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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Unechtes Jahresvisum
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Beitrag begonnen von Budweiser am 11.01.2015 um 03:51:29

Titel: Unechtes Jahresvisum
Beitrag von Budweiser am 11.01.2015 um 03:51:29
Wir haben eine Bekannte aus der russ. Fed. die uns seit drei Jahren immer wieder besucht hat - wobei die Besucherin auch zwei bis drei Monate blieb - aber immer rechtzeitig ausgereist ist, also eine saubere Visahistorie hat.
Die Dame ist 58 Jahre alt und Rentnerin - bisher haben wir das immer mit Einladung und VE gemacht - es gab nie Probleme.
Nun wollen wir das ganze Bürokratiegedöns nicht immer wieder machen sondern für die Bekannte ein unechtes Jahresvisum mit der 90/180 Regelung beantragen:
1.) Wie geht das?
2.) Wie ist das mit der VE?
3.) Wie ist das mit der KV?
4.) Worauf müssen wir sonst noch achten?

Danke für Infos!!!


Titel: Re: Unechtes Jahresvisum
Beitrag von reinhard am 11.01.2015 um 11:53:05
Es funktioniert für Dich genauso: VE für ein Jahr, Einladung, Reise-KV für ein Jahr.

Und sie beantragt dann das Visum.

Titel: Re: Unechtes Jahresvisum
Beitrag von petit_canard am 05.02.2015 um 22:16:17
Guten Abend,

die Anfrage ist schon ein paar Tage her, dennoch: gerade in der Russ. Federation mit Visaerleichterungsabkommen und mit positiver Visahistorie sollte es kein Problem sein, mit entsprechender Einladung gleich ein Zwei- oder Dreijahresvisum zu beantragen. sh. auch
http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/03-jeka/1-visa/2-schengenvisa/jahresvisa.html

In der VE sollte Vermerk angebracht werden, dass sie für ein Zwei-/Dreijahresvisum gilt. Es genügt eine KV für die erste Reise plus eine schriftliche Erklärung, dass dem Antragsteller bewusst ist, dass er bei jeder Einreise für die komplette Aufenthaltsdauer versichert sein muss. In der Auslandsvertretung sollten entsprechende Vordrucke erhältlich sein.

viele Grüße
petit_canard

Titel: Re: Unechtes Jahresvisum
Beitrag von Petersburger am 06.02.2015 um 04:34:28
Die Vordrucke sind Geschichte - seit Inkrafttreten des Visakodex 2010 steht das im Schengen-Antragsformular.

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