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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensänderung nach Hochzeit in Dänemark
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Beitrag begonnen von Obst88 am 05.12.2014 um 15:45:43

Titel: Namensänderung nach Hochzeit in Dänemark
Beitrag von Obst88 am 05.12.2014 um 15:45:43
Meine Frau hat sich nun 2 Monate nach unserer dänischen Hochzeit überlegt, dass sie doch gern meinen Nachnamen annehmen möchte. Ihren AT mit 3 jähriger Gültigkeit haben wir natürlich bereits mit ihrem eigenen Nachnamen bekommen. Was würde bei der Namensänderung jetzt auf uns zukommen? Muss man den AT neu beantragen, sonst hat sie ja gar kein Dokument, wo ihr neuer Name aufgeführt ist, mit dem sie sich ausweisen könnte?
Die Namensänderung selbst muss man beim deutschen Standesamt beantragen, dafür reicht der dänische Trauschein? Was wollen die sonst für Unterlagen?

Titel: Re: Namensänderung nach Hochzeit in Dänemark
Beitrag von Eliza am 09.12.2014 um 14:30:22
Ich kann dir nur aus meinem Telefongespräch von gestern sagen,  dass für die Erklärung zur Namensführung nach Eheschließung in Dänemark komplett geprüft wird, d.h. ihr müsst Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigung,  ggf. Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.

Ich habe hier in einem aktuellen Thema einen sehr wahren Satz gelesen: eine Eheschließung in DK löst die Probleme nicht auf, sondern verschiebt sie nur nach hinten. Sofern man die Namensführung erklären möchte oder Nachbeurkunden lässt.

Titel: Re: Namensänderung nach Hochzeit in Dänemark
Beitrag von Aras am 09.12.2014 um 14:36:54
Naja... ne...

Einfach beim Notar die Namenserklärung abgeben. Wenn man schon das Standesamt vermeidet, dann komplett.

http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/namensfuehrung_ehe.html

Titel: Re: Namensänderung nach Hochzeit in Dänemark
Beitrag von garfield2008 am 09.12.2014 um 19:15:05
@Aras,

dumm nur, das auf der verlinkten Seite folgendes steht:

Zitat:
Die Namenserklärung ist öffentlich zu beglaubigen oder zu beurkunden. Im Inland sind die Standesämter für die Aufnahme von Namenserklärungen zuständig.

Der daurauf folgende Satz bezieht sich nur auf die Vorgehensweise, wenn man im Ausland ist. Dann müsste die dortige deutsche Botschaft der Sache mit dem Notar zustimmen.

Titel: Re: Namensänderung nach Hochzeit in Dänemark
Beitrag von Aras am 09.12.2014 um 19:25:58
Der Notar beglaubigt die Erklärung auch im Inland und leitet es dann weiter an das Standesamt?!

Siehe auch

http://www.neuss.de/rathaus/aemter/32/3240/namenserklaerung-behoerdliche-namensaenderung/namenserklaerungen

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