i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1425378006

Beitrag begonnen von yanis am 03.03.2015 um 11:20:06

Titel: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 11:20:06
Hallo Zusammen,

Ich bin gestern von meinem Arbeitsgeber während der Probezeit(2 monate)geküdigt und freigestellt worden.

Sachstand:

- Aufenthaltserlaubnis(18 Abs.4 S.2) gültig bis 13.11.2016
- Einbuürgerungsantrag anfang januar 2015 gestellt(Einbürgerungstest bestanden)
- bin seit 2001 in Deutschland und habe (Diplom+Master)
Fragen:

- Ist die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde damit gefährdet?
- Wie soll es weitergehen?

Ich war heute bei der Arbeitsagentur und sie meineten dass ich mich bei dem Jobcenter anmelden muss weil ich noch kein Jahr gearbeitet habe also nur 2 monate als berufeinsteiger um Asrbeitslosengeld 2 zu beantragen.

Habe ich ansprüch auf arbeitslosengeld 2?

Bitte um Hilfe

Danke im Vorraus

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 11:26:30

yanis schrieb am 03.03.2015 um 11:20:06:
- Ist die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde damit gefährdet?


Nur wenn du die Inanspruchnahme der Sozialleistungen zu vertreten hast. Also wenn entweder wenn du kündigst oder du gekündigt wurdest, weil du Mist gebaut hast. Wenn du aus betrieblichen Gründen gekündigt wurdest, dann ist es nicht von dir zu vertreten.


yanis schrieb am 03.03.2015 um 11:20:06:
- Wie soll es weitergehen?

Job suchen.


yanis schrieb am 03.03.2015 um 11:20:06:
Habe ich ansprüch auf arbeitslosengeld 2?

Ja.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 11:35:35
Vielen Dank für dein Antwort

ich habe kein misst gebaut. die projekte die für dieses jahr geplant waren, würden abgesagt..von daher hat der arbeitsgeber uns gekündigt.

Soll ich die Arbeiterin von der einbürgerung bescheid geben dass gekündigt würde?

Muss ich zu ausläderbehörde hingehen oder brauch ich das nicht?

Danke

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 11:48:14
Hast du den schriftliche Kündigung, aus der hervorgeht, dass du aus betrieblichen Gründen gekündigt wurdest?

Wenn ja, dann solltest du asap die Kündigung deiner Einbürgerungsbehörde vorlegen.

Ist auf deiner Aufenthaltserlaubnis eine Zusatzbedingung betreffs Erlöschen wie z.B. "Erlischt mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei M GmbH"?

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 12:01:35
Auf die kündigug steht das nicht.

so steht:

Hiermit kündigen wir den mit Ihnen Geschlossenen Vertrag ordentlich zum 16.03.2015
Mit dem heutigen Datum Sind Sie Freigestellt. Bitte geben SIe die Ihnen überlassenen Hilfsmittel ab. Den Ihnen noch zustehende Urlaub sowie die bis heute angefallenen überstunden werden verrechnet
wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Sich nach erhalt der Kündigung umgehend arbeiotssuchend bei der Agentur für Arbeit melden müssen, da Sie sonst mit kürzungen von Leistungen zu rechnen haben.

Auf der zusatzblatt  von meinem Visum steht:

unselbständige Erwerbtätigkeit gem.§ 2ABS.1 NR.3 Beschv nur als Techniker bei der Firma NetAg ab dem 05.01.2015 gestattet.Selbständige erwärbstätigkeit nicht gestatet

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 12:13:56
Ich würde an deiner Stelle jetzt einfach beim Ex-Arbeitgeber nach einem Zwischenzeugnis oder Arbeitszeugnis bitten. Das brauchst du ja eh um dich weiter zu bewerben. Für die Einbürgerungsbehörde würde es ja schon ausreichen, wenn die Personalabteilung dir eine Bestätigung gibt, dass die Kündigung aus betrieblichen Gründen geschah.

Wenn das Zusatzblatt keine Erlöschungsbedingung hat, dann gilt die Aufenthaltserlaubnis weiterhin.

Hast du schon während des Studiums eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt?
Wie ist dein genauer Werdegang? Also von wann bis wann hattest du welche Aufenthaltserlaubnisse?

Vielleicht kann man die Arbeitgeberbindung aufheben. Das sollte bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz helfen...

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 12:35:02
Sozialversicherung:

Ich habe davor 6 monate während dem Studium gearbeitet(Wissenschaftlische Hilfskraft) da würden die   Rentenversicherung und die Lohnsteuer und die Solidaritätszuschlag bezahlt.davor habe ich auch paar monate als vollzeit(Bau-und Gastronomie)gearbeitet und da musste ich auch die renteversicherung bezahlen
Ich hatte von 2001 bis 2013 Visum als Student.. danach habe ich ein visum für arbeitssuhend bekommen.und ende 2014 habe ich mein Visum auf Aufenthaltserlaubnis 18Abs.4.S.2 geändert für diesen Job

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Muleta am 03.03.2015 um 12:40:42

Aras schrieb am 03.03.2015 um 12:13:56:
Zwischenzeugnis oder Arbeitszeugnis bitten. Das brauchst du ja eh um dich weiter zu bewerben. Für die Einbürgerungsbehörde würde es ja schon ausreichen, wenn die Personalabteilung dir eine Bestätigung gibt, dass die Kündigung aus betrieblichen Gründen geschah


Zwischenzeugnis ist schön und gut, aber was soll da nach einer so kurzen Beschäftigungsdauer drinstehen? Und ein halbwegs cleverer Arbeitgeber wird bei einer Kündigung in der Probezeit eben gerade keine besonderen Gründe angeben - und er wird solche Gründe dann auch nicht ohne Not trotzdem liefern (und sich damit ggf. angreifbar machen). Eine Kündigung in der Probezeit hat insofern einen (nicht konkret greifbaren) negativen Beigeschmack - lässt sich nicht ändern. Versuchen kann man es natürlich trotzdem...

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 12:45:17
Dann wirds wahrscheinlich nicht ausreichen:

Aus der BeschV

Zitat:
§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

(1) Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung bei Ausländerinnen und Ausländern, die eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und
1.
zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben oder
2.
sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten; Unterbrechungszeiten werden entsprechend § 51 Absatz 1 Nummer 7 des Aufenthaltsgesetzes berücksichtigt.
(2) Auf die Beschäftigungszeit nach Absatz 1 Nummer 1 werden nicht angerechnet Zeiten
1.
von Beschäftigungen, die vor dem Zeitpunkt liegen, an dem die Ausländerin oder der Ausländer unter Aufgabe ihres oder seines gewöhnlichen Aufenthaltes ausgereist war,
2.
einer nach dem Aufenthaltsgesetz oder dieser Verordnung zeitlich begrenzten Beschäftigung und
3.
einer Beschäftigung, für die die Ausländerin oder der Ausländer auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung von der Zustimmungspflicht für eine Beschäftigung befreit war.
(3) Auf die Aufenthaltszeit nach Absatz 1 Nummer 2 werden Zeiten eines Aufenthaltes nach § 16 des Aufenthaltsgesetzes nur zur Hälfte und nur bis zu zwei Jahren angerechnet. Zeiten einer Beschäftigung, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dieser Verordnung zeitlich begrenzt ist, werden auf die Aufenthaltszeit angerechnet, wenn der Ausländerin oder dem Ausländer ein Aufenthaltstitel für einen anderen Zweck als den der Beschäftigung erteilt wird.


Also wenn du insgesamt 2 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, dann könnte die Arbeitgeberbindung entfallen. Hast du während der Arbeitsplatzsuche sozialversicherungspflichtig gearbeitet?
Eine Verlaufsauskunft der deutschen Rentenversicherung kann als Nachweis dienen.

Zu den drei Jahren rechtmäßiger Aufenthalt:
Du hast  ja 12 Jahre Aufenthaltserlaubnis als Student gehabt. Also werden 2 Jahre davon zu den drei Jahren gerechnet. Arbeitsplatzsuche ist § 16 Abs. 4 AufenthG. Also fällt auch unter die 2 Jahre Regelung.
Du hast also wahrscheinlich nur 2 Jahre und 3 Monate. Dir fehlen dahingehend 9 Monate für die Aufhebung der Arbeitgeberbindung.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von tiggger am 03.03.2015 um 12:47:32

Muleta schrieb am 03.03.2015 um 12:40:42:
Zwischenzeugnis ist schön und gut, aber was soll da nach einer so kurzen Beschäftigungsdauer drinstehen? 

Richtig. Ich würde diese Station einfach im Lebenslauf nicht angeben.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 12:49:05
Ich habe jetzt grade mit dem Tel,der meinte dass er mir ein Zwischenzeugniss schon geben kann,aber  eine bescheinigung für die Gründe werde er mir nicht geben!!
reicht die kündigung für die Einbürgerungbehörde?..dort steht dass er mich gekündigt hat

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 12:55:49

tiggger schrieb am 03.03.2015 um 12:47:32:
Richtig. Ich würde diese Station einfach im Lebenslauf nicht angeben.


Es geht ja nur darum, dass man einen Nachweis für eine betriebsbedingte Kündigung erhält. Kündigungsschutz oder sonstige Abfindungsgeschichten habe ich jetzt nicht in Betracht gezogen.

Selbst wenn, muss man bei Beantragung von ALG2 vom vorherigen Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung einholen, damit das Jobcenter eine mögliche Sanktionierung aufgrund Eigenverschulden überprüfen kann. Spätestens hier könnte man vom Jobcenter eine Bestätigung einholen, dass die Kündigung nicht eigenverschuldet war.



yanis schrieb am 03.03.2015 um 12:49:05:
,aber  eine bescheinigung für die Gründe werde er mir nicht geben!!
reicht die kündigung für die Einbürgerungbehörde?..dort steht dass er mich gekündigt hat


Die Kündigung musst du so oder so der Einbürgerungsbehörde vorlegen. Die Einbürgerungsbehörde wird aber die Antragsbearbeitung nicht fortsetzen bis sie die Bestätigung hat, dass du nicht die Kündigung verschuldet hast.

Obwohl.... hmm ist ja eine ordentliche und keine fristlose Kündigung...

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 13:12:38
Ich bin dir (euch) Sehr dankbar dass sie mir die infos gegebn haben
also eine Zusammenfassung:

-kündigung zu Einbürgerungsbehörde vorliegen
-Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 beantragen
-laut mein Visum und die zusatzblatt brauche ich nicht zum Ausländerbehörde hingehen

und natürlich weiterbewerben!!

Liebe Freunde, es ist wirklich nicht einfach..ich war so motiviert dass ich endlich eine Stelle habe,und Extra nach Hessen umgezogen leider ist alles schief gelaufen!

Bitte mein zusammenfassung korigieren wenn ich nicht alles geschrieben habe

Vielen dank noch mal für die Hilfreiche infos

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 13:30:52
Ich muss dich enttäuschen: Du musst dich gemäß § 82 Abs. 6 bei der Ausländerbehörde melden.

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__82.html

Zitat:
(6) Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18 oder 18a oder einer Blauen Karte EU sind, sind verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, wenn die Beschäftigung, für die der Aufenthaltstitel erteilt wurde, vorzeitig beendet wird. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer eine Beschäftigung aufnehmen darf, ohne einer Erlaubnis zu bedürfen, die nur mit einer Zustimmung nach § 39 Absatz 2 erteilt werden kann. Der Ausländer ist bei Erteilung des Aufenthaltstitels über seine Verpflichtung nach Satz 1 zu unterrichten.


Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 13:35:33
Heisst das das sie mein Visum ändern werden und damit alles was ich gemacht hab ist umsonst?

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 13:47:57
Ich schätze die Lage so ein:
Man wird deine Aufenthaltserlaubnis nicht widerrufen, aber ggf. die Gültigkeit verkürzen. Du kannst davon ausgehen, dass man dir den langfristigen Anspruch auf ALG2 entziehen wird, indem man die Gültigkeit verkürzt und anschließend dir eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (ohne ALG2 Anspruch) geben wird, falls überhaupt. Denn durch den Bezug von ALG2 zeigst du ja, dass du nicht deinen Lebensunterhalt durch Ersparnisse sichern kannst.

Es kann aber sein, dass deine Einbürgerung erfolgt. Dann wäre die ganze Sache hinfällig und du würdest unbeschränkten Arbeitsmarktzugang haben.

Ist aber nur eine Einschätzung. Bestimmt wissen die anderen mehr.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 13:58:41
Es ist wirklich gar nicht gut!!!
ich weiss jetzt nicht wie ich jetzt weitergehen kann!!
das ist ja schon häftig
was meinst du mit den anderen?

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 14:03:57
Ich bin ja nicht der einzige hier im Forum, der dir antwortet bzw. antworten wird. Warte noch paar Stunden.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Muleta am 03.03.2015 um 14:08:18

Aras schrieb am 03.03.2015 um 13:47:57:
Man wird deine Aufenthaltserlaubnis nicht widerrufen, aber ggf. die Gültigkeit verkürzen. Du kannst davon ausgehen, dass man dir den langfristigen Anspruch auf ALG2 entziehen wird, indem man die Gültigkeit verkürzt und anschließend dir eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (ohne ALG2 Anspruch) geben wird, falls überhaupt. 


das erwarte ich so zwar nicht, aber ganz im Ernst: ich würde da komplett(!!!) anders vorgehen:

1.) ich würde davon ausgehen, dass eine Einbürgerung während Deiner (hoffentlich nicht allzu langen) Arbeitslosigkeit schlichtweg nicht erfolgen wird. Und daher würde ich die Kündigung auch (erstmal) weder der EBH noch der ABH mitteilen. Zwar wirst Du den Jobverlust nicht einfach bei einer Einbürgerung verschweigen dürfen, aber Du musst die Einbürgerungsurkunde ja nicht unbedingt sofort abholen, wenn die Behörde dir die Möglichkeit gibt. Also würde ich abwarten, einen neuen Job suchen und mich bei der EBH wieder melden, wenn ich einen neuen Job hätte.

2.) wenn die Kündigung bei EBH oder ABH mitgeteilt wird, dann ist allerdings im ungünstigsten Fall mit den von Aras beschriebenen Folgen zu rechnen. Und das Risiko würde ich mir freiwillig nicht antun.

3.) Fraglich ist halt noch, ob ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang erreicht werden kann (http://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__9.html ). Wenn ja, ist der zu beantragen (was die Jobsuche wesentlich erleichtert), wenn nein, müsste halt bei Vorliegen einer Jobzusage halt die AE geändert werden.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 14:25:48
@Muleta
Dazu hätte ich jetzt Fragen:
zu 2.) Wie lange darf man die Meldung hinauszögern? Sollte man doch zumindest vor Antragsstellung von ALG2-Leistungen?!

zu 3.) Kann man eigentlich die 2 Jahre Erwerbstätigkeit mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs während der AE zum Studium und  der AE zur Arbeitsplatzsuche nachweisen? Oder muss die Erwerbstätigkeit in einem Stück und mit der AE zur Erwerbstätigkeit erfolgen?

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von tizedboy am 03.03.2015 um 14:35:46

yanis schrieb am 03.03.2015 um 11:20:06:
Hallo Zusammen,

- Einbuürgerungsantrag anfang januar 2015 gestellt(Einbürgerungstest bestanden)


Hast Du die Einbürgerungszusicherung bekommen?

Des Weiteren, mir wurde damals unmissverständlich klar gemacht, daß ich JEDE Änderung nach der Beantragung der Behörde sagen muss.

Also ich weiß es nicht, ob das Enthalten von Information bei der Behörde gut ankommen wird.


Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 14:39:29

tizedboy schrieb am 03.03.2015 um 14:35:46:
Hast Du die Einbürgerungszusicherung bekommen?


Marokko entlässt seine Staatsangehörigen nicht. Marokkaner werden unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert. Eine mögliche Einbürgerungszusicherung steht somit nicht im Raum.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Muleta am 03.03.2015 um 14:43:03

Aras schrieb am 03.03.2015 um 14:25:48:
zu 2.) Wie lange darf man die Meldung hinauszögern? Sollte man doch zumindest vor Antragsstellung von ALG2-Leistungen?!


also: gegenüber der EBH hatte wir die Diskussion bereits hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1418377491/0 M.E. besteht da überhaupt keine Mitteilungspflicht - nur dann, wenn wirklich eine Einbürgerung erfolgen soll (Übergabe der Urkunde), wäre ein Verschweigen wohl eine Straftat, zumal die meisten EBH sich vor der Aushändigung nochmal explizit bestätigen lassen, dass sich die wesentlichen Umstände seit der Zusicherung nicht verändert haben.

gegenüber der ABH war es früher völlig unproblematisch, weil schlichtweg keine Mitteilungspflicht bestand. Inzwischen haben wir aber § 82 Abs. 6 AufenthG. Die Norm enthält aber keine Zeitbestimmung (Frist), eine Belehrungspflicht der Behörde (welche keineswegs immer erfüllt wird) und im Übrigen sehe ich da auch keine Sanktionsmöglichkeit bei Verstößen (oder übersehe ich da etwas?) Insofern sehe ich da keinen konkreten Zeitpunkt.


Aras schrieb am 03.03.2015 um 14:25:48:
Kann man eigentlich die 2 Jahre Erwerbstätigkeit mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs während der AE zum Studium und  der AE zur Arbeitsplatzsuche nachweisen?


m.E. kann man die auch stückeln und mit jeder beliebigen AE zusammenkriegen. Rentenversicherungsverlauf besorgen und schon ist man schlauer.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 14:45:33
Ich habe den Antrag gestellt und nach paar agen musste ich die 255 bezahlen..und das habe ich gemacht..und seit dem habe ich nichts von der Frau was bekommen

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 14:49:43

Muleta schrieb am 03.03.2015 um 14:43:03:
m.E. kann man die auch stückeln und mit jeder beliebigen AE zusammenkriegen. Rentenversicherungsverlauf besorgen und schon ist man schlauer.


ich sehe das genauso und würde auch den Rentenversicherungsverlauf besorgen.

@yanis du bist ist ja schon 13 Jahre in Deutschland. Da wird man doch  2 Jahre zusammenkratzen können?

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 14:51:18
wie soll es denn jetzt bei meinem fall weitergehen?
ich habe den faden verloren :-[

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 14:53:05
@Area,das bestimmt..ich wird es morgen schon besorgen

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 14:55:19
Hast du wirklich keine 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet? Hast du auch nicht die Zeit zur Arbeitsplatzsuche gemäß § 16 Abs. 4 genutzt? In der Zeit kann man ja quasi jeden Job annehmen.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 14:59:33
natürlich war ich schon beschäftigt..aber die ganzen nterlagen habe ich nicht bei..ich bin umgezogen nach hessen und die meisten sachen sind immer noch in hamburg

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 15:01:48
ich habe schon das ganze studium mit der arbeit finanziert..das sollte schon sein..manchmal war ich als teilzeit und manchmal als vollzeit beschäftigt

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 15:02:07
Geh einfach zu einem der vielen Standorte der Deutschen Rentenversicherung. Du kriegst idR den Rentenverlauf sofort. Bzw. hol dir auch die sogenannte Wartezeitauskunft, dort steht dann auch explizit drauf, wieviele Pflichtbeiträge man bis dahin erworben hat.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html;jsessionid=504AE24377A12F0631F245656F1A87D8.cae04

Dann brauchst du nicht deine Unterlagen zusammenkramen sondern hast ein Dokument in dem alles zusammengefasst ist.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Odysseus am 03.03.2015 um 15:18:33

Muleta schrieb am 03.03.2015 um 14:43:03:
also: gegenüber der EBH hatte wir die Diskussion bereits hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1418377491/0 M.E. besteht da überhaupt keine Mitteilungspflicht - nur dann, wenn wirklich eine Einbürgerung erfolgen soll (Übergabe der Urkunde), wäre ein Verschweigen wohl eine Straftat, zumal die meisten EBH sich vor der Aushändigung nochmal explizit bestätigen lassen, dass sich die wesentlichen Umstände seit der Zusicherung nicht verändert haben. 


Und ich bleibe im Weitesten Sinne bei dem, was ich dort gepostet hab. Mitteilen, wenn sich Änderungen ergeben, sonst kann es teuer werden. Meine Argumente werd ich hier nicht nochmal breittreten, die können 1:1 dort nachgelesen werden.

Selbst wenn bis zum Tag der EB gewartet wird, und der Kandidat dann mitteilt "ich hab übrigens (im besten Falle!!!) seit 'nem halben Jahr 'ne neue Arbeit", würde er von mir erstmal ein trockenes "Ach, echt??" zu hören bekommen. Das nächste, was er dann hört, wäre das Geräusch, wenn die Einbürgerungsurkunde zerrissen wird. Dann würde ich dem guten Mann erklären, dass er mal schön alle Unterlagen zusammentragen und mir zur nächsten Sprechstunde vorlegen soll. Ich müsse erstmal neu prüfen, ob die EB-Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Und wenn er sich dann erstmal wieder hinten anstellen muss, kann ich da nix für.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 15:19:54
ok das werde ich morgen machen.
also deine Meinnung wie soll ich machen..welche schritte muss ich nehmen?

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Muleta am 03.03.2015 um 15:29:16

Odysseus schrieb am 03.03.2015 um 15:18:33:
Dann würde ich dem guten Mann erklären, dass er mal schön alle Unterlagen zusammentragen und mir zur nächsten Sprechstunde vorlegen soll. Ich müsse erstmal neu prüfen, ob die EB-Voraussetzungen weiterhin vorliegen.


klar, das ist unvermeidlich. Nur wenn er jetzt ruft "arbeitslos", dann müsste die Behörde prüfen, ob er das bzw. den in der Konsequenz erfolgenden Sozialleistungsbezug zu vertreten hat und das dauert auch. Und wenn er, was ihm zu wünschen wäre, relativ bald eine neue Stelle hat, dann wird die EBH auch mit diesem Umstand wieder von vorn anfangen (und ggf. sogar wegen einem Job und Wohnsitz in anderem Bundesland nochmal an eine andere Behörde abgeben). Ist also irgendwie egal, ob nun links rum oder rechts rum, eine kurzfristige Einbürgerung ist unter diesen Umständen ohnehin nicht zu erwarten. Und daher würde ich den Sachbearbeiter in der EBH wohl mit der derzeitigen misslichen Lage gar nicht weiter belasten. Aber sicher, man kann das auch anders sehen.

Nur eines sollte der TS nicht tun: unter Verschweigen der Kündigung die EB-Urkunde aushändigen lassen - da sind wir uns wohl ganz sicher einig.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 15:31:27
Die Schritte im Idealfall
1. Herausfinden ob 24 Monate sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit zusammen kommt. (Bei der Rentenversicherung die Wartezeitauskunft und Versicherungsverlauf holen, siehe Antwort #30)
2. Wenn ja, Antrag auf Aufhebung der Arbeitgeberbindung bei der Ausländerbehörde.
3. Der Einbürgerungsbehörde und Ausländerbehörde melden, dass man arbeitssuchend ist
4. Neuen Job finden
5. Neuen Job der Einbürgerungs- und Ausländerbehörde melden

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 03.03.2015 um 15:46:00
ok genau so werde ich das machen.
vielen dank..ich hoffe das alles klappt.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 04.03.2015 um 14:10:44
Hallo zusammen,

Ich war heute bei dee Deutsche Rentenversicherung,und habe den Versicherungsverlauf bekommen,
ich habe zusammengerechnet und komme auf 22 monate,inklusiv die arbeit die ich jetzt hab.
könnte das schon reichen?

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 04.03.2015 um 14:36:02
Ich muss dich enttäuschen. 22 Monate reichen nicht aus. Du müsstest mindestens 24 Monate auf dem Versicherungskonto haben, damit man die Befreiung hätte erreichen können.

Ich finde das was du ge geschrieben hast verwirrend:

yanis schrieb am 03.03.2015 um 15:01:48:
ich habe schon das ganze studium mit der arbeit finanziert..das sollte schon sein..manchmal war ich als teilzeit und manchmal als vollzeit beschäftigt


Wie hast du die "Zeit" zusammengerechnet? Wieviele Pflichtbeiträge liest du auf der Wartezeitauskunft?

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Muleta am 04.03.2015 um 14:43:55

yanis schrieb am 04.03.2015 um 14:10:44:
22 monate,inklusiv die arbeit die ich jetzt hab.


bis zu welchem Monat ist dort aufgeführt? Auch schon 2015?

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 04.03.2015 um 14:51:08
im anhang findest du den Versischerungsverlauf und die die Wartezeitauskunft muss ich am 09.03 abholen
Foto_1_.JPG (306 KB | 221 )

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 04.03.2015 um 14:52:14
nein das war bis 2014

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Muleta am 04.03.2015 um 15:01:27

yanis schrieb am 04.03.2015 um 14:52:14:
nein das war bis 2014


schön, dann 22 Monate bis 12/2014 und Lohnabrechnungen Jan 2015 und Feb 2015 -> 24 Monate.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 04.03.2015 um 15:06:54
@Muleta, hast du den anhang gesehen..

====

ich glaube nicht, ich habe den januar und februar dazu gezählt=22

Daddys' [edit] Folgepost (<<klick) angefügt! Nutzt bitte die 15-minütige Änderungsmöglichkeit...[/edit]

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 04.03.2015 um 15:23:53
Ich komme auch bestensfalls auf 22 Monate. Die angebrochenen Monate nicht mitgerechnet wären es nur 20 Monate.

Das Problem ist, dass du während der Studienzeit nur geringfügige Jobs gemacht hast :/

2014 ist nahezu leer. In der Zeit hast du nicht gearbeitet?


Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 04.03.2015 um 15:55:06
doch, aber als kurzfristige arbeit,und ich glaube das wird nicht gerechnet...sogar die jahren davor war es auch so

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 04.03.2015 um 16:13:20
vielleicht mal eine Idee wie ich jetzt mit den sachen umgehen soll!?

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 04.03.2015 um 16:42:25
Also du hast 2014 nur Minijobs mit einem Lohn von bis zu 450€ pro Monat gehabt?

Wenn ja, dann kannst du nicht die Arbeitgeberbindung loswerden. Also musst du einen Job finden, den die Ausländerbehörde akzeptiert.


Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 04.03.2015 um 17:00:13
das waren keine 450 job..das war schon eine vollzeit stelle..ich habe vorhin die frau(sachbearbeiterin) angerufen..und sie meinte dass die stelle als kurzfristig war..das war ein bauuntenehmen firma,sie meinte das wird nicht in den versischerungsverlauf angezeigt. sie kann mir die zeiten schon geben wann ich gearbeitet hab..aber ob das hilft!!

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Muleta am 04.03.2015 um 17:20:53
bevor es jetzt noch durcheinander gerät: auch über 450 (bzw. früher über 400 EUR) war nicht alles sozialversicherungspflichtig, § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV -> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html

Ob mehrere solcher Beschäftigungen (bei verschiedenen Arbeitgebern) innerhalb eines Jahres dann doch zu einer Gesamt-Sozialversicherungspflicht führen, mag vielleicht jemand anders beurteilen.

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Aras am 04.03.2015 um 17:22:01
Ok, gilt aber weiterhin als geringfügige Beschäftigung.


Zitat:
(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1.
das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt,
2.
die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt.


Du hast also maximal 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage gearbeitet. Dies war aber nicht sozialversicherungspflichtig. Darum hilft dir diese Beschäftigung für die Befreiung von der Arbeitgeberbindung nicht.

@Muleta,

da warst du schneller  ;D. Offen gesagt denke ich die ganze Zeit, dass man z.B. mit einem einfachen Burgerflipper-Job langfristig mehr Vorteile gehabt hätte.  :-X

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 04.03.2015 um 17:35:44
schade..ich dachte das wird schon,, :-/ :-[

Titel: Re: Kündigung innerhalb Probezeit während der Wartezeit für Einbürgerungsurkunde
Beitrag von yanis am 05.03.2015 um 19:48:44
Guten Abend zusammen,

Ich wollte gern mal wissen, wenn ich den antrag auf ALG2 nicht mache ,wird die  AB trotzdem mein Visum verkürzen?

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.