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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Scheidung nach Einbürgerung
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Beitrag begonnen von sophia777 am 22.11.2014 um 16:00:10

Titel: Scheidung nach Einbürgerung
Beitrag von sophia777 am 22.11.2014 um 16:00:10
Hallo,

mein Mann hat vor 2 Monaten die Einbürgerung und den deutschen Pass erhalten. Plötzlich möchte er jetzt eine Trennung einleiten. Nun habe ich Angst, dass ich dadurch grosse Probleme bekomme. Wir wohnen seit einem Jahr getrennt, weil die Ehe so besser funktioniert hat. Trotzdem ist er noch mit in meiner Wohnung angemeldet. Nun habe ich Angst, dass ich dadurch eine Strafe bekomme, dass vermutet wird, dass die Einbürgerung, die aufgrund unserer Ehe erfolgt ist, als rechtswidrig erklaert wird weil vermutet werden kann, dass wir keine Ehe mehr führen, da wir ja getrennte Wohnungen habe.
Was kann ich nun tun damit es nicht dazu komme? Kriegt das Einbürgerungsamt unsere Trennung mit? Oder eben die Scheidung nach dem Trennungsjahr?

lg sophia

Titel: Re: Scheidung nach Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 22.11.2014 um 16:24:04
Wenn Ihr Euch jetzt trennt und in einem Jahr scheiden lasst, ist alles in Ordnung.

Nur wenn Ihr beim Scheidungsverfahren behauptet, Ihr hättet Euch schon vorher getrennt, könnte die Einbürgerungsbehörde überprüfen, ob er falsche Angaben gemacht hat.

Titel: Re: Scheidung nach Einbürgerung
Beitrag von sophia777 am 22.11.2014 um 21:27:15
Danke für die schnelle Antwort. würden dann nicht automatisch nachforschungen angestellt werden nach der Scheidung, da ja klar ist, dass wir uns 2 Monate nach Einbürgerung getrennt haben?
Oder kriegt das Amt eine Scheidung gar nicht mit? Denn die Sachbearbeiterin hat uns ausdrücklich darauf hingewiesen, dass falsche Tatsachen im Bezug auf Trennung zu 5 Jahren Haft führen und hat auch noch die Frage gestellt, ob wir zusammen wohnen. Das hat einen ziemlichem Eindruck bei mir hinterlassen. Und mein Mann meint jetzt, dass er sich als Beginn des Trennungsjahres ummelden möchte beim Bürgeramt.

lg sophia


Titel: Re: Scheidung nach Einbürgerung
Beitrag von Aras am 22.11.2014 um 22:26:15
Ich denke, reinhard hat da schon ziemlich umfassend geantwortet. Was soll man da groß noch auf diese Geschichte antworten.

Also es ist üblich, dass die Einbürgerungsbehörde/Ausländerbehörde der Trennungszeitpunkt mitgeteilt wird. Und wichtig ist ob es vor oder nach der Einbürgerung war.

Ist doch jetzt alles klar, oder?


Titel: Re: Scheidung nach Einbürgerung
Beitrag von sophia777 am 22.11.2014 um 22:37:04
ok, das bedeutet, es werden keine Nachforschungen angestellt, wenn der Trennungszeitpunkt nach der Einbürgerung ist, auch wenn es sich dabei nur um 2 Monate handelt?

Titel: Re: Scheidung nach Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 23.11.2014 um 12:13:13
Könntest Du vielleicht schreiben, wie oft Du insgesamt das Gleiche fragen willst? Das wäre dann einfacher, am Schluss zu antworten.

Titel: Re: Scheidung nach Einbürgerung
Beitrag von sophia777 am 24.11.2014 um 02:34:33
ich verstehe den Grund nicht warum die einbürgerungsbehörde das nur überprüfen kann wenn wir beim Scheidungsverfahren behaupten, dass wir schon vorher getrennt waren?

Titel: Re: Scheidung nach Einbürgerung
Beitrag von Aras am 24.11.2014 um 03:05:56
Ihr seid ja nicht die ersten die kurz nach der Einbürgerung sich "plötzlich" trennen. Persönlich finde ich es schon beeindruckend, dass du auch noch Angst hast, dass was raus kommt und du eine Strafe bekommen könntest, obwohl du selber schreibst, dass ihr 1 Jahr getrennt lebt "weil die Ehe so besser funktioniert hat".

Was erwartest du? Dass wir dich ermutigen und sagen "Super! Weiter so!"?

Hier im Forum gibt es ratsuchende Ausländer, die sich die Integration ohne komische Konstruktionen hart erarbeiten bzw. hart erarbeitet haben oder wirkliche Probleme haben. Da helfen andere Boardnutzer gerne und ausführlich.

Aber in deinem Fall wurde jetzt der Tipp mehrfach gegeben. Auch noch zu verlangen genauer zu erklären wieso und weshalb dieser Tipp zielführend ist, ist meiner Meinung nach zuviel verlangt. Wir sind hier nicht Helfer bzw. Helfershelfer bei solchen anrüchigen Fällen.

Ansonsten kann man dir auch diesen Tipp geben:
Gib den wahren Trennungszeitpunkt an und melde das der Einbürgerungsbehörde. Hab keine Angst vor der Strafe, denn die wird nicht 5 Jahre betragen. Es wird wahrscheinlich auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Du kannst dann dadurch hinwirken, dass deinem "Ehemann" die Einbürgerung widerrufen wird.

Danach kann er zusehen wie er die Scherben wieder aufsammelt.

Titel: Re: Scheidung nach Einbürgerung
Beitrag von sophia777 am 25.11.2014 um 14:37:41
ich habe diese trennung nicht erwartet.

Titel: Re: Scheidung nach Einbürgerung
Beitrag von lottchen am 25.11.2014 um 15:18:49
Was ist denn jetzt das konkrete Problem? Will Dein Mann sofort die Scheidung? Dann wird er jetzt einen Scheidungsantrag einreichen und in dem behauptet er, dass ihr seit mindestens 1 Jahr getrennt von Tisch und Bett seit. Habt Ihr eigene Konten? Du wäschst seine Wäsche nicht? Kein Sex?...Wenn das alles zutrifft, dann seit ihr getrennt und dann ginge das mit der Scheidung in Ordnung. Dann hast Du bei der EBH gelogen. Wenn Du dem Scheidungsantrag so zustimmst (also der Inhalt stimmt und Du das unterschreibst), dann gehst Du zur EBH und teilst denen mit, dass Deine Angabe bei der Einbürgerung nicht korrekt war. Am Besten schreibst Du einen Brief, wie die Zusammenhänge sind (was damals bei der Unterschrift war, was jetzt ist). Falls Du dafür eine Strafe bekommst, dann erträgst Du die. Fertig.

Wenn Dein Mann den jetzigen Moment als Trennungszeitpunkt ansieht und in einem Jahr die Scheidung einreicht musst Du entscheiden, ob Du seine Daten akzeptierst oder eben korrigierst und dann sind wir wieder bei der Situation oben. Wenn Du etwas korrigieren willst dann mache es jetzt und nicht erst in einem Jahr!

Man kann getrennt leben und trotzdem nicht getrennt sein, aber das ist denke ich gaaaanz schwierig. Dein Mann hat diese Wohnung auf seinen Namen gemietet? Selber bezahlt? Seine Post umgeleitet auf diese Adresse?

Du bist sicher sehr durcheinander wegen seines plötzlichen Scheidungswunsches. Versuche trotzdem zu überlegen, was genau wann passiert ist. Und was Du eigentlich erreichen willst. Willst Du keinen Ärger mit ihm haben? Keinen Ärger mit der Behörde haben? Wenn Du könntest seine Einbürgerung rückgängig machen lassen? 

Titel: Re: Scheidung nach Einbürgerung
Beitrag von Mick am 25.11.2014 um 15:41:23
So, Lebensberatung dann weiter im Userforum...

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