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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Andere/neue Namensschreibweise im neuen Pass https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1428494507 Beitrag begonnen von meceng1 am 08.04.2015 um 14:01:47 |
Titel: Andere/neue Namensschreibweise im neuen Pass Beitrag von meceng1 am 08.04.2015 um 14:01:47
Hallo zusammen,
Ich habe einen neuen Pass vom Konsulat bekommen,aber die Schreibweise von meinem Name ist anders als der alten Pass z.B: im alten Pass stand "Mina" und im neuen Pass steht "Mena" und die zwei Schreibweisen entsprechen den arabischen Name ,also es handelt sich nicht um falsche Name im Pass sonder um eine andere Schreibweise. Meine Fragen : 1-Wird die Ausstellung von neuer AT bei der ABH mit der neuen Schreibweise (Mena) möglich oder die ABH wird die Ausstellung/Übertragung ablehnen? 2-Soll ich die Änderung bei der Meldebehörde melden oder reicht die ABH? vielen Dank lg, meceng1 |
Titel: Re: Andere/neue Namensschreibweise im neuen Pass Beitrag von Aras am 08.04.2015 um 15:36:28
Darum liegt die sogenannte Passhoheit auch bei den anderen Staaten.
meceng1 schrieb am 08.04.2015 um 14:01:47:
Du bist ja die gleiche Person. Nur wurde dein Name jetzt durch deinen Heimatstaat anders transkribiert. Man wird aber ggf. deinen Vornamen im Melderegister ändern. Aber eine Ausstellung kann nicht aufgrunddessen abgelehnt werden. meceng1 schrieb am 08.04.2015 um 14:01:47:
Kommt drauf an ob die Ausländerbehörde auch Melderegistereinträge ändern kann. |
Titel: Re: Andere/neue Namensschreibweise im neuen Pass Beitrag von meceng1 am 08.04.2015 um 19:08:18
vielen Dank für Ihre Antwort .Gibt es Gesetze oder Vorschriften , die dieses Punkt (Namensschreibweise-Änderung im Pass und die Übertragung in AT) regeln?
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Titel: Re: Andere/neue Namensschreibweise im neuen Pass Beitrag von Aras am 08.04.2015 um 19:14:12
Sowas wie § 64 der Aufenthv?
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__64.html |
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