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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer auf 6 Jahre
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Beitrag begonnen von spedee am 26.01.2015 um 00:27:39

Titel: verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer auf 6 Jahre
Beitrag von spedee am 26.01.2015 um 00:27:39
hallo zusammen ich habe eine fragen, ich komme aus Tounisien und ich lebe in Deutschland seit 6 Jahren ,habe ich unbefristet Aufenthalt und B2 deutsche test und Einbürgerung test bestanden und auch festen Job ,also meine frage lautet ob ich schon ab jetzt Einbürgerung beantragen .

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Deine wenig hilfreiche Umfrage habe ich gelöscht.[/edit]

Titel: Re: verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer auf 6 Jahre
Beitrag von grisu1000 am 26.01.2015 um 00:54:21

spedee schrieb am 26.01.2015 um 00:27:39:
also meine frage lautet ob ich schon ab jetzt Einbürgerung beantragen .


Die besondere Integrationsleistung, die für eine Einbürgerung nach 6 Jahren gefordert ist, wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Zudem ist es eine Ermessensentscheidung der EBH. Ob B2 dafür ausreicht kann dir nur deine EBH sagen. Am besten machst du einen Beratungstermin bei der EBH.

Hast du den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen, so kannst du eine Bescheinigung des BAMF erhalten. Mit dieser Bescheinigung ist eine Enbürgerung nach 7 Jahren möglich wenn du die anderen Voraussetzungen erfüllst.

Titel: Re: verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer auf 6 Jahre
Beitrag von spedee am 26.01.2015 um 22:03:49
also ich war vorher vier Jahren mit deutsche frau verheiratet und als ich nach Deutschland eingereist ,konnte ich arbeiten  weil ich hatte c1 und Sachbearbeiter bei Ausländerbehörde meint er : meine deutsch ist gut und ich kann arbeiten deswegen habe ich kein Integration  kurz teilgenommen ,in diesem Fall ist nötig, übrigens ich komme aus Nordheim Westfallen
danke für ihr Hilfe im voraus

Titel: Re: verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer auf 6 Jahre
Beitrag von grisu1000 am 26.01.2015 um 22:48:31

spedee schrieb am 26.01.2015 um 22:03:49:
weil ich hatte c1 und Sachbearbeiter 


Dann reichst du den Sprachnachweis und den Nachweis über den Einbürgerungstest bei der BAMF eine und bekommst das Zertifikat. Ein Besuch des Integrationskurses ist dazu nicht erforderlich.

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