

Wir haben uns erst informiert und sammeln gerade alle Unterlagen -  das müsste noch vor dem 30. April klappen. Die Eheanmeldung könnten wir also vor Ausreise gemeinsam machen und dem Standesamt würden alle Unterlagen vorliegen.
Macht das denn noch Sinn?

Ich habe nicht nach illegalen Methoden, sondern nach erfinderischen Methoden gefragt. Solche, auf die man nicht so einfach kommt, bzw. man erstmal sein Horizont erweitern muss. Ich denke da an Heirat in Dänemark vor dem 30. April, Ausnahmeregelungen, etc. Das Urteil zu Dänemark habe ich gelesen.

Soweit ich verstanden habe, ist das Problem, dass bei Einreise meiner Freundin kein Heiratsvisum bentragt wurde. Damals war ich mich halt noch nicht so sicher. Nun hat sich der Grund des Aufenthalts geändert. Es können aber auch gleichzeitg mehrere Gründe auftreten, die uns bei Einreise nicht bekannt waren. Wäre ich Fussballprofi, wäre es ja schließlich auch kein Problem für mich einen schnellen Aufenthaltstitel zu bekommen.
Durch gute Kontakte könnte ich z.B. Praktika, Aupair-Familien, Arbeitsstellen, Mitarbeit an Projekten aller Art, NGO-Seminare etc. nachweisen,  welche dann vielleicht nur Mittel zum Zweck wären, aber letzendlich keine Schein-Tätigkeit, sondern reale Tätigkeit wären.


Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von marcelo22 am 14.04.2015 um 15:45:08

reinhard schrieb am 14.04.2015 um 15:34:25:
Sie wusste ja vorher, dass sie als Touristin ausreisen muss. Das ist die einzige Möglichkeit, visumfrei zu kommen. Auch bei der Ankunft auf dem Flughafen muss sie auf Anfrage ja gesagt haben, dass ihr das bekannt ist.



Sie wusste aber nicht, dass ich ihr einen Antrag machen werde und deshalb hier bleiben möchte. Sie wurde nichts gefragt am Flughafen bei Ankunft. Mein Bruder hat vor Jahren eine Uruguayerin geheiratet und bei ihr war es damals noch kein Problem, dass sie als Touristin eingereist war. Wir sind daher sehr überrascht gewesen, dass sich die Gesetze geändert haben.


Daddys' [edit]Zitat repariert, ist so besser zu lesen. Am Besten kommentierst du ein Zitat nach "[ /quote]"[/edit]

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von reinhard am 14.04.2015 um 15:58:24
Die Gesetze haben sich nicht geändert.

Für eine Einwanderung braucht sie ein Visum.
Die Visumfreiheit ist ausdrücklich nur für Besuche vorgesehen, und Besuche enden immer mit der Ausreise, sonst wären es keine.

Ob Ihr mit oder ohne Visum heiratet, ist egal. Nur wenn sie später nach Deutschland umziehen will, muss sie daran denken, dass sie dann nicht als Besucherin kommt, also auf keinen Fall ohne Visum reisen darf.

Falls sie ohne Visum einreist, um zu bleiben, ist schon die Einreise und danach auch der Aufenthalt ab der ersten Minute illegal, und das kann bestraft werden.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von cabrio am 14.04.2015 um 16:23:56
Falls das Heiraten in D vor Visumsablauf nicht mehr klappt (was ich für wahrscheinlich halte), dann könnt Ihr vor Ende April in Dänemark heiraten. Es gibt wohl nur zwei rechtmäßige Möglichkeiten, damit sie nach der Hochzeit hierbleiben und auch arbeiten darf.

1. Du findest einen Ort in Deutschland, wo die zuständige ABH ihr auch ohne Ausreise eine AE gibt, und ihr zieht dorthin um. Ihr müsstet die überzeugen, dass ihr euch erst nach ihrer Einreise zur Heirat entschlossen habt. Ob das funktioniert - vor allem angesichts der knappen Zeit - weiß man nicht.

2. Du ziehst nach der Heirat mit ihr in einen anderen EU-Staat. Wohnt Ihr irgendwo in Grenznähe (Dänemark, Niederlande, Belgien, Polen, Österreich, Schweiz, Frankreich...)? Dann könntest du deine Arbeit in Deutschland behalten und pendeln. Sie dürfte dann aber vorerst nicht in D arbeiten. Nach ein paar Monaten könnt ihr dann wieder zurück nach D umziehen, und sie bekommt eine Aufenthaltskarte (mit Arbeitserlaubnis) nach EU-Recht - als Ehefrau eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers. Dafür bräuchte sie auch keinen A1 Sprachnachweis.

Selbst wenn eine von beiden Möglichkeiten funktioniert, könnte das aber aufwendiger und teurer als der Rückflug nach Argentinien mit Visumsantrag sein.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von marcelo22 am 14.04.2015 um 16:42:09

reinhard schrieb am 14.04.2015 um 15:58:24:
Die Gesetze haben sich nicht geändert.

Danke!


reinhard schrieb am 14.04.2015 um 15:58:24:
"Falls sie ohne Visum einreist, um zu bleiben, ist schon die Einreise und danach auch der Aufenthalt ab der ersten Minute illegal, und das kann bestraft werden. "


Das war ja nie der Fall, also uninteresant.


Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von erne am 14.04.2015 um 16:46:45

cabrio schrieb am 14.04.2015 um 16:23:56:
Dann könntest du deine Arbeit in Deutschland behalten und pendeln. Sie dürfte dann aber vorerst nicht in D arbeiten. Nach ein paar Monaten könnt ihr dann wieder zurück nach D umziehen, 


ich glaube nicht, dass das funktioniert.
Man muss schon seine eigene Freizügigkeit im anderen EU Staat *nachhaltig* ausgeübt haben und nicht nur dem Schein nach.

Ich glaube mich aber zu erinnern, dass eine AE durchaus mäglich ist, wenn
a) die Voraussetzungen erfüllt sind, in Eurem fall also die Ehe geschlossen ist und sie A1 Kenntnisse nachweisen kann
b) die Voraussetzungen nach der Einreise nach D entstanden sind --- das widerspricht einer Eheschliessung in DK
c) sie bei der Einreise nicht die Abisicht hatte, in D zu bleiben, also ein sogenannten Nachentschluss vorliegt.



c) müsste sie glaubhaft machen.
Hatte sie die erforderlichen Urkunden für die Eheschliessung schon bei der Einreise dabei? Kann sie belegen, dass sie diese nach der Einreise beschafft hat?

und ich glaube nicht, dass ihr bis zum 30.4 in D heiraten könnt, vor allem wenn sie keine Urkunden mitgebracht hat. Falls Ihr doch heiraten könnt, kannst du wieder hier posten.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von marcelo22 am 14.04.2015 um 16:50:14

cabrio schrieb am 14.04.2015 um 16:23:56:
Falls das Heiraten in D vor Visumsablauf nicht mehr klappt (was ich für wahrscheinlich halte), dann könnt Ihr vor Ende April in Dänemark heiraten. Es gibt wohl nur zwei rechtmäßige Möglichkeiten, damit sie nach der Hochzeit hierbleiben und auch arbeiten darf.

1. Du findest einen Ort in Deutschland, wo die zuständige ABH ihr auch ohne Ausreise eine AE gibt, und ihr zieht dorthin um. Ihr müsstet die überzeugen, dass ihr euch erst nach ihrer Einreise zur Heirat entschlossen habt. Ob das funktioniert - vor allem angesichts der knappen Zeit - weiß man nicht.

2. Du ziehst nach der Heirat mit ihr in einen anderen EU-Staat. Wohnt Ihr irgendwo in Grenznähe (Dänemark, Niederlande, Belgien, Polen, Österreich, Schweiz, Frankreich...)? Dann könntest du deine Arbeit in Deutschland behalten und pendeln. Sie dürfte dann aber vorerst nicht in D arbeiten. Nach ein paar Monaten könnt ihr dann wieder zurück nach D umziehen, und sie bekommt eine Aufenthaltskarte (mit Arbeitserlaubnis) nach EU-Recht - als Ehefrau eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers. Dafür bräuchte sie auch keinen A1 Sprachnachweis.


Vielen Dank für die überaus sachliche und kompetente Antwort. Bei Variante 1) gibt es tatsächlich so große Auslegungsunterschiede zwischen den ABH?

zu 2) Ich kann ja umziehen, aber müsste sie nicht trotz Heirat aus dem Schengen-Raum heraus, d.h. dürfte sie denn bei mir bleiben? Wenn Deutschland es nicht erlaubt, wieso sollte es Dänemark oder Polen erlauben?


Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von cabrio am 14.04.2015 um 17:24:14
zu 1. Unterschiede zwischen den ABH: Ja, gibt es. Du kannst auch nochmal versuchen, mit der derzeitigen ABH sehr freundlich zu reden und ihnen alle Umstände und Kosten zu schildern (Wohnort der Freundin 2000 km von Buenos Aires, jetzt schon Arbeitsangebot als Köchin...). Vielleicht lassen sie sich erweichen. Problem bleibt, dass der Gesetzgeber den Daueraufenthalt nur nach Visumserteilung zulässt. Das Einheiraten von Drittstaatlern nach Deutschland soll so sehr wie möglich erschwert werden.

zu 2. Nein, sie müsste nicht den Schengen-Raum verlassen. Wenn Du im EU-Ausland lebst, findet auf dich und deine Angehörigen das EU-Recht Anwendung, das sehr viel liberaler ist als das deutsche Ausländerrecht. Das ist Menschen, die keine Juristen sind, zwar nur sehr schwer vermittelbar, weil mit dem gesunden Menschenverstand nicht nachzuvollziehen, aber so ist es. Deine Ehefrau kann mit Dir in jedem EU-Staat (und auch in der Schweiz) ohne weitere Bedingungen reisen, wohnen und arbeiten, nur nicht in Deutschland.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von grisu1000 am 14.04.2015 um 17:27:36

cabrio schrieb am 14.04.2015 um 16:23:56:
Du findest einen Ort in Deutschland, wo die zuständige ABH ihr auch ohne Ausreise eine AE gibt, und ihr zieht dorthin um. Ihr müsstet die überzeugen, dass ihr euch erst nach ihrer Einreise zur Heirat entschlossen habt. Ob das funktioniert - vor allem angesichts der knappen Zeit - weiß man nicht.


Glaub ich nicht, man hat ja die Bleibensabsichten ja schenabr schon bei einer ABH geäußert, da wird es mit Begründung des Nachentschlusses eng.


cabrio schrieb am 14.04.2015 um 16:23:56:
Nach ein paar Monaten könnt ihr dann wieder zurück nach D umziehen, und sie bekommt eine Aufenthaltskarte (mit Arbeitserlaubnis) nach EU-Recht - als Ehefrau eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers. Dafür bräuchte sie auch keinen A1 Sprachnachweis.


Mal eben mal ins Nachbarland umziehen und zurück, ohne die Arbeitsstelle im Heimatland zu ändern. Damit wäre die EU-Freizügigkeit konstruiert und wahrscheinlich würde sie eine ABH nicht anerkennen.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von Runenwolf am 14.04.2015 um 17:36:21

marcelo22 schrieb am 14.04.2015 um 15:45:08:
Sie wusste aber nicht, dass ich ihr einen Antrag machen werde und deshalb hier bleiben möchte.


Na, dann wird sie ja ohnehin nochmals nach Hause zurückmüssen, um evtl. eine Arbeit zu kündigen, vielleicht eine Wohnung kündigen, Verträge sind ja mit Sicherheit auch vorhanden, die geregelt werden müssen. Außerdem hat sie ja  mit Sicherheit auch noch einige persönliche Dinge zu Hause, die sie selbst in einen 3-monatigen Urlaub nicht mitgenommen hat.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von cabrio am 14.04.2015 um 17:39:38

grisu1000 schrieb am 14.04.2015 um 17:27:36:
Mal eben mal ins Nachbarland umziehen und zurück, ohne die Arbeitsstelle im Heimatland zu ändern. Damit wäre die EU-Freizügigkeit konstruiert und wahrscheinlich würde sie eine ABH nicht anerkennen.


Besser ist es natürlich, wenn man auch im anderen Land arbeitet. Außerdem kann man auch gleich da wohnen bleiben. Was ich persönlich in der Situation auch tun würde, wenn es möglich ist. Und sooo leicht kann die ABH die Freizügigkeit ja nun nicht abstreiten. Gibt schließlich jede Menge Deutsche, die hier arbeiten und im Ausland wohnen. Jedenfalls ist es nicht von Nachteil, wenn der TS von dieser Möglichkeit zumindest mal gehört hat.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von Aras am 14.04.2015 um 17:46:23

cabrio schrieb am 14.04.2015 um 17:24:14:
Arbeitsangebot als Köchin...


Würde ich nicht. Koch ist kein Mangelberuf. Also erstmal kein Einschnitt in die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands. Und zweitens ist der Zweck nicht die Erwerbstätigkeit sondern die eheliche Lebensgemeinschaft.


erne schrieb am 14.04.2015 um 16:46:45:
a) die Voraussetzungen erfüllt sind, in Eurem fall also die Ehe geschlossen ist und sie A1 Kenntnisse nachweisen kann

Zumindest sollte man sich einen Anspruch erarbeitet haben.... ohne A1 oder Eheurkunde macht das wenig Sinn, denn:

§ 5 AufenthG:

Zitat:
(2) 1Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU voraus, dass der Ausländer
1.mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
2.die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.
2Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.


Es liegt also im Ermessen der Behörde, wenn der Anspruch erworben wurde, über den Antrag auch positiv entscheiden zu entscheiden. Aber ohne erworbenen Anspruch macht es keinen Sinn überhaupt darüber nachzudenken. Da kann ich den Beamten, der sich einfach sperrt, auch verstehen...

Bei der Eheschließung könnte man höchstens diskutieren, ob man nicht bereits bei der Anmeldung der Eheschließung mit der Bescheinigung gemäß § 13 bereits Vorwirkung des Schutzes der Ehe und Familie genießt.

Aber wenn ich mir die nötigen Dokumente anschaue, beispielhaft vom OLG Köln, http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/dez_7/laender/zw_laender_a/argentinien.pdf

dann frag ich mich, ob ihr genügend Zeit habt um die Dokumente zu beschaffen? Habt ihr schon eure Eheschließung angemeldet?

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass sie mit der Geburtsurkunde und den eidesstattlichen Versicherungen im Gepäck angereist ist. Nebenbei bemerkt: Man könnte ggf. den Nachentschluss verdeutlichen, wenn die Dokumente nach der Einreise erstellt worden ist.


erne schrieb am 14.04.2015 um 16:46:45:
b) die Voraussetzungen nach der Einreise nach D entstanden sind --- das widerspricht einer Eheschliessung in DK

Zumindest muss der Anspruch in Deutschland entstehen... wobei natürlich auch argumentiert werden könnte, dass man erst in Dänemark geheiratet hat und das Sprachzertifikat danach erst in Deutschland erworben hat...  ;D Finde ich persönlich aber zu problematisch...

Außerdem muss man die von Runenwolf vorgetragenen Argumente entkräften..

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von cabrio am 14.04.2015 um 18:13:53

Aras schrieb am 14.04.2015 um 17:46:23:
Würde ich nicht. Koch ist kein Mangelberuf. Also erstmal kein Einschnitt in die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands. Und zweitens ist der Zweck nicht die Erwerbstätigkeit sondern die eheliche Lebensgemeinschaft.


Tja, da die eheliche Lebensgemeinschaft nun mal in der Regel auf der Erwerbstätigkeit fusst - wie das Leben im allgemeinen überhaupt - ist es bei der Frage der Zumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens von der Ausländerbehörde sehr wohl zu berücksichtigen, ob die Ehefrau, statt Einkommen zu erzielen, hohe Kosten für die Nachholung des Visumsverfahrens aufzubringen hat.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von marcelo22 am 14.04.2015 um 18:14:01

Runenwolf schrieb am 14.04.2015 um 17:36:21:
Na, dann wird sie ja ohnehin nochmals nach Hause zurückmüssen, um evtl. eine Arbeit zu kündigen, vielleicht eine Wohnung kündigen, Verträge sind ja mit Sicherheit auch vorhanden, die geregelt werden müssen. Außerdem hat sie ja  mit Sicherheit auch noch einige persönliche Dinge zu Hause, die sie selbst in einen 3-monatigen Urlaub nicht mitgenommen hat.


Sie wohnt noch bei ihren Eltern und ist dort gemeldet in Argentinien. Nebenbei hätte sie sogar "Anspruch" auf eine deutsche Staatsbürgerschaft, da ihr Vater Deutscher ist. Sie hat diese aber bisher nicht beantragt. Die Idee wäre die später zusammen im Urlaub nach Argentinien zu fliegen, um den Rest erledigen.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von Runenwolf am 14.04.2015 um 18:20:19

marcelo22 schrieb am 14.04.2015 um 18:14:01:
Nebenbei hätte sie sogar "Anspruch" auf eine deutsche Staatsbürgerschaft, da ihr Vater Deutscher ist. Sie hat diese aber bisher nicht beantragt.


Wenn ihr Vater im Zeitpunkt ihrer Geburt deutscher Staatsbürger war, dann ist sie deutsch. Da muss sie gar nichts beantragen ... außer natürlich einem deutschen Pass.
Wenn ihr Vater nach ihrer Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, dann kann sie daraus nicht einfach etwas ableiten.

Und wenn ihr sowieso nach Argentinien fliegen wollt, dann frag ich mich, warum das jetzt zu viel Geld kostet. Später kostet es doch auch etwas.

Ich frage deshalb etwas "provokativ", da ich während meiner Zeit in der ABH mit genau solchen Dingen konfrontiert wurde und auf Nachfragen die hahnebüchendsten Antworten bekommen habe.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von cabrio am 14.04.2015 um 18:22:40

marcelo22 schrieb am 14.04.2015 um 18:14:01:
Nebenbei hätte sie sogar "Anspruch" auf eine deutsche Staatsbürgerschaft, da ihr Vater Deutscher ist. Sie hat diese aber bisher nicht beantragt. 


Entweder hat sie die deutsche StA oder nicht. Wahrscheinlich ist sie von Geburt an Deutsche. Das sollte sie sofort klären, weil dann alle Probleme gelöst wären. Mach zu dem Thema einen Thread unter Personenstandsrecht auf, dann antworten dir die Experten.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von marcelo22 am 14.04.2015 um 18:59:53

Runenwolf schrieb am 14.04.2015 um 18:20:19:
Und wenn ihr sowieso nach Argentinien fliegen wollt, dann frag ich mich, warum das jetzt zu viel Geld kostet. Später kostet es doch auch etwas.

Ich frage deshalb etwas "provokativ", da ich während meiner Zeit in der ABH mit genau solchen Dingen konfrontiert wurde und auf Nachfragen die hahnebüchendsten Antworten bekommen habe.


Prinzipiell frage ich immer erst "warum nicht" und nicht "warum".  Wenn, dann fliegen wir im Februar 2016. 1. Jetzt haben wir nicht genug Geld. 2. werden wir dann auch feiern wollen mit ihrer Familie (das muss man planen und kostet) 3. Kann ich jetzt keinen Urlaub nehmen. 4. finde ich es schlimm, dass man mir vorschreiben will, dass ich 2 Monate von meiner Frau getrennt leben muss, wegen einer Verwaltungsvorschrift. Ich fühle mich da diskriminiert. 5. Hat sie jetzt ein sehr gutes Arbeitsangebot. Wer weiß, was die Zukunft bringt. etc.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von Runenwolf am 14.04.2015 um 19:04:22

marcelo22 schrieb am 14.04.2015 um 18:59:53:
Prinzipiell frage ich immer erst "warum nicht" und nicht "warum".Wenn, dann fliegen wir im Februar 2016. 1. Jetzt haben wir nicht genug Geld. 2. werden wir dann auch feiern wollen mit ihrer Familie (das muss man planen und kostet) 3. Kann ich jetzt keinen Urlaub nehmen. 4. finde ich es schlimm, dass man mir vorschreiben will, dass ich 2 Monate von meiner Frau getrennt leben muss, wegen einer Verwaltungsvorschrift. Ich fühle mich da diskriminiert. 5. Hat sie jetzt ein sehr gutes Arbeitsangebot. Wer weiß, was die Zukunft bringt. etc. 


So, das sind schon mal ein paar Antworten, die mich zumindest zum Teil überzeugt hätten, dass der Entschluss zu heiraten nicht bereits vor der Einreise erfolgt ist und dass die ganzen Überlegungen durchaus Sinn machen.
Damit können die Sachbearbeiter bei eurer ABH vielleicht auch etwas anfangen.

Aber klär erst mal die Staatsangehörigkeit deiner Freundin, vielleicht sind die Probleme dann erst mal vom Tisch.


Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von erne am 14.04.2015 um 21:22:42

Aras schrieb am 14.04.2015 um 17:46:23:
Zumindest muss der Anspruch in Deutschland entstehen... wobei natürlich auch argumentiert werden könnte, dass man erst in Dänemark geheiratet hat und das Sprachzertifikat danach erst in Deutschland erworben hat.

ich fürchte die Argumentation zieht nicht.
Der Anspruch entsteht mit der Eheschliessung, A1 ist Voraussetzung und begründet keinen Anspruch.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von Petersburger am 15.04.2015 um 10:53:00

erne schrieb am 14.04.2015 um 21:22:42:
Der Anspruch entsteht mit der Eheschliessung, A1 ist Voraussetzung und begründet keinen Anspruch.


Falsch: Ohne Sprachkenntnisse kein Anspruch.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von erne am 15.04.2015 um 17:27:27

Petersburger schrieb am 15.04.2015 um 10:53:00:
Falsch: Ohne Sprachkenntnisse kein Anspruch. 


dann schliesst du dich der Argumentation an, dass man in DK mit Schengenvisum heiraten kann, dann nach D einreist, in D A1 Zertifikat besorgt und sich darauf beruft, dass der Anspruch mit A1 in D entstanden ist und (mit Erfolg) AE als Ehegatte beantragen kann?

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von Sabine33 am 15.04.2015 um 21:44:47
Ich habe meinen Mann auch in Dänemark geheiratet und zwar über eine Agentur aus dem Internet! Du schickst die Unterlagen die du zur Hochzeit in Dänemark brauchst per E-Mail an die Agentur und sie macht dir fix nen Termin beim Standesamt. Und nach 5 Tagen haben wir dann in Aerosköbing geheiratet!!
Du musst nur darauf achten, dass die Heiratsurkunde eine internationale Apostille hat, denn nur dann ist die Urkunde auch in Deutschland legal.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von grisu1000 am 15.04.2015 um 22:02:52

erne schrieb am 15.04.2015 um 17:27:27:
dann schliesst du dich der Argumentation an, dass man in DK mit Schengenvisum heiraten kann, dann nach D einreist, in D A1 Zertifikat besorgt und sich darauf beruft, dass der Anspruch mit A1 in D entstanden ist und (mit Erfolg) AE als Ehegatte beantragen kann? 


Meine Argumentation ist, das ein solches Vorgehen minitös geplant wäre, damit bei Einreise schon die Bleibensabsicht besteht, damit bereits die erste visafreie Einreise illegal wäre und damit der Aufenthalt ebenfalls. Damit wäre es dann unerheblich das nach der zweiten Einreise aus DK ein A1 erworben wird.


Sabine33 schrieb am 15.04.2015 um 21:44:47:
ch habe meinen Mann auch in Dänemark geheiratet und zwar über eine Agentur aus dem Internet! Du schickst die Unterlagen die du zur Hochzeit in Dänemark brauchst per E-Mail an die Agentur und sie macht dir fix nen Termin beim Standesamt. Und nach 5 Tagen haben wir dann in Aerosköbing geheiratet!!


Agenturen braucht es eigentlich nicht. Gerade in Südjütland gibt es viele Standesämter die auch in deutsch Auskunft geben und mit denen kann man direkt Termine vereinbaren als auch die geforderten Unterlagen absprechen.


Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von Petersburger am 15.04.2015 um 23:50:52

erne schrieb am 15.04.2015 um 17:27:27:
dann schliesst du dich der Argumentation an, dass man in DK mit Schengenvisum heiraten kann, dann nach D einreist, in D A1 Zertifikat besorgt und sich darauf beruft, dass der Anspruch mit A1 in D entstanden ist und (mit Erfolg) AE als Ehegatte beantragen kann? 

@erne,
Du stürzt mich in Zweifel. Du bist länger als ich im Forum und schreibst in etwa ebenso aktiv. Solltest Du meine Beiträge zu solchen Themen nicht gelesen haben und meine Meinung nicht kennen?

Was soll dann diese Frage?

Selbstverständlich ist ein Daueraufenthalt nach Einreise aufgrund Kurzaufenthaltsregeln grundsätzlich nicht zulässig.
Damit meine ich sowohl Einreise mit Schengenvisa als auch visafrei.

Wer das - durchaus nicht unmögliche - Entstehen eines Grundes zum Daueraufenthalt samt Anspruch gleichsetzt mit dem bewußten, planmäßigen Herbeiführen einer solchen Situation, handelt unlauter.

Darunter zu leiden haben seit Jahren diejenigen, die "möglicherweise" einen deutschen Partner haben könnten und "möglicherweise" in Zukunft mal einen Anspruch haben könnten. Da wird der Rückkehrwille gleich viel intensiver bezweifelt.
Und sogar die Ehepartner von Auslandsdeutschen müssen sich mit solchen Dingen herumschlagen.

Und - tief enttäuscht - weise ich auf das Wort "grundsätzlich" etwas weiter oben hin, damit es nicht untergeht.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von erne am 16.04.2015 um 03:05:07

Petersburger schrieb am 15.04.2015 um 23:50:52:
Was soll dann diese Frage?


ich war mir nicht sicher, wei ich deinen Einwand, dass ohne A1 kein Anspruch besteht, bewerten sollte.

Ich verstehe das Gesetz so:
Als Ehegatte eines Deutschen hat man einen Anspruch auf eine AE.
WEnn eine  AE Beantragung mit Schengenvisum erfolgreich sein soll, dann muss der Anspruch auf die AE in D enstanden sein, mithin nach einer Eheschliessung in D. Damit kann er eben nicht bei einer Eheschliessung in DK entstehen.

A1 ist "Voraussetzung", begründet aber keinen "Anspruch". Selbstverständlich gibt es keine AE ohne dass sie Voraussetzung erfüllt ist, aber der Anspruch begründende Aspekt ist die Eheschliessung und nicht das Erlangen des A1 in D.

Nach deiner Antwort, dass A1 auch den Anspruch begründet, kann man deine Anwort so verstehen, dass bei einem nachgewiesenen oder glaubhaften "Nachentschluss" die Ausstellung des Zertifikats A1 nach Einresei nach D den Anspruch auf AE begründet. Und das kann ich nicht nachvollziehen und wage zu bestreiten.
Nur eine Eheschliessung in D begründet einen Anspruch auf AE bei Nachentschluss. Dass die AE ohne A1 nicht gegeben wird, stand für mich ausser Frage. 

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von Mick am 16.04.2015 um 07:08:39

erne schrieb am 16.04.2015 um 03:05:07:
Ich verstehe das Gesetz so:Als Ehegatte eines Deutschen hat man einen Anspruch auf eine AE.

Du verstehst das falsch. Einen Anspruch auf Erteilung einer
AE hat man grundsätzlich nur dann, wenn auch alle Voraus-
setzungen erfüllt sind. Dazu gehört die Eheschließung (mit dem
Willen, die Ehe in D. zu führen), dazu gehört A1.

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von Petersburger am 16.04.2015 um 12:02:17
Danke, Mick.

Ergänzung:
Ich bin der Letzte, der sich einem echten "Nachentschluß" in den Weg stellt.

Jedoch zeigt meine ganz persönliche Praxis genau einen Fall, in dem ich diesen Nachentschluß erkennen konnte:
Da erfuhr (!) ein junger Mann bei einer Besuchsreise, daß ... seine vorige Besuchsreise zum selben Ort nicht folgenlos geblieben war.
Die Mutter des Kindes hatte ihm das bisher nur noch nicht mitgeteilt, weil sie keinen Dauerkontakt wollte. Hier war zwar der Anspruch nicht nach der Einreise entstanden, aber der Entschluß zu einer übersiedlung nach Deutschland war glaubhaft erst nach der Einreise entstanden. Ein echter Nachentschluß also.

Wer mit den zu einer Eheschließung erforderlichen Unterlagen einreist (oder sie vorab bereits eingereicht hat) oder wer - ohne daß das sonst irgendwie gebraucht würde - ein A1-Zertifikat in der Tasche hat, dem glaube ich einen Nachentschluß nicht.
Ein solches Zertifikat - nicht kostenlos zu haben - hat mir bisher noch niemand vorgelegt, der nicht seine Grundkenntnisse der deutschen Sprache in geeigneter Form belegen wollte. Die Anlässe hierfür kann man mühelos an den Fingern einer Hand abzählen.

Und zur nochmals:
Unterscheide "Anspruch herbeiführen" und "Anspruch entsteht/ist entstanden".

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von erne am 16.04.2015 um 16:57:26

Mick schrieb am 16.04.2015 um 07:08:39:
Du verstehst das falsch.


das will ich nicht ausschliessen.
Dann ist der Anspruch eben nur gegeben, wenn alle Voraussetzungen erfüllt.
Damit ergibt sich der Anspruch mit der Erfüllung der zeitlich letzten Voraussetzung.

Aber damit würde tatsächlich ein Anspruch auf AE 28.1 bei folgendem Szenario bestehen
a) einer der Verlobten, visumpflichtig, reist mit Schengenvisum nach D ein ohne ertmal die Absicht zu haben, in D zu bleiben
b) Deutsche(r) Verlobte(r) macht einen Heiratsantrag, Heirat in DK ist einfach möglich, beide heiraten
c) nach Eheschliessung in DK wird in D das A1 Zertifikat erworben

Anspruch ist mit A1 in D nach Einreise in D entstanden.
Es liegt ein Nachentschluss des Ausländers vor, da er vor Einreise noch gar nichts vom Heiratsantrag wissen konnte.

AE kann gegeben werden. Oder muss?



Petersburger schrieb am 16.04.2015 um 12:02:17:
Unterscheide "Anspruch herbeiführen" und "Anspruch entsteht/ist entstanden"

hmm, ich sehe den Unterschied, den du meinst.
Ich frage mich allerdings, wei ein Anspruch entstehen kann, ohne herbeigeführt worden zu sein.

In Deinem Beispiel wurde der Anspruch durch Zeugungsakt herbeigeführt und entsteht 9 Monate später. Hier unabsichtlich  herbeigeführt.
In meinem wird er durch das Bestehen des A1 Tests herbeigeführt und entsteht Minuten oder Stunden oder Tage später, je nach dem, wann das Institut das Zertifikat ausstellt und zustellt. Hier absichtlich herbeigeführt.

Kann einem absichtliche Herbeifühurung eines Anspruches anspruchsschädlich angelastet werden?

Titel: Re: Möchte meine Freundin aus Argentinien heiraten - Einreise als Touristin
Beitrag von asula am 21.04.2015 um 01:40:56
Hallo,
rechtlich kann ich Dir wahrscheinlich nicht weiterhelfen, möchte aber doch noch was dazu sagen, da mein Lebensgefährte und Vater meiner Kinder auch Argentinier ist.

Hat Deine Freundin schon die Unterlagen zum Heiraten dabei?
So wie ich Argentinien kennengerlernt habe, ist es unmöglich innerhalb dieser kurzen Zeit die Unterlagen mit Apostille, Überbeglaubigung, Übersetzung und was man dazu sonst noch alles braucht in Argentinien zu beschaffen und dann auch noch im Original hier in Deutschland zu haben.

Du findest es teuer, dass Deine Freundin wieder nach Argentinien zurück muss, da sie 2000 km von Buenos Aires weg wohnt? Zumindest hört sich das in Deinem Post so an.
Das teure ist der Flug nach Argentinien, die 2000 km Fahrt nach BsAs ist dagegen ein Klacks und kaum der Rede wert.
Ein Rückreiseticket müsste sie ja sowieso haben.

Ehrlich, für mich hört sich das so an, als ob Ihr von vornherein geplant hättet, dass sie in Deutschland bleibt, und das gleiche Gefühl wird auch Eure Ausländerbehörde haben.

Vielleicht könnt Ihr ja schon vor ihrer Ausreise mit der Ausländerbehörde sprechen, damit das Visaverfahren beschleunigt werden kann, so dass es statt mehreren Monaten nur ein paar Wochen dauert, bis sie wiederkommt.

Habt Ihr Euch schon wegen der deutschen Staatsbürgerschaft erkundigt? Die Deutsche Staatsbürgerschaft wird vererbt. Wenn Ihr Vater also Deutscher bei Ihrer Geburt war, ist sie durch Geburt automatisch deutsch.

Mein Sohn ist in Argentinien geboren. Er ist durch Geburt argentinisch und deutsch. Damals mussten die Geburtsurkunden ans Standesamt 1 in Berlin geschickt werden, und wir bekamen seinen deutschen Reisepass.
Informier Dich dort mal. Vielleicht können die Euch weiterhelfen.

Viel Erfolg
Asula

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