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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wie laeuft es: Trennung drei monate nach FZF https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1418585783 Beitrag begonnen von krimoooo am 14.12.2014 um 20:36:23 |
Titel: Wie laeuft es: Trennung drei monate nach FZF Beitrag von krimoooo am 14.12.2014 um 20:36:23
entschuldigt ich habe 2 fragen
ich wuede gerne wissen wie es mit dem aufenteilt laeuft wenn man sich innerhalb der ersten drei monate nach der FZF bevor das 3 monats Visum abgelaufen ist und das Aufenthalt noch nicht verlaengert wurde trennen wuerde und wie es denn waere wenn das Aufenthalt verlaengert wurde und es dann zu einer trennung kommt was bekommt man und wie laeuft es vorher und nacher die ehe aber im ausland gemacht wurde damit moechte ich wissen wie es mit dem trennungs jahr laeuft und wie es weiter geht Sorry das ich so ne frage in den raum schmeisse |
Titel: Re: Wie laeuft es: Trennung drei monate nach FZF Beitrag von reinhard am 14.12.2014 um 21:04:57
Also: Er / sie hat ein FZF-Visum, das 90 Tage gilt.
Er / sie will eine AE beantragen. Dazu ist die Bestätigung der Ehefrau oder des Ehemannes erforderlich, dass das gemeinsame Leben geplant ist. Die AE ist ja für das gemeinsame Leben als Ehepaar. Wenn die Trennung erfolgt, bevor die AE beantragt wurde, kann die AE nicht mehr erreicht werden. Sie / er kann die AE beantragen, dann gilt das Visum bis zur Entscheidung als verlängert, aber wird eine Ablehnung bekommen. Dann muss sie / er ausreisen, bevor das Visum zu Ende ist. |
Titel: Re: Wie laeuft es: Trennung drei monate nach FZF Beitrag von Alacrity am 14.12.2014 um 22:22:26 krimoooo schrieb am 14.12.2014 um 20:36:23:
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Titel: Re: Wie laeuft es: Trennung drei monate nach FZF Beitrag von Muleta am 15.12.2014 um 08:24:57 reinhard schrieb am 14.12.2014 um 21:04:57:
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage ist aber natürlich der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag. Wenn sich ein Paar also nach der Antragstellung aber noch vor Erteilung einer AE trennt, dann darf die AE auch nicht mehr erteilt werden. Ob der Antragsteller insofern mitteilungspflichtig ist (bzw. ein Schweigen bei der Abholung als Täuschungshandlung gewertet wird), ist wohl nicht ganz unumstritten. |
Titel: Re: Wie laeuft es: Trennung drei monate nach FZF Beitrag von fons am 18.02.2015 um 19:03:29
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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