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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung ohne NE
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Beitrag begonnen von Donald Duck am 04.01.2015 um 16:27:41

Titel: Einbürgerung ohne NE
Beitrag von Donald Duck am 04.01.2015 um 16:27:41
Frohes Neues Jahr an Alle!

Habe eine Bitte bzw. Frage.

Ist es möglich sich einbürgern zu lassen, ohne im Besitz einer Niederlassungserlaubnis zu sein?
In diesem Fall hat die Person (Nicht-EU) zum zweiten Mal eine Verlängerung (3 Jahre) ihrer Aufenthaltserlaubnis (bis 2016). Sie ist mit einem Deutschen verheiratet.
Die Person hat C2 und ihre Studiendiplome sind anerkannt bzw. nachgeholt. Sie hat schon eine Zusage einer Schule, an der sie als Mathe-/IT-Lehrerin arbeiten wird. Allerdings erst nach den Sommerferien.
Aber, wie bereits erwähnt, sie hat keine NE. Kann sie sich auch einbürgern lassen mit nur einer "Aufenthaltserlaubnis," oder ist eine NE zwingend notwendig zur Einbürgerung?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Titel: Re: Einbürgerung ohne NE
Beitrag von reinhard am 04.01.2015 um 16:47:45
Kommt darauf an. Es gibt oben den Knopf "Einbürgerung". Dort findest Du die AEs, mit denen eine Einbürgerung nicht möglich ist. Mit den anderen ist es möglich. Da es 48 verschiedene gibt und Du nichts Genaues schreiben willst, kannst Du so auch keine Antwort bekommen.

Titel: Re: Einbürgerung ohne NE
Beitrag von Donald Duck am 04.01.2015 um 16:54:42
Danke, Reinhard,

okay, weiss momentan nicht, nach welchem Paragraph ihre AE lautet.
Ich weiss nur, sie ist mit einem eingebürgerten Deutschen (mir) verheiratet und befindet sich z. Zt. in Georgien auf "Heimaturlaub" bis zur nächsten Woche.
Aber es geht ja auch nur um eine grundsätzliche Frage, und zwar ob man zwingend eine NE braucht, um sich einbürgern zu lassen.
Wir sind 12 Jahre verheiratet und sie lebt seit 2009 in D.

Danke im Voraus.

Titel: Re: Einbürgerung ohne NE
Beitrag von Nonjo am 04.01.2015 um 17:03:37
Wenn die Grundlage die Ehe mit einem Deutschen ist dann kann sie sich einbürgern lassen nach 3 Jahren gelebter Ehe in Deutschland. Auf ihrer AE sollte dann §28... stehen!

Eine NE wird für diese Art der Einbürgerung nicht benötigt!

Das hier sollte für euch dann die Grundlage sein:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm

Titel: Re: Einbürgerung ohne NE
Beitrag von Donald Duck am 04.01.2015 um 17:05:32
Danke, Nonjo,

das wollte ich nur wissen.

Fred kann geschlossen werden.

Viele Grüsse.

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