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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsurkunde / Erlaubnis für die Entlassung.
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Beitrag begonnen von katsumoto am 26.11.2014 um 18:50:03

Titel: Einbürgerungsurkunde / Erlaubnis für die Entlassung.
Beitrag von katsumoto am 26.11.2014 um 18:50:03
Hallo Freunde,

ich habe vor einigen Tagen die Erlaubnis für die Entlassung aus der Türkischen Staatsbürgschaft erhalten, und sofort an die Einbürgerungsabteilung der Behörde in Hamburg weiter geleitet. Ich warte nun auf die Einladung für die Aushändigung des Urkundes. Wie lange braucht die Behörde in der Regel für die Bearbeitung ? Die Firma, wo ich gerade arbeite, plant im Februar eine Geschäftsreise für mich und ich muss bis morgen Bescheid geben, ob ich es kann.

Zweite Frage, mein Familienstand in Deutschland ist geschieden. Ich hatte damals aus zeitlichen und kosten Gründen immer vernachlässigt (weil ich erstmal wegen die Verspätung eine Strafe zahlen musste), den türkischen Behörden über den Status meines Familienstandes Bescheid zu gegeben. Daher steht auf der Erlaubnis , die ich vom türkischen Konsulat gekriegt habe, neben dem Familienstand immer noch "Nicht Verheiratet" (auf türkisch "BEKAR"). Wäre es ein Problem fürs Verfahren auf der deutschen Seite?

Wenn nicht, sobald ich das Einbürgerungsurkunde erhalte, ich muss noch einmal zum türkischen Konsulat gehen, um das Entlassungsverfahren abzuschliessen. Meine nächste Frage, steht der Familienstand irgendwo auf dem Einbürgerungsurkunde, was ich beim Konsulat vorlegen muss ? Ich möchte jetzt nicht deswegen Kopfschmerzen kriegen, bzw. 100 Euro Strafe zahlen. Der Familienstand, der in der Türkei registriert ist, aus meiner Sicht, sollte eigentlich keine Rolle mehr spielen, denn ich mit türkischer Staatsbürgerschaft mehr aufgebe, oder?

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde / Erlaubnis für die Entlassung.
Beitrag von Aras am 26.11.2014 um 18:56:42
Du kannst ja alle nötigen mehrsprachigen Urkunden aus der Türkei als beantragen und nach der Einbürgerung in die deutschen Register eintragen lassen.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde / Erlaubnis für die Entlassung.
Beitrag von Odysseus am 27.11.2014 um 09:32:34
Wie lange es zwischen Vorlage der Wechselgenehmigung und Einbürgerung tatsächlich dauert, kann Dir zuverlässig nur Deine EBH direkt beantworten.

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es aber wohl unter normalen Umständen nicht bis Februar dauern wird, sondern in 2-3 Wochen erledigt sein dürfte. Das hängt aber u.a. auch davon ab, ob evtl. die Ermittlungen bei den Sicherheitsbehörden wiederholt werden müssen.

Wie gesagt, die EBH weiß i.d.R. genaueres.

Dein Familienstand steht auf der Einbürgerungsurkunde nicht drauf.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde / Erlaubnis für die Entlassung.
Beitrag von katsumoto am 27.11.2014 um 10:41:32
danke euch.



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