i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehe
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1421695223

Beitrag begonnen von Sc am 19.01.2015 um 20:20:23

Titel: Ehe
Beitrag von Sc am 19.01.2015 um 20:20:23
Ich haben folgende Frage:
Welche Vorrausetzungen benötigt neben allen Dokumenten eine Person wenn die in Deutschland heiraten möchte wenn bereits der Ehepartner deutsch ist und die Frau aus Serbien ist.
Heiraten möchten Sie in Deutschland. Muss die Frau dann nach Serbien zurück und dann Familienzusammenführung? Oder kann die hier bleiben und unmittelbar nach der Hochzeit die Aufenthaltsgenehmigung beantragen? Wie ist genaue der Ablauf?

Titel: Re: Ehe
Beitrag von erne am 19.01.2015 um 22:16:43

Sc schrieb am 19.01.2015 um 20:20:23:
Welche Vorrausetzungen benötigt neben allen Dokumenten eine Person wenn die in Deutschland heiraten möchte wenn bereits der Ehepartner deutsch ist und die Frau aus Serbien ist.

wenn du mit den "Dokumenten" alles, auch die geprüfte Ehefähigkeit meinst, dann keine weiteren.
Aber das ist die falsche Frage.

Dir geht es um:

Sc schrieb am 19.01.2015 um 20:20:23:
Heiraten möchten Sie in Deutschland. Muss die Frau dann nach Serbien zurück und dann Familienzusammenführung? Oder kann die hier bleiben und unmittelbar nach der Hochzeit die Aufenthaltsgenehmigung beantragen? Wie ist genaue der Ablauf? 


kommt darauf an, mit welchem AT der serbische Verlobte in D ist. Hat sie bereits eine AE in D, dann kann sie heiraten und eine neue AE als Ehegattin beantragen.
Ist sie ohne AE hier, dann muss sie zurück und Eheschliessungsvisum beantragen, um eine AE zu bekommen.
Oder sie heiraten, sie geht zurück und beantragt FZF Visum als Ehegattin.


Titel: Re: Ehe
Beitrag von Saxonicus am 20.01.2015 um 03:51:11

Sc schrieb am 19.01.2015 um 20:20:23:
Welche Vorrausetzungen benötigt neben allen Dokumenten eine Person wenn die in Deutschland heiraten möchte 

Das erfährst Du zuverlässig und kompetent nur beim zuständigen Standesamt.


Sc schrieb am 19.01.2015 um 20:20:23:
Oder kann die hier bleiben und unmittelbar nach der Hochzeit die Aufenthaltsgenehmigung beantragen?

Wenn sie mit dem entsprechenden Visum zur Eheschließung eingereist ist, kann sie unmittelbar nach der Hochzeit ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten, sie muss also nicht nochmal ausreisen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.