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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Geburtsurkunde
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Beitrag begonnen von Sc am 13.04.2015 um 17:59:51

Titel: Geburtsurkunde
Beitrag von Sc am 13.04.2015 um 17:59:51
Folgende frage:

Wo können die Geburtsurkunden eingeholt werden ( wenn die Person nach Paragraf 10 eigebürgert worden ist.
Kann die Geburtsurkunde in der Gemeinde wo des Wohnsitz ist ausgestellt werden?

Titel: Re: Geburtsurkunde
Beitrag von Aras am 13.04.2015 um 18:08:01
Bevor etwas eingeholt werden kann, muss es erstmal was geben. Es gibt keinen Geburtsregistereintrag. Erstmal muss man beim örtlich zuständigen Standesamt die Beurkundung erledigen, dann kann man auch Geburtsurkunden anhand des Geburtsregistereintrags erstellen.

Titel: Re: Geburtsurkunde
Beitrag von Sc am 13.04.2015 um 18:26:17
Ok, danke das hilft mir weiter. Denn ich bin davon ausgegangen das dieses automatisch erfolgt ist.

========

Welche Dokumente weden benötigt um die Eintragung zu erledigen?

Daddys' [edit] Folgepost (<<klick) angefügt... ;)[/edit]

Titel: Re: Geburtsurkunde
Beitrag von Runenwolf am 13.04.2015 um 21:06:08

Sc schrieb am 13.04.2015 um 18:26:17:
elche Dokumente weden benötigt um die Eintragung zu erledigen? 


Na, zunächst mal die Geburtsurkunde in der entsprechenden Form (Apostille/Legalisation/inhaltliche Überprüfung) mit einer Übersetzung, am besten von einem amtlich vereidigten Übersetzer.
Alles weitere wird dir das Standesamt sagen ... auch was es kosten wird.

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