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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF zum ungebornen Kind
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Beitrag begonnen von Pikanto am 02.01.2015 um 14:42:46

Titel: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 02.01.2015 um 14:42:46
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte(als Deutsch-Marokkaner) meine ehefrau (sie ist im vierten Monat Schwanger), nach Deutschland holen. am 21.11.14 hat sie einen Antrag bei dem AA in Marokko zum FZF zum ungebornen Kind gestellt. vor einer Woche habe ich einen Brief vom ALH, in dem auch Einkommenstnachweis gefordert wurde. ich bin momentan arbeitssuchen und beziehe ALG2 ( bin nicht stolz ).
Soweit ich in der Fourum gelesen habe, hat ein deutsches Kind das Recht, abgesehen von Deutschkenntnise sein Ausländischen Elternteil und Finanzielle Lage sein Deutschen Elternteil in Deutschland zur Welt zu kommen, oder habe ich falsch verstanden? es geht ja nicht um "meine" Verhältnisse, sondern, da der Zuzug zum Kind geht
Nun wollte ich euch fragen, ob jemand sich damit auskennt oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat?
1-auf welcher rechtlichen Grundlage verlangt die Sachbearbeterin von mir Einkommensnachweis?hat sie überhaubt recht?
2-muss ich die vorlegen?
ich glaube, es muss ein Missverständnis sein (da ich deutsch papiermässig bin und das ungeborene Kind wird auch deutsch).
3-soll ich am Montag da anrufen oder lieber hingehen und die Sache erklären?
ich werde mich über jeden Ratschlag freuen.
Danke im Voraus

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von reinhard am 02.01.2015 um 15:23:53
Du kannst den Bescheid einreichen und per Begleitbrief darauf hinweisen, dass für den Zuzug zum deutschen Kind kein Einkommen benötigt wird. Der Bescheid sorgt dann aber dafür, dass alles gebührenfrei ist.

Du kannst auch Montag hingehen und das mündlich klären.

Vermutlich ist es einfach so, dass irgend jemand zwischen Weihnachten und Neujahr einiges fertig machen wollte und irgend einen Formbrief verschickt hat.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 02.01.2015 um 17:07:50
danke Reinhard für die schnelle Antwort, ich vermute auch, dass sie eile hatte und nicht richtig im Antrag gesehen hast, weil sie in der Woche, wo sie mir den Brief geschickt hat, ist sie in Urlaub gegangen und warte ich schon 2 Wochen auf sie, aber sie kommt Montag

=====

ich denke, ich gehe am beste selber hin und kläre mit ihr das

Daddys' [edit] Folgepost (<<klick) angefügt...[/edit]

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von reinhard am 02.01.2015 um 18:36:32
Ich würde Sonntag trotzdem einen Brief schreiben und mitnehmen. Dann kommt es gleich richtig in die Akte.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 02.01.2015 um 19:17:34
danke sehr...was soll ich im Brief schreiben? Bescheid: dass es bein einem Familiennachzug eines ausländischen Elternteiles zu einem deutschen Kind kommt nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an .
so ist richtig?? danke im Voraus

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von reinhard am 02.01.2015 um 19:45:37
Du willst doch hin und etwas sagen.

Genau das kannst Du am Sonntag aufschreiben, damit es genau so, wie Du es sagst, in die Akte kommt. Was Du sagen willst, weißt Du doch, sonst würdest Du nicht hingehen.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 02.01.2015 um 20:11:29
ich habe so einen Brief geschrieben:

Sehr geehrte Frau X,

ich wollte ausdrücklich bemerken, dass meine frau am 21.11.14 einen Antrag bei dem Auswärtigem Amt in Marokko auf erteilung eines Visums zum FZF zum deutschen Kind beantragt hat, das heisst,  in diesem Fall geht es  um einen Nachzug eines ausländischen Elternteiles zu einem deutschen Kind und dabei kommt nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an.

ich bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichem Gruß

xxxxxxxxxx xxxxx :)


Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von reinhard am 02.01.2015 um 20:39:15

Pikanto schrieb am 02.01.2015 um 20:11:29:
Sehr geehrte Frau X,

ich wollte ausdrücklich bemerken, dass meine Frau am 21.11.14 ein Visum zur FZF zum deutschen Kind beantragt hat. Das heißt, in diesem Fall geht es  um einen Nachzug eines ausländischen Elternteiles zu einem deutschen Kind. Dabei kommt nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an.

Mit freundlichem Gruß

xxxxxxxxxx xxxxx :)



Genau so. Ich habe jetzt noch drei Tippfehler korrigiert.

Aber dann klappt auch alles, falls sie krank ist oder wenig Zeit hat.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 02.01.2015 um 20:46:19
danke sehr Reinhard.. du hast mir wirklich geholfen..ich habe noch eine andere Frage, falls sie mir sagen würde, das kind ist noch nicht da?was dann? oder ist das irrelevant, ob das kind da oder noch nicht da wäre..danke im Voraus

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Aras am 02.01.2015 um 21:10:34
leg noch eine Kopie deines deutschen personalausweises bei.

das deutsche Kind hat Anspruch auf eine geburt in Deutschland.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 02.01.2015 um 21:17:23
danke Aras für die Antwort...ich reiche Montag die Unterlagen mit dem begleitbrief und eine Kopie von meinem Personalausweis ein und ohne den Einkommensnachweis und mal gucken was die SA sagen würde.. ich hoffe, dass das Gesetz auf meiner Seite ist und dass ich recht habe...

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von reinhard am 03.01.2015 um 12:44:50
Falls Du eine Gebührenbefreiung möchtest, musst Du den ALG-2-Bescheid auch kopieren.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 03.01.2015 um 14:24:23
vielen vielen dank Reinhard..wofür sind diese Gebühren? muss ich irgendwas bezahlen?

auch wenn das Kind noch nicht in der Welt ist (entbindungstermin erst am 12.0515) ,soll keine Probleme geben? oder?

ich freue mich schon auf die Antwort, ich möchte nur beruhigt sein.

danke nochmals

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von deerhunter am 03.01.2015 um 14:49:03
Die Einreise sollte bis zum 7. Schwangerschaftsmonat genehmigt werden.....muss also nicht sofort passieren

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von erne am 03.01.2015 um 15:58:56

Pikanto schrieb am 03.01.2015 um 14:24:23:
wofür sind diese Gebühren?


für die Ausstellung der AE

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 03.01.2015 um 16:44:16


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

    1. Ehegatten eines Deutschen,

    2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

    3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge


Bei einem Familiennachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil, oder eines ausländischen Elternteiles zu einem deutschen Kind kommt nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG).

Die Frage: gilt das auch in meinem Fall?? weil das Kind noch nicht geboren wurde...spielt das eine Rolle oder eher nicht?? ich bedanke mich für jede Antwort..

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von erne am 03.01.2015 um 17:30:28

Pikanto schrieb am 03.01.2015 um 16:44:16:
Die Frage: gilt das auch in meinem Fall??


was soll gelten?
Der Anspruch auf die AE nach §28.1.3 ist gegeben, auf Einreise auch vor der Geburt,


http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf

28.1.4

Zitat:
Die Einreise ist der Schwangeren zu ermög-
lichen, sobald die Geburt mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reise-
fähigkeit der Schwangeren – insbesondere im
Zusammenhang mit möglichen Gesundheits-
risiken – und die Reisemöglichkeiten sind dabei
zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Ein-
reise zwischen dem vierten und dem Ende des
siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht
werden


Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 04.01.2015 um 03:04:05

erne schrieb am 03.01.2015 um 17:30:28:
was soll gelten?
Der Anspruch auf die AE nach §28.1.3 ist gegeben, auf Einreise auch vor der Geburt,


http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf

28.1.4



ich beziehe ALG 2 ...ist dann Einkommensnachweis irrelevant oder muss vorgelegt werden? das meinte ich.. danke erne

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von erne am 04.01.2015 um 11:42:44

Pikanto schrieb am 04.01.2015 um 03:04:05:
Einkommensnachweis irrelevant


wenn du Deutscher bist: ja


Pikanto schrieb am 04.01.2015 um 03:04:05:
oder muss vorgelegt werden?


nur um von den Gebühren für die AE befreit zu werden

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 06.01.2015 um 09:00:01
ich war gestern  bei der ABH und habe die Unterlagen ohne Einkommensnachweis eingereicht, ich habe die SB gefragt, warum die ABH die Einkommensnachweise verlangt hat, obwohl es um einen Nachzug zum Deutschen Kind geht, antwortete sie mir, auch wenn es darum geht, verlangt die ABH die Einkommensnachweise. Sie hat aber die anderen Unterlagen ( Mietvetrag,EWE, ect...) angenommen und war kein Problem, zum schluss sagte sie mir, "machen Sie sich keine Sorgen".
ich habe ein gutes Gefühl und hoffe es klappt.

ich habe zwei Fragen:  wie läuft jetzt weiter? und wie lange dauert bis das AA  sich bei meiner Frau meldet?

ich bedanke mich bei allen, die mir antworten und helfen.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von reinhard am 06.01.2015 um 13:19:30
Das Auswärtige Amt meldet sich gar nicht bei Deiner Frau, das macht irgend jemand aus der Konsularabteilung der Botschaft.

Wie lange das dauert, kann aber niemand sagen außer der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter selbst. Dir kann es letztlich nur Deine eigene Frau sagen.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 06.01.2015 um 14:16:07
danke Reinhard, ich meinte das Konsulat und nich das AA.
Man härt öfter, nachdem Man die Unterlagen bei ABH eingereicht hat, dauert nur ein paar tage bis das Konsulat die stellungnahme von ABH kriegt..stimmt das?

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von reinhard am 06.01.2015 um 22:02:17
Es stimmt, dass man das öfters hört.

Öfters hört man auch was anderes.

Das nützt Dir aber nichts, da Dir nur Deine Frau sagen kann, wie lange es dauert. Ich nehme an, sie sagt es Dir auch.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 08.01.2015 um 19:07:54
Hallo Leute, meine Frau hat heute einen Brief von AV bekommen, das Visum ist abgelehnt worden, sie muss die A1 - Kenntnisse nachweisen.

ich dachte FZF zum ungeborenen Kind braucht Man keinen A1 Nachweis oder?

Soweit ich in der Fourum gelesen habe, hat ein deutsches Kind das Recht, abgesehen von Deutschkenntnise sein Ausländischen Elternteil und Finanzielle Lage sein Deutschen Elternteil in Deutschland zur Welt zu kommen, oder habe ich falsch verstanden?
es geht ja nicht um Verhältnisse meiner Frau, sondern, da der Zuzug zum Kind geht

Bitte um Hilfe!!!!!!!! was nun? hat die AV Recht den Antrag abzulehnen???

danke im Voraus


Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Aras am 08.01.2015 um 19:25:00
Hast du das Ablehnungsschreiben gelesen? Steht da dass aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse abgelehnt wurde?

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von reinhard am 08.01.2015 um 19:29:57
Wenn es möglich ist, lass Dir eine Kopie / Scan des Ablehnungsschreibens zuschicken.

Falls tatsächlich ein A1-Zertifikat verlangt wird, beschwer Dich beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes (per Mail und Kopie anhängen).

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Petersburger am 08.01.2015 um 19:34:19
Der Antrag darf nicht nur allein wegen fehlender Deutsch-Grundkenntnisse abgelehnt werden.

Die AVwV zum AufenthG ist da in Zi. 28.1.8 völlig unmißverständlich:

Zitat:
Der Rechtsgrund des Ehegattennachzugs nach §§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 und des Nachzugs zum deutschen Kind nach § 28 Absatz
1 Satz 1 Nummer 3 können zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft ggf. unabhängig von einander geltend gemacht werden, wenn sich sowohl der Ehegatte als auch das minderjährige ledige Kind im Bundesgebiet
aufhalten. Beide Nachzugstatbestände verwirklichen eigenständige grundrechtliche Schutzgebote des Artikels 6 GG. Die Beantragung
des Familiennachzugs zum deutschen Kind bedeutet in diesem Fall keine unzulässige Umgehung der Voraussetzungen des Ehegattennachzugs,
insbesondere des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse.


Und da ein "Visum zur Geburt"

Zitat:
auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden
kann, (Zi. 28.1.4 AVwV) sind Sprachkenntnisse hier ebensowenig erforderlich.
Anderenfalls wäre diese Vorschrift völlig unsinnig.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von grisu1000 am 08.01.2015 um 21:31:33

reinhard schrieb am 08.01.2015 um 19:29:57:
Falls tatsächlich ein A1-Zertifikat verlangt wird, beschwer Dich beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes (per Mail und Kopie anhängen). 


Ich gehe davon aus, dass es wirklich am A1 Sprachzertifikat liegt.
Die Ehefrau macht sofort eine Remonstration beim deutschen Konsulat. Begründung A1 Sprachzertifikat ist nicht notwendig beim Nachzug zum ungeborenen Kind.

Sollte sich die AV damit Zeit lassen würde ich ab Ende des 5. Schwangerschaftsmonats über vorläufigen Rechtsschutz beim VG Berlin nachdenken. Der ungoborene deutsche Bürger hat einen Rechtsanspruch darauf in Deutschland geboren zu werden.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 08.01.2015 um 21:32:10
danke Petersburger...Meine Frau hat schon eine Remonstration an den SB geschickt und warte wir ab.
Im brief steht nicht direkt eine Ablehnung aber ohne Nachweis der Kenntnisse der Deutschesprache wird nicht entschieden muss vorglegt werden.
wo sthet das im aufenthaltG. Ich kann keinen Gesetzestext finden, in dem das nachzulesen wäre, dass der A1 nachweis nicht erforderlich.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 08.01.2015 um 21:41:40
der SB meinte nach § 30 Absatz 1 Nr2 wird einen Nachweis der Deutsche Sprache benötigt aber in meinem Fall geht es nicht um § 30 Absatz 1 Nr 2 sondern um § 28 Absatz 1 Nr 3, es heißt, es geht um einen Familiennachzug eines ausländischen Elternteiles zu einem deutschen Kind und nicht um den Ehegattennachzug. Ein Deutsch-Sprachtest für die Kindesmutter entäfllt bei dieser Konstellation.

ich glaube der SB hat sich geiirrt...

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Petersburger am 08.01.2015 um 21:55:44

Pikanto schrieb am 08.01.2015 um 21:32:10:
Ich kann keinen Gesetzestext finden, in dem das nachzulesen wäre, dass der A1 nachweis nicht erforderlich.

Falscher Ansatz:

Wo steht, daß er erforderlich ist?

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 08.01.2015 um 23:35:16
ich weiss das steht nirgendwo .aber wo steht , dass eine FZF zum ungebornen Kind kein A1 erforderlich ist...ein paregraph oder so was, dass meine Frau das an die Botschaft schickt...ich danke euch allen

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Petersburger am 09.01.2015 um 06:17:36
Bitte lies doch mal, was bereits von mir hier zitiert wurde.

Ich bleibe dabei:
Es ist der falsche Ansatz. Eine Forderung muß begründet sein.
Was im Gesetz nicht als Voraussetzung genannt ist, darf auch nicht als einziger Grund für eine Ablehnung dienen.

Nicht: Du mußt begründen, warum die Forderung nicht erfüllt werden muß.


Im Übrigen meine ich - für den Fall, daß wir hier tatsächlich über eine Ablehnung (!) ausschließlich (!) wegen fehlender Sprachkenntnisse (!) reden -, daß der schnellste Weg über den Bürgerservice des AA führt.
Dafür muß noch nicht mal ein Bescheid der AV ausgehändigt worden sein. Man kann also direkt anrufen bzw. schreiben.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Saxonicus am 09.01.2015 um 07:42:18

Pikanto schrieb am 08.01.2015 um 19:07:54:
ich dachte FZF zum ungeborenen Kind braucht Man keinen A1 Nachweis oder?

Hat sie denn auch tatsächlich den Nachzug zum Kind und nicht zum Ehemann beantragt ?

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von grisu1000 am 09.01.2015 um 07:59:51

Pikanto schrieb am 08.01.2015 um 23:35:16:
ch weiss das steht nirgendwo .aber wo steht , dass eine FZF zum ungebornen Kind kein A1 erforderlich ist


Es ist im Gesetzestext schlicht und einfach nicht gefordert

Die AVwV weist explizit darauf hin, dass eine Ehefrau die günstigere Regelung des Nachzugs zum Kind in Anspruch nehmen kann. Diese ist für die AV bindend.


Zitat:
28.1.8 Der Rechtsgrund des Ehegattennachzugs nach §§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 und des Nachzugs zum deutschen Kind nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 können zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft ggf. unabhängig von einander geltend gemacht werden, wenn sich sowohl der Ehegatte als auch das minderjährige ledige Kind im Bundesgebiet aufhalten. Beide Nachzugstatbestände verwirklichen eigenständige grundrechtliche Schutzgebote des Artikels 6 GG.

Die Beantragung des Familiennachzugs zum deutschen Kind bedeutet in diesem Fall keine unzulässigeUmgehung der Voraussetzungen des Ehegattennachzugs, insbesondere des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse.


Das gilt natürlich auch für FZF zum ungeborenen Kind.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 09.01.2015 um 13:33:30
ich bedanke mich sehr Hertzlich bei euch allen...meine Frau hat eine Remonstration mit Begrüdung an die Botschaft gefaxt, dass die Deutsch-Grundkenntnisse in diesem Fall ( § 28 Absatz
1 Satz 1 Nummer 3)  nicht erforderlich ist, da sie einen Antrag auf Familienusammenführung zum deutschen Kind und nicht zum Ehemann beantragt hat.

Im Brief,was die AV an meine Frau geschickt hat, steht nach § 30 Absatz 1 Nr 2 muss einen Nchweis (A1) vorgelegt werden aber der SB irrt sich, meine Frau hat einen Antrag auf FZF zum Kind und nicht zum Ehegatten......im Antrag steht das ganz deutlich...ich verstehe die Welt nicht mehr, meine Frau ist schwanger (23 Schwangerschaftswoche), unser Kind wird voraussichtlich am 13.05.2015 zur Welt kommen. Soweit ich weiss, hat ein deutsches Kind das Recht, abgesehen von Deutschkenntnise sein Ausländischen Elternteil in Deutschland zur Welt zu kommen, oder habe ich falsch verstanden?

wie lange daurt die Remonstration in diesem Fall (Frau Schwanger, und bald wird sie in dem siebten Monat), weil der SB nach meiner Meinung sich geirrt hat.

danke für die jede  Hilfe......ich bin echt Fassunglos



Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 09.01.2015 um 13:41:53

Petersburger schrieb am 09.01.2015 um 06:17:36:
Bitte lies doch mal, was bereits von mir hier zitiert wurde.

Ich bleibe dabei:
Es ist der falsche Ansatz. Eine Forderung muß begründet sein.
Was im Gesetz nicht als Voraussetzung genannt ist, darf auch nicht als einziger Grund für eine Ablehnung dienen.

Nicht: Du mußt begründen, warum die Forderung nicht erfüllt werden muß.


Im Übrigen meine ich - für den Fall, daß wir hier tatsächlich über eine Ablehnung (!) ausschließlich (!) wegen fehlender Sprachkenntnisse (!) reden -, daß der schnellste Weg über den Bürgerservice des AA führt.
Dafür muß noch nicht mal ein Bescheid der AV ausgehändigt worden sein. Man kann also direkt anrufen bzw. schreiben.


sorry!!!!!!!!!ich bin nur einbischen durcheinanderi, ch habe shon gelesen und den Text an meine Frau geschickt, und die hat das extra an Botschaft extra gefaxt.

danke seeeeeeehr .wir müssen ja nur warten, wie der SB reagiert wird. und ich weiss nicht, wie lange das noch das dauert, weil ich meine Frau bei der Entbindung hier bei mir will.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von reinhard am 09.01.2015 um 13:47:32
Dir wurde jetzt mehrfach ein Weg empfohlen, der voraussichtlich schneller ist als die Remonstration.

Den könntest Du jetzt, also heute, also sofort gehen.

Interesse?

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 09.01.2015 um 14:42:13

reinhard schrieb am 09.01.2015 um 13:47:32:
Dir wurde jetzt mehrfach ein Weg empfohlen, der voraussichtlich schneller ist als die Remonstration.

Den könntest Du jetzt, also heute, also sofort gehen.

Interesse?


danke Reinhard, ich habe vor einer Stunde bei der AA Bürgerservice angerufen und die Frau meinte zu mir, ich habe vollkommen Recht, meine Frau in diesem Fall muss keinen A1 nachweis vorlegen, da der zuzug zum Kind und nicht zum Ehmann ist, sie sagte mir, ich muss ein paar Tage warten, wenn die AV nicht reagiert, dann soll ich bei Herr Hildebrand anrufen, der ist zuständig für solche Fälle und ist er auch zuständig  für die Deutsche AV in Maorkko

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 09.01.2015 um 20:21:50

Saxonicus schrieb am 09.01.2015 um 07:42:18:
Hat sie denn auch tatsächlich den Nachzug zum Kind und nicht zum Ehemann beantragt ?


ja zum ungebrenen Kind

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 09.01.2015 um 20:44:55
nochmal zum Thema,,ich habe nochmals das Schreiben vom SB der AV durchgelesen, es steht nichts von der Ablehnung sondern nur, dass der SB einen Nachweis der Deutschkenntnisse gemäß § 30 nr 2 noch verlangt und das ist ja natürlich falsch, weil meine Ehefrau den Antrag auf FZF zum Kind und nicht zum Ehegatten beantragt hat.

jetzt waren wir schnell und meine Frau hat die Remonstration an die AV schon gefaxt,,,ich habe viel nachgedacht und habe mich entschieden, dass meine Frau diese Remonstration durch einen Brief zurückzieht, dass meine Frau das Schreiben als Ablehnung verstanden hat,weil sie vezweifelt war und schnell reagiert hat und nun bittet um die Entschuldigung aufgrund dieses Misverständnis und dass der Antrag weiter bearbeitet wird.

kann meine Frau so machen? danke im Voraus

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Petersburger am 09.01.2015 um 21:37:55
Kann sie machen. Das schafft zumindest Klarheit.

Eine Remonstration ist vor der Entscheidung schlicht sinnlos ...

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 09.01.2015 um 22:14:23

Petersburger schrieb am 09.01.2015 um 21:37:55:
Kann sie machen. Das schafft zumindest Klarheit.

Eine Remonstration ist vor der Entscheidung schlicht sinnlos ...


ja das ist ja schon mal gut, ich habe mich sorgen gemacht, dass der SB diese Remonstration vernünftig nimmt und der Antrag muss vom Anfang an geprüft werden und das dauert besimmt ein paar Wochen aber bin jetzt beruhigt.
Der Antrag ist noch nicht abgelehnt, es heisst, diese Remonstration  durch einen Briefzurückziehen und nochmal alles erklären und der Antrag muss weiter bearbeitet werden.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von yous05 am 10.01.2015 um 00:46:17
guten abend pekanto ich hab bitte eine frage hat dein frau ärtzlische bescheinigung das sie schwanger ist bei deutschebotschaft in rabat oder nicht?weil ich hab d gliesche fall.lg

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 10.01.2015 um 01:18:05

yous05 schrieb am 10.01.2015 um 00:46:17:
guten abend pekanto ich hab bitte eine frage hat dein frau ärtzlische bescheinigung das sie schwanger ist bei deutschebotschaft in rabat oder nicht?weil ich hab d gliesche fall.lg


ja meine Frau hat ein Ärztlicher attest vorgelegt aber erst ab der dritte Monat

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von yous05 am 10.01.2015 um 01:23:08
danke für d antwort mein frau war dort am 5_12,leide ich hab bis jetzt kein brief oder anruf von a.b bekommen,na ja ich warte noch

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Aras am 10.01.2015 um 09:24:16
Und was soll man antworten bei der dünnen Informationslage?

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 10.01.2015 um 15:10:55

Petersburger schrieb am 09.01.2015 um 21:37:55:
Kann sie machen. Das schafft zumindest Klarheit.

Eine Remonstration ist vor der Entscheidung schlicht sinnlos ...


ja das ist ja schon mal gut, ich habe mich sorgen gemacht, dass der SB diese Remonstration vernünftig nimmt und der Antrag muss vom Anfang an geprüft werden und das dauert besimmt ein paar Wochen aber bin jetzt beruhigt.
Der Antrag ist noch nicht abgelehnt, es heisst, diese Remonstration  durch einen Briefzurückziehen und nochmal alles erklären und der Antrag muss weiter bearbeitet werden.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von reinhard am 11.01.2015 um 11:46:27

Pikanto schrieb am 10.01.2015 um 15:10:55:
ich habe mich sorgen gemacht


Bisher ist das einzige Problem bei dem ganzen Verfahren, dass Du so unsystematisch und hektisch arbeitest.

Dir wurde gesagt:
1) Du sollst erst das Schreiben von der Botschaft lesen (Scan zuschicken lassen)
2) und dann den nächsten Schritt entwerfen.

Stattdessen machst Du eine Remonstration gegen eine Ablehnung, die überhaupt nicht existiert.

Nimm Dir doch ab jetzt vor, die Antworten hier erst zu lesen, dann zu verstehen und dann erst zu handeln. Wenn Du Dich entschließt, etwas zu machen, geh es ruhig und überlegt an.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 11.01.2015 um 15:38:39
[quote author=7D6A6661676E7D6B0F0 link=1420206166/48#48 date=1420973187]

Bisher ist das einzige Problem bei dem ganzen Verfahren, dass Du so unsystematisch und hektisch arbeitest.

du hast vollkommen Recht, ich war nur überrascht und haben wir schnell reagiert , naja... meine Frau hat heute  einen Brief an den SB gefaxt, dass sie die Remostration zurückzieht und bittet um Verständnis und der Antrag weiter bearbeitet wird.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 15.01.2015 um 16:59:20
Hallo Leute,

Ich habe eine Frage, kann sein dass die ABH auch den Nachweis der deutscher Sprache A1 benötigt, deswegen muss sie abwarten, bis die Sache mit dem Nachweis (A1) geklärt ist, dann schickt die stellungsnahme an das AV.. Prüft die ABH  auch die Sprachkenntnisse? danke im Voraus für die Atwort.

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von erne am 15.01.2015 um 17:02:29

Pikanto schrieb am 15.01.2015 um 16:59:20:
Ich habe eine Frage, kann sein dass die ABH auch den Nachweis der deutscher Sprache A1 benötigt,


"kann" sein,
darf aber nicht sein

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 15.01.2015 um 17:04:44
danke erne für die schnelle Antwort..

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 20.01.2015 um 21:27:25
Heute habe ich bei der ABH angerufen und die SB meinte, sie wird heute die Zustimmung an die AV schicken.

Daher wollte ich fragen, wie lange es im Durchschnitt dauert bis die Botschaft einen benachrichtigt? gibt es da eventuell Erfahrungsberichte

danke sehr

Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von erne am 20.01.2015 um 22:42:41

Pikanto schrieb am 20.01.2015 um 21:27:25:
gibt es da eventuell Erfahrungsberichte


sicher, sie helfen aber ANDEREN nicht


Pikanto schrieb am 20.01.2015 um 21:27:25:
wie lange es im Durchschnitt dauert bis die Botschaft einen benachrichtigt?

vergiss den Druschschnitt.
Wenn zwei in der Küche sitzen, lange nichts gegessen haben, dann einer ein Hähnchen ist, haben beide im Durchschnitt ein halbes Hähnchen gegessen und beide sind satt. Wau. Und erkläre das mal dem Hungernden.




Titel: Re: FZF zum ungebornen Kind
Beitrag von Pikanto am 20.01.2015 um 22:48:20
na...dann was sonst, bleibt mir nichts übrig ausser warten und warten :)

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